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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 87/88.1941/42(1943)
- Erscheinungsdatum
- 1943
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 375-87/88.1941/42
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-194100004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19410000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19410000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die seit 1835 durch Umgemeindung und Namensänderung weggefallenen und neu entstandenen Gemeinden und Gemeindeteile
- Autor
- Lommatzsch, Erich
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftZeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- BandBand 87/88.1941/42(1943) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesErläuterungen für die Benutzung der Zeitschrift den ... -
- ArtikelDie Ergebnisse der Volkszählung 1939 1
- ArtikelDie Familien und Haushaltungen am 17. Mai 1939 33
- ArtikelDie Hauptergebnisse der Berufszählung am 17. Mai 1939 80
- ArtikelDie sächsische Gemeindestatistik 101
- ArtikelDie seit 1835 durch Umgemeindung und Namensänderung ... 215
- ArtikelDie Gemeinden und selbstständigen Gutsbezirke mit ihrer ... 232
- ArtikelDie Gartenbauerhebung dem Dezember 1939 in Sachsen 243
- ArtikelDie Reichsfinanzstatistik für das Rechnungsjahr 1938 285
- ArtikelDie Unterrichts- und Erziehungsanstalten in Sachsen 299
- ArtikelDer Fremdenverkehr in Sachsen 323
- ArtikelDie Ausländer in Sachsen am 17. Mai 1939 337
- SonstigesBuchbesprechungen 342
- SonstigesAus dem Statistischen Landesamt 345
- BandBand 87/88.1941/42(1943) -
- Links
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und in den einzelnen Statistischen Jahrbüchern seit 1905 (vom 1. 1. 1875 bis 1. 7. 1904) bis 1921/23 (vom 1. 1.1921 bis 15.11. 1923). Ferner sind Gebietsveränderungen für einzelne Zeit räume der letzten 15 Jahre in diese Zeitschrift aufgenommen worden, und zwar Jahrgang 1932 und 1933, S. 297 (vom 1. 7. 1925 bis 23.1. 1934), und 1936, S. 273 (vom 1. 5. 1935 bis 1. 4. 1937). Die Gesamtzahl der sächsischen Gemeinden hat sich durch den Wegfall infolge Eingemeindung, Zusammenschluß usw. und unter Berücksichtigung neu entstandener Gemeinden von 1834 bis zum 1.4.1942 um etwa 880 verringert, wie die fol gende Zusammenstellung nachweist: 1834: 3272 1895: 3251 1925: 2975 1855: 3284 1900: 3232 1933: 2912 1875: 3279 1905: 3177 1939: 2405 1890: 3265 1910: 3155 1942: 2397 In dem nachfolgenden Verzeichnis sind auch die Gemeinden Bohra, Krakau, Rohna, Sella, Steinborn und Zochau aus dem Landkreis Kamenz sowie die Gemeinde Naundorf bei Ortrand aus dem Landkreis Großenhain mit nachgewiesen, die vom Reichsfiskus aufgekauft worden sind. Der letzte Räumungs termin für die Bewohner war der 31. 3.1938. Diejenigen Ein wohner, die bis zu diesem Termin noch keine andere Unterkunft gefunden hatten und über deren Entschädigung noch nichts feststand, weil sie enteignet werden sollten, waren einstweilen in Bohra, Ortsteil Glauschnitz, untergebracht. Dieser Ortsteil ist dann am 1.3.1940 nach Laußnitz umbezirkt worden. Die endgültige Einbezirkung der Flächen der genannten Gemeinden konnte aber bisher von der Reichsumsiedlungsgesellschaft in Berlin noch nicht durchgeführt werden. In das Verzeichnis sind über 1320 Namen von Gemeinden und Gemeindeteilen aufgenommen. Darunter befinden sich rund 810 Gemeinden, die in anderen Gemeinden aufgegangen sind, ferner über 200 Gemeinden, die mit mindestens noch einer anderen Gemeinde zusammengeschlossen wurden unter Bildung einer neuen Gemeinde mit abgeändertem Namen, z. B. Hörnitz aus den Gemeinden Althörnitz und Neuhörnitz oder Adelsberg aus Nieder- und Oberhermersdorf. Auf diese Weise hat man, wie in letzterem Falle, aus historisbhem oder volkstümlichem Interesse Namen, die in Dörfern, Wohnplätzen oder einzelnen Gebietsteilen der früheren Gemeinden vorkamen und kaum noch beachtet wurden, wieder der Vergessenheit entrissen. Aus diesen 200 zusammengelegten Gemeinden sind etwa 85 Gemein den mit veränderter Namensgebung entstanden. Bei rund 60 Ge meinden erfolgte im Laufe der 110 Jahre eine Namensänderung, wie z. B. Leichnam künftig Spreewiese. Anderseits sind rund 40 Gemeinden in das Verzeichnis nicht aufgenommen worden, weil bei ihnen die Namensänderung nur in einer die örtliche Lage näher kennzeichnenden Zusatzbezeich nung bestand. Durch Gebietsaustausch mit Österreich sind in den Jahren 1845 bis 1848 die Gemeinden St. Schirgiswalde, Neuschirgis- walde, Petersbach, Josephsdorf, Neuleutersdorf und Nieder- leutersdorf mit Neuwalde nach Sachsen gelangt, wie anderer seits an Österreich Dörfel, Neuminkwitz, Niederweigsdorf, Teile von Mittel- und Oberweigsdorf sowie Oberullersdorf abgetreten wurden, während 1845 Wolframsdorf von Sachsen-Weimar an Sachsen fiel. Von diesen zu Sachsen gekommenen Gemeinden sind im Laufe der Jahre nur Schirgiswalde und Petersbach selb ständig geblieben. Am 1.4.1928 erfolgte dann nochmals ein größerer Gebietsaustausch mit Thüringen durch das sächsische Gesetz vom 20. 2.1928 1 ), wobei in Thüringen gelegene Gebiets ausschlüsse Sachsens und von sächsischem Gebiet umschlossene Enklaven Thüringens zur Bereinigung der Westgrenze Sachsens ausgetauscht wurden. Dabei gelangten neben 9 Gebietsteilen 13 sächsische Gemeinden nach Thüringen, während 5 thü ringische Gemeinden neben 9 Gebietsteilen an Sachsen fielen. Von den genannten 5 Gemeinden Thüringens blieb nur Rußdorf bei Limbach zunächst noch selbständig, wurde aber am 31. 3. 1935 nach Oberfrohna eingegliedert. Dieser Gebietsaustausch hatte für Sachsen einen Gewinn an Bevölkerung nach der 1925er Volkszählung von 1 961 Personen und einen Gebietsverlust von 6,63 qkm zur Folge. Einzelne Gebietsteile (15) von Gemeinden sind zu selbstän digen Gemeinden erklärt worden, wie z. B. Spittwitz, Ortsteil von Nostitz im Verwaltungsbezirk Löbau oder Ortsteil Neuer Anbau von Schönefeld im Bezirk Leipzig, der als Gemeinde Neustadt bei Leipzig neu gebildet worden ist. Außerdem sind insgesamt noch 85 Gebietsteile in andere Gemeinden einbezirkt worden, 10 haben Namensänderungen erfahren, und bei 10 ist die Bezeichnung ganz weggefallen. Ins gesamt betrifft dies etwa 120 Gebietsteile, die in das Verzeichnis mit aufgenommen sind. Außerdem ist bei den Berichtigungen von Flurgrenzen und Neuvermessungen des früheren Reichs amtes für Landesaufnahme, Zweigstelle Sachsen (jetzt Haupt - Vermessungsabteilung beim Ministerium des Innern), eine große Anzahl von Veränderungen einzelner Gebietsteile von Ge meinden festgestellt worden. Diese Gebietsteile — es handelt sich hier in erster Linie nur um einzelne Grundstücke — konnten in das Verzeichnis zum größten Teil nicht aufgenommen werden, da fast nie der Zeitpunkt der Veränderung feststand. Ein großer Teil dieser durch die Landesaufnahme erfaßten Veränderungen, die alle solche Ortsteile (Grundstücke u. ä.) erfassen, die einen besonderen Namen führen und — ohne Rücksicht auf die Ent fernung — abseits des eigentlichen Gemeindekernes liegen, ist übrigens durch Bebauung des dazwischen liegenden Geländes oder durch anderweite Verwendung und Ausnutzung der be treffenden Grundstücke als nicht mehr abseits liegend schon wieder in Wegfall gekommen. Bei der Benutzung des Verzeichnisses sei darauf hingewiesen, daß der Name des Verwaltungsbezirks in der 2. Spalte für den Zeitpunkt der Veränderung angegeben ist. Bis zur 3. Verord nung über den Neuaufbau des Reiches vom 28.11. 1938 2 ) führten diese Bezirke die Bezeichnung Amtshauptmannschaft bzw. bezirksfreie Stadt und seit dem 1.1.1939 den Namen Land- bzw. Stadtkreis. Namensänderungen von Gemeinden sind nur dann aufgeführt, wenn der ursprüngliche Name ver ändert oder ein zweiter Name zum Doppelnamen zugefügt wurde, wie z. B. Unterweischlitz künftig Weischlitz, Schönborn bei Mittweida künftig Schönborn-Dreiwerden, Bocksdorf künftig Polkenberg u. a. m. Hingegen sind, wie schon erwähnt, rund 40 Gemeindet;, die nur eine Zusatzbezeichnung zur Kenntlich machung ihrer näheren örtlichen Lage oder ihres Charakters erhalten haben, nicht aufgenommen, wie z. B. Obervogelgesang künftig Obervogelgesang (Kr. Pirna) oder Bärenburg künftig Kurort Bärenburg. Sind bei einer Gemeinde zeitlich nachein ander mehrere Veränderungen eingetreten, so sind diese in Spalte 3 bis zum jetzigen Stand nachgewiesen, z. B. bei Leub nitz: „1. 7. 98 mit Neuostra zu Leubnitz-Neuostra, 1. 6. 21 mit St. Dresden ver.“ Natürlich findet man im Verzeichnis auch „Leubnitz-Neuostra: 1.7.98 aus Leubnitz u. Neuostra ent standen, 1.6.21 mit St. Dresden ver.“ Dabei sind Veränderun gen berücksichtigt, die bis 1. 4. 42 bekanntgeworden sind. 1) SGB1. S. 37. 2) RGBl. I S. 1675.
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