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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 87/88.1941/42(1943)
- Erscheinungsdatum
- 1943
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 375-87/88.1941/42
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-194100004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19410000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19410000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Familien und Haushaltungen am 17. Mai 1939
- Autor
- Klein, Walter
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftZeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- BandBand 87/88.1941/42(1943) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesErläuterungen für die Benutzung der Zeitschrift den ... -
- ArtikelDie Ergebnisse der Volkszählung 1939 1
- ArtikelDie Familien und Haushaltungen am 17. Mai 1939 33
- ArtikelDie Hauptergebnisse der Berufszählung am 17. Mai 1939 80
- ArtikelDie sächsische Gemeindestatistik 101
- ArtikelDie seit 1835 durch Umgemeindung und Namensänderung ... 215
- ArtikelDie Gemeinden und selbstständigen Gutsbezirke mit ihrer ... 232
- ArtikelDie Gartenbauerhebung dem Dezember 1939 in Sachsen 243
- ArtikelDie Reichsfinanzstatistik für das Rechnungsjahr 1938 285
- ArtikelDie Unterrichts- und Erziehungsanstalten in Sachsen 299
- ArtikelDer Fremdenverkehr in Sachsen 323
- ArtikelDie Ausländer in Sachsen am 17. Mai 1939 337
- SonstigesBuchbesprechungen 342
- SonstigesAus dem Statistischen Landesamt 345
- BandBand 87/88.1941/42(1943) -
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Ausfüllung der Haushaltungsliste war kaum zu erwarten, günstigstenfalls eine unbestimmbare Verringerung. Es wurde deshalb nach einer Verbesserung der Ergebnisse der Familien- und Haushaltungsstatistik durch geeignete Maßnahmen bei der Aufbereitung gesucht. Zu diesem Zweck ist von vornherein ein besonderer Arbeitsgang zur Feststellung der Haushaltungen in den Haushaltungslisten vorgesehen worden. Jede einzelne Haus haltungsliste wurde daraufhin durchgeprüft, ob in ihr, wie es nach der Anleitung zur Ausfüllung eigentlich sein sollte, auch tatsächlich nur eine einzige Haushaltung eingetragen war, und, j wenn dies offenbar nicht der Fall war, wurden die einzelnen Haushaltungen durch Farbstriche sichtbar voneinander ge trennt. Als selbständige Haushaltung galten nach den an gewendeten Grundsätzen alle Einzelpersonen oder Personen gemeinschaften (z. B. Ehepaare ohne oder mit Kindern — Fa milien), die eine besondere Haushaltungsliste ausgefüllt hatten oder in Wohngemeinschaft mit anderen Personen lebten und mit diesen zusammen in eine gemeinsame Haushaltungsliste eingetragen waren, aber, aus ihren Angaben zu schließen, eine eigene getrennte Hauswirtschaft mit selbständigem Einkommen führten. Auch Personengesamtheiten, die — losgelöst von jedem Familienhaushalt — freiwillig oder gezwungen unter besonderer Oberleitung eine einheitliche Wohn- und Kostgemeinschaft bil den, wie z. B. die Gäste eines Gasthofes, Hotels oder Fremden heims, die Kranken in Krankenhäusern, Sanatorien und Er holungsheimen, die Soldaten, Arbeitsmänner und Arbeitsmaiden in den Kasernen und Unterkünften der Wehrmacht und des Reichsarbeitsdienstes, die Strafgefangenen usw. in Straf-, Besse- rungs- und Bewahrungsanstalten u. a. in., wurden als Haus haltungen besonderer Art gezählt. Auf diese Weise ergaben sich drei Gruppen von Haushaltungen: 1. Einzelhaushaltungen mit einzeln lebenden Personen, die eine eigene Hauswirtschaft führen, 2. Familienhaushaltungen, das sind zusammen lebende Ehepaare ohne oder mit unverheirateten Kindern und ein zelne Elternteile mit unverheirateten Kindern. Ferner sind zu einer Familienhaushaltung noch weitere familienange hörige und familienfremde Personen gezählt worden, wenn sie offenbar keine eigene Hauswirtschaft führen, z. B. ein zelne Eltemteile oder sonstige Verwandte des Haushal tungsvorstandes (die verwitwete Mutter oder Schwieger mutter usw.), sofern sie von ihm wirtschaftlich abhängig sind, also kein eigenes Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Rente od. dgl. haben oder im Betrieb des Haushaltungs vorstandes mithelfend tätig sind. Auch die bei dem Haus haltungsvorstand wohnenden Hausangestellten und Ge werbegehilfen seines Betriebes sowie einzeln lebende Zim merabmieter und Schlafgänger, die keine eigene Hauswirt schaft führen, waren zu seiner Haushaltung zu zählen. 3. Anstaltshaushaltungen — auch Sammelhaushaltungen genannt — umfassen alle Personengesamtheiten, die frei willig oder gezwungen unter besonderer Oberleitung eine einheitliche Wohn- und Kostgemeinschaft bilden. Die An staltshaushaltung besteht aus den Insassen (z. B. Hotel gästen, Kranken eines Krankenhauses, Soldaten einer Ka serne, Zöglingen einer Besserungsanstalt, Sträflingen eines Zuchthauses usw.) einerseits und dem Anstaltspersonal anderseits. Jedoch nicht zur Anstaltshaushaltung gezählt wurden die Besitzer, Leiter oder sonstigen Bediensteten, wenn sie zwar im Hause der Anstalt, aber in einer beson deren Wohnung wohnten und mit ihren Familienangehöri gen eine eigene Hauswirtschaft führten. Diese Trennung der Haushaltungen ist im einzelnen wegen der zahlreichen dabei zu beachtenden Regeln und Ausnahmen zweifellos ein recht schwieriges Stück der Aufbereitungsarbeiten gewesen, sie ist jedoch befriedigend gelungen, wie zahlreiche Stichproben ergeben haben. I. Die Familien in ihrer bevölkerungspolitischen und beruflichen Struktur A. Der Ehenbestand 1. Die Zahlen der verheirateten Männer und Frauen und der zusammenlebenden Ehepaare Bei der Volkszählung 1939 wurden in Sachsen 1345552 ver heiratete Männer und 1344256 verheiratete Frauen gezählt. Dar unter befindet sich sowohl eine gewisse Anzahl Männer wie auch Frauen, die dauernd oder zeitweilig vom anderen Eheteil ge trennt leben, sei es, daß die Ehegemeinschaft nicht mehr fort geführt wird, ohne daß eine förmliche Ehescheidung erfolgt ist oder daß das Verfahren sich noch im Gange befindet ode'r etwa andere Gründe ein dauerndes Zusammenleben der Eheleute ver hindern. Alle diese Fälle sind natürlich im einzelnen aus den Eintragungen in den Haushaltungslisten nicht ersichtlich, wohl aber ließen sich die tatsächlich zusammenlebenden Ehepaare ohne weiteres auszählen. Dies ergab die Zahl von 1312950. Es lebten demnach am 17. Mai 1939 in Sachsen 32602 (2,4 v. H.) verheiratete Männer getrennt von ihren Ehefrauen und 31306 (2,3 v. H.) verheiratete Frauen getrennt von ihren Ehemännern. Bei der Volkszählung 1933 wurden vergleichsweise 1213541 zu sammen lebende Ehepaare gezählt bei 1223124 verheirateten Männern und 1 222254 verheirateten Frauen. Sonach lebten da mals nur 9583 Männer (0,8 v.H.) und 8713 (0,7 v.H.) Frauen getrennt. Die sehr erhebliche Zunahme der getiennt lebenden Männer und Frauen auf mehr als das Dreifache erklärt sich aus i der inzwischen völlig veränderten Lage im Arbeitseinsatz, die j es 1939 bedingte, daß zahlreiche Ehemänner so weit entfernt von ihrem ständigen Wohnort beschäftigt waren, daß sie und ihre Familien zwar vorübergehend, aber doch auf längere Zeit gezwungenermaßen getrennte Haushaltungen führen mußten. Die Zahlen der verheirateten Männer und Frauen haben dem nach von 1933 bis 1939 um je 10,0 v. H., die Zahl der zusammen lebenden Ehepaare aber nur um 8,2 v.H. zugenommen. Ohne die erwähnten außergewöhnlichen Umstände würde aber die Zahl der zusammen lebenden Ehepaare 1939 zweifellos nicht unerheblich höher und diejenigen der getrennt lebenden ver heirateten Männer und Frauen entsprechend niedriger gewesen sein. Der Anteil der nicht aus freiem Willen eines oder beider Ehepartner getrennt geführten Haushaltungen ist aber nicht näher bestimmbar, so daß für die weiteren Auszählungen zur Familienstatistik nur die Zahl der am Zählungstag tatsächlich als zusammen lebend festgestellten Ehepaare zugrunde gelegt werden konnte. Im weiteren Teil der Arbeit ist unter dem Aus druck „Ehepaar“ ein zusammen lebendes Ehepaar zu verstehen. Leider ist zu vermuten, daß dieser zahlenmäßige Verlust an sich i durchaus intakter Ehen vorwiegend gerade die jüngeren Alters jahrgänge der verheirateten Männer und Frauen betroffen haben Übersicht 1* 1) 1939 vom 1. Januar bis zum 16. Mai. 2) Altes Reichsgebiet i mit Saarland. 3) Fürs Reich 1919/14. Eheschließungs jahre Zahl der Ehe schließungen Zahl der am 17. Mai 1939 noch bestehenden Ehen Vergleichs zahlen zur letzten Spalte für das Deut sche Reich 2 ) absolut in v. H. der Ehe schließungen 19390/35 221 044 198 827 89,9 96,9 1934/30 234 967 210 613 89,6 91,9 1929/25 225 968 189 531 83,9 85,7 1924/20 269 800 208 621 77,3 78,o 1919/15 3 ) 159 842 106 839 66,8 66,o
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