Aber auch an den Bibliotheken, wo zwar keine gdruckten, wohl aber handschriftliche Kataloge über die Bestände der Musikabteilungen bestehen, erfüllen die vorhandenen noch keineswegs alle heute schon den Zweck, den die Musikbibliographie zu ihrer Förderung verlangen könnte. Unbedingt erforderlich an jeder Musikbibliothek ist das Vorhanden sein eines alphabetischen Personalkataloges nach Autoren bzw. anonymen Schlagwörtern, und zwar über alle Bestände, über die vorhandenen Musik handschriften, Musikbücher und Musikalien, nach den exakten, dem Stand der heutigen Bibliothekswissenschaft entsprechenden Grundsätzen. Hier müßten viele kleinere Bibliotheken noch dem Beispiel der großen Musikbibliotheken folgen, die ja heute wohl alle, zum Teil bereits ge druckte, mustergültige alphabetische Kataloge besitzen. Doch dabei dürfen wir nicht stehen bleiben. Die Bibliographie verlangt heute von den Bibliotheken neben den Personalkatalogen auch systematische Realkataloge nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft. Und auch hier gehen bereits die großen Musikbibliotheken voran. Die Kgl. Bibliothek in Berlin hat für ihre Musiksammlung einen mustergültigen Realkatalog angelegt und auch die kgl. Hof- und Staats bibliothek in München ist dem Beispiel Berlins gefolgt und hat, wie für ihren Gesamtbestand die Neuanlegung des allgemeinen Realkataloges, so auch für die Musikabteilung die Anlegung eines Fachrealkataloges über alle Bestände in Angriff genommen, von dem bereits der die Musik bücher umfassende Teil beendet, der Musikhandschriftenkatalog in Arbeit ist. Wünschenswert wäre es, wenn in absehbarer Zeit alle oder wenigstens zunächst die größeren Musikbibliotheken diese von der Musikbibliographie zu fordernde Facharbeit erfüllen würden. Wenn einmal alle Musikbibliotheken der musikalischen Kultur länder solche mustergültige Kataloge besitzen und auch durch die er strebenswerte Erhöhung der für die betr. Musikabteilungen an den Biblio theken anfallenden Ankauffonds die nötigen Ergänzungen an Lücken und Anschaffungen von Novitäten in den Beständen abgeschlossen sein werden, dann erst wäre für die Musikbibliographie der ersehnte Zeitpunkt gekommen, wo man an die definitive Inangriffnahme des dringend not wendigen „Eitner redivivus“ auf Grundlage der für die Zwischenzeit so verdienstvollen „Miscellanea Musicae bio-bibliographica“ oder wohl gar an die Schaffung eines musikbibliographischen Gesamtkataloges, wie ihn die Pariser Sektion der Internationalen Musikgesellschaft fordert, heran- treten könnte.