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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 07.07.1936
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1936-07-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19360707012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1936070701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1936070701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1936
- Monat1936-07
- Tag1936-07-07
- Monat1936-07
- Jahr1936
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 07.07.1936
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«»roen-Autsab», Sie. zu DitMag, 7. Suli 1936 Gegrünöet 18SH Niurlgenprelle N.PkrUIIlle <rr mm drei» Il.dNpI. NachlLII« g-miUenanzeigen u. Stett-ngeluche MiMmkler- jkUe « Rpl. Lillergeb. »o Rps. — Nachdruck nur mit Quellenangabe Dresdner Nachrichten. Unverlangte Sck>r»tfti!cke werden nicht auibewadrt Druck «.Verlag: Llepsch L Aekchardt, Dresden-A. l, Marlen straße ZS/^2. Fernruf 2Z241. Postscheckkonto ISSS Dresden Dies Blatt enthält dle amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Dresden und de« Schiedsamtea beim Oberversicherungsamt Dresden »ezuatgebllhr »et »glich »weim-Nger gu- siellung lrei Hau« monatlich NM. s.ro, durch Postbezug RM. g.ro einschi. «»,? «Pl- Postgeb. (ohne Post,uslellung«gebühr) bei siebenmal WSchentl. Versand. Sin,el-Rr. »0 Rps-, allster- »alb Sachsen» mit Abend-Auigab« 1» Sivl- Englischer Msttß in -er Meerengenfrage Freie Durchfahrt für Kriegsschiffe gefordert Montreux, ö. Juli. Dle englische Abordnung auf der Meerengenkonferenz hat anlähllch des Beginns des zweiten Konferenzabschnittes eine „Neufassung» des türkischen Abkommensentwurfes vom 22. Juni vor- gelegt. Diese Neufassung hat in den entscheidenden Bestimmungen den Charakter eines Gegen- Vorschlages. Danach soll die internationale Meerengenkommission zur Ueberwachung der neuen Durchfahrtsbestimmungen beibehalten werden. Die Durchfahrt von Kriegsschiffen mit Ausnahme der Unterseeboote soll nach dem englischen Gegenentwurf für alle Länder vollständig frei sein. Der englische Entwurf stellt für die Durchfuhrt durch die Dardanellen und für den Aufenthalt fremder Kriegsschisse im schwarzen Meer eine besondere Höchstgrenze auf. Ar tikel 11 sieht vor, dass die Höchsttonnage aller ausländischen Lcestrcitkräste, die aus der Durchfahrt durch die Meerengen begriffen find, jeweils nicht größer sein darf, als die Hälfte der Gesamttvnnage der tatsächlich aktiven türkischen Flotte. Durch neue besondere Bestimmungen soll eine Seestreitmacht in keiner Weise verhindert werden, auf Einladung der tür kischen Regierung einem türkischen Hafen einen Besuch abzu statten. Für den Aufenthalt von Kriegsschiffen von Nichtuscr- staatcn im schwarzen Meer wird für Friedenszetten eine normale Höchsttonnagc von SO UW Tonnen festgesetzt. Diese Höchstgrenze kann fcdvch bis zu 48 00« Tonnen erhöht werden, wenn in einem gegebenen Augenblick die Tonnage des stärkste» Uferstaates des Schwarzen Meeres um mehr als ist v. H. größer ist als die Tonnage der Schwarzcn-Meer- Flott« der Sowjetunion. Ein einzelner Ntchtuferstaat soll im schwarzen Meer immer nur höchstens drei Viertel der nach den vorgenannten Bestimmungen zulässigen Höchsttonnage unterhalten, jedoch ist eine Ausnahme für den Fall vor gesehen, daß eine dieser Mächte zu „Humanitären Zwecken" Serstrcitkrästc inö Schwarze Meer entsenden will. In diesem Falle kann sie ihre Flottcnbestände im Schwarzen Meer bis ans 100 OW Tonnen erhöhen. Im Falle eines Krieges Allgemein «st vorgesehen, das; der Aufenthalt fremder Kriegsschiffe im Schwarzen Meer sich nicht über einen Monat hinaus erstrecken soll. Nach Artikel 10. des englischen Ent wurfes sollen die gleichen Durchfahrtö- und Aufenthalts bestimmungen auch für den Kriegsfall gelten, wenn die Türkei neutral bleibt. Jedoch sollen diese Bestimmungen nicht ans eine kriegführende Macht zum Schaden ihrer Rechte als Kriegführender anwendbar sein. Die Rechte und Pflichten der Türket als neutrale Macht sollen ihr auch nicht die Befugnis geben, irgendeine Maßnahme zu treffen, die geeignet wäre, die Durchfahrt und die Schiffahrt i» den Meerengen zn be hindern. Vielmehr müssen deren Gewässer, wenn in Kriegs- zeiten die Türkei neutral ist, ebenso vollständig frei bleiben wie in Frtebenözeiten. So wie der türkische sicht auch der englische Entwurf vor, daß die Regelung der Durchfahrt in das Ermessen der tür kischen Negierung gestellt wird, wenn die Türkei in Kriegs zeiten zu den Kriegführenden gehört. Ebenso gibt der eng lische Entwurf der türkische» Regierung das Recht, die Be stimmungen dieses Artikels anzuwendcn, wenn sie sich als im Zustand drohender Kriegsgefahr befindlich betrachten sollte. Keine Beschränkung der Zivilluftfahrt Das absolute Verbot des UebersltegenS der M c c re n g e n z o n e iin türkische» Entwurf ist im englischen Entwurf abgcmildert. Ein Artikel erkennt an, daß die Türkei hinsichtlich des Rechtes zur Regelung des Uebcr- sliegcnS ihres Gebietes und ihrer HoheitSgcwässer durch Zivil- und Militärlustsahrtzeuge aus dem gleichen Fuße wie jede andere Macht stehe und daß sic von Rechts wegen volle Freiheit zum Anlegen von Verbotszonen besitze. Jedoch soll sich die Türkei verpflichten, im Rahmen der diesbezüglichen türkischen Regelung die notwendigen Erleichterungen zu ge währen, um den sicheren Verkehr von Zivillnstfahrtzeugen vhne Rücksicht aus ihre Herkunft oder ihre Nationalität zwischen Europa und Asien einerseits und zwischen dem Mittelländischen Meer und dem Schwarzen Meer anderseits zu ermöglichen. Schließlich wird gefordert, daß durch keine Bestimmung dieses Abkommens die Rechte und Pflichten be einträchtigt werden sollen, die sich für die Türket oder für einen andere» Unterzeichner aus der Völkerbunds- satznng ergeben. Die Schlußbestimmungcn regeln aus führlich die Geltungsdauer einschließlich der eventuellen Kiin- dlgung ober Abänderung de» Abkommens. Statten bleibt -er Konferenz fern Die Mecrengenkonferenz ist nach zehntägiger Unter brechung am Montagnachmittag wiederum zu einer Voll sitzung zusammengetreten. Der Konscrenzpräsident teilte mit, daß die englische Abordnung einen Abkonimenscntwurf zur Abänderung -es türkischen Entwurfes vom 22. Juni cinge- reicht habe. Der englische Delegierte, Lor- Stanley, erklärte hierzu, daß der englische Entwurf keinen neuen Vorschlag bedeute. Er sei das Ergebnis einer Umgestaltung des türkt- scheu AbkommenSentwursS unter Berücksichtigung der Punkte, über die aus der Konferenz eine vorläufige Einigung erzielt worden sei. Die Konferenz beschloß nach längerem Meinungs austausch, den Text im Zusammenhang mit dem türkischen Entwurf zn prüfen. Hieraus wurden die Artikel 1 bis 0, die sich aus die auch früher unbestritten gewesene Frage der Durch fahrt -er Handelsschiffe in FricdenSzciten beziehen, durch gesprochen und im wesentlichen angenommen. Die nächste Sitzung der Konferenz findet DicnStagvormittag statt. Eine Meinungsverschiedenheit, die unter den Konferenz teilnehmern zutage getreten ist, aber in der Montagsitzung noch keine Nolle gespielt hat, bezieht sich aus die Umstände, unter denen eine Neuregelung in Kraft treten soll. Nach türki scher Auffassung würde die Zustimmung der gegenwärtig auf der Konferenz vertretenen Mächte genügen, während die eng lische Abordnung ans die Beteiligung Italiens Wert legt. Bezüglich einer Teilnahme Italiens an den Arbeiten der Meerenaenkonserenz wurde am Montagabend bekannt, daß die italienische Regierung beschlossen habe, keine Abordnung nach Montreux z« entsenden. Obwohl ei« Grund sür diese Absage osfiziell nicht angegeben wurde, uimmt man doch an, daß sie ans das Fortbestehen der von England mit de« Mittel» meerlünberu abgeschlossenen Hilfeleistungöabkomme« zurück» zusühren sei. Die Sühne für -en MllltüwiM in Japan Zahlreiche Offiziere zum Lote verurtettt Ootnotoocklouok cko» VAS Tokio, 0. Jul«. Nach viermonatiger Untersuchung stillte das Kriegsgericht am Montag das Urteil gegen die am Ausstand vom 2». Ke» brnar Beteiligten. 18 aktive nnd vier ehemalige Ossiziere wurde« zum Tode verurteilt. Fünf Angeklagte wurde« z« lebenslänglichem Gefängnis verurteilt. Andere kamen mit geringere« Haststrasen davon. Insgesamt standen 188 Ange klagte vor Gericht. 71 erhielte« teils schwerste Strafe«, 88 wurde« znm Teil mit einem verweis sreigesprochen. Bereits nach Einsetzung des SonbergcrichteS bestand kein Zweifel mehr, -aß die verantwortlichen Offiziere wegen Mtli- täraufruhrS und Nichtbesolgung kaiserlicher Befehle schwerste Strafen zu erwarten- hatten. ES ist erinnerlich, -aß seiner zeit alle maßgebenden Beamten im KrtegSmtntsterlum, Gene ralstab und in Ser Polizei verabschiedet oder versetzt wurden. Allgemein forderte man damals d u rch are t fe n b e R «so r- men in Staat und Heer, deren Beginn fetzt in Vor bereitung ist. Als eine« der vorläufigen und zugleich wichtig- sten Ergebnisse ist zu vermerken, daß für die notwendige Ver stärkung der Landesverteidigung vom Jahre 1S87 ab eine halb« Milliarde Nen zusätzlich anszubrlngen ist. Nach einem kaiserlichen Befehl ist die neu« Staatspolitik, -le, ;venn nötig, auch gegen Parteien durchgeführt werden soll, genau vorge- schrieben und durch die Zusammenarbeit Hirota—Terauchi— Nagano—Arita gewährleistet. , Das japanische Kriegsministerium hat folgende Mitteilung veröffentlicht: Da der Verdacht von Durchstechereien in Verbindung mit Waffen- und MunitlonSlicfernngen bestand, hat die Gendarmerie eine Untersuchung ausgenommen und zwei Verdächtige, nämlich den Direktor des MilttärarsenalS Generalleutnant Uyemura nnd den Oberingenieur Mtschtiyama, dem Kriegsgericht »ugesührt. Beide solle» BestechungSgeldcr von Munitionsfabriken oder Geschäftsleuten erhalten haben, und zwar mehr als 20000 Uen. gapantfche Offiziere am Grabe Aorft WeffelS Berlin, 0. Juli. Der zur Zeit in Berlin weilende Oberstleutnant Miura, Chef der Mtlitärpoltzei in Tokio, stattete am Montagnachmittag im Beisein eines japanischen Stabsarztes, des Führers -er Horst-Wessel-Standarte, Stöhr, sowie mehrerer SS- nnd SA-Führer der Ruhestätte Horst Wessels auf dem Kirchhof an der Prenzlauer Allee einen Besuch ab. Vier SA-Männer hielten die Wache am Grabe, wo die Japaner einen riesigen Eichenlaubkranz mit weißen Lilien und weißer Schleife, die bas japanische Hoheitszeichen trägt, nte-erlegterr. Vie Mittlerrolle de; Zilmttieater; Am heutigen Dienstag beginnt in Dresden die Reichs- j a h re s t a g u n g d e u t s ch e r F i l m t h e a t c r. ES ist wohl kein Zufall, daß man gerade die sächsische Ganhauptstabt zum Orte dieser wichtigen Veranstaltung gewählt hat, denn ein mal sind es die Reize dieses alten und doch so jungen, stets sich verjüngenden Knlturmittelpunktcs selbst, die ihre An ziehungskraft geltend machen. Weiter ist Dresden der Sitz von für die Lichtspieltheater höchst bedeutsamen Jndnstrie- nnternehniungen. Dazu kommt aber, baß Sachsen, was die Zahl der Lichtspieltheater anbelangt, in Deutschland mit an der Spitze steht. Es gibt im Reiche gegenwärtig insgesamt 5278 Filmtheater mit 1028 050 Plätzen. Davon entfallen auf Mitteldeutschland allein 851. Rheinland-Westfalen stellt die zweitstärkste Gruppe mit 830 Filmtheatern,- erst mit erheb lichem Abstand folgen dann Norddeutschlanb, Berlin-Bran denburg Grenzmark, Hessen und Hessen-Nassau, Bayern, Süd west, Schlesien, Thüringen, Ostdeutschland und Ostpreußen. Die angegebene Reihenfolge ist nicht ausschließlich et» Spiegelbild der mehr oder weniger dichten Besiedlung, son dern auch ein Ausdruck der geistigen Regsamkeit und Auf geschlossenheit des sächsischen Menschen allem Fortschrittlichen gegenüber. Sowohl bas technische Verständnis als auch der künstlerische Geschmack sind in der Breite des sächsischen Volkes hoch entwickelt, nnd entsprechende Anforderungen werden hier an die Lichtspieltheater gestellt. DaS gilt im gleichen Maße mit Bezug auf die Ausstattung des Filmtheaters wie für die KInotechntk und für dle Güte der bargebotcnen Filme. Infolge der Stedlungsstruktur des Sachsenlanbcs verfügen wir neben den großen Lichtspielhäusern auch über eine stattliche Reihe mittlerer und kleinerer Unternehmun gen, nnd es ist bezeichnend, daß unsere Heimat zwqr die größte Zahl der Theater an sich anfweist, was aber die Zahl der Plätze anbelangt um 70 OW hinter Rheinland-Westfalen zu- rttckblcibt, wo sich die Bevölkerung, zumal im sogenannte» „Kohlenpott", so überaus dicht zusammendrängt. Trotz -er erheblichen wirtschaftlichen Opfer und der Rückmirkungen der in den Krisenjahrcn im Grcnzland Sachsen besonders hohen Arbeitslosigkeit, sind die Lichtspieltheatcrbesitzer beim Ein führen von Neuerungen stets führend vorangcgangen, was beim Ucbergang zum Tonfilm am markantesten in Erscheinung trat. Jedes Lichtspieltheater hat sein eigenes Gesicht, dessen Züge durch seine Lage und sein Publikum wesentlich mit be stimmt werden. Auch in Sachsen ist vieles verbesserungs bedürftig, und das wird auch immer so bleiben, ist doch die Entwicklung nicht abgeschlossen, sondern sie befindet sich in ständigem Flusse, und was heute vorbildlich ist, ist es in ein paar Jahren nicht mehr. Aber unfern Theatern darf man das ehrende Zeugnis auSstcllen, daß sie oft bis an die Grenze des wirtschaftlich Tragbaren gegangen sind, um stets das Beste zu bieten, und eS würbe eine lange Liste werben, in Dresden beginnend, wollte man alle die Lichtspielbtthnen aufzählen, die in ihrer Größenklasse als beispielgebend zu gelten haben. Drei große Gruppen von Fragen sind der Dresdner ReichSjahreStagung zur Bearbeitung gestellt, nämlich die wirtschaftlichen, die des technischen Fortschrittes und die kul turellen. Man hat einmal das schöne Wort geprägt, die Film- thcaterbcsitzcr seien die „Intendanten des Volkes". ES umschließt eine hohe Verantwortung. Die Film- theaterbcsitzcr sind zweifellos die besten Kenner des Publt» kumgeschmacks. Sie wissen, aus welchen Berufsschichten sich ihre Besucher znsammensetzen, welchen Filmen, welchen Stossen besondere Anteilnahme geschenkt wird, lieber ihre bernss- ständische OrganisationSlcitung teilen sie den Filmherstellern ihre Erfahrungen mit. Der Erfolg einer Uraufführung besonders in der NcichShauptstadt entscheidet ja noch lange nicht über das Schicksal des FilmS. Bei diesen ost festlichen Gelegenheiten überwiegt in der Regel ein Besucherstamm, der auf Grund eines besonderen Verhältnisses zum Film von künstlerischen oder sonstigen Gesichtspunkten her sein Wert urteil abgibt, das mit dem Empfinden des Durchschnitts besuchers nicht immer ltbercinznstimmen braucht. Wesentlich ist es aber für die Herstellerfirmen wie sür die leitenden Männer des Filmschaffens überhaupt, zu erfahren, welcher Film auch draußen im Lande Anklang findet, welcher Nach- wuchSkünstler vielleicht, den man in ihm heransgcstellt hat, gut ausgenommen wurde, wie der besonders gelagerte Stoss ansprach, wieweit die eigentliche Handlung, die Eigenart etwa gerade eines besonderen Versuches, den man mit diesem ober jenem Werk unternahm, auf bereitwilliges Mitgehen der Zu» Lsilogs-
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