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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 60.1914(1914/15)
- Erscheinungsdatum
- 1914/15
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-60.1914
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-191400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19140000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19140000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 2. Heft, August 1915
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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80. Jahrgang 1914. Zeitschrift Zweites Heft. des «.Sächsischen Statistischen Preis des Jahrgangs 3 Mark. Die Zeitschrist erscheint Einzelne Hefte jährlich in der Regel in 2 Hesten. O 1 A werden mit 1 Mark 50 Ps. Zn beziehen " ll 11 U H Ü Ul I k Rechnet durch Post und Buchhandel. Die Einnahmen und Ausgaben der größeren und mittleren Gemeinden in den Zähren 1906, 1908 und 1910. Von Regiernngsassessor Ur. püil. Kurt Bormann, Mitglied des Kgl. Statistischen Landesamtes. Inhalt. Erläuterungen: 1. Einleitung (S. 247). 2. Die Gesamtausgaben aller drei Verbände zusammen (S. 248). 3. Die Gesamteinnahmen aller drei Verbände zusammen (S. 248). 4. Die ordentlichen Ausgaben und Einnahmen der politischen Gemeinden (S. 248). 5. Die ordentlichen Einnahmen und Ausgaben der Ortsarmenverbände (S. 264). 6. Die ordentlichen Einnahmen und Ausgaben der Schulgemeinden (S. 265). 7. Die außerordentlichen Ausgaben aller drei Verbände (S. 2S6). 8. Tabellen (S. 267). Erläuterungen 1. Einleitung. Im vorigen Heft dieser Zeitschrift (S. 125 ff.) ist, soweit die Unterlagen dies gestatteten, ein Bild von der Vermögenslage der größeren und mittleren Gemeindeiff) gegeben worden. Für die Klarlegung der finanziellen Verhältnisse jener Gemeinden haben die dort gemachten Angaben vor allem insofern Wert, als fie einen Einblick in das Wesen gewisser Einnahmen und Ausgaben, so vor allem der Einnahmen aus Unternehmungen, Anstalten, Grund besitz und Kapitalien, der Ausgaben für die gleichen Gegenstände und weiter der Ausgaben für die Schulden, vermitteln. Die eigentliche Beurteilung der finanziellen Lage der einzelnen Ge meinden ermöglichen dagegen erst die Haushaltübersichten; denn Finanzkraft und Kreditfähigkeit einer Gemeinde hängen weit weniger von der Größe des Aktiv- und Passivvermögens als von der Steuer kraft und Steuerbelastung sowie der beruflichen und sozialen Glie derung der Einwohnerschaft, der natürlichen Lage des Ortes und dem Umfang und der Art der Organisation der Verwaltungs tätigkeit ab, also von Umständen, die in der Gestaltung des Haushalts einer jeden Gemeinde aufs deutlichste zum Ausdruck kommen. Die für die vorliegende Haushaltstatistik benötigten Unter lagen sind mittels der auf S. 128/129 des vorigen Heftes ab gedruckten Fragebogen 5—7 gewonnen. Diese Fragebogen waren entsprechend den auf S. 130/131 mitgeteilten „Erläuterungen" in folgender Weise ausznsüllen: 4. Für die einzelnen Gegenstände waren die im abgeschlossenen Rech nungsjahr wirklich erzielten, ordentlichen Einnahmen und Ausgaben in Brutto anzugeben. Die durchlaufenden Posten durften hierbei nicht aus geschieden werden, hatten aber besondere Bezeichnung zu finden. 1) Wegen der Zahl der behandelten Gemeinden siehe S. 274, An merkungen. Zeitschrift des König!. Stichs. Statistischen Landesamtes. 60. Jahrg. ISI4. 2. Die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben war — außer bei den Unternehmungen und Anstalten — als Überschuß oder Fehl betrag einzusetzen. Bei den Unternehmungen und Anstalten war das bilanz mäßige Ergebnis miizuteilen. 3. Bei den Gemeindebetrieben waren zu den Einnahmen auch die Zinsen der Rücklagen zu rechnen. 4. Reine Kapitalbewegungen hatten keine Berücksichtigung, zu finden. 5. Von der politischen Gemeinde für den Armenverband, die Schul oder Kirchgemeinde mit erhobene Steuern waren bei den Steuern der poli tischen Gemeinde mit unter die Einnahmen, zugleich aber auch unter die Ausgaben — und zwar hier im Hinblick auf den Armenverband und die Schulgemeinde als durchlaufende Posten — einzusetzen. 6. Unter außerordentlichen Ausgaben, die an besonderer Stelle Er wähnung zu finden hatten, sollten solche Ausgaben verstanden werden, die aus Vermögensbestünden oder Anleihen gedeckt worden waren. Wie die Ausführungen im vorigen Heft (S. 131/132) gezeigt haben, ist diesen Vorschriften nicht allenthalben von den Gemeinden entsprochen worden; doch haben die Unstimmigkeiten durch Rückfragen und Herbeiziehung anderer zur Verfügung stehender Unterlagen fast sämtlich beseitigt werden können. Im Hinblick auf die Bearbeitung der Ergebnisse war be sonders zu erwägen, wie die durchlaufenden Posten behandelt werden sollten. Für manche der aufzustellenden Übersichten erschien die Ausscheidung dieser Posten erwünscht, für manche aber wieder nicht. Zu unterscheiden war hier zwischen Tabellen, in denen die Einnahmen bzw. Ausgaben nur im ganzen angegeben und solchen, wo diese Summen auf die einzelnen Verwaltungszweige bzw. Gegenstände verteilt werden. Wo es sich nur darum handelt, einen allgemeinen Überblick über den Umfang des Haushalts zu geben, erschien es nicht angebracht, die durchlaufenden Posten ein zubeziehen und zwar deshalb, weil die Gemeinden bei Berechnung dieser Posten ganz verschieden zu verfahren pflegen und somit bei deren Einbeziehung ein Vergleich der Gesamtrechnungsergebnisse der einzelnen Gemeinden miteinander unmöglich gemacht würde. Hierzu sei z. B. nur auf das verschiedenartige Verfahren hinsichtlich der 32
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