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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 51.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-51.1905
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-190500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19050000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19050000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 2. Heft, Januar 1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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An Kommunalsteuern überhaupt wurden iyoi 64 420 963 Mark erhoben. Diese verteilten sich mit 37 079 736 Mark -- 57,56 Prozent auf politische Gemeinde- anlagen (einschließlich Armen - und Bezirkssteuern), 5 596 868 Mark --- 8,6S Prozent auf evangelische Kirchen anlagen, 8 365 Mark ----- 0,01 Prozent auf katholische Kirchen anlagen (in der Oberlausitz), 21 735 994 Mark ---- 33,74 Prozent auf Schulanlagen. Von 3 181 politischen Gemeinden mit 4 096 735 Einwohnern erhoben 1611 (also 50,6 Prozent) mit 3 482 085 Einwohnern (also 85 Prozent) die Anlagen nach einheitlichem Fuße für poli tische, Kirch- und Schulgemeinde. 1 470 Gemeinden (46,2 Prozent) allerdings nur mit 516 975 Einwohnern (12,6 Prozent) erhoben die Anlagen für alle drei Zwecke nach verschiedenem Fuße. Verschwindend ist die Zahl der Gemeinden, die nur für politische und Schulgemeinde (78 Gemeinden --- 2,5 Prozent mit 87 001 Einwohnern) oder nur für politische und Kirchgemeinde (22 Gemeinden — 0,7 Prozent mit 10 674 Einwohnern) einen einheitlichen Anlagenfuß eingeführt haben. Die Neigung, für alle drei Anlagenarten einen besonderen Fuß einzuführen, nimmt mit zunehmender Größe der Gemeinden immer mehr ab und in fast gleichem Maße die Neigung zu, für alle drei Arten einen Fuß zu wählen. Die 13 größten Gemeinden (über 2o 000 Seelen) find hierbei nicht berücksichtigt. Völlig getrennt erhoben wurden die drei Anlagen in 73.5 Prozent der Gemeinden bis 200 Einwohnern 53.5 - - - von 201 ---- 500 - 27.5 - - - - 501---- 1 000 - 13,0 - - - - 1 001 -- 1 500 4.1 - - - - 1 501 -- 2 500 7.2 - - - - 2 501 --- 5 000 23,1 - - - - über 20 000 Schulanlagen nach der Einkommensteuer erhoben iyoi 1 448 politische Gemeinden mit 3 592 687 Einwohnern, darunter 78 Städte mit Revidierter Städteordnung, 63 andere Städte und 1 307 Landgemeinden. Die weitaus meisten dieser Gemeinden erhoben für alle drei Zwecke Einkommensteuer, nämlich 1325 Gemeinden mit 3 450 784 Einwohnern. Nur wenige Gemeinden waren solche, die außer für die Schule nur für die politische Gemeinde (97 Gemeinden mit 109 809 Einwohnern) oder nur für die Kirche (17 Gemeinden mit 26131 Einwohnern) oder überhaupt nur für Schulzwecke (9 Gemeinden mit 5 963 Einwohnern) Einkommensteuer erhoben. Grundsteuern für Schulzwecke wurden im Jahre 1901 in 2 749 politischen Gemeinden mit 3 165 816 Einwohnern erhoben und zwar in 40 Städten mit Revidierter Städteorduung, 43 anderen Städten und 2 666 Landgemeinden. Von ihnen erhoben Grundsteuern für alle drei Zwecke 2 543 Gemeinden mit 3 004 157 Einwohnern, während nur 108 Gemeinden mit 59 306 Einwohnern die Grundsteuer nur für die politische und Schulgemeinde, 85 mit 88 003 Einwohnern diese Steuer nur für Kirche und Schule und 13 mit 15 350 Ein wohnern eine solche nur für Schulzwecke erhoben. Überhaupt keine Grundsteuer (auch nicht für Schulzwecke) wurde erhoben in 273. politischen Gemeinden mit 700 894 Einwohnern, darunter 33 Städten mit Revidierter Städteorduung, 16 anderen Städten und 224 Landgemeinden. In der auf S. 256 oben stehenden Übersicht sind die Poli tischen Gemeinden nach der Art der Erhebung der Schulanlagen im Jahre 1901 unterschieden. L. Evangelische Mehrheitsschulgcmcinden. Im Königreich Sachsen bestanden im Jahre iyoi 1879 evan gelische Mehrheitsschulgemeinden. Die Zahl der Bewohner derselben betrug 4 178 504. Da von wohnten 2 633 in außersächsischen Anteilen. Nach der Konfession waren unter den Bewohnern evangelisch-lutherisch . 3 949 389 --- 94,52 Prozent römisch katholisch . . 179 379 --- 4,29 - andersgläubig . . . 49 736 --- 1,19 - Der Flächengehalt der evangelisch-lutherischen Schulbezirke ! betrug 131l 652 bu, davon 1 736 da in außersächsischen An- teilen. Die Zahl der Grundstenereinheiten in sämtlichen evangelischen Schulbezirken betrug 100 585 857 Steuereinheiten, darunter 90 170 in außersächsischen Anteilen. Der Grundbesitz in den politischen Gemeinden war mit 94 393 896, derjenige der Ritter- und anderen exemten Güter mit 6 191961 Steuereinheiten belegt. Hinsichtlich der Konfession der Eigentümer entfielen vom Grundbesitz auf Steuereinheiten in den Gemeinden Steuereinheiten in den Ritter- und exemten Gütern überhaupt °/° überhaupt 7° Evangelisch-lutherische . Römisch katholische . . Andersgläubige . . . juristische Personen. . zusammen 85 280 880 1 447 637 1 662 976 6 002 403 90,35 1,53 1,76 6,36 5 112 597 372 495 72 542 634 327 82,57 6,02 1,17 10,24 94 393 896 100,00 6 191 961 s 100,00 Der Gesamtbetrag der direkten evangelischen Schulsteuern belief sich 1901 auf 21011314 Mark, darunter 2 494 Mark aus außersächsischen Anteilen. Nach den Steuerarten verteilte sich diese Gesamtsumme wie folgt: Ertrag der Steuern Art der Steuern überhaupt 7° Grundsteuern 3 520 194 16,75 Kopfsteuern 552 623 2,63 Einkommensteuer 16 928 934 80,57 andere Steuern 9 563^) 0,05 zusammen Von den Grundsteuern en 21011 314 tfielen auf 100,00. Evangelisch-lutherische . 3 122 719 Mark 88,71 Prozent, Römisch-katholische . . 78 894 - --- 2,24 - Andersgläubige ... 61 140 - -- 1,74 - juristische Personen . . 257 441 - -- 7,31 - 1) Darunter 7 082 Mark Miet- oder Pachtsteuer und 1 896 Mark, die nicht auf die einzelnen Steuerarten verteilt werden können. Zeitschrift des Königl. Sachs. Statistischen Landcsamtcs. 51. Jahrg. IS05. 33
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