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Der sächsische Erzähler : 08.09.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-09-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-186909082
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-18690908
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-18690908
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1869
- Monat1869-09
- Tag1869-09-08
- Monat1869-09
- Jahr1869
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 08.09.1869
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Wochenblatt für ' Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. ? Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamtes und -es Ktadtrathes zu Kischofawerda. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittworks und Sonnabends, und koket vierteljährlich 12'j, Rge. Inserate werden bi« Dienstag« und Freitag« früh 8 Uhr angenommen. ^71. Mittwoch, den 8. September. 11869 Rundschau. Wir haben unlängst den Entwurf des neuen Strafgesetzbuches für den norddeutschen Bund einer Besprechung unterzogen und einige Mängel desselben gerügt, deren man sich jetzt sogar officiöser SeitS nicht verschließt. Diese Thatsache ist um so er freulicher, als durch sie die Hoffnung begründet wird, daß der Entwurf noch manche Umgestaltung vor seiner Einführung als Gesetz erfahren dürfte. Die blose Herstellung der materiellen Rechtseinheit, sagt ein officiöses preußisches Blatt, reicht bei Weitem nicht aus, um alle gerechten Beschwerden abzustellen. Es kommt fast mehr darauf an, wie das Recht ge handhabt, als welches Recht zur Anwendung ge bracht wird. Von der weiteren Behandlung des Entwurfs und von der späteren Entwicklung des Gesetzes durch die Organe des Bundes ist eine wirksamere Vervollkommnung zu erwarten, als wenn man jetzt versucht hätte, allerhand verschiedene Rechts- Theorien aufzustcllen. Auch der berühmte Professor John in Göttingen, der vom Bundescanzler den Auftrag erhalten, sich gutachtlich über den Entwurf zu äußern, deckt einzelne Mängel auf und rügt zu nächst, daß die Anwendung der Todesstrafe, statt dieselbe aufzuheben, noch weiter ausgedehnt werden soll, als es die bisherigen Gesetze gestatten. Be kanntlich soll nach dem Entwürfe „ein Unternehmen, welches darauf abzielt, einen Bundesfürsten zu tödten, gefangen zu nehmen, in Feindes Gewalt zu liefern, oder zur Regierung unfähig zu machen, mit dem Tode bestraft werden." Das ist aber, wie der Göttinger Professor ausführt, eine Erweiterung der Todesstrafe gegenüber dem bestehenden Rechte; denn letzteres würde beispielsweise einen Preußen, der sich derartiger Ver brechen gegen einen nichtpreußischen Landesherrn schuldig machte, in eine Zuchthausstrafe von 2 bis 10 Jahren verurtheilen, statt ihn mit dem Tode zu bestrafen. Ebenso dürste wohl die Maximal-Dauer der zeitigen Zuchthausstrafe, welche der Entwurf auf 15 Jahre feststellt, noch einigermaßen gemildert werden. Es sind nämlich vom Justizminister l)r. Leonhardt die Gutachtmvon den Directoren der Strafanstalten zu , Limmdzwaazigster Jahrgang Breslau, Halle, Bruchsal, Cöln, Rawicz, Wartenburg und Zwickau über die Dauer der Strafhaft eingeholt worden, und es ist nicht uninteressant, dem darüber erstatteten Bericht Folgendes zu entnehmen: In dm genannten Strafanstalten sind seit 1852 zusammen 675 Individuen detinirt worden, welche eine mehr als 10jährige und 306, welche eine mehr als 15jährige Strafe abzubüßen hatten. Don diesen 981 Personen haben 128 die Strafe voll verbüßt, 70 sind vor Ab lauf der Strafzeit infolge von Begnadigung, 4 infolge von Wahnsinnigkeits-Erklärung entlassen worden, 168 sind gestorben und 236 befinden sich noch in den er wähnten Anstalten. Daß allzu lange andauernde Strafen vorzugsweise schädlich wirken, wird von allM Directoren anerkannt; alle sind aber auch der Ueber- zeugung, daß auf die Individualität, das Alter und den Gesundheitszustand bei der Einlieferung außer ordentlich viel ankommt. Der Director von Bruch sal constatirt, daß in allen Fällen, auch bei reichlicher Kost nach 6jähriger Strafvauer mit zeitweiser Ver abreichung besserer Kost und anderer Erleichterungen nachgeholfen werden muß, wenn der Kräfte- und Er nährungszustand der Gefangenen erhalten werden soll. Nach der Ueberzeugung des Directors von Warten burg schwächen sich Strafen, die über 10 Jahre währen, je länger desto mehr in ihrem Gewichte ab; sie führen zuletzt, anstatt zur Dehmuth, zur Ueber- hebung und zum Hochmuth. Auch der Director von Rawicz hat die Erfahrung gemacht, daß selbst die stärkste Constitution der Monotonie und dem Zwange des Zuchthauslebens zuletzt unterliegt und hält des halb ebenfalls eine Zuchthausstrafe von 10 Jahren für den höchsten zulässigen Satz. Von politischen Ereignissen liegt aus Preußen nur die Nachricht vor, daß das auswärtige Amt in Berlin dem Grafen Beust durch Baron v. Werther. wissen ließ, man verzichte preußischer SeitS auf den vom österreichischen Reichskanzler angebotenen „Schriftenwechsel". Mögen die beiderseitigen diplo matischen Kriegsfedern recht lange und wo möglich auf immer begraben bleiben! König Wilhelm, berichtet ein Wiener Matt, denkt daran, dem König von Hauover sein mit Be schlag belegtes Vermögen herauszug^ben, voraus-
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