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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 51.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-51.1905
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-190500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19050000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19050000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 2. Heft, Januar 1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Die Besitzer der Ritter- und sonstigen exemten Güter trugen in 388 Schulgemeinden Besitzveränderungsabgaben mit. In 207 Gemeinden wurden diese Besitzer nicht herangezogen, in 210 Gemeinden mit exemten Gütern wurden Besitzveränderungsabgaben zur Schulkasse nicht erhoben. Nur in 24 zusammengesetzten Ge meinden fand eine Ausrechnung der Besitzveränderungsabgaben auf die Schulanlagen statt. An Abgaben von Lustbarkeiten wurden für Schulzwecke im Jahre iyoi 1589 Mark, von Gast- und Schankwirtschaften 271 Mark, au Bierstcuer 1 479 Mark, an sonstigen Abgaben 50 518 Mark (einschließlich 48 769 Mark Hundesteuer in der Stadt Leipzig) aufgebracht. Das im Jahre aufgebrachte Schulgeld betrug 5107 264 Mark oder 24,3 Prozent des Schulanlageubetrages. Die überwiesene Grundsteuerhälfte machte 1 917 632 Mark, die Staatsbeihilfen zu den Lehrergrundgehalten 2 299 075 Mark, zu den Alterszulagen 2 012 606 Mark aus. Die Zahl der Schulkinder betrug am 31. Mai ryor 702138, am 1. Mai 1902 709 330. Hinsichtlich der Art der Aufbringung der Schulanlagen zerfallen die 1 879 evangelischen Schulgemeinden in einfache und zusammengesetzte. In den 732 einfachen Schulbezirken wurden die Anlagen wie folgt aufgebracht: in 102 Gemeinden nach dem gesetzlichen Maßstab, in 562 Gemeinden nach dem Fuße der politischen Gemeinde, darunter in 551 auf Grund von Regulativen und in 11 nach Herkommen; 3 Gemeinden hatten regulatwmäßig eine Kombination von Kopfsteuer und Einkommensteuer, 8 eine solche von Einkommen- und Grundsteuer, 52 Gemeinden aber noch andere Maßstäbe. Bei 5 Gemeinden sind Angaben nicht gemacht, anscheinend wurden in ihnen Schulanlagen nicht erhoben. Bezüglich der zusammengesetzten (1147) Schulbezirke er folgte die Schulanlagenerhebung in 418 einheitlich und zwar in 148 Schulgemeinden nach dem gesetzlichen Maßstabe, in 1 Ge meinde durch Kombination von Kopf- und Einkommensteuer, in 77 durch Kombination von Grund- und Einkommensteuer (davon 68 kraft Regulativs), in 192 Schulgemeinden aber nach anderen Grundsätzen, davon in 70 nach Regulativ, in 110 nach Herkommen. In 2 zusammengesetzten Schulbezirken sind Schulanlagen an scheinend nicht erhoben worden. In den übrigen 727 zusammengesetzten Schulbezirken sand nicht eine einheitliche Anlagenerhebung, sondern zunächst eine Unterverteilung auf die einzelnen politischen Gemeinden usw. statt, die ihrerseits die Schulanlagen selbständig aufbrachten. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle, nämlich in 500 Schul gemeinden, erfolgte die Verteilung nach dem gesetzlichen Maß stabe, in 2 Gemeinden herkömmlich nach einer Kombination von Kopf- und Einkommensteuer, in 7 Gemeinden (darunter in 5 vereinbarungsgemäß) nach einer Kombination von Grund- und Einkommensteuer, in 218 Schulbezirken nach anderen Maßstäben, die in 102 auf Vereinbarung, in 74 auf Herkommen beruhten. Der Abzug von */g des Einkommens Festbesoldeter ist in 966 Schulbezirken zugelassen, in 129 wenigstens teilweise und in 94 nicht zugelaffen worden, während in 690 Schulgemeinden Einkommensteuer nicht erhoben wurde. Die konfessionelle Minderheitsgemeinde erhielt in einem Falle Anteil an den Anlagen vom Grundbesitz (50 Mark) sowie in 3 Gemeinden (Dresden, Zittau und Landgemeinde Reichenau) Anteil an den Besitzveränderungsabgaben (14 713 Mark, 727 Mark und beziehentlich 128 Mark). In 370 Gemeinden wohnten die Besitzer der Rittergüter im Schulbezirke, in 207 nicht. In 47 Fällen wohnte nur ein Teil der Besitzer im Schulbezirke. In 2 Füllen fehlt es an den erforderlichen Feststellungen. In 580 Gemeinden gehörten die Besitzer der Rittergüter der Konfession der Schulgemeinde an, in 31 nicht, in 14 Fällen ein Teil der Besitzer. Es lagen in 234 Schulbezirken 249 Rittergüter usw., die in 356 srcmden Schulbezirken zusammen 418 Pertinenzen hatten. Von 135 Pertinenzen in 124 Pertinenzbezirken zahlten die Besitzer die Anlagen auf Grund Herkommens oder Abkommens in die Pertinenzbezirke oder es waren die Pertinenzen überhaupt von Abgaben frei, sodaß nur 283 Pertiuenzen in 246 Pertinenz bezirken verblieben, für die die Anlagen in den Bezirk des Ritterguts- usw. Hofs gezahlt wurden. In 49 von den oben erwähnten 234 Fällen waren die Pertiuenzen von Schulkindern bewohnt, die in die Ortsschule des Pertinenzbezirks gingen. Die Schulden der evangelischen Schulgemeinden mit Ritter gütern betrugen ryor 10101678 Mark. Stiftungsmäßige Leistungen von Rittergütern, welche gemäß Z 22 des Gesetzes vom 8. März 1838 auf die Schulanlagen angerechnet wurden, bestanden in 4 Schulbezirken (15 381 Mark Kapital). Die Einhebung der Schulanlagen erfolgte in 528 Schul bezirken durch die Schulgemeinde, in 1 308 Bezirken durch die politische Gemeinde und in 36 Schulbezirken anteilig durch beide. In 7 wurden keine Schülanlagen erhoben. 0. Katholische Mehrheitsschulgemeindcn. Katholische Mehrheitsschulgemeiuden gab es iyoi 21. Die Zahl der Bewohner der Schulbezirke betrug 21117; davon waren evangelisch-lutherisch . römisch-katholisch . . andersgläubig . . . Die Fläche der Schulde 581 783 Steuereinheiten. Hi einheiten auf politische Gem güter und zwar auf 3 410 -- 16,15 Prozent, 17 654 -- 83,60 53 --- 0,25 zirke betrug 20 525 Hektar mit ervon entfielen 498 752 Steuer- einden und 83 031 auf Ritter- Steuereinheiten in den Gemeinden Steuereinheiten in den Ritter-und exemten Gütern überhaupt überhaupt °/o evangelisch-lutherische Besitzer 37 276 7,47 14810 17,84 römisch-katholische Besitzer . 438 098 87,84 3 976 4,79 juristische Personen . . . 23 378 4,69 64 245 77,37 zusammen 498 752 100,00 83 031 100,00 An Schulanlagen wurden 24 990 Mark erhoben und zwar 12 612 Mark Grundsteuern, 9 829 Mark Kopfsteuern und 2 549 Mark Einkommensteuern. Von der Grundsteuer entfiel auf Evangelisch-lutherische . 1 212 Mark — 9,61 Prozent, Römisch-katholische . . 9 268 - — 73,49 - juristische Personen . . 2 132 - --- 16.S0 - Die Staatseinkommensteuer in den Gemeinden betrug: 63 306 Mark, die Summe der Kommunallasten 82 073 Mark. Die Schulanlagen beliefen sich hiernach auf 39,5 Prozent der Staatseinkommensteuer und 30,4 Prozent der Kommunallasten. Was die Art der Aufbringung der Schulanlagen anlangt, so wurde in 2 von 5 einfachen Schulbezirken nach dem gesetz lichen Maßstabe, in 3 Bezirken dagegen herkömmlich nach einem anderen Maßstabe beigeiragen. 33*
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