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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 52.1906(1906/07)
- Erscheinungsdatum
- 1906/07
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-52.1906
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-190600000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19060000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19060000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 1. Heft, November 1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
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Es gibt bekanntlich verschiedene gesetzliche Bestimmungen, welche bewirken, daß nicht alle Personen nach dem Steuersatz derjenigen Klasse besteuert werden, in welche sie nach dem Betrag Zahl der größten Einkommen ist die Ursache der Verminderung des allgemeinen Durchschnittseinkommens (siehe Abschnitt 1) zu suchen; dies wird auch dadurch bestätigt, daß für die Einkommen bis zu 8 300 Mark das Durchschnittseinkommen eines Eingeschätzten von 1902 zn 1904 von 1000 Mark 95 Pst auf 1004 Mark 93 Pf. gestiegen ist. Das Schlußergebnis dieser Betrachtungen ist daher eine Verschiebung zugunsten der mittleren Steuer klassen. — einem nicht unbeträchtlichen Teile derselben zugute. Das neue Gesetz bestimmt in 8 12,3, dem sogenannten „Kinderparagraphen": „Für jedes nicht besonders zu veranlagende Familienglied, welches zur Zeit der Einschätzung (8 16 Absatz 4 des Gesetzes) zwar das 6., aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hatte, ist von dem steuerpflichtigen Einkommen des Familienhauptes, das es unterhält, sofern dieses Ein kommen 3 100 Mark nicht übersteigt, der Betrag von 50 Mark in Abzug zu bringen, mit der Maßgabe, daß beim Vorhandensein von drei oder mehr Familiengliedern dieser Art mindestens eine Ermäßigung der Steuer um eine Klasse stattfindet/' Da die Spannung der Steuerklassen von 400 bis zu 800 Mark Einkommen je 100 Mark, von da bis zu 1 400 Mark je 150 Mark, bis 1 600 Mark 200 Mark und von da bis 3 100 Mark je 300 Mark beträgt, so ist es möglich, daß ein Abzug vom Einkommen im Betrage von 50 Mark (bei den Einkommen bis 800 Mark) und sogar von 100 Mark (bei den Einkommen von über 800 Mark) an sich auf den Steuersatz ohne Einfluß bleibt. Nach Tabelle 6 waren tatsächlich in 128 273 Fällen die Abzüge nach 8 12,3 ohne Wirkung auf die Besteuerung, während sie in 170 332 Fällen ein Heruntersinken des steuerpflichtigen Einkommens in niedrigere Steuerklassen zur Folge hatten und in weiteren 5 283 Fällen zwar kein Über schreiten der Klassengrenze bewirkten, aber dennoch wegen des Vorhandenseins von 3 oder mehr Familiengliedern des betreffen den Alters eine Ermäßigung um 1 Klasse herbeifiihrten. Aus dem „Kinderparagraphen" ist demnach für etwa 58 Prozent- der in Betracht kommenden Familienhäupter eine Ersparnis er wachsen.') In unseren Tabellen 4 und 5 sind die nach 8 6, 8 beitrags pflichtigen, außerhalb Sachsens wohnenden Personen allenthalben der Klasse la zugerechnet, die mit Ermäßigungen dagegen stets derjenigen Klasse, zu der sie nach ihrer Einschätzung, nicht nach ihrem Steuersoll, gehören. Jedoch gibt in Tabelle 5 eine besondere Spalte für jede Steuerklasse an, wie hoch sich die lionen in 1900, worauf ein kleiner Rückgang auf 202,7 Mil- ' worden ist, kommt zwar ausschließlich Familienhäuptern, aber lionen im Jahre 1902 folgte). ' - - ' - - " Es betrug nämlich bei den Einkommen von die Zahl der (physischen und nicht- physischen) Eingeschätzten die Summe ihres eingeschätzten Einkommens die Zunahme (-» oder Abnahme (—) von 1902 bis 1904 bei der Zahl der Einge- schätzten dem Be> trag des einge- schätzte» Einkom mens 1992 1904 1992 1904 1. 2. 3. 4 5. 6. 7. über 8 300 bis 26 000 15 973 16 269 16 222 943 220 450 842 4- 1,85 -f- - 26 000 - 54 000 2 796 2 749 101 001 270 99 628 950 — 1,72 — 1,se - 54 000 - 100 000 963 902 68 189 920 64 360 830 — 6,SS — 5,52 - 100 000 - 200 000 356 342 48 780 908 46 694 574 - 3,SS — 4,28 - 200 000 - 300 000 102 91 24 535 510 22 136 118 —10,78 — 9,78 - 300 000 - 400 000 50 43 17 444 721 14 800 580 —14,00 —15,18 - 400 000 - 500 000 20 14 8 910 760 6 315 833 —30,00 —29,12 - 500 000 . . . . 34 33 34 811140 33 789 030 — 2,94 — 2,94 In der aus Spalte 2 und 3 ersichtlichen Abnahme der ihres eingeschätzten Einkommens gehören. So befinden sich unter den in Klasse 1 a (400 bis 500 Mark Einkommen) Beitragspflichtigen diejenigen außerhalb Sachsens wohnenden Besitzer sächsischer Grundstücke und Gewerbeetablisse ments, deren hieraus fließendes Einkommen den Betrag von 400 Mark nicht übersteigt (8 6,8 d. Ges.). Hierher gehörten in den physische Personen nichtphysische Personen 1902 1904 1902 1904 1. 2. 3 4. 5. Städten . . . 1 059 1266 27 25 Landgemeinden . 1 250 1 357 10 15 zusammen 2 309 2 623 37 40 Handelt es sich bei diesen Verschiebungen in eine höhere Klasse nur um niedrige Zahlen, so sind dagegen die durch Steuerermäßigungen erfolgenden Verschiebungen nach unten seit 1904 ziffernmäßig bedeutender. Vorher konnte eine Ermäßigung nur in den Fällen des 8 13 des Gesetzes (Berücksichtigung besonderer, die Steuerfähigkeit wesentlich vermindernder wirtschaft licher Verhältnisse betreffend) stattfinden und zwar, nach der seit 10. März 1894 bestehenden Fassung des Gesetzes, bei Einkommen bis zu 5 800 Mark (vorher nur bis 3 300 Mark). Im Jahre 1904 betrug die Zahl dieser Fälle, wie aus Tabelle 7 hervorgeht, 6570, d. i. nur 0,4 Prozent der überhaupt beitragspflichtigen physischen Personen mit Einkommen bis 5 800 Mark. Eine eingreifendere Ermäßigung, die durch das Gesetz vom 1. Juli 1902 eingeführt und für 19^4 erstmalig angewandt ! Zahl der in derselben Beitragspflichtigen stellt, wenn man die ! Ab- und Zugänge in der Klasse infolge von Ermäßigungen nach tz 12, 3 mit berücksichtigt. 4. Die Einschätzungsergebnisse in den einzelnen Landestrilen »nd in den größeren Orten. Aus den Tabellen 1 und 3, die beide die Einschätzungs ergebnisse nach den einzelnen Steuerkreisen und Steuerbezirken unterscheiden, ergibt sich, wenn man sie mit den entsprechenden Tabellen für 1902 vergleicht, die bereits im Jahrgange 1904 (S. 58 und 62) hervorgehobene Tatsache, daß die verhältnis mäßige Geringfügigkeit der Zunahme des Gesamteinkommens während der ersten Jahre des neuen Jahrhunderts sich durchaus nicht auf das ganze Land, sondern nur auf ein ziemlich scharf abgegrenztes, die mittleren Landesteile umfassendes Gebiet erstreckt hat; der Handelskammerbezirk Dresden (ohne die Amtshaupt mannschaft Grimma) hatte im Jahre 1904 in absoluter Summe noch fast genau dasselbe Einkommen wie 1900, trotz der Bevölkerungszunahme und der dadurch vermehrten Zahl der Eingeschätzten (siehe Jahrgang 1904, S. 58). Für die 3 Ein schätzungsjahre 1902, 1904 und 1906 ergibt sich folgendes. 1) Über die Wirkung auf den Steuerertrag siehe S. 9 oben. 2) Die Steuerkreise entsprechen den Regierungsbezirken (Kreis hauptmannschaften), die Steuerbezirke decken sich mit den Amtshaupt- mannschaftsbezirken, wobei jedoch die Städte Leipzig und Chemnitz mit dem Amtshauptmannschaftsbezirk, die Stadt Dresden mit den beiden Amtshauptmannschaftsbezirken, die dort ihren Berwaltungssitz haben, zusammen je 1 Steuerbezirk bilden.
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