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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 87/88.1941/42(1943)
- Erscheinungsdatum
- 1943
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 375-87/88.1941/42
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-194100004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19410000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Gemeinden und selbstständigen Gutsbezirke mit ihrer Wohnbevölkerung nach der Volkszählung am 17. Mai 1939
- Autor
- Lommatzsch, Erich
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftZeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- BandBand 87/88.1941/42(1943) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesErläuterungen für die Benutzung der Zeitschrift den ... -
- ArtikelDie Ergebnisse der Volkszählung 1939 1
- ArtikelDie Familien und Haushaltungen am 17. Mai 1939 33
- ArtikelDie Hauptergebnisse der Berufszählung am 17. Mai 1939 80
- ArtikelDie sächsische Gemeindestatistik 101
- ArtikelDie seit 1835 durch Umgemeindung und Namensänderung ... 215
- ArtikelDie Gemeinden und selbstständigen Gutsbezirke mit ihrer ... 232
- ArtikelDie Gartenbauerhebung dem Dezember 1939 in Sachsen 243
- ArtikelDie Reichsfinanzstatistik für das Rechnungsjahr 1938 285
- ArtikelDie Unterrichts- und Erziehungsanstalten in Sachsen 299
- ArtikelDer Fremdenverkehr in Sachsen 323
- ArtikelDie Ausländer in Sachsen am 17. Mai 1939 337
- SonstigesBuchbesprechungen 342
- SonstigesAus dem Statistischen Landesamt 345
- BandBand 87/88.1941/42(1943) -
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mit einer Personenzahl von 581229, das sind 5,58 v. H. der Ge samtfamilienhaushaltungen und 11,94 v. H. ihrer Personenzahl. Übersicht 10* Familien haushal tungen mit . . Personen Familienhaushaltungen Dar. solche m. landw. Bevölkg. Haushaltungen Personen Haushaltungen Personen Zahl v.H. Zahl v.H. Zahl v.H. Zahl v.H. 2 553 703 36,18 1 107 406 22,74 15 864 17,82 31 728 8,38 3 499 934 32,67 1 499 802 30,sd 20 534 23,07 61 602 16,28 4 275 296 17,99 1 101184 22,61 19 171 21,53 76 684 20,26 5 116 016 7,58 580 080 11,91 14 038 15,77 70 190 18,55 6 48 014 3,11 288 084 5,92 8 802 9,89 52 812 13,96 7 20 642 1,35 144 494 2,97 5 133 5,77 35 931 9,49 8 9 133 0,59 73 064 1,50 2 716 3,05 21 728 5,75 9 4 078 0,27 36 702 0,75 1 384 1,55 12 456 3,29 10 1 990 0,13 19 900 0,41 734 0,82 7 340 1,94 11 794 0,05 8 734 0,18 311 0,35 3 421 0,90 12 u. mehr 769 0,05 10 251 0,21 338 0,38 4 547 1,20 ZUS. 1 530 369 100,00 4 869 701 100,00 89 025 100,00 378 439 lOO.oo Die Familienhaushaltungen der landwirtschaftlichen Bevölke rung mit 6 und mehr Personen aber betragen 21,81 v. H. und die dazugehörigen Personen sogar 36,53 v. H. Dagegen sind die An teile der landwirtschaftlichen Familienhaushaltungen mit 2 und 3 Personen wesentlich niedriger als die der Gesamt-Familien haushaltungen (40,89 v. H. gegenüber 68,85 v. H.), und die der dazu gehörigen Personen betragen nur 24,66 v. H. gegenüber 53,54 v. H. Die Haushaltung der landwirtschaftlichen Bevölke rung besteht also durchschnittlich aus einer größeren Anzahl von Personen. In der Hauptübersicht 3 sind noch die selbständigen! Gutsbezirke mit der Zahl ihrer Haushaltungen und der Wohn- i bevölkerung nach dem Stande vom 1. April 1942 in den einzel nen Verwaltungsbezirken aufgeführt. Die Zeitschrift 1939, Seite 40, brachte die Gutsbezirke und ihre zugehörigen Teile mit der Bewohnerzahl einzeln in der Buchstabenfolge. Vor den Be stimmungen über die Vereinigung selbständiger Gutsbezirke mit benachbarten Gemeinden 1 ) bestanden Ende 1918 noch 1218 Gutsbezirke mit 60912 Bewohnern (Volkszählung vom 1. De zember 1910). Am 16. Juni 1925 wurden dagegen nur 192 selb ständige Gutsbezirke mit 19389 Bewmlmern gezählt und am 1. Juni 1933 2 ) noch 161 mit 16859 Personen. Von den zur Zeit noch bestehenden 144 selbständigen Gutsbezirken mit einer Gesamtbevölkerung von 21072 sind 101 selbständige Guts bezirke von Staatsforstrevieren einschließlich des Universitäts forstreviers Oberholz und der beiden Landesschulforstreviere Nimbschen und Brambach mit insgesamt 2189 Bewohnern. Die übrigen 43 Gutsbezirke setzen sich zusammen aus 11 landwirt schaftlich genutzten Gütern (989 Bewohner) — 7 Bittergüter, 2 Kammergüter, 2 Landesschulgüter —, ferner aus 19 forst wirtschaftlich genutzten Gütern (255 Bewohner) sowie 6 Landes anstalten mit 6 358 Bewohnern und 4 Militärgutsbezirken, 1 Heil stätte, 1 Wasserwerk, 1 Stift mit zusammen 11281 Bewohnern. Durch § 185,1 der Sachs. Gemeindeordnung vom 1. August 1923 und auch in der Fassung vom 15. Juni 1925 war bestimmt wor den, daß die noch bestehenden selbständigen Gutsbezirke sich 1) Gesetz über die Eingemeindung selbständiger Gutsbezirke vom vom 23. Mai 1922 und weitere Bestimmungen über die Einbezir kungen in der sächsischen Gemeindeordnung vom 1. August 1923; Bekanntmachung des Gesamtministeriums vom 31. Dezember 1928. 2) Vgl. diese Zeitschrift 1932/33, 8. 297. bis zum 31. Dezember 1924 mit benachbarten Gemeinden zu vereinigen hatten. Für Staatsforstreviere und solche Guts bezirke, deren Vereinigung mit einer Gemeinde wesentlichen öffentlichen Belangen zuwiderlief, konnte die Vereinigung unter bleiben (§ 185, 5 und 186,1. letzter Satz). Ihre Bewohner aber waren benachbarten Gemeinden zuzuteilen. Durch das Gesetz | zur Änderung der Gemeindeordnung vom 3. Mai 1933 (Artikel 2 | § 3, SGB1., S. 62) wurde diese Zuteilung mit Wirkung vom 3. April 1933 an wieder aufgehoben. Hierbei ist es verblieben; ! denn für die Wahrnehmung der obrigkeitlichen Befugnisse in i den selbständigen Gutsbezirken gilt das Landesrecht auch nach I dem Inkrafttreten der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Ja nuar 1935 weiter (siehe 1. Ausführungsan Weisung zur DGO. vom 22. März 1935 zu § 12 Nr. 2, 3. Absatz). Von der Ermächtigung nach § 119 Nr. 2 DGO. für Gutsbezirke besondere Vorschriften zu erlassen, hat der Reichsminister des Innern durch die Ver ordnung vom 15. November 1938 über gemeindefreie Grund- 1 stücke und Gutsbezirke * 1 ) Gebrauch gemacht. Danach können I Gutsbezirke ganz oder teilweise in Gemeinden eingegliedert oder zu Gemeinden erklärt werden. Der Gutsvorsteher und sein Stell vertreter werden auf Vorschlag des Beauftragten der NSDAP von der durch die oberste Landesbehörde bestimmten Aufsichts behörde ernannt und abberufen. In Forstgutsbezirken ist der staatliche Forstbeamte Gutsvorsteher. Der Gutsbezirk hat die Stellung einer Gemeinde für die Wahrnehmung der Aufgaben, die den Gemeinden zur Erfüllung nach Anweisung übertragen sind. Zur Ergänzung des bereits herausgegebenen Amtlichen Ge meindeverzeichnisses 1939 sind in einem besonderen Verzeichnis (Hauptübersicht 4) die Gemeindegebietsveränderungen, die seit der am 17. Mai 1939 erfolgten Volkszählung bis 1. April 1942 im Bestände der Gemeinden eingetreten sind, veröffentlicht. Diese Veränderungen fußen auf Anzeigen, die das Statistische Landes amt auf Grund einer nach der 1. Anweisung zur Ausführung der Deutschen Gemeindeordnung zu § 15, Absatz 4 2 ) ergangenen Verordnung des Ministeriums des Innern an die Kreis- und Amts hauptmannschaften von den zuständigen Entscheidungs behörden — das sind der Reichsstatthalter, die Regierungs präsidenten und Landräte — über jede Gebietsänderung inner halb Sachsens bis herab zu einzelnen Flurstücken erhält. Das Verfahren zur Änderung eines Gemeindegebietes selbst ist in § 15 DGO. und § 36 (1) der 1. Durchführungsverordnung vom 22. März 1935 3 ) geregelt. In einem Runderlaß des Reichsministers für die Innere Ver- ' waltung vom 6. Januar 1939 4 ) sind Maßnahmen zur Hebung der Verwaltungskraft kreisangehöriger Gemeinden erlassen worden, und darin ist unter anderem auch vorgesehen, „solche Klein gemeinden, die dem Mindestpflichtmaß der gemeindlichen Auf gaben aus sich heraus mit eigenen, persönlichen und sachlichen Mitteln nicht genügen können, aufzuheben und einer oder meh reren benachbarten Gemeinden einzugliedern“. Durch die krie gerischen Entwicklungen sind diese Pläne größtenteils zum Still stand gekommen. Nach dem Kriege dürfte jedoch bei Durch führung der geplanten Maßnahmen eine Reihe der noch bestehen den kleineren Gemeinden aufgelöst werden. — 1) RGBl. I, S. 1631. 2) MBliV. Sp. 415. 3) RGBl. I, 8. 393. 4) MBliV. Sp. 33.
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