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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 51.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-51.1905
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-190500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19050000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19050000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 1. Heft, Oktober 1905
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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In 78 landwirtschaftlichen Erhebungsbezirken ist nur je ein Forstwirtschaftskundiger mit der Schätzung betraut gewesen; dagegen sind 24 Erhebungsbezirke, hauptsächlich auf Anraten der von den Amtshauptmannschaften befragten Forstwirte in 108 kleinere Schätzungsbezirke eingeteilt worden. In einigen im Gebirge liegenden Erhebungsbezirken sind sogar 8 bis 10 Forstwirtschaftskundige bei der Schätzung tätig gewesen. Es ist schon hieraus zu ersehen, daß die Schätzung der Holzerträge in den nichtfiskalischen Forsten, sowie die Schätzung der Alters klassen des nichtfiskalischen Hochwaldes mit Schwierigkeiten verbunden war. In einer nicht geringen Anzahl von Fällen haben die zugezogenen Forstwirtschaftskundigen die von den Gemeinde behörden gemachten Angaben über die von den verschiedenen Holzarten und vom Walde überhaupt eingenommenen Flächen nachträglich noch berichtigt. Diese von Forstwirtschaftskundigen bewirkten Korrekturen beweisen, daß die Flächenangaben der Gemeindebehörden nicht immer ganz richtig gewesen sind. Auf diese Weise hat man in Sachsen zwei verschiedene Größen für die Forstfläche erhalten; in der Übersicht, welche die Forsten und Holzungen nach dem Ertrag zur Darstellung bringt (vgl. die Übersicht im Statistischen Jahrbuch für das König reich Sachsen 1903 S. 254) sind von den Forstwirtschafts kundigen 383 880,8 bs. --- 25,77 Prozent der gesamten ermittelten Fläche des Staates zur Nachweisung gelangt, in der Übersicht, welche die Forsten und Holzungen nach den Betriebs- und Holzarten veranschaulicht (vgl. Tabelle VI oder auch Statistisches Jahrbuch für das Königreich Sachsen 1903 S. 248), dagegen von den Gemeindebehörden 384 539,s da, also 659,1 da mehr 25,81 Prozent) als „Wald" nach gewiesen worden. Die Statistik des Deutschen Reiches stützt sich ausnahmslos auf die von den Gemeindebehörden ermittelte Fläche. Das Sächsische Statistische Landesamt arbeitet mit beiden Zahlen nebeneinander. Die Ergebnisse sind ebenso wie bei der Erhebung von 1893 nach Gemeinden und zusammengefaßt nach den 102 Erhebungs bezirken bearbeitet worden. Ein Auszug ist bereits im Statistischen Jahrbuch für das Königreich Sachsen, Jahrg. 1903, S. 246 bis 254, veröffentlicht worden?) In Anbetracht dessen, daß jene Erhebungsbezirke also auch zur Zusammenstellung der forststatistischen Daten dienen, möchte der Verfasser dieselben statt „landwirtschaftliche" lieber „land- und forstwirtschaftliche" Erhebungsbezirke benennen. Bei der Betrachtung der deutschen Forstwirtschaft gewinnen wir den Eindruck, als ob zwischen Bodenart, Holzart und Betriebsart einerseits und Besitzstand und Betriebsgröße anderer seits eine ganze Reihe von volkswirtschaftlichen Beziehungen beständen. Bei näherer Einsichtnahme der vorliegenden Statistiken und anderweitigen Unterlagen zeigte sich jedoch, daß die statistische Erfassung dieser Beziehungen zurzeit völlig unmöglich ist; z. B. läßt die Statistik noch gar nicht erkennen, auf welchen Bodenarten die von ihr nach Holzart, Besitzstand und dergl. spezialisierten Waldungen stocken. Dagegen gewähren die Ermittelungen über die Boden benutzung schon einige wichtige Aufschlüsse über die Beziehungen zwischen Holzart, Betriebsart und Besitzstand. 1) Die aus den Urtabellen unmittelbar hergeleiteten Zahlen haben öfters durch nachträgliche Berichtigungen seitens des Statistischen Landes amtes und des Kaiserlich Statistischen Amtes Änderungen erfahren, ohne daß es immer möglich gewesen wäre, die Ureinträge demgemäß zu verbessern. Im folgenden?) sollen die Waldungen Sachsens nur nach ganz bestimmten Gesichtspunkten statistisch erfaßt werden, nämlich soweit, als es die bisherigen Bodenbenutzungs- und Produktions statistiken ermöglichen. Diese sind jedoch nur Teile der Wirt schaftsstatistik im allgemeinen, zu der neben der Statistik der Wirtschaftsfläche, des Besitzstandes und Betriebes und der Wirtschaftserträge auch noch statistische Untersuchungen über Wirtschaftsverluste und Hindernisse und über den Wirtschafts aufwand gehören, Zweige der Wirtschaftsstatistik, die ja auch der Plan der deutschen Forststatistik mit enthält, die aber bisher noch keinen weiteren Ausbau erfahren haben. Bisher war es, wie ja auch aus den 1893 er Angaben zu ersehen ist, üblich, die Flächengrößen und die darauf beruhenden Bewaldungsprozcnte stets unter Ausschluß des Staatswaldes, aber mit Einschluß der militärfiskalischen Forsten anzugeben, da eben öfters die Staatsforstreviere sich über verschiedene Er hebungsbezirke erstrecken?) Der Staatsforst besteht gegenwärtig nur noch zum Teil aus Flächen, die zu den 1839/43 gebildeten exemten Grundstücken gehören. Infolge sehr zahlreicher Ankäufe erstreckt er sich nun mehr im wesentlichen auch auf nicht exemte Grundstücke, die den ursprünglichen Teilen mannigfach anliegen oder auch vereinzelte Außenteile bilden. Die Bewirtschaftung richtet sich selbstver ständlich in keiner Weise nach der politischen Zugehörigkeit des Waldes, sondern ist für die einzelnen Reviere einheitlich. Es war nun ein Weg zu suchen, auf welchem die Staats forstreviere sich auf die einzelnen Erhebungsbezirke verteilen ließen. Bei der Erhebung von 1900 war nach dem für forst fiskalische Flächen bestimmten Erhebungsformular unter V ver langt worden, die Staatsforstreviere nach ihrer Zugehörigkeit zu den Ortsfluren zu Zerfällen. Auf Grund des vom Statistischen Landesamt zur Verfügung gestellten Urmaterials hat der Verfasser versucht, die Ergebnisse der Beantwortung dieser Frage in einer Tabelle^) zusammenzustellen. Aus dieser wurde jedoch ersichtlich, daß die Angaben teilweise auf falschen Voraussetzungen beruhten, sodaß es nicht möglich war, die Beantwortungen der Frage V zur Zerfällung der Reviere nach den Ortsfluren und somit nach den Erhebungsbezirken zu verwenden. Der Haupt übelstand dabei war nämlich der, daß öfters auch die exemten Flächen als zu Ortsfluren gehörig auf diese verteilt eingetragen worden waren. Gelegentlich der nächsten Erhebung im Jahre 1910 dürfte deshalb hierauf im Verordnungswege näher aufmerksam zu machen sein. Es scheint nicht nur wünschenswert, sondern unbedingt nötig, die Staatsforstreviere der Fläche nach zu teilen in a) exemte und b) nichtexemte Flächen, 2) Ebenso in einer größeren, demnächst als Habilitationsschrift unter dem gleichen Titel wie der vorliegende Aufsatz erscheinenden Ab handlung des Verfassers, die alles vorhandene Material zusammcnfassen und hieran einige Vorschläge über die künftige Gestaltung der Forst statistik knüpfen wird. Eine Darstellung der historischen Entwickelung der Forststatistik in Sachsen im 19. Jahrhundert und damit eine Übersicht über die Bewegung in den sächsischen Waldvcrhältnissen während dieser Zeit wird baldigst nachfolgen. 3) Nach den von den Staatsforstrevierverwaltern bei der Ermittelung der Bodcnbcnutzung gemachten Flächenangabcn war das Statistische Landes amt nicht in der Lage, die Staatswaldungen auch nur annähernd genau auf die einzelnen Amtshauptmannschaften, geschweige denn auf die einzelnen Erhebungsbezirke verteilen zu können. Diese Angaben sind meist die gleichen wie im Personalvcrzeichnis der Königl. Sächsischen Staatsforst verwaltung, in welchem die Fläche der über zwei Amtshauptmannschaftcn sich erstreckenden Forstreviere auch nur summarisch und nicht nach Amts- hauptmannschaftsbczirken getrennt angegeben ist. (Nnm. d. Red.) 4) Vgl. Einschaltung 9 auf S. 35/40 der in der Anmerkung 2 genannten Abhandlung.
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