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Der sächsische Erzähler : 02.06.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-06-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-190906023
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19090602
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19090602
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1909
- Monat1909-06
- Tag1909-06-02
- Monat1909-06
- Jahr1909
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 02.06.1909
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Anlage zu Ar. 124 des sächsischen Lrzähters Bischofswerda, de« ». Jmülvvv > Alk. »i». ;e«, kaufen a Ssil- dr auk cks ver- «-k, ' vom it äiv vdr IZeriü muten üertsZ »aßr««. vit28tr. 25 tplsno«, lrrurt. >e Plinse« rmen der wohl- id Verdau» »e, Körper reund in alt: »Uli» » »ttor ges. gesch.), nterttkör mit 30°/, prämiiert al-Flaschen und 1.2V. u. Wieder- t, Droghdl. bei lok. itz-Thumitz. DMih. >och: fiakkre. Beherzigenswerte Ausführungen über die Eingeborenenfrage und die Mission in Südafrika hat jüngst der „hohe Kommissar von Südafrika", der oberste englische Beamte LordSelborne, in einer von Tausenden besuchten Versammlung in Kapstadt gemacht. Nach einem Bericht in der Mainummer der Berliner Missionsberichte sagte er u. a.: „Dem Europäer ist eine so ernste Verant wortung quferlegt, wie nur je einem Menschen. Als Angehöriger einer höheren Rasse ist er ver antwortlich für die Zukunft der weniger begabten Rasse, ebenso wie ein Vater für seine Kinder ver antwortlich ist." Mit warmen Worten tritt er für die Rechte der Eingeborenen ein: „Keine künstliche Scheidewand von irgend welcher Art kann mit irgend welchem Rechte in den Weg des Einge borenen gestellt werden, seine intellektuelle Wei terentwicklung gemäß den Gaben, welche er von der Vorsehung empfangen hat, zu verhindern.- Wenn ein Eingeborener die Tüchtigkeit und die Charakterkraft hat, Farmer oder Mechaniker oder Handwerker zu werden, so sollte das Gesetz ihn hierin nicht hindern; jeder Weg zu ehrlichem Le bensunterhalt sollte für ihn ebenso gesetzlich offen sein wir für den Weißen." Auf diesem Wege soll man nun nach Lord Selborne dem Eingeborenen jede Hilfe zur Weiterentwicklung angedeihen las sen; die Politik, daß man die Eingeborenen grundsätzlich sich selbst überlassen solle, sei eine unmögliche. Sehr entschieden wendet er sich gegen die poli tischen Nadelstiche, mit der man nur Verbitterung schaffe. „An manchen Orten ist dem Eingeborenen nicht erlaubt, wenn er auch persönlich reinlich ge kleidet ist oder sich bestrebt, sich zivilisiert zu be tragen, auf dem Trottoir der öffentlichen Straßen zu gehen. An anderen erlaubt man ihm nicht, einen öffentlichen Park zu besuchen oder einen Platz zu bezahlen, von dem aus er dem Kricket spiel zusehen kann. Hier darf er nicht oben auf einem Omnibus sitzen, selbst wenn da für ihn be sondere Plätze reserviert sind, dort darf er nicht im Eisenbahnwagen fahren, außer in einer Art Hundestall. Nun setze sich der Weiße einmal in die Lage des Schwarzen und sehe zu, wie ihm das gefallen würde." Bedeutsam ist auch, was Lord Selborne über die Missionare und deren Tätigkeit sagt. „Wie andere Leute, machen auch Missionare Mißgriffe. Aber anstatt, daß ihre weißen Mitbewohner Süd afrikas sie und die Lehrer verurteilen, sollte man sie für die halten, welche die Situation gerettet haben, denn sie sind die Leute, die allein sich da für aufgeopfert haben, daß die Erziehung, die unver meidlich an die Eingeborenen herantreten mußte, vom ersten Augenblick ihrer Berührung mit den Weißen an etwas Gutes enthielte. Wieder und wieder hatte ich das Vorrecht, in ihren Häusern höchst unterrichtete und gebildete Missionare zu sehen, die ihr Leben unter Wilden zugebracht ha- ben aus keinem anderen Grunde, als daß sie wünschten, Gott und ihren Mitme nschen zu die nen. Oft liegen ihre Wohnungen in einer Wild nis, die Fieber und die glühende' Sonne Heim sucht, und es erregt meinen Aergier und meine Verachtung, daß sie von unverständigen und mit- unter geradezu selbstsüchtigen Kritikern angeklagt werden, die in ihren Häusern fitzen„ umgeben von allen Annehmlichkeiten europäischer Zivilisation." Sachsen. vr. IV. Bischofswerda, 1. Juni. Ueber die in vielerlei Beziehung höchst interessante und wich tige Diözesanversammlung in Radeb'erg gibt Herr Pfarrer Iost in Höckendorf in der leipziger Zei tung nachstehenden ausführlichen Bericht: Die Diözesanversammlung Radeberg ;tagte am 24. Mai. Nach Eröffnung mit Gesang und Gebet und Ansprache des Ephorus, Superintendent Kaiser, berichtete k. I o st - Höckendorf über den Stand der Haftpflichtversiche rungsfrage für die Kirchgemeinden der Ephorie auf Grund statistischer Nachweise. Unter der Voraussetzung, daß die sich bildenden amts hauptmannschaftlichen Haftpflichtverbände durch gegenseitige Rückversicherung die nötige Sicher heit bieten und die Vorzüge des Anna.berger und Glauchauer Systems vereinigt werden«, empfahl er die Kündigung der laufenden Haft pflichtver träge und den Beitritt der einzelnen Kirchgemein den je zu ihrem.amtshauptmannschaftlichen Hast- Pflichtverband, der für Bautzen schon besteht, für Dresden-Neustadt und Kamenz im Wserke, für 9. öN Löbau zu erhoffen ist, ins Auge zu fassen; die Kollektivunfallversicherung bei der „Wilhelms" in Magdeburg dagegen zu erneuern. Die Versamm lung stimmte dem bei und betraute eine Kommis sion init weiterer Verfolgung der Angelegenheit, k. S ch l e i n i tz - Großröhrsdorf erstattete dann Bericht über die Strafentlassenen pflege in der Ephorie Radeberg 1908 und konnte zum Teil von nicht unbefriedigenden Er folgen erzählen. Den Hauptgegenstand der Ta gesordnung: „Das Jugendfürsorgege- s e h und die K i r ch e n v o r st ä n d e " behandel ten Amtsrichter Or. Krug-Radeberg und k. H ä n s e l - Kleinwolmsdorf. Der juristische Be richterstatter zog außer den« Gesetz für Fürsorge erziehung vom 1. Februar 1909 und der Ausfüh rungsverordnung dazu von« 6. Mai 1909 auch die Vcrordiluug über das Strafverfahren gegen Ju gendliche vom 20. Oktober 1908 und den Entwurf der Strafprozeßreform für Jugendgerichte in die Besprechung und Ivies hin auf die Zuständigkeit des Seelsorgers bei Erhebung der Lebeusumstände in« vorbereitenden Verfahren, auf Heranziehung desselben zu den Verhandlungen, die das erzieh liche Moment betonen, auf sein Gutachten für den Bericht über Bewährungsfrist an das Justizmini sterium, auf die seelsorgerliche Kenntnis, bez auf das Tatsachenmaterial, das die Fürsorgeer ziehung angezeigt erscheinen läßt, die Auf findung geeigneter Familien für Unter bringung von Fürsorgezöglingen, auf seine Person als Fürsorger, auf die Gewinnung von Anstalten der Inneren Mission für Fllr- sorgezöglinge, endlich auf das vorbeugende Wir ken gegen Verwahrlosung der Jugend. Sein Re ferat wird, vermutlich im Sächsischen Kirchen- und Schulblatt, gedruckt werden. Der geistliche Be richterstatter betonte die im Gesetz nicht namhaft gemachte, aber aus 8 19 (neben 8 1 und 18) der K. V. und S. O. („in der Gemeinde dasjenige, was sitten- und seelenverderblich wirken kann, nach Kräften hindern") zum Pflichtenkreis des Kir chenvorstands gehörende Mitwirkung der Jugend fürsorge betr. 1. Beibringung des Tatsachenma terials fürs Vormundschaftsgericht; 2. Auffinden geeigneter Familien; 3. Uebernahme des Für sorgeamts; 4. Angabe von passenden Handwerks meistern für nicht mehr schulpflichtige Fürsorge zöglinge; 5. Vorbeugung. Gerade für letztere, als die Hauptsache, schob er den Kirchenvorstcinden die eingehende Erörterung der Frage ins Gewissen: Wie verbringt unsere Jugend ihre freie Zeit? und richtete die dringende Mah nung zu persönlicher Pflege und Unterstützung von Jünglingsvereinen an sie. Welch ein Miß verhältnis, wenn ein schon verwahrloster Für sorgezögling der Oeffentlichkeit 350 jährliche Kosten verursacht, während diese für ein Jüng- lingsvcreinsmitglied 23 -Z leistet. Die Ver sammlung beschloß gemäß dem Anträge des Epho rus, durch eine Umfrage an die Kirchenvorstände den Stand der Jugendfürsorge bez. deren Mangel in den einzelnen Gemeinden festzustellen, um da nach weitere Schritte zu tun. In der sich anschlie ßenden Besprechung wurde ein warmes Wort ge sagt für die kleinen, familienmäßig geleiteten Rettungshäuser, hingewiesen auf die Schwierig keit der Lokal- und Geldfrage für Gründung und Pflege von Jllnglingsvereinen, ein betrübliches Bild dagegen von der großen Gefahr entrollt, die unserer kaum konfirmierten Jugend von den so zialdemokratischen Jugendbildungsvereinen droht, die tatsächlich unsere Jugend revolutionieren. Mit der Diözesanversammlung war eine Ausstel lung von Büchern und Schriften un serer Ephoralschriften Verbreitung verbunden, auf die der Leiter der Ephoralkolpor- tage, ?. Polster - Oberlichtenau, erläuternd und empfehlend hinwies. An das gemeinsame Mit tagessen schloß sich ein Besuch des neuen, mit allen modernen Einrichtungen versehenen Radelberger Stadtkrankenhauses an. — Eine vollständige Mondfinsternis wird in der Nacht vom 3. zum 4. Juni stattfinden und auch in Bischofswerda zu beobachten sein. Die Finsternis beginnt um 12 Uhr 43 Minuten mit dem Eintritt des Mondrandes im den Kern schatten der Erde und endet 4 Uhr 15 Minuten. Die Totalität währt von 1 Uhr 58 Minuten bis 3 Uhr. — Geldlotterie. Dem Präsidiu m des König!. Sächsischen Militärvereinsbundcs ist vom König lichen Ministeriuin des Innern die; Genehmigung für öffentliche Geldlotterien erteilt, worden, deren erste vorn 15. bis 21. Juli bereit-'/! gezogen wird. Das Erträgnis der Lotterien soll, den Stiftungen und Wohlfahrtseinrichtungen des Bundes, ins besondere derWilhelm-Augusta-Stiftung fürWitwen und Waisen verstorbener Bundesmitglieder zugute kommen. Trotz Aufwendung ansehnlicher Mittel für diese Zwecke sind diese doch nicht ausreichend, um bedürftigen Mitgliedern und Witwen und Waisen verstorbener Mitglieder des zirka 200000 Mitglieder umfassenden Bundes so zu unterstützen, als das wünschenswert wäre. Hierzu sollen die Ueberschüsse der Lotterien beitragen. Die Lose werden zwar zum bei weitem größten Teile durch die eigenen Mitglieder in ihren Vereinen entnommen werden, es ist aber Fürsorge getroffen, einen Teil der 150000 Lose a 1 Mk. umfassenden Auflage durch die bekannten Losverkaufsstellen der breiten Oeffentlichkeit zugängig zu machen. Der Gewinn plan ist mit ansehnlichen Gewinnen ausgestattet: der höchste Gewinn beträgt 10000 Mk., die Prämie 5000 Mk., zahlbar in bar ohne Abzug. Zur Ver teilung kommen 72000 Mk., das sind 48 der Bruttoeinnahme. — Der Verein Sächsischer Schuldirektoren hält seine diesjährige Hauptversammlung Freitag, den 25., und Sonnabend, den 26. Juni, in Chemnitz ab. Am ersten Tage werden interne Vereins« ngelegenheiten erledigt werden, am zweiten Tage werden die Herren Direktoren Barchewitz- Radeberg und Houfek-Borna-Chemnitz einen Vor trag über Schulaufsicht und Schulleitung, sowie Direktor Petzold-Falkenstein über die Mädchen fortbildungsschule halten. — Wie aus dem Inseratenteile ersichtlich, werden die Zinsscheine der Kredit- und Pfandbriefe der Land ständischen Bank (Lausitzer Kredit» und Pfandbriefe) bereits vom 15. Juni ab bei der Kasse der Firma Paul Klepsch hier ohne Abzug eingelöst. b. Bautzen, 1. Juni. Ein Monstreprozeß gegen 15. Angeklagte, insgesamt Agenten einer preußischen Lebens- und Garantie-Versicherungs- Gesellschaft in Berlin, fand vor der 1. Straf kammer des hiesigen Kgl. Landgerichts statt und nahm 2 Tage in Anspruch. Angeklagt warenwegenge meinschaftlich begangener schwerer Urkundenfälschung und wegen Betrugs der Versichernngsinspektor Kappler in Bautzen, sowie die Agenten Förster in Kleindöbschütz, Richter in Großpostwitz, Georg Hartmann in Bautzen, Sensenschmidt in Oberneukirch, Schwann in Radibor, RauHut in Neustadt, Zacher in Langburkersdorf, Gräntzel in Sebnitz, Rössel in Sebnitz, Paul Marschner in Nensalza, Neumann in Sebnitz, Pilz in Hertigswalde, Levpuszek in Niedereinsiedel i. B. und Hesse in Sebnitz. Hauptangeklagter war Kappler, der bereits mit Zuchthaus vorbestraft ist. Derselbe hatte seit Mitte v. I. seine Stellung dazu benützt, um zum Zwecke des Betrugs in Gemeinschaft mit den mitangeklagten Unteragenten Versicherungsanträge zu fälschen. Teils wurde der ganze Antrag gefälscht, teils zog man Personen zur Unterschrift der Anträge heran, die gar nicht versichern wollten, oder es wurden Anträge auf Personen ausgestellt, die gar nicht existierten. Nach der Anklage hatten derartige Betrügereien und Fälschungen begangen: Kappler allein in 67 Einzelfällen, Kappler und Förster in 4:! Fällen, Kappler und Richter in 75, Kappler und Hart mann in 39, Kappler und Sensenschmidt in 30, Kappler und Schwann in 2, Kappler und Ranhut in 49, Kappler und Zacher in 60, Kappler mit Gräntzel und Rössel in mehreren Fällen, Kappler und Marschner in 58, Kappler nnd Neumann in mehreren hundert Fällen, Kappler und Pilz in 24, Kappler und Levpuszek in 56 und Kappler und Hesse in 36 Fällen. Der Schaden der Ge sellschaft beziffert sich aus Tausende von Mark. Kappler war außerdem angeklagt, unter allerlei Vorspiegelungen dem Maurer und Agent August Belke in Seidau 1500 Mk. und mit Marschner zusammen dem 82 Jahre alten AuSzügler Rudolf in Spremberg ein Sparkassenbuch mit 325 Mk. Einlage, angeblich als Kaution, abgeschwindelt zu haben. DaS Urteil lautete gegen Kappler aus 2 Jahre 3 Monate Zuchthaus und 3 Jahre Ehrenrechtsverlust, gegen Marschner, der gegen- würtig eine lOmonatige Gefängnisstrafe verbüßt, auf eine Zusatzstrafe von 6 Monaten Gefängnis, gegen Neumann aus 6 Monate Gefängnis und 3 Jahre Ehrverlust, gegen Pilz auf 1 Monat Gefängnis, gegen Förster, Richter, Hartmann, Sensenschmidt, Rauhut, Zacher, Gräntzel, Rössel, Levpuszek und Hesse auf je 2 Wochen Gefängnis nnd gegen Schwann aus eine Woche Gefängnis. Dresden. Die technische Hochschule plant die Errichtung einer Professur für Luftschifsahrt. — Die hiesige Handelskammer hat am Donners- .!.F
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