Lkcrieiite «te Ävr IS. Ickrrniiiit^ 175 791 Es verstehe sich von selbst / daß mit diesem Anträge nicht auch die in der Petition vorgeschlagene Form des Gesetzes empfohlen werden soll, vielmehr soll in dieser Beziehung der Königlichen Staatsregierung völlig freie Hand gelassen werden. Gegen den Antrag stimmten zwei Mitglieder der Deputation, das eine Mitglied mit der Begründung, daß es zur Zeit die Ausbreitung der Genickstarre noch nicht für groß genug erachte, das andere Mitglied, weil es ein Vorwärtsschreiten der Seuche überhaupt nicht zugeben könne. Bezüglich der Petitionen des Nikolaus Delang in Storcha und Genossen und der Spar- und Darlehnskasse zu Kleinwelka und Genossen, welche bitten, eine Zwangsver- sicherung für die durch die Genickstarre der Pferde entstandenen Schäden nicht einzuführen, beantragt die Deputation, die Kammer wolle beschließen: die Petition des Nikolaus Delang in Storcha und Genossen und der Spar- und Darlehnskasse zu Kleinwelka und Genossen mit Rücksicht auf die Beschlußfassung zu der Petition der Landwirthe des Kreisvereinsbezirks zu Leipzig auf sich beruhen zu lassen. Dresden, den 8. März 1900. Die Beschwerde- und Petitions-Deputation der zweiten Kammer. vr. Schill, Vorsitzender. Liebau. Richter (Großschönau). Dieterich. Harter, Berichterstatter. Heymann. Klötzer. Paulus. Rentsch. Uhlich.