VORWORT. Schon bevor der erste Band der die Jahre 1409—1559 umfassenden Veröffentlichung der Matrikel der Universität Leipzig erschien, wurde der Wunsch laut, daß auch die Immatrikulationen der folgenden Jahre, wenigstens bis zum Jahre 1809, herausgegeben würden und damit eine bei der hervorragenden Stellung, die Leipzig zumal im 18. Jahrhundert für die Geschichte des geistigen Lebens in Deutschland eingenommen hat, überaus wichtige Geschichtsquelle der allgemeinen Benutzung erschlossen werde. Wie sehr ich auch mit anderen Arbeiten überhäuft war, so glaubte ich doch mich um so weniger einer solchen Aufgabe entziehen zu dürfen, als es sich um die Herausgabe und Bearbeitung der wichtigsten Urkunde der Hochschule handelte, deren sich nun bald über ein halbes Jahrtausend erstreckende Geschichte zu schreiben ich von der Königlich Sächsischen Staatsregierung beauftragt war. Mancherlei Schwierigkeiten waren bei der Durchführung des Unternehmens zu überwinden. Wohl wäre es das Beste gewesen, wenn sich die Fortsetzung der Universitätsmatrikel unmittelbar an die im Codex diplomaticus Saxoniae regiae erschienenen Bände der älteren Matrikel angeschlossen hätte, aber der Umstand, daß jene Sammlung urkundlicher Quellen sich auf das Mittelalter beschränkt, ließ es räthlich erscheinen, die Immatrikulationen der Jahre 1559—1809 in einem gesonderten \\ erke zu veröffentlichen. Dann aber erwies es sich unmöglich, die Universitätsmatrikel und die Promotionsverzeich nisse in derselben Weise, wie sie im Codex diplomaticus zum Abdruck gelangt waren, herauszugeben, da die Fortsetzung mit Einschluß des Registers 7—8 Bände umfaßt und der Druck sehr hohe Kosten verursacht haben würde. Um die Veröffentlichung nicht an der Kostenfrage scheitern zu lassen, den Inhalt der Matrikel aber, wenn auch in anderer Form, der Benutzung zugänglich zu machen, entschloß ich mich, unter Verzicht auf den Abdruck der Matrikel und der Promotionsbücher, für die Jahre 1559—1809 lediglich ein Personen- und Ortsregister zu geben und den Eintragungen der im Personen register verzeichneten Universitätsangehörigen, soweit jene akademische Grade erlangten, die Mit theilungen aus den Promotionsverzeichnissen beizufügen. Ich habe mir dabei nicht verhehlt, daß diese Form der Bearbeitung nicht im Stande ist, auf alle die Fragen Antwort zu geben, mit der der Benutzer an eine Matrikel heranzutreten pflegt, daß insbesondere der Nachweis sehr erschwert wird, welche Studirende gleichzeitig in Leipzig immatri- kulirt waren, ein Nachweis, der dann von Bedeutung ist, wenn es gilt, persönliche Beziehungen und a*