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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 52.1906(1906/07)
- Erscheinungsdatum
- 1906/07
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-52.1906
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-190600000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19060000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19060000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 1. Heft, November 1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
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darauf aufmerksam zu machen, daß die Stadt Dresden im Jahre 1903 Einverleibungen von Nachbargemeinden in größerem Maßstabe vorgenommen hat, wodurch alle auf die Einwohnerzahl bezogenen statistischen Berechnungen so beeinflußt werden, daß die jetzige Stadt mit derjenigen früheren Umfangs als Ganzes kaum mehr vergleichbar erscheint. So ist das Durchschnitts einkommen eines Eingeschätzten für Dresden infolge der erstmaligen Einrechnung der weniger steuerkräftigen 80- bis 100 000 Vor ortbewohner gegenüber 1902 von 1 887 Mark 79 Pf. auf 1 764 Mark 32 Pf. zurückgegangen. Im übrigen zeigt ein Vergleich der Zahlen der verschiedenen Städte in bezug auf die Klassenverteilung manche Eigentümlich keiten. So sind z. B. in die unterste (steuerfreie) Klasse in Dresden viel weniger physische Personen eingeschätzt als in Leipzig (10 623 gegen 16 361), während Leipzig in den niederen beitragspflichtigen Klassen erheblich hinter Dresden zurücksteht (in den 6 Klassen der Einkommen von über 400 bis 1 100 Mark 128 535 in Dresden gegen 106 880 in Leipzig); alsdann tritt für die nächstfolgenden Klassen wieder Leipzig an die erste Stelle, und hinsichtlich der großen Einkommen (über 30 000 Mark) über trifft es Dresden um ein volles Drittel. Man geht wohl nicht irre, wenn man die Ursachen dieser Unterschiede, wenigstens soweit sie die untersten Steuerklassen betreffen, hauptsächlich in der Praxis der Einschätzung sucht. Die Angabe des Betrags des Einkommens und der Steuer, die in dieser Tabelle früher stets bei jeder Klasse mit beigefügt war, blieb dieses Mal weg, weil sich erstere Angabe annähernd, letztere, abgesehen von den Ermäßigungen nach K 13, genau aus der Persouenzahl berechnen läßt, mit alleiniger Ausnahme der in Spalte 130/131 zusammengefaßten Einkommensklassen von über 30 000 Mark. Für diese Klassen ergab sich in den in Tabelle 5 unterschiedenen und in den übrigen Gemeinden folgendes Einkommen und Steuersoll. Gemeinden Steuerpflichtiges Einkommen der Steuersoll der physischen ! Personen ! nicht- physischen Personen Physischen Personen nicht physischen Personen mit über 30 000 Einkommen ^7 1. 2. 3. 5. Dresden m. Gutsdez. Albertstadt 39 643 480 20 352 957 1 810 315 1 004 440 Leipzig Ul. Rgt. Kleinzschocher 69 882 350 19 363 920 2 772 950 955 740 Chemnitz 17 568 980 ! 4 468 100 811595 219 835 Plauen 9 783 320 1 321 460 453 290 64 900 Zwickau NI. Lehngut Marienthal 3 358 020 4 003 930 153 700 197 955 Meißen 862 020 493 700 38 250 22 900 Zittau 1 469 230 868 280 67 610 42 870 Freiberg 350 300 559 540 15 110 25 805 Bautzen 1 171 520 816 670 55 135 39 380 Glauchau 1 078 030 69 380 48 850 2 845 Reichenbach 1 691110 186 700 76 290 9 300 Meerane 1 459 880 293 280 64 040 13 610 Crimmitschau 832 770 242 400 36 550 11 800 Werdau t 428 740 36 820 63 930 1 520 Pirna 484 090 170 680 20 845 7 710 Döbeln 368 730 281 660 16 640 13 670 Wurzen 178 910 237 710 7 430 10 650 Mittweida 893 520 443 820 41 240 21 210 Annaberg 670 120 75 360 28 970 3 140 Aue m. Rgt. Klöfterlein . . 1 097 490 64 540 53 080 2 920 Ölsnitz 1 323 310 186 560 61 435 8 970 Riesa 420 050 268 960 18 985 13 075 Hohenstein-Ernstthal . . 451 270 — 20 080 — Radeberg 434 360 467 110 20 100 22 750 Frankenberg 274 030 55 260 12 710 2 470 Gemeinden Steuerpflichtiges Einkommen der Steuersoll der physischen Personen nicht- physischen Personen Physischen Personen nicht physischen Personen mit über 30 000 Einkommen ^7 ^7 1. 2. 3. 4. 5. Limbach 315 040 47 400 14 080 2 070 Großenhain 519 290 62 500 24 355 2 820 Grimma 474 450 149 560 22 280 7 170 Oschatz 245 210 108 660 11 375 4 790 Waldheim 367 920 — 16 220 — Kamenz — 54 570 — 2 420 zus. 31 Städte Rev. St.-O. mit über 10000 Einw. dazu 112 Städte mit 149 097 540 55 751 487 6 857 440 2 738 735 unter 10 000 Einw. . 9 452 660 3 848 770 425 950 176 365 zusammen Städte 158 550 200 59 600 257 7 283 390 2 915 100 Ölsnitz i. Erzgev .— 528 050 — 26 300 Schönefeld 124 400 — 6 200 — Niederplanitz Möckern IN. Rgt. und Kaserne 269 310 — 13 400 — Möckern 90 420 — 4 400 — Neugersdorf 1 852 730 53 510 90 030 2 370 Deuben 59 480 134 690 2 670 5 810 zus. 6 Landgemeinden mit über 10 000 Einw. . dazu 3036 Landgemeind. 2 396 340 716 250 116 700 34 480 mitunter 10 000 Einw. 35 095538 9 666 550 1 618 920 468 405 zus. Landgemeinden 37 491 878 10 382 800 1 735 620 502 885 Königreich 196 042 078 69 983 057 9 019 010 3 417 985 5. Der Steucrertrag. Die mit dem 1. Januar 1904 in Kraft getretenen Be stimmungen des Gesetzes vom 1. Juli 1902, die Abänderung des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900^) betreffend, brachten eine Erhöhung des in 8 12 des Gesetzes von 1900 enthaltenen (und dort aus dem Gesetz vom 10. März 1894 über nommenen) Steuertarifs, während an der Einteilung der Ein kommen in Steuerklafsen, wie sie ebenfalls seit 1894 besteht, nichts geändert wurde. Bereits durch das Finanzgesetz für die Etatperiode 1902 bis 1903 war für diese beiden Jahre provisorisch der tarif mäßige Steuersatz in allen Klassen um 25 Prozent erhöht worden. Der Tarif des Gesetzes von 1902 führt zunächst die Steuer progression, die nach dem Gesetz von 1900 durch die progressions losen Steuerklassen Nr. 27 bis 43 (über 8 800 bis 25 000 Mark Einkommen), die sogenannte „Horizontale", unterbrochen war, mittels eines Hilfstariss durch, der die Steuersätze der Klassen Nr. 28 bis 58 (über 9 400 bis 40 000 Mark) annähernd regel mäßig progressiv gestaltet, und erhöht dann den Steuersatz der 4. Klasse (über 800 bis 950 Mark Einkommen) um den aller folgenden Klassen um durchschnittlich (genauer um 23,08 bis 26,so Prozent in den einzelnen Steuerklassen). Sofern nicht durch ein künftiges Gesetz etwas anderes bestimmt wird, soll am 1. Januar 1908 der neue Tarif außer Kraft und tz 12 des Gesetzes von 1900 wieder an seine Stelle treten. Den Unterschied zwischen dem früheren und den Tarifen von 1902/3 und 1904/7 veranschaulicht folgende Zusammenstellung, in deren letzter Spalte die für 1904/07 eingetretene Erhöhung für alle einzelnen Klassen berechnet ist. Daß dabei innerhalb der ' (Fortsetzung des Textes S. S.) 1) Über die neueren Wandlungen der Einkommensteuergesetzgebung in Sachsen siehe einiges Nähere in dieser Zeitschrift, Jahrgang 1904, S. 30; ausführliches in „Grundzüge der Staatssteuern im Königreich Sachsen" von H. v. Nostitz (Jena 1903).
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