Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung : 24.04.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-04-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426614763-189704241
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426614763-18970424
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426614763-18970424
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts ...
- Jahr1897
- Monat1897-04
- Tag1897-04-24
- Monat1897-04
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Amts- M AiWiMt für den Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. 48. Schrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. ISNS Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. n. Jahrgang. ' Sonnabend, den 24. April Nach der Generalverordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Zwickau vom 22. Dezember 1882 in Verbindung mit einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 13. März 1803 hat alljährlich eine Zählung der Fabrikarbeiter nach Anleitung der den Ortsbehörden zugehenden Formulare von denjenigen Gewerbeunternehmern zu erfolgen, welche 1) in ihren Gewerbeanlagen mindestens zehn Arbeiter beschäftigen oder 2) durch elementare Kraft (Dampf, Wind, Wasser, Gas, Licht, Electrici- tät rc.) bewegte Triebwerke verwenden, oder 3) Hüttenwerke, Zimmerplätzc und andere Bauhöfe, Werften, sowie solche Ziegeleien, Bruche und solche nicht bergmännisch abgcbaute Gruben besitzen, die nicht blos vorübergehend in Betrieb sind, oder -1) deren Anlagen nach 8 16 der Gewerbeordnung und den Nachträgen hierzu besonderer Genehmiauna unterliegen. Dagegen kommen bei der fraglichen Zählung folgende Betriebe: a. die der Aufsicht der Berginspectioncn unterstehenden Bcrgivcrke, auch wenn mit denselben Koksbreunerei, Brigncttfabrikation oder ein anderer an sich zählpstichtiger Betrieb verbunden ist, b. Dachdecker, Stubenmaler, Steinsetzer, Ofensetzer- und Brunnenbau- Geschäfte, landwirthschaftliche Betriebe und Gärtnereien, <:. Triebwerke oder Anlagen, welche Motoren lediglich zur Privatbelcucht- ung oder für häusliche Zwecke benutzen, <1. Krahn- und Aufzugsanlagen auch mit Elementarbctrieb, Straßen bahnen- und Dampsschifffahrts-Gefchäfte, v. Fuhrwerks-, Lade-, Export-, Speditions- und Verkehrs-Geschäfte, t'. Motoren und Triebwerksanlagen für öffentliche Anstalten und Ge bäude (Schulen, Theater, Krankenhäuser, Irrenhäuser, Gefangcn- Anstalten ec.) ferner für zoologische oder botanische Gärten sowie T- Schlächtereien mit Ausschluß der öffentlichen Schlachthäuser und der mit Elementarbetrieb arbeitenden Schlächtereien nicht in Betracht. Für das Jahr 1807 ist die angeordnete Zählung am 1. Wai 1897 oorzunehmen. Die Ortsbehörden haben die von den Geiverbsunternehmern ausgefüllten und vollzogenen Zählformulare zu sammeln und bis zum 15. Wai 1897 anher einzureichen. Schwarzenberg, am 21. April 1807. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsing. P. Dem Unternehmer Franz Reiher aus Reichenbach ist die Erlaubniß zur Inbetriebsetzung einer Dampfstrastcnwalzc auf den fiskalischen Straßen des hie sigen Bezirks fernerweit ertheilt worden und wird das Abwalzen der in Aussicht ge nommenen Strecken demnächst beginnen. Auf den Verkehr dieser Walze leiden die Bestiminungen der Verordnung, den Verkehr von Straßenlocomotivcn aus öffentliche» Wegen betr., vom 5. September 1890 nebst Vorschriften unter O (S. 146—149 des Ges.- u. Verordn -Blattes v. I. 1890) Anwendung. Zur Vermeidung von Unglücksfällen erhalten die Führer von Fuhr werken Anweisung, sobald die nu Betriebe befindliche Dampfstraßenwalze sich nähert, vom Fuhrwerk abzustcigen und die Pferde, bez. sonstiges Zugvieh am Kopfe beim Zügel zu nehmen und zu führen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 M. — Pf. oder Haft belegt. Schwarzenberg, am 22. April 1897. Königliche AmtShauptiiiaiinschast. Frhr. v. Wirsing. Leschr. Per Aaröier Kerr Ibeoäor Lruüt Müller aus Garlsfekd ist als Trichinenschalter für die Gemeinden Earlsfeld und Wildenthal und den Gutsbezirk Wildcnthal in Pflicht genommen worden. Schwarzenberg, am 20. April 1897. Königliche Amtshauutmannschast. Frhr. v. Wirsing. W. Aus dem die Firma SSchs. Kardätschen-, Bürsten- und Pinsel-Fabrik Lia. »'leutittlnir «tc tu. in Hchön-eide betreffenden Folium 85 des Handelsregisters für den Landbezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute verlautbart worden, daß die dem Herrn I-uckrotg: kUsvunius in Schönheide crtheilte Procura infolge andauernder Krankheit desselben zurückgcnommen worden ist. Eibenstock, am 22. April 1897. Königliches Amtsgericht. Ehrig. Hörig. Bekanntmachung. Heute ist der Wassermeister Kerr vsorx Itsruus^sr von hier als Revisor der Bierdruckapparat« im Stadtbezirke Eibenstock in Pflicht genommen worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Eibenstock, den 8. April 1897. Der Rath der Stadt. I, V. Justizrath Landrock. Flg. Bekannt m a ch u u g. Mit Rücksicht auf die Verschleppung von Krankheiten, welche durch Be nutzung von Kleidern, Wäsche und Betten Kranker erfolgen kann, wird hiermit darauf hingewiesen, daß derartige Gegenstände vor Benutzung durch Dampf, Hitze oder Aus rochen zu desinficiren sind. Auch wird vor Annahme oder Ankauf in dieser Richtung verdächtiger Gegen stände gewarnt. Eibenstock, den 14. April 1897. Dcr Rath der Stadt. I. V. Justizrath Landvolk. Flg. Bckanntmach u u g. Die Austragung dcr diesjährigen Einkommcnstcucrzcttcl wird am hcntigcn Tage beendet. Es werden daher diejenigen Beitragspflichtigen, welche einen solchen nicht erhalten haben, in Gemäßheit von H 46 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 hiermit aufgefordert, sich ivcgen Mittheilung des Einschätzungsergebniffes in hiesiger Stadtsteucreinnahme zn melden. Die in 8 49 des angezogenen Gesetzes geordnete Reklamationsfrist ist in Fällen dieser Art vom Erlaß gegenwärtiger Be kanntmachung ab zu rechnen. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß dcr l. Einkommensteuer- Termin am litt. April fällig ist und nach Ablauf einer üwöchigcn Zahlungsfrist gegen säumige Zahler das Zwangsvollstrcckungsverfahren cingcleitet werden wird. Eibenstock, am 24. April 1897. Dcr. Rath dcr Stadt. Hesse. Beger. Bekannt ni achun g. Ter am 31. März dss. Js. fällig gewesene l. Land- ü. Landeskultnrrenten- Termin, sowie der am 1. April fällig gewesene tSrund- und Wafscrzins und die Wasiermeflermiethe sind bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung unverzüglich anher zu bezahlen. Eibenstock, am 23. April 1897. Dcr Rath dcr Stadt. Hesse. - Beger. Bekanntmachung, den Fortbildungsschuluntcrricht betreffend. Ter Unterricht in der Fortbildungsschule beginnt Wontag. den 26. Kprit 1897, Svends 6 Hlhr. Es werden daher hiermit alle zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichteten Personen, Lehrlinge und dergl., sowohl die bereits in hiesiger Stadt ivohnhaften, als auch die erst jetzt oder später von auswärts zuziehenden, sowie deren Eltern und Lehr herren aus nachstehende gesetzliche Bestimmung aufmerksam gemacht und zu deren Be folgung ausaefordert. Zum Besuche der Fortbildungsschule sind verpflichtet: 1) alle diejenigen Knaben, die am Schluffe des abgelaufenen Schuljahres aus der Volksschule entlassen worden sind, mit Ausnahme derer, die eine mitt lere oder höhere Volksschule bis zum 15. Lebensjahre besucht und die ihrem Alter entsprechende Klasse erreicht haben. 2) Alle diejenigen Knaben, die zwar bereits eine höhere Lehranstalt, (Gymna sium, Realschule, Seminar) besucht, diese aber vor vollendetem 15. Lebens jahre verlassen oder, obwohl sie die Lehranstalt bis zum 15. Lebensjahre besucht haben, die ihrem Alter entsprechende Klasse nicht erreicht haben. Der Unterricht in der allgemeinen Fortbildungsschule findet wie im vergange nen Jahre Montags, Abends von 6—8 Uhr und zwar im alten Schulgebäude statt. Die Aufnahme ecfolgt Montag, den 26. April 1867, Abends 6 Uhr iin Zimmer Nr. 7 der alten Schule. Beizubringen ist das Entlassungszeugniß aus der Bolksschule. ' Diejenigen, welche widerrechtlich den Eintritt in die Fortbildungsschule verwei gern bez. deren Besuch vernachlässigen, nach Befinden auch deren Eltern, Erzieher, Lchrherren, Dienstherrschaften und Arbeitgeber, sofern ihnen bei Versäumnissen eine Berschuldung zur Last fällt, werden nach 8 6 des Volksschnlgesetzes mit einer Geld strafe bis zu 30 Mark, an deren Stelle im Nichtzahlungsfalle Haft zu treten hat, bestraft. Eibenstock, den 9. April 1897. Dcr Rath der Stadt. Hesse. Änüchtel. Schttlartfnahrne. Die Aufnahme der Kleinen, die Ostern 1897 in die hiesige Bürgerschule eintreten, findet Montag, den 26. April >887 nachm. 3 Uhr m dcr Turnhalle statt Die Direktion der Bürgerschule zu Eibenstock. Sonnabend, den 24. d. Mts., Nachmittags 3 Uhr sollen im hiesigen Amtsgericht 1 Feder-Matratze, l runder Tisch und 4 Kleider schränke versteigert werden. Eibenstock, 23. April 1897. Der Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgericht. Aktuar Aöhme.
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