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Königlich-Polnischer und Churfürstlich-Sächsischer Hoff- und Staats-Calender
- Bandzählung
- 1746
- Erscheinungsdatum
- 1746
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.179-1746
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id832936472-174600008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id832936472-17460000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-832936472-17460000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- [Allgemeines]
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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be. Majeff. »ach der diesfalls im Jahr i7z6. ge- machten Constitution Haden, ausschreibm zu lassen. Die äusserliche Sicherheit betreffend, überlasset mau die Sorge dafür den Groß-Feldherren. -Läs. Man trägt den Minister» auf, da, wo es gehöret, das Misvergnnaen zu bereigen, bas die fremde,, Cadalen und Kunstgriffe, die sich ae^enwär- tig au den Tag geleget, verdienen, und die dem Köni ge und dem Staat dafür gebührende Sakisfackion zu verlangen. ääg. Daferne der ausserordentliche Reichs-Taz nicht so bald start haben solre, wird der König die Re« laticns-Land Tage anordnen lassen, wie es die Zeit und die Umstande erheischen werden. ^<l 4. Da mau, so wohl das gute Verständnis mir den Nachbarn zu unterhalten, als allem dem vor- zukommen, was aufeiner ober der andern Seite An laß zum Misvergnugen geben köute, kein anders und bessers Mittel sieht, -ls die Fortsetzung und den Schluß der Confrreuzen nut den fremden Ministern, welche bereits kraft oertzvn, itution vom Jahr 1726. angezeiget,llud svlaiich angefangen worden: so hält man auch basier, daß dies« Confcrci zeii zu Warselmu Wieder vor die Hand genommen uno zu Ende gebracht werden. Die Beschwerden der nicht uninen Grieci en betreffend, behalten Se. Ma/ st» vor, eine Commis sion zu ernennen, die zu Warschau zu Unrersi chung dieser Sache gehalten werden soll 5. Da die Cron-Armee rin gar mrrcklichrs Nachtheil durch die Wachen leidet, die sie ohn Aufhö ren thun muß, um auf die Streiffereyen der Hayda- macken rin wachsames Auge zu haben z so wird der König, nachdem er den Feldherren der Armee recom- mandiret, für die Sicherheit der Gränzrn zu sorgen, den Starosten besagter Granzen anbefehlen lassen, diesfalls den Constitutionen von 1624. und i6z8 zu Folge den Regimentariis der Cosacken, Horoda ge nannt , mit Nachdruck hülfljche Hand zu leisten; und daserne einige unter ihnen sich dieser Königlichen Ver ordnung nicht gemäß bezeigen , sollen sie durch den Weg Rechtens dazu angehalten werden, daß man den CromJnstigator wider sie gebrauche. äU6. Man wird den Staats-Ministern austra gen , mit den Höfen, deren Unterthemen dem Com- mrrcio dieses LaudsNachrheil bringen, entweder ver mittelst der Ncqveiakion mit den hier residirenden Mi nistern , oder äiretto mit den ress,. Höfen zu traclircn. Jmmittelst wird man von den Woiwodschaften von Groß-Polen und Kiow begehren, daß sie die Mittel amriqen, r eren man sich bedienen müsse, um gegen diejenigen, bey denen Vorstellungen nichts verfangen we-ben, Repressalien zu gebrauchen. 7. Den Fürsten, Bischoff von Ermland, wel cher bey 2. Jahren di» Präsidenten, Stelle bey dem Tribunal zu Radom würdig vertreten hat, abzulofett, ernennen Se Maj. zu solcher Charge den Erz-Prschoff zu Lemberg. äst?. Es soll dem Groß-Schatzmeister anbefohlen werden, wegen des Einkaufs des Gewehrs und der Kriegs-Munition, so zur Vermehrung der Armee er forderlich ist, in Handlung zu treten , also, daß er von den im Schatz vorhandenen Geldern dazu gebrauche; und er soll zum Angeld« die Summe von .... geben. Man wird auch ermeldrtem Groß-Schatz meister anbefehlen, die Contracte der Monopollen und anderer Einkünfte abzufassen, ohne irdoch etwas zuschliessen,immassrn alleSnur dazu dienen soll, da mit man bey künftigem Reichs Tage eigentlich wissen möge, was dieselbe» grwis einbringrn. -ää io Man halt dir grsezte Bezahlung für die Nuntios der Armee, auf das vergangene so wohl als vorietzo, genehm. ää n. Erwehnter Schatzmeister wird die an dem Schlosse zu Warschau noch vorzunehmende Repara- tiones forlsetzen,ohne zu unterlassen, gute Gebäude mit allem dem anzulegen , was dabcy erforderlich ist, die Cron-und Luhauische Archive, die sich bis ietzo irr Unordnung befinden, dahin zu bringen. -L-l 12 Für die Kosten,welche der Cron-Jnstiga- tor und Herr Lopuski zu Constantinoprl und in der Crimm an Präsenten und Gratifikationen verwendet haben, aßigniret man dem erstem rc>OO. ThalerSpe- cies.dem andern rooo. Thaler Species, und hier nächst dem Hrn. Komorowski rooo. Thaler Epe eies. i g. Die der Constitution vom Jahr 17^6. zu Folge den ;. benannten Städten verwilligte Subsi- dien soll ihnen aus dem Cron - und Lithauischen Scha tze bis zum künftigen Reichs-Tage noch ferner gerei chet werden. oreee--»/ Man recommen diret, daß man aus dem Cron - un> Llthamschen Schatze die Summen zum Thril vergnü ge,die von dem Woiwoden von Posen und Cron-Groß- Feldhcrrn zum Dienst der Rrpublic nach der Rech nung , die er eigenhändig unterschrieben übergebet» hat, ansgeleger worden. Se. König!. Majestät, welche den Landbothen vo« Nisna, Hrn. Wilczewski, in Dero Schutz nehmen, aßiqnireii ihm wegen des besvndern Diensts,den er dem Vaterland« geleistet har, 2000. Thaler Species, die ihm aus dem Cron-Schatz« zu reichen, biß daß er expLne bene merirorum belohnet werd». Se. Majestät wollen, daßder Cron-Groß-Frldherr die Dienste des Hrn. Nitoslawski, Regimentarii ei nes Detachements in der Ukraine,«» Obacht ziehe,unh weisen «hmimmitttlst »ovo. Thaler Species an. D z Hier/
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