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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 51.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-51.1905
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-190500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19050000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19050000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 2. Heft, Januar 1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
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einzelnen Haushaltungen zu ermitteln und um namentlich auch die ausgefüllten Formulare möglichst schnell nach allen den ein zelnen Kombinationen gruppieren und auszählen zu können, in welchen die Tiere verschiedener Gattungen in den einzelnen Wirtschaften angetroffen werden, ist bei der am 1. Dezember 1904 vorgenommenen Viehzählung für jede einzelne der vieh besitzenden Haushaltungen eine Zählkarte auszufüllen gewesen, auf welcher die Befragten die Einträge und das Ausrechnen der Ziffern von oben nach unten zu machen hatten und Zwischen summen nicht zu berücksichtigen waren. Nur für die in Schlacht- und Viehhöfen, sowie in An stalten, in welchen Tiere fremder Besitzer verpflegt werden (Tier kliniken, Pferdepensionen u. dergl), untergebrachten Tiere ist die bisher angewendete Hansliste beibehalten worden, weil die Leiter solcher Anstalten für die richtige Aussüllung der Zähl papiere leichter verantwortlich zu machen sind als die vielfach auswärts, mitunter sogar außerhalb Sachsens wohnenden Be sitzer dieser Tiere und weil sich die Gesamtzahl der in solchen Anstalten untergebrachten Tiere mit Hilfe der Hausliste am schnellsten feststellen läßt. Die vom Bundesrat vorgeschriebenen Fragen beliefen sich nur auf 14. Da es aber den einzelnen Bundesstaaten über- lassen blieb, sie im eigenen Landesinteresse noch zu erweitern, so war im Königreich Sachsen bei dieser Ausnahme auch einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 14. März 1899 mit nachzugehen, welche bestimmt, daß künftig auch die zwischen 2 Hauptzählungen fallenden Viehzählungen für die Pferde, das Rindvieh, die Schafe, die Schweine und die Ziegen in Sachsen im wesentlichen nach dem Formulare der im Jahre 1892 vorgenommenen umfänglicheren Zählung zu er folgen haben. Durch solche umfänglichere Erhebungen sollte künftig nament lich den Schwierigkeiten vorgebeugt werden, welche sich vor Er laß dieser Verordnung infolge des nicht ausreichend vorhandenen vergleichbaren Zahlenmateriales der Ermittelung des Standes der Fleischversorgung der Städte entgegen gestellt hatte. Infolgedessen hat die am 1. Dezember 1904 in Sachsen in Anwendung gekommene Zählkarte 32 Fragen und demnach 18 Fragen mehr umfaßt als das für diese Zählung vorgeschriebene Reichsformular. Von einem Abdruck der sächsischen Zählkarte kann hier ab gesehen werden, da sich die in derselben gestellten Fragen einfach aus dem Kopfe der anliegenden Hauptübersicht -4. ergeben. Die der Zählkarte aufgedruckten Erläuterungen lauteten wie folgt: 1. Die Zahl des in der Nacht vom 30. November zum 1. Dezember 1904 in der Wirtschaft des unterzeichneten Viehbesitzers vor handenen Viehs ist auf der umstehenden Seite dieser Zählkarte anzugeben. 2. Nicht mitzurechnen sind vorübergehend eingestellte Tiere, die anderen Personen gehören. Auch die in einem Schlacht- oder Viehhofe oder in einer Pserdepension oder einer sonstigen Verpflegungsanstalt befindlichen Tiere des unterzeichneten Viehbesitzers sind hier wegzulassen, da dieselben vom Leiter der betreffenden Anstalt aus einer besonderen Anstaltsliste anzugeben sind. Dagegen sind auf Reisen oder Fuhren usw. vorübergehend abwesende Tiere, welche dem Unterzeichneten gehören, mitzuzählen; ebenso sind diejenigen mitzuzählen, welche am 1. Dezember ver kauft oder geschlachtet werden. 3 Fleischer (Metzger) und Händler haben auch das in ihrer Wirt schaft stehende, zum Verkauf oder Schlachten bestimmte Vieh, sofern es nicht etwa erst am 1. Dezember gekauft ist, mit zuzählen. I. Die Viehbesitzer. Durch die bei der Viehzählung vom Jahre 1904 zum ersten Male in Anwendung gekommene Zählkarte ließ sich nicht nur die Zahl der Viehbesitzer überhaupt und die Zahl der Besitzer von Tieren der verschiedenen Gattungen genau feststellen, sondern auch die Zahl der Haushaltungen mit verschieden zusammengesetzten Viehbeständen mit Leichtigkeit nach allen den 31 Kombinationen ermitteln, in welchen Pferde, Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen neben einander oder für sich allein an getroffen werden können. Es bedurfte dazu nur der Gruppierung der Zählkarten nach den verschiedenen Gesichtspunkten und der i Auszählung der auf jede einzelne Gruppe entfallenden Zählkarten. Bei der nachstehenden Besprechung über die bei der letzten Viehzählung angetroffenen Viehbesitzer haben die Besitzer von Maultieren, Mauleseln und Eseln keine Berücksichtigung gefunden. Es sei hier nur erwähnt, daß am 1. Dezember 1904 im ganzen Lande bei 220 Besitzern 23 Maultiere und Maulesel und 651 Esel zur Anschreibung gekommen sind. 1. Die Zahl der Viehbesitzer überhaupt. Die Auszählung der am 1. Dezember 1904 ausgesüllten Zählkarten ergab für das ganze Land 176 430 Viehbesitzer. Die Zahl der überhaupt vorhandenen Viehbesitzer ist auch schon bei den in den Jahren 1853 und 1892 vorgenommenen Viehzählungen ermittelt und seinerzeit auf S.20* des Supplement heftes der Zeitschrift des Statistischen Bureaus vom Jahre 1893 veröffentlicht worden. Will man aber die jetzt ermittelten Zahlen mit den früher ; gefundenen vergleichen, so ist dabei nicht außer acht zu lassen, ! daß die Viehzählung vom Jahre 1853 am 31. März, die ! Zählungen der Jahre 1892 und 1904 aber am 1. Dezember stattgefunden haben. - , Wenn man auch als sicher annehmen darf, der Viehbestand vom 1. Dezember werde in normalen Jahren gegen den Vieh bestand vom 31. März nicht unwesentlich zurückstehen, weil im Winter die meisten Schlachtungen vorgenommen werden und am 31. März in der Regel ein größerer Bestand an jüngeren Tieren, besonders an Lämmern, Ferkeln und Zickeln angetroffen wird als im Dezember, so geht doch andererseits aus den auf den Seiten 8* und 9* des oben angeführten Supplementheftcs gemachten Ausführungen hervor, daß die Viehzählung voin Jahre 1853 auf kein ganz normales Jahr gefallen sein kann. Sowohl die Schweineziffer als auch die Ziegenziffer des Jahres 1853 sind gegen die gleichen Ziffern der beiden unmittelbar vorhergehenden Viehzählungen nicht unwesentlich zurückgeblieben; jedenfalls hauptsächlich deshalb nur, weil die Ernte des Jahres 1853 bei mehreren Früchten, besonders aber auch bei den Kartoffeln hinter der Mittelernte zurückgeblieben war. Der Vergleichswert der für die 3 Aufnahmejahre ermittelten Zahlen wird vielleicht auch dadurch noch etwas beeinträchtigt daß die Ziffern nicht ganz auf die gleiche Weise ermittelt worden sind. Früher mußte nämlich die Zahl der Viehbesitzer durch Ausstricheln aus den Zusammenstellungsformularen gewonnen werden. Bei der letzten Viehzählung sind dagegen die gleich artig ausgefüllten Zählkarten ausgezählt worden. Wenn sich so auch nicht verkennen läßt, daß der Vergleichswert der bei den 3 Aufnahmen gefundenen Zahlen ein beschränkterer nur ist, so kommt der Wandel, welcher sich seit dem Jahre 1853 in der Gesamtzahl der Viehbesitzer vollzogen hat, in den nachstehenden Ziffern doch überall noch deutlich genug zur Erscheinung. Die Gesamtzahl der Viehbesitzer berechnete sich nämlich für das ganze Königreich im Jahre 1853 auf 137 812 Viehbesitzer, - - 1892 - 179 874 1904 - 176 430
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