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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 51.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-51.1905
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-190500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19050000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19050000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 2. Heft, Januar 1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
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Die Besitzer der Rittergüter wohnten in 2 Gemeinden in! der Parochie, in 1 nicht, in 1 Falle nur ein Teil von ihnen In 1 Parochie gehörten sie dem katholischen Mehrheitsbekenntnisse an, in den 3 übrigen nicht. In 2 Fällen waren Pertinenzen von Rittergütern mit ins gesamt 1 286 Steuereinheiten in einer anderen Parochie gelegen. , Beide Male waren sie mit Gebäuden besetzt, deren Bewohner in! die Kirche der Parochie ihrer Flur eingepfarrt waren. Eine Zahlung von Kirchenanlagen an die Parochialkasse der Ortsflur fand nicht statt. Die Schulden der katholischen Parvchien mit Rittergütern! betrugen 85 730 Mark. Die Erhebung der Kirchenanlagen erfolgte in 1 Falle durch die Kirchkassenverwaltung, in 9 Fällen durch die politische! Gemeinde, in 1 Falle wurden keine Anlagen erhoben. I). Kirchliche Mindcrhcitsgemeinden. Im Jahre 1901 bestanden in der Oberlausitz 6 römisch-katholische und 5 evangelisch-lutherische kirchliche Minderheitsgemeinden. Die Erblande mit ihrer katholischen Minderheit bleiben außer Betracht (vgl. oben a. V.). Die römisch-katholischen Minderheitsgemeinden umfaßten 313 Seelen. Kirchenanlagen wurden als solche nirgends erhoben. Nur Zittau überließ der Stadtrat 1 114 Mark als Anteil an den Zentralsteuern In Löbau wurden 810 Mark freiwillige Beiträge aufgebracht. Die 5 evangelisch-lutherischen kirchlichen Minderheits gemeinden hatten 2 967 Seelen. Die Kirchenanlagen wurden aufgebracht in 1 Gemeinde nach dem Maßstabe der politischen Gemeindeanlagen, in 3 Gemeinden (davon in 2 kraft Regulativs) durch eine Kombination von Kopf- und Einkommensteuer und in 1 Gemeinde regulativmäßig nach einem besonderen Maßstabe. I Aufgebracht wurden überhaupt 2 952 Mark, davon 281 Mark durch Grundsteuer, 949 Mark durch Kopf- und 1 722 Mark durch Einkommensteuer. Zu den Grundbesitzanlagen der katholischen Mehrheit ist die evangelisch-lutherische Minderheit überall herangezogen worden. Die Staatseinkommensteuerlast der evangelisch-lutherischen Minderheitsgemeinden betrug 10 484 Mark, sodaß die Kirchen anlagen 28,2 Prozent der Staatseinkommensteuerlast aus machten. Besitzveränderungsabgaben wurden nicht vereinnahmt. Der Abzug des Fünftels vom Einkommen wurde den Festbesoldeten in 2 Gemeinden gestattet, in 2 nicht. Für 1 Ge meinde fehlt es an der erforderlichen Feststellung. Die Erhebung der Kirchenanlagen erfolgte in 1 Gemeinde durch die Kirchkassenverwaltung, in 3 Gemeinden durch die politische Gemeindeverwaltung; bezüglich 1 Gemeinde fehlt die erforderliche Angabe. L. Besondere Verhältnisse in der Oberlausitz. In der Oberlausitz waren 13 evangelisch-lutherischen Parvchien 3 604 Konfessionsangehörige, 9 katholischen Parvchien 6 021 Koufessionsaugehörige zugewiesen, die in anderen konfessions fremden Parvchien wohnen. Von den 3 604 zugewiesenen Evan gelischen waren 1 782 mit 55 240 Steuereinheiten ansässig, für 1 822 fehlt eine Angabe. In 10 Fällen wurden sie zu den Lasten der Parochie, der sie zugewiesen waren, herangezogen, in 2 Fällen nicht, in 1 Falle nur zum Teil. Zu den Parochial- anlagen des Wohnorts wurden sie außerdem in 7 Fällen heran gezogen, in 6 Fällen nicht. Die 6 021 zugewiesenen Katholiken waren mit 80 630 Steuer einheiten ansässig. Zu den Parochialanlagen der Parochie, der sie zugewiesen waren, trugen sie nur in 3 Fällen bei, in 6 Fällen nicht. Zu den Parochiallasten des Wohnorts dagegen wurden sie in allen Fällen herangezogen. Die Krebssterblichkeit im Königreich Sachsen in den Jahren 1873 bis 1903, insbesondere die reinen Fälle voll Carcinom, Sarkom und sonstigen Neubildungen im Jahre 1903. Von Di-. Eä. Georg Radestock. Inhalt: 1. Die Häufigkeit des Krebses überhaupt (S. 262). — 2. Die örtliche Verteilung der Krebstodesfälle (S. 268). 1. Die Häufigkeit des Krebses überhaupt. Im Königreich Sachsen sind statistische Nachweise über die Krebstodesfälle bereits vom Jahre 1873 ab vorhanden. Indessen wurde bisher nicht mit den reinen Fällen von Carcinom gerechnet, sondern man zählte vom Jahre 1873 bis 1891 als „Krebs" nur die bösartigen Geschwülste, von 1892 bis jetzt aber „Neu bildungen", sowohl bös- wie gutartige. In den Jahren 1873 bis 1891 starben 41128 Personen (jährlich durchschnittlich 2164,6) an „Krebs", 1892 bis iyoz 43 840 (jährlich durchschnittlich 3653,3) an „Neubildungen". Aus Übersicht 1 ist zu entnehmen, daß die absoluten Zahlen der an den vorerwähnten 2 Todes ursachen Verstorbenen bis 1902 fast ununterbrochen wuchsen und daß auch die Verhältniszahlen (auf 10 000 Lebende) von Jahr zu Jahr, indes nur bis 1901, größer wurden. Das außer gewöhnliche Schnellen der Verhältniszahl von 8,0 im Jahre 1891 auf 8,6 im Jahre 1892 ist kein wirkliches, sondern lediglich auf die durch Verordnung des Königlichen Landes-Medizinal-Kollegiums vom 14. Februar 1892 erfolgte Einführung der erweiterten Todes ursache „Neubildungen" zurückzuführen. Der Rückgang der rela tiven Sterblichkeit durch „Neubildungen" im Jahre 1903 ist wohl nicht allein auf die schärfere Auswahl der zu dieser Todesursache zu rechnenden Fälle infolge der einheitlichen Bearbeitung der Todesursachenstatistik zurückzuführen, sondern es ist auch möglich, daß die relative Sterblichkeit durch Neubildungen, nachdem sie im Jahre 1901 ihren Höhepunkt erreicht hatte, von da ab zu sinken begann, wie auch die Sterblichkeit der durch „Bösartige Neu bildungen" in den sächsischen Krankenhäusern Gestorbenen in den Jahren 1901 und 1902 noch je 35,o Prozent der insgesamt Abgegangenen, 1903 aber nur 33,4 Prozent betrug.
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