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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung : 26.04.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-04-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426614763-190004264
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426614763-19000426
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426614763-19000426
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts ...
- Jahr1900
- Monat1900-04
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Die Mannschaften dürfen bei Heuer sowohl als bei Hebungen ihren Zug nicht eher verlassen, bis verlesen und gum Wegtreten kommandirt ist. Diejenigen Mannschaften, welche zu anderweiter Dienstleistung kommandirt werden, haben sich nach Erledigung dieses Dienstes bei ihrem Zugführer wieder zu melden. 8 18. Versäumnisse. Bei Dienstversäumnissen sind schriftliche Entschuldigungen mit Angabe des Grundes binnen 24 Stunden, vom Ende des Dienstes an gerechnet, beim Kommandanten einzureichen. Die eingegangenen Entschuldigungen sind von dem Kommandanten unter Hinzuziehung der Führer der Pflichtfeuerwehr zu prüfen. Dafern dieselben als ungenügend angesehen werden, sind die Namen der Säumigen dem Stadtrathe zur Bestrafung anzuzeigen. Als Entschuldigungsgründe gelten nur: u. Abwesenheit vom Orte in Folge einer Reise, d. Krankheit, welche aus Erfordern durch ärztliches Zeugniß nachzuweisen ist, e. jede eigene, dringende elementare Gefahr. 8 19. Verantwortlichkeit für di« Ausrüstung. Jeder einzelne Zugführer, sowohl als auch jede Abtheiluna, sowie die Mannschaften find für die ihnen übergebenen städtischen Geräthe verantwortlich. Beschädigungen oder Verluste an Geräthen rc. sind sofort nach dem Brande oder nach der Uebung dem Zugführer und von diesem dem Kommandanten zu melden. 8 20. Dienftabzeichen. Die Zug- und Sectionsführer tragen rothe Schärpen, die Spritzenmannschaft ein weißes Blechschild mit Scctionsnummer am linken Oberarme, die Wach- und Absperr mannschaft eine weiße Binde mit Aufdruck (Feuerpolizei) gleichfalls am linken Oberarme. Abzeichen sind in dienstlichen Angelegenheiten stets sichtbar zu tragen. Wer ohne den vorgeschriebenen Dienstabzeichen auf dem Uebungs- oder Brandplatze erscheint, wird als fehlend angesehen und demgemäß bestraft. 8 21. Verpflegung der Feuerwehr. Die Verpflegung der Feuerwehrmannschaften erfolgt erst nach mehrstündigem anhalten den Dienst bei Bränden und nach Ermessen und auf besondere Anweisung des Stadtrathes im Einzelsalle, ohne welche eine Bezahlung eingehender diesbezüglicher Rechnungen über haupt nicht erfolgt. 8 22. Wenn kein Mitglied des Stadtrathes beim Brande anwesend ist, übernimmt der Kommandant die Oberleitung und Verantwortlichkeit. 8 23. Belohnungen. Jede Auszeichnung Einzelner oder ganzer Abtheilungen beim Lösch- oder Rettungs werk, oder durch Pünktlichkeit und Gewandtheit können vom Stadtrathe auf Befürwortung des Feuerlöschausschusses entsprechend belohnt werden. 8 24. Feuerstgnale. Die Feuersignale werden vom Glöckner und den Schutzleuten gegeben. Im Uebrigen sind die Signale der freiwilligen Feuerwehr giltig. Bei auswärtigen Bränden erfolgt der Alarm durch die Schnarre. 8 25. Anzeige-Pflicht. Wer den Ausbruch eines Schadenfeuers bemerkt, ist verpflichtet, davon sofort auf der Polizeiwache oder bei der nächsten Feuermeldestelle Anzeige zu machen. 8 26. Verhalten während des Brandes. 1) Der vor der Brandstelle gelegene Theil der Straße, sowie die nächste Umgebung, muß lediglich zur Entwickelung der Arbeiten der Feuerwehr frei bleiben, muß also vom Publikum geräumt und darf nicht befahren werden. Insbesondere ist dem Publikum auch der Zutritt zu denjenigen Stellen und Räumen untersagt, wo die geretteten Gegenstände einstweilen untergebracht sind. 2) Zu der von den Wachmannschaften abgesperrten Brandstelle hat außer den Mit gliedern und Polizeibeamten des Raths, sowie außer den Mitgliedern des Feuerlöschaus schusses, den Beamten der Landcsbrandversicherungsanstalt, der Gendarmerie, den Calami- tosen und den im Dienste befindlichen Mannschaften der Feuerwehr Niemand Zutritt. 3) Den Agenten der betheiligten Privatfeuerversicherungsgesellschaften ist der Zutritt nur gegen vom Stadtrath aus Verlangen auszustellende Legitimationskarten gestattet. Anderen Personen kann ausbesonders dringlichen Gründen durch den Kommandanten Zutritt zu der Brandstelle gestattet werden. 4) Die Besitzer der an die Brandstelle anstoßenden Grundstücke sind verpflichtet, bei einem Brande den Lösch- und Rettungsmannschaften Zutritt zu ihren Grundstücken und den darauf befindlichen Gebäuden zu gestatten. 5) Alle Fuhrwerke haben den nach der Brandstelle eilenden Feuerwehrabthcilungen auszuweichen. 6) Besitzer von Brunnen, Wasserbehältern und Teichen sind verpflichtet, das darin befindliche Wasser der Feuerwehr für die Löscharbeiten zur Verfügung zu stellen. 7) Gewerbetreibende, welche größere Feuerungsanlagen zur Bereitung heißen Masters besitzen, haben ihre Anlage zu solchem Behufe zur Verfügung zu stellen, oder falls sie er wärmtes Wasser vorräthig haben, dasselbe zu Löschzwecken herzugeben. Hierfür erhalten sie nach Befinden des Feuerlöschausschusses eine Entschädigung. 8) Die Besitzer von Gebäuden haben das Einreißen von Gebäuden und Gebäude- theilen, falls und insoweit dies vom Stadtrath, nöthigenfalls von dem Kommandanten zur Abwendung der Weiterverbreitung eines Feuers angeordnet wird, zu gestatten. 9) Bewohner der vom Flugseuer bedrohten Häuser sind verpflichtet, Fenster und sonstige Oeffnungen des Hauses zu schließen u. nach Kräften jeder weiteren Gefahr vorzubeugen. 8 27. Bespannungspflicht sür die Landsprttze. Jeder Pserdebcsitzer hat auf Erfordern des Stadtraths unentgeltlich Spanndienste zu leisten, sobald Feuersgefahr im Stadtbezirke Spanndienste nothwendig machen. Von der Unentgeltlichkeit dieser Leistung kann der Pserdebcsitzer sich durch Zahlung von jährlich 50 Pfg. pro Pferd befreien und ist dann im Einzelsalle von der Fcuerlöschkasse nach dem üblichen Satze zu bezahlen. Die Bespannung der Landsprihe wird von einem oder mehreren durch besonderen Vertrag zu bindenden Kuhrwerksbesitzern gegen Entschädigung aus der Fcuerlöschkasse geleistet. Die Bedienungsmannschaften der Landspritze aus der freiwilligen Feuerwehr sind sür Hilfeleistungen bei Schadenfeuern in der Umgebung Eibenstock's aus der Fcuerlöschkasse zu honoriren. Die Höhe der Vergütung wird vom Stadtrathe mit der freiwilligen Feuer wehr in besonderem Vertrage festgestelll. 8 28. Strafbestimmungen. Zuwiderhandlungen gegen diese Feuerlöschordnung werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark beziehentlich Haft bis zu 14 Tagen belegt, soweit nicht etwa besondere gesetzliche Vorschriften einschlagen. Die Bestrafungen werden bei der nächsten Uebung vor dem versammelten Mann schaften bekannt gemacht. Straserlaßgesuche werden nach Gehör des Feuerlöschausschusses dem Stadtrath ein berichtet. Der Stadtrath kann nur dann einem Strafherabsetzungsgesuche stattgeben, sofern nachgewicsen wird, daß die Uebertretung nicht böswillig bewirkt wurde; einem Straferlaß gesuch aber hat er nur dann stattzugeben, sofern die Bestrafung auf Grund eines irrthüm- lichen Thatbcstandes erfolgt ist. Die Strafgelder stießen in die Feuerlöschkasse. Eibenstock, den 11. Januar 1900. Der Rath der Stadt. Die Stadtverordneten. I-. 8. Hesse, Bürgermeister. I-. 8. Gustav Dtersch, z. Zt. Vorst. Anher erstatteten Anzeigen nach sind die Einlagenbücher Rr. 1854, 3588, 3381 und 3534 hiesiger Sparkasse, auf Minna Elise Lvuuvr, Friedrich Albert Itlvti-lvii, Rosa Frieda ttlotrltl, hier und Carl Ernst Uiis» in Oberstützengrün lautend, bei Scha denfeuern mit verbrannt oder sonst abhanden gekommen. Zufolge Antrags der genannten Personen werden die etwaigen Inhaber dieser Bücher aufgefordert, ihre Ansprüche zu Vermeidung deren Verlustes unter Vorlegung der Bücher bis Ende Juli 1888 bei der hiesigen Sparkassenverwaltung anzumelden. Schönheide, am 21. April 1900. Der Gemcindcrath. Haupt. Kl. Holz-Versteigerung. Staatssorstrevier Carlsseld. Im Gasthofe „zum grünen Baum" in Carlsfeld sollen Sonnabend, den 5. Mai 1888, von Vormittag '/,18 Uhr an 1512 fichtene Stämme von 10—19 ew Stärke, z 576 » , » 20—22 , » 823 , 23—40 » „ 1 331 „ Derbstaugen , 9—15 » . s in den Abtheilungen 5, 6, 10, 11590 . Klötzer „ 7—15 , „ ) 12, 13, 24, 28, 31, 43, 44, 3843 . 16—22 „ „ / 47 5g 54 55 66 2763 , , , 23—54 . „ t 84 i m» Hlutzknüppel, I 398 . Iladeltzolz-Breuuholz > versteigert werden. «gl. Forstrevierverwaltung EarlSfeld und Kgl. Forftrentamt Eibenstock, Hehre. . am 24. April 1900. Herlach. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der Reichskanzler Fürst Hohenlohe hat sich aus Schillingsfürst über Nizza nach Paris zur Ausstell ung begeben. Am 3. Mai gedenkt er wieder nach Berlin zurück zureisen. — Der Lotterie stempel soll bekannllich verdoppelt wer den. Die Direktion der Ihüringisch-anhaltischen Staatslotterie hat eine Untersuchung darüber eingeleiiet, wie viele von ihren Loosen außerhalb Deutschlands gespielt werden. Von der säch sischen Staatslotterie ist in Thüringen bekannt, Laß eine sehr beträchtliche Anzahl von Loosen in Rußland und Amerika gespielt werde, und daß manche Kollekteure lediglich außerdeulschen Absatz hatten. — Oesterreich-Ungarn. Ueber den Sprachengesetz entwurf Körbers, der gleich nach Wiederzusammentritt dem ReichSrath »orgclegt werden soll, erfahren die Tschechenblätter: Böhmen wird in drei Theilc gethcilt. In dem rein tschechischen wie dem rein deutschen Gebiet gelten die betreffenden Sprachen im innern wie im äußern Verkehr. Eingaben in einer andern Sprache werden nur angenommen, wenn der Einsender der be treffenden Sprache nicht mächtig ist und keinen Anwalt Hal. Für den mündlichen Verkehr werden Dolmetscher bestellt. Mähren wird vollständig als gemischtsprachig erklärt. Die innere Amts sprache für tschechische Eingaben ist da« Tschechische; doch bleibt da« Deutsche die »eigentliche Amtssprache". Die Tlchechenblätter thun sehr aufgeregt und drohen mit äußerstem Widerstande. — Vom südafrikanischen Kriegsschauplatz. Die von dem Fcldmarschall Lord Robert« zum Entsatz von Wepener von Bcthanic über RedderSburg entsandten beiden Divisionen, die 8. und die 3., unter den Generalen Rundle und Chermside, haben sich al« zu schwach erwiesen, um die Buren au« ihren Stellungen bei DewelSdorp zurückzudrängen und sich dadurch den Weg auf Wepener zu öffnen. Zur Unterstützung der eng lischen Streitmacht ist am 22. April noch der General Pole- Carew mit der 11. Division und mit zwei Kavallcriebrigaden unter General French vorgcschickt. Man darf gespannt sein, ob e» nun den vereinigten drei englischen Divisionen gelingen wird, Erfolge gegen die Buren zu erringen und den Entsatz von We pener zu bewirken. Von Süden her hat der General Brabant mit seinen Eolonialtruppen und der Brigade Hort schon am Sonnabend BushmannSkop erreicht und ist am Sonntag mit den Buren zum Zusammenstoß gekommen. Ueber den AuSgang de« Gefecht« sind bisher keine Nachrichten eingegangcn. Zu einer Entscheidung scheint e« also auch an dieser Stelle noch nicht ge kommen zu sein. Locale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock, 25. April. In der gestrigen Sitzung der städtischen Kollegien wurde Herr Bürgermeister Hesse in Aner kennung seiner Verdienste um da» Gemeinwohl hiesiger Stadt auf Lebenszeit gewählt und eine früher schon gewährte Gehalts zulage um weitere 200 Mark erhöht. E» verdient hervorgehoben zu weroen, daß Herr Bürgermeister Hesse in unserer Eisenbahn- Angelegenheit eine wahrhaft unermüdliche Thätigkeit an den Tag gelegt hat und sich damit ein dauerndes Verdienst um die Stadt erworben hat. Hoffentlich bleibt un» unser verehrter Herr Bürger meister noch recht lange erhalten. — HundShübel. Aus Anlaß seiner langjährigen bei der Kaiserlichen Post zugebrachten Dienstzeit ist dem hiesigen Post agenten und Gemcinvevorstand Herrn Hermann Fugmann durch Allerhöchste Huld da« allgemeine Ehrenzeichen verliehen worden. — Dresden, 23. April. Zum Geburtstage Sr. Majestät König Albert« schreiben die Münchener »N. N.": Seine seltenen Verdienste in militärischen Dingen sind von allen Kriegsherren der Welt anerkannt, theil« durch Verleihungen hoher KriegSorben, theil« durch Anweisung von militärischen Ehrenstellungen in den betreffenden Heeren. König Albert be kleidet in der deutschen, österreichischen und russischen Armee die höchsten militärischen Würden und trägt ihre hervorragendsten Orden und Ehrenzeichen Die Königl. bayerische Armee zählt den sicggekrönten Sachsenkönig mit Stolz zu ihren vornehmsten u. berühmtesten Angehörigen. Sein bayerische« Infanterie-Regiment wurde 1722 al» Regiment »Gras v. SeiboltSdorf" errichtet, von 1846 an war der Vater ve« König» Albert, König Johann von Sachsen, Chef de» Regiment« bi» zu seinem 1873 erfolgten Tode. Da» Regiment Hal von dem Türkenkriege 1739 an bi» zu dem Feldzuge 1870/71 überall, wo Bayern seine Truppen in den Kampf führte, ruhmvoll gefochten. König Albert von Sachsen, dessen Mutter, Königin Amalie, eine bayerische Prinzessin und Tochter de» ersten Bayernkönig« war, steht mit der bayerischen Armee aber nicht nur al» Rcgimentschef in Beziehung. Er allein trägt heute noch da» Großkrcu; de» bayerischen Kriegs orden», de» Max JosefS-Ordcn», der ihm verliehen wurde durch König Ludwig II. am 1. April 1871 bei Beginn der Kämpfe der französischen RegierungStruppcn mit den Eommunard« in Pari» So ist der Name de» König» Albert von Sachsen, wie mit seinem eigenen Heere und mit der russischen und öster reichischen, der preußischen und würltcmbergischen Armee, auch mit den bayerischen Truppen und deren Feldzugserinnerungen eng verbunden, und seine Silberjubelfeier al» bayerischer Regi- mentSchef vereinigt seine Verehrer in all diesen Truppen mit dem Regiment zu Neuburg in rem Wunsche, daß der ehrwürdige Monarch noch lange Zeit die Reihe der bayerischen Regiments inhaber zieren möge. — Dresden, 24. April. Se. Majestät der Deutsche Kaiser verbrachten den gestrigen Nachmittag mit Ihren Königlichen Majestäten in der Villa Strehlen. — Dresden, 20. April. In der gestrigen Sitzung der Ersten Kammer ist bei Gelegenheit der Berathungen über Eisen- bahnbau-Petitioncn auch die Leipziger Centralbahnhoss- frage wieder zur Debatte gelangt. Herr Oberbürgermeister l)i. Tröndlin Leipzig äußerte sich dazu etwa folgendermaßen: Die jetzigen Bahnhofsverhältnisse könnten nicht weiter forlbestehen; im Interesse de« gejammten Lande« müsse dem schleunigst abge- holfcn werden. Diebei den Bahnhofsverhältnissen mit intcrcssirle preußischc Regierung gehe jetzt in energischer Weise vor; sie habe nicht nur von der Stadt, sondern auch von Privaten bedeuten de« Areal angekaust. Die Pläne hätten eine so greifbare Ge stalt gewonnen, baß e« der sächsischen Regierung wohl möglich fein werde, eine Bereinigung in beiderseitigem Interesse zu er zielen. Er bitte die Regierung, zu dieser Vereinigung die Hand reichen zu wollen. — Darauf entgegnete Herr Staat-Minister v. Watzdorf (nach den stenographischen Niederschriften): Wenn der geehrte Herr Vorredner erwähnt hat, daß die königl. preuß. Regierung starke Ärealankäufe in Leipzig bewirkt im Interesse der künftigen Errichtung eine« Centralbahnhofe« in Leipzig, so ist da« ein Umstand, der der königl StaaSregierung vollkommen bekannt ist. Daran ist auch nichts Wunderbare«, denn e« herrscht sowohl bei der königl. preußischen Regierung wie auch bei der sächsischen Regierung der aufrichtige Wunsch, zu einer endlichen Regelung der Bahnhofsfrage in Leipzig zu gelangen. Die Sache steht nun so: die diesseitige Staatsregierung hat ihrerseits bei der königl. preußischen Regierung die Frage vor ein paar Jahren von Neuem angeregt und hat zwei Projekte ausarbeiten lassen, welche der königl. preußischen Regierung sozusagen zur Wahl vorgelegt worden sind, um sich darüber zu erklären. Da» eine Projekt war ein sogenannter Durchgangsbahnhof, der nach der Natur der Sache weiter hinaus gelegt werden müßte, da» andere Projekt hat einen Centralbahnhof im Auge, welcher ungefähr dahin kommen muß, wo die jetzigen BahnhofSanlagcn sich be finden. Daraus blieb die königl. StaatSregierung längere Zeit ohne Antwort Seiten» der königl. preußischen Regierung, und al» diese Antwort erneut erbeten wurde, hat sich die königlich preußische Regierung zunächst principiell für den Centralbahnhof erklärt, dem auch die sächsische Regierung den Vorzug giebt, sich aber Vorbehalten, ein abgeänderte» Projekt sür diesen Central bahnhof selbst auSzuarbetten und an die sächsische Regierung zu bringen. Diese» Projekt liegt bi» zum heutigen Tage der sächsischen Regierung noch nicht »or. Von Schwierigkeiten über die Vereinbarungen zwischen den beiden Regierungen kann zu nächst nicht die Rede sein, denn zu Verhandlungen über Detail fragen, etwa über die künftigen gemeinsamen Einrichtungen der Bahn kann nicht ung i günsti mag, Inter denn Berel neuen lichen zeitigt schien Schw gebäu Durü vorau Hof i Da« Die! Mult Nach: kenter an de inserer recht t Zeitun heutig, lunger andere kanntii Famili hallen, kennt, leihen wohl 1 wenig« Theatr gar ni dieser schon einer! briken diren, Uhrma kosten Meiste, Fabrik Butter 1 bcsesti Brief die H verl sich deit Far Sol Bei L dem e ries ui r Anklai st Wiede den al! parte'S daß e« Da» l da» vl Konsul V den Ki Seile Helm I Bündn in der sicher j poleon feine ei trefflich fangen! ohne L Beweis an süh Feldhei Lonap! D ernst w rückweis den A! Nun fi ganze s ihn uni — da» Absicht« rigen T Kämpfst feldherr Feldlag! Ni da« er sammel! armer r Kinder der da« Befehl, armee v
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