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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 51.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-51.1905
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-190500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19050000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19050000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 1. Heft, Oktober 1905
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
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245 In Sachsen wird bezüglich der Staatsangehörigkeit nicht nur die >r a Geburtsort und die Berussverhältnisse. v 176 und a t r Wohnungszählung. Nach Beschluß des Königlichen Ministcrinms Innern wird das Statistische Landesamt für diejenigen Gemeinden ans den Bundes- r e t l r e s e e r s r r e 1 Inhalt der nächsten Hefte. Für die nächsten Hefte der Zeitschrift sind außer einigen noch nicht erledigten unter den bereits früher an gekündigten Gegenständen in Aussicht genommen: Die Kirchen- und Schulanlagen im Jahre 1901. — Die Krebssterblichkeit 1873 bis 1903. — Zur sächsischen Kriminalstatistik für 1888 bis 1902. — Die gericht lichen Ehelösungen im Jahre 1904. ihren Wohnort einzutragen. Auch werden in Sachsen, wie schon bei verschiedenen früheren Volkszählungen, die vorübergehend abwesenden Personen mit festgestellt werden. Man gewinnt dadurch die Möglichkeit, die wirkliche Zusammensetzung der Haushaltungen, unabhängig vom zufälligen Stand am Zählungstage, zu ermitteln. Einige weitere besondere Zusatzfragen werden in die Erhebungs listen in den Städten Dresden und Chemnitz auf Antrag und sür die Zwecke der Stadtverwaltung eingefügt werden. Sie betreffen in Dresden die Muttersprache, in Chemnitz die Dauer des Aufenthalts in der Stadt, den " des . mittlerer Größe, die mit der Volkszählung vom t. Dezember 1905 eine Wohnungszählung unter Benutzung der vom Landesamt entworfenen Formulare verbinden wollen, gegen einen Kostenbeitrag die Erhebungs formulare liefern und die Ergebnisse statistisch bearbeiten. Die Formulare werden sich im wesentlichen an die bei der Wohnungszählung vom Jahre 1904 verwendeten und im Jahrgang 1904 dieser Zeitschrift, S. 177, abgedruckten anlehnen. Berichtigung. Der Verfasser des Aufsatzes „Einzelheiten Finanzen Sachsens im Vergleich mit den Verhältnissen anderer staäten" im 3./4. Hefte des 50. Jahrgangs dieser Zeitschrift teilt folgendes mit: Auf S. 254 rechts ist im 2. Absatz die Darstellung der Rentabilität der sächsischen schmalspurigen Bahnen insofern nicht ganz zutreffend, als die Berechnung des Überschusses und der Verzinsung der Fußnote 1 daselbst nicht entspricht. Die schmalspurigen Bahnen (also ausschließlich der Straßenbahnen Dresden-Kötzschenbroda und Dresden-Deuben) mit einem mittleren Anlagekapital von 39 990 500 Mark haben im Jahre 1903 nicht nur keinen Überschuß erbracht, sondern noch einen Zuschuß von insgesamt 9 031 Mark, d. i. 0,023 Prozent des Anlagekapitals erfordert. Die Überschüße der beiden genannten Straßenbahnen haben 98 985 Mark und 10 525 Mark, zusammen also 109 510 Mark betragen, und nur einschließlich.dieses Betrags „ergibt sich der an bezeichneter Stelle des obigen Aufsatzes berechnete Überschuß von (-f- 109 510 Mark — 9 031 Mark —) rund 100 500 Mark. Rechnet man bei den schmalspurigen Bahnen den Aufwand für erheblichere Ergänzungen und Erweiterungen (Kap. 16 des Staatshaus haltsetats Titel 12„H in Höhe von 15 705 Mark ab, so haben diese dann zwar einen Überschuß, aber nur im Betrage von 6 674 Mark, d. i. 0,017 Prozent ihres Anlagekapitals erbracht. Zur TodeSursachcnstatistik. Das Kaiserliche Gesundheitsamt hat In Sachsen wird bezüglich der Staatsangehörigkeit nicht nur die den von ihm herausgegebenen Todesursachenverzeichnissen (vgl. Zeitschrift Angabe, ob reichsangehörig, sondern auch, ob Sachse, verlangt; außerdem 1903 S. 226 und 1904 S. 275) eine Alphabetische Liste von haben die nur vorübergehend in einer Haushaltung anwesenden Personen Krankheiten und Todesursachen Nachfolgen lassen, welche für jede Krankheit bzw. Todesursache die zugehörige Nummer sowohl des „Kurzen Todesursachenverzeichnisfcs" als auch des „Ausführlichen Verzeichnisses von Krankheiten und Todesursachen" nachweist. Dieselbe ist sür die praktischen Bedürfnisse der an der Todesursachenstatistik arbeitenden Be amten bestimmt und enthält deshalb auch viele Erläuterungen von medizinischen Fachausdrücken sowie Verdeutschungen fremdsprachlicher Krankheitsbezeichnungen. In dieser, 161 Druckseiten in Folio umfassen den Liste ist keine der mannigfachen wissenschaftlichen Bezeichnungen irgendeiner Krankheit zu vermissen. Nur haben erklärlicherweise einige unwissenschaftliche, volkstümliche Benennungen, die von Leichenfrauen in Sachsen gebraucht werden, keine Aufnahme gefunden. Es sind dies die Bezeichnungen „Anschwellung", „Geschwulst" und „Schwulst", welche hauptsächlich in Verbindung mit Altersschwäche als Bezeichnungen für Wassersucht (Nr. 22 des „Kurzen Verzeichnisses") Vorkommen, ferner „Bläserne Lunge" für Lungenemphysem (Nr. 15), „Schänkfieber" für Milchfieber (Nr. 3d), „Schleimschlag" (Nr. 15) u. a. Übrigens ist bei der Verwertung derartiger von Leichenfrauen gestellten Diagnosen eine gewisse kritische Prüfung unerläßlich; z. B. wird man „Krämpfe und Gehirnschlag" (Kinder betreffend) besser zu 17d als zu 17a rechnen, da es sonst den Anschein gewinnen kann, als ob an einzelnen Orten fast alle Säuglinge an Gehirnschlag stürben. Dagegen werden selbstverständ lich alle von Ärzten bescheinigten Todesursachen als maßgeblich be trachtet und dem Wortlaute nach zu den betreffenden Todesursachen gerechnet. . Volkszählung. Am kommenden 1. Dezember wird nach Bundesrats beschluß vom 18. März d. I. im Deutschen Reiche wieder eine Volks zählung stattfinden. Im Königreich Sachsen, für welches die Ausführung der Zählung durch die im 13. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1905 veröffentlichte Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 1. August d. I. des näheren geregelt worden ist, werden wieder die sogenannten Haushaltungslisten als hauptsächlichstes Erhebungs formular dienen. Nach dem Bundesratsbeschluß sind bei der diesjährigen Zahlung folgende Fragen zu beantworten: 1. Vor- und Familienname. 2. Verwandtschaft oder sonstige Stellung zum Haushaltungs vorstand, insbesondere auch ob zur Haushaltung gehöriger Dienstbote für häusliche oder für gewerbliche Verrichtungen. 3. Familienstand. 4. Geschlecht. 5. Geburtstag und Geburtsjahr. 6. Hauptberuf (Haupterwerb) und Stellung im Hauptberuf. 7. Religionsbekenntnis (Konfession). 8. Staatsangehörigkeit (ob reichsangehörig oder welchem fremden Staate angehörig). 9. Ob im aktiven Dienste des deutschen Heeres oder der deutschen Marine stehend. 10. Für reichsangehörige, landsturmpflichtige Männer im 39. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre (aus der Geburtszeit vom 1. Dezember 1860 bis 31. Dezember 1866 einschließlich): ob militärisch ausgebildet (im Heere oder in der Marine) oder ob nicht militärisch ausgebildet.
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