Der sächsische Erzähler : 07.01.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-01-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-189101070
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-18910107
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-18910107
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1891
- Monat1891-01
- Tag1891-01-07
- Monat1891-01
- Jahr1891
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- Titel
- Der sächsische Erzähler : 07.01.1891
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'S Henke. Rchtr. Wgyer. Versteigerung von L. Änher einzureichen. Bautzen, den 3. Januar 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. von Boxberg. Dienstag, den 13. Januar 1891, Vormittags 1« Uhr, 716 Stück kiefernen Klötzern, 14—45 om stark und 3^/, und 4*/, m lang, sowie von 5 birkenen Nutzstücken, 16—20 vm stark und 4 und 5 m lang, welche auf dem Holzschlag in der „Gruna", Abtheilung 35, ausbereitet sind, im Gaale deS Rathhauses allhier, woselbst sich Erstehungslustige «infinden wollen. Stadtrath Bischofswerda, den 3. Januar 1891. - Linz Deutsches Reich. Se.Mai. der König hat dem bisherigen Ober« Inspektor Schubert der Garnison-Verwaltung zu Bautzen das Verdienstkreuz, dem Arresthaus« Inspektor bei dem Amtsgericht zu Wurzen, Friedrich Daniel Schiffe!, das AlbrechtSkreuz, und dem Prokuristen vei der Leipziger Bank, Wilhelm EberS, das Ritterkreuz 2. Klasse vom AlbrechtSorden verliehen. Da» Ministerium de» Innern erläßt eine Bekanntmachung, die Schiedsgerichte der Ber- sicherungSanstatt für da» Königreich Sachsen be« treffend. Auf Gründ von 8 72 de» Reich»« gesetze», betreffend die Invalidität»« und Alters versicherung vom 22. Juni 1S8S (ReichSgesetz- blütt Seitt 97) werden Namen und Wohnorte der Vorsitzenden, ihrer Stellvertreter, sowie der Beisitzer und Hilfsbeisitzer der auf «rund von « 70 ff. de» RSichSgrsetze» beziehentllch von tz S der Au»sührung»verordnung vom 2. Mar Bekanntmachung. In Gemäßheit 8 25,z der deutschen Wehrordnung werden alle diejenigen Personen, welche a) im Jahre 1871 geboren, d) bei der letzten Rekrutirung aus irgend einem Grunde zurückgestellt worden sind, und o) Rekruten, welche sich im Besitze eines Urlaubspasses befinden und bis zum 1. Februar des laufenden Jahres noch keinen Gestellungsbefehl erhalten haben und im Verwaltungsbezirke des unterzeichneten Stadtraths sich aushalten, hierdurch aufgefordert, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1891, von Bormittags 8—1« Uhr uud Nachmittags van s « Uhr, mit Ausnahme der Sonntage, unter Vorlegung ihrer GeburtS- oder LoosungSscheine sich entweder persönlich oder durch ihre Eltern, Vormünder, Lohn-, Brod- oder Fabrikherren in der hiesigen Polizeicxpedition anmelden zu lassen. - Wehrpflichtige, welche sich nicht vorschriftsmäßig anmelden, werden mit Geldstrafe bis zu Dreißig Mark oder mit Haft bis zu Drei Tagen bestraft. Zugleich werden die Militärpflichtigen auf die Bestimmung in 8 25^ der deutschen Wehrordnung aufmerksam gemacht, wonach Diejenigen, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthaltsort oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebung«- oder Musterungsbezirk verlegen, dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden hoben. Stadtrath Bischofswerda, am 3. Januar 1891. Ging Für die schnelle Hilfsbereitschaft der Nachbargemeinde GeitzmanuSdorf bei dem heute Vormittag hier stattgehabten, glücklicherweise noch im Entstehen unterdrückten Brande sprechen wir hiermit den wärmsten Dank aus. Stadtrath Bischofswerda, am 5. Januar 1891. - Linz. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch, den 7 Januar 18V1, Abends « Uhr. Tagesordnung: Wahlen der Ausschüsse. IZMemArtrn^chied^mchtt^rRe^tchemn^ anstalt für das Königreich Sachsen bekannt gemacht. Wir führen im Folgenden nur die Namen der in der Kreishauptmannschaft Bautzen thätigen Herren auf: Vorsitzender: RegierungSrath vr. Apelt in Bautzen; Stellvertreter: RegrerunaSrath vr. Klotz in Bautzen. Als Beisitzer der Arbeit geber: Vorsitzender des landwirthschaftlichen Kreisvereins, Rittergutsbesitzer Gustav Pfannen stiel in Bautzen, Kaufmann Georg Karl Heinrich Sell in Zittau, Fabrikbesitzer Gustav Henke in Leutersdorf, Gerbermeister Julin» Poicke in Löbau. Al» Hilfsbeisitzer der Arbeitgeber: Baumeister Hellmuth Droscha in Bautzen, Orgel bauer Hermann lSile in Bautzen, Lohgerber meister Ferdinand Julius Leuner in Bautzen, Tischlermeister Gustav Paul Schulze in Bautzen, von Versicherten sind zu Beisitzern ernannt: Ferdinand Vater, Instrumentenmacher bei A. Förster in Löhau, Friedhold Heinrich Julius Kahlert, Musterweber ber Wendig ü. So. in GrSfo jum.» Vorsteher. Preibisch in Reichenau bei Zittau, Eduard Götting, Silberarbeiter bei Reiß u. Co. in Löbau, Reinhold Walther, Jnstrumententischler bei Crasselt u. RSHs« in Löbau. Von Ber« sicherten zu HilfSbeisitzern: Strickergehilfe Carl Reinhold Dietrich m Bautzen, Braugehilfe Franz Joseph Stettin in Bautzen, Cigarrenarbeiter Gustav Adolf Gradl in Bautzen, Schneidergeselle Carl Joseph Brenoel in Bautzen und Färbex geselle Carl Gustav Jäncheu in Bautzen. — > Eine weitere Bekanntmachung de» Ministerium» de» Innern betrifft die BerälcherUUgen in der Person der Vorsitzenden bez. stellvertretenden Vorsitzenden der Unfallschiedsgerichte. BtschofSwerda. In de» un» zugegangm« Sitzungsbericht d« HimdelS-Iund «averbmuwvrr, Zittau am 10. December 1890 ist Folgendes kür un» von speziellere« Interesse. Da» Königliche Ministerium de» Innern hatte abschriftlich den Bericht de» Stadtrath«» zu Bautzen, Aufhebung Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. rl»Ml«tt)dn!Sal. Amtshauptmaimschsft, der Kgl. Schiiliuspkctisn u. dks Kgl. HanWeucnimtkS zu Bontzm, Bekanntmachung. Einer Mittheilung,drS Vorstandes der Versicherungs-Anstalt für das Königreich Sachsen zufolge sind die Postanstalten in deren Bezirk angewiesen worden, die Beitragsmarken für die Jnvaliditäts, und Altersversicherung für die Lohnklassen I bis IV nur an die zur Einziehung der Beiträge und Verwendung von Marken zuständigen Stellen— im diesseitigen Bezirk also die Ort«- und Betriebs- (Fabrik-) Krankenkassen; eingeschriebenen Hilfskassen und die Gemeindekrankenversicherungrn — oder deren Beauftragte äbzugeben, die Doppelmarken dagegen zum Einzelverkauf bereit zu halten. ES wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß aus Verlangen der Postbehörden die Beauftragten der genannten lassen von dem betreffenden Kassenvorstand, und was die Gemeindekrankenversicherungen betrifft, von den betreffenden Gemeindevorstänven, mit entsprechender Legitimation zu versehen sind. Bautzen, am 2. Januar 1891. , K ö n i g l i ch e A m t S h a u p t m a n n s ch a f t. von Boxberg. Bekanntmachung. Die Herren Gemeindevorstände des hiesigen amtShauptmannschaftlichen Bezirks, sowie der Herr Bürgermeister zu Schirgiswalde werden Hiermit veranlaßt, die nach 8 3 der Verordnung zum Gesetze vom 18. August 1868, die Einführung einer allgemeinen Hundesteuer betr., zu erstattende Anzeige über die Zahl der am 10. Januar 1891 in ihren Orten vorhandenen steuerpflichtigen Hunde bis 15. Januar 1891
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