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Der sächsische Erzähler : 27.06.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-06-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-189106276
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-18910627
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-18910627
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1891
- Monat1891-06
- Tag1891-06-27
- Monat1891-06
- Jahr1891
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 27.06.1891
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SSM H- . den Ortskrankenkasse z« Putzka«. Sonntag, den 5. Juli, Nachmittags 5 Uhr, In der RülkeMen Restauration. Tagesordnung: Beschlußfassung über Erhöhung der Beiträge. Erhöhung der dem Kassen- und Rechnungsführer zu gewährenden Vergütung. Die Einzeichnungsliste wird 6 Uhr geschlossen. Alle stimmberechtigten Mitglieder werden hierdurch eingeladen. Putzkau, den 25 Juni 1891. Mostdorf, Vorsitzender. Die Abwesenheitsvormundschaft über die nach Amerika auSgewanderte ledige Wilhelmine Schöne aus Frankenthal «st nach Ermittelung der Letzteren aufgehoben worden. Bischofswerda, am 17. Juni 1891. Königliches Amtsgericht. Schmalz. — Bekanntmachung -er Ortskrankenkasse Harthan «ad Umgegend. Die nächste findet am Sonntag, den 5. Juli, Nachmittags 5 Uhr, Ägiden statt, wozu alle Kassenmitglieder, welche großjährig und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sind, hierdurch Die Tagesordnung ist folgende: Erhöhung der Kassenbeiträge. Harthau, am 27. Juni 1891. Der Kassenvorstand. In Stellvertr.: W Jäckel Montag, den 29. Juni 1891, Nachmittags 4 Uhr, loinmen in Oberputzkau 1 Weberstuhl, 1 Kleiderschrank und 1 Glasschrank mit Kommode gegen sofortige Baarzahlung öffentlich zur Versteigerung. BerfauunIttngSortr Erbgericht 1« Oberptttzkau. Bischofswerda, am 24. Juni 1891. Der Gerichts-Bollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Taupe Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwochs und EmnmbeudS, und kostet einschließlich der Sonnabends erscheinenden „belletristisch«, Beilage" vierieljiihrlich 1 Mark SV Ps. Einzelne Nummer 10 Pf. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Sonnabend, den 27. Juni 18VL, Abends « Uhr. Tagesordnung: 1) Antrag des Stadtraths, betreffend die Ueberbrückung des WesenitzmühlgrabenS in der Breite der Bischoss- straße, Beschleußung eines TheilrS der Bischofsstraße und Entschädigung an Kürschnermeister Fickert für Umbau seines Hauses. 2) Abnahme der Serviskassenrechnung. 3) Beschluß des StadtrathS zu einem Gesuch des Gustav-Adolph-Vereins um einen Beitrag zu dem im Jahre 1892 in Bischofswerda abzuhaltenden 50jährigrn Stiftungsfeste des Landesvereins. Gräfe ja»., Vorsteher. Bekanntmachung. Im Laufe dieses Jahres werden durch Offiziere, Topographen und Unteroffiziere des Königlichen topographifchen BüreauS Bermes.u g - arbeiten behufs Berichtigung der Sektion Bautzen — No. 54 der topographischen Karte von Sachsen — vorgenommen werden. ES wird dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß den genannten Personen das Betreten der einzelne Grundstücke zu diesem Behufe unweigerlich zu gestatten, sowie auch sonst jede gewünschte Auskunft zu ertheilen ist. Königliche AmtShauptmannschast Bautzen, am 23. Juni 1891. von Boxberg. er sächsische LrMler, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen nnd Umgegend. Amtsblatt der Kgl. AmtshaiHtmminschast, der Kgl. SchuliusMtion u. des Kgl. HauptstemamtcS zu Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrathes zu Bischofswerda. —- .. .... ... . . .. .. , .. r - . Mrrbreituna Die Entnahme von Tand aus der städtischen Gandgrube ist nur innerhalb der abgesteckten Stellen gestattet, außerhalb der angebrachten Planken aber bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu Sechzig Mark beziehentlich entsprechender Gefängnißstrafe verboten. Stadtrath Bischofswerda, am 20. Juni 1891. Tinz _ . Nach 8 104 der Bauordnung für die Stadt Bischofswerda vom 29. April 1890 sind für alle Gebäude mit Wohnungen oder Arbeits räumen, sowie für Stallungen, Dünger- und beziehentlich Jauchengruben herzustellen. Diese Gruben sind in der erforderlichen Größe, soweit als möglich außerhalb der Gebäudegrundfläche und von der Straße entfernt im Hosraum anzulegen, haben ebensowie der aus dem Gebäude in die Grube führende Verbindungscanal (der Grubenhals) besondere Umfassungen zu erhalten, und sind diese Umfassungen, sowie die Sohle wasserdicht in Cement gemauert aus hartgebrannten Ziegeln in der erforderlichen Stärke, und zwar die Umfassungen mindestens 1 Stein (d. i. 25 Centimeter) stark, die Sohle aus mindestens 2 im Verband gelegten Ziegelschichten, und Wände rind Sohle mit einem dauerhaften und gut geglätteten Cementputz herzustellen. Die Gruben müssen mindestens 85 Centimeter von Kellern entfernt gehalten und sicher und luftdicht abgedeckt werden und sind deren Umfassungen mindestens 50 Centimeter von den nachbarlichen Grenzen zu halten. Hierdurch wird nun angeordnet, daß überall da, wo dergleichen Gruben noch nicht oder nicht in der vorschriftsmäßigen Weik vorhanden find, Dünger- und Jauchengruben nach den obigen Vorschriften von den betreffenden Hausbesitzern ungesäumt und bis spätestens zum 31. Oktober d. I. anzulegen und herzustellen sind. Säumige haben Bestrafung nach tz 134 der Bauordnung zu gewärtigen. Stadtrath Bischofswerda, den 24. Juni 1891. Tinz. L. Inserate, welche in diesem Blatte die weiteste ^bretttmg Men, werden bis Dienstag und Freitag stllh v Uhr , angenommen und kostet dledrttgespaltmeCorpuSzme M-, I untrr„Eingesandt"20Pf. GeringsterJnseratenbetrag2SPf. Bestellungen werden bei pllen Postanstalten des deutschen Neiches, für BischosSwerda und Umgegend in der Expedition dieses Blatte» angenommen. SechS««tzvler
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