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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 52.1906(1906/07)
- Erscheinungsdatum
- 1906/07
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-52.1906
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-190600000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19060000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19060000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 1. Heft, November 1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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bezirken Liegnitz, Merseburg und Oberfranken und dem vergleich- ! baren Regierungsbezirk Cöln auf 127, 197, 145 und 161. Wird die Verurteiltenziffer des Reiches gleich 100 gesetzt, so beträgt sie in Sachsen 77 und in den Kreishauptmannschaften Dresden 84, Leipzig 73, Zwickau 82 und Bautzen 49. Die letztere reiht sich mit dieser niedrigen Ziffer unter allen 83 größeren deutschen Verwaltungsbezirken in die sechste Stelle ein. Während vom Jahrfünft 1883/87 zum Jahrfünft 1898 1902 das Deutsche Reich eine Steigerung der Verurteiltenziffer um 9,3 Prozent erfuhr, erfuhr Sachsen eine Abnahme um 18 Prozent, an der sich die Kreishauptmannschaften Leipzig, Zwickau und Bautzen mit 28, 24 und 26 Prozent beteiligten, während in der Kreishauptmannschaft Dresden eine Zunahme uni 8,2 Prozent eintrat. Die weibliche Bevölkerung ist mit Beleidigungen, ebenso wie mit gefährlichen Körperverletzungen, im Königreich Sachsen im Vergleich zum ganzen Deutschen Reiche noch zurückhaltender als die männliche; immerhin ist auch in Sachsen die Beleidigung nach dem Diebstahl die häufigste weibliche Straftat. Es wurden im Jahrfünft 1898/1902 von 100 000 strafmündigen weiblichen Personen durchschnittlich jährlich wegen Beleidigung verurteilt im Königreich Sachsen 48, in den Kreishauptmannschasten Dresden ebenfalls 48, Leipzig und Zwickau je 50 und Bautzen 32 Per sonen, im Deutschen Reiche jedoch 71 Personen. Die Verteilung in Sachsen ist mit Ausnahme der Kreishauptmannschast Bautzen also eine ziemlich gleichmäßige. Wird die Verurteiltenziffer überhaupt der Beleidigung mit 100 angenommen, so beträgt die Verurteilten ziffer der Weiblichen in demselben Jahrfünft in Sachsen 44, in den Kreishauptmannschaften Dresden, Leipzig, Zwickau und Bautzen 40, 49, 43 und 46, im Deutschen Reiche aber 50. Das Deutsche Reich hat von 1883/87 zu 1898/1902 eine Steigerung der weiblichen Verurteiltenziffer um 7,6 Prozent erfahren, in Sachsen jedoch ist eine Abnahme um 25 Prozent sestzustellen, an der alle Kreishauptmannschasten beteiligt waren, und zwar Dresden mit 13, Leipzig mit 29, Zwickau mit 32 und Bautzen mit 27 Prozent. Die Verurteilungen Jugendlicher wegen Beleidigung sind belanglos, sie beliefen sich im Jahre 1903 auf 61 Personen. Die Verbrechen und Vergehen gegen das Leben sind selten und fast ganz von Zufälligkeiten abhängig, so daß aus den kleinen Zahlen, in denen sie sich widerspiegeln, keine Schlüsse gezogen werden können. Eine Ausnahme macht das nur von weiblichen Personen verübte Verbrechen des Kindes mordes, wegen dessen in den 22 Jahren in Sachsen jährlich 4 bis 15 Personen verurteilt wurden. Die Verurteiltenziffern Sachsens bleiben hinter denen des Reiches zurück, sie betrugen jährlich im Durchschnitt des Jahrfünftes 1883/87 1888/92 1893/97 1898/1902 1. 2. 3. 4. 5. im Königreich Sachsen 0,63 0,93 0,60 0,71 im Deutschen Reiche 1,03 0,98 0,92 0,85 Einen viel höheren Wert würden die Verhältnisziffern des Kindesmordes haben, wenn die Zahlen des letzteren nicht auf die weiblichen Strafmündigen, sondern auf die unehelichen Mütter, da nur diese als Täter in Betracht kommen, bezogen werden. Annähernd ist dies unter Bezug auf die unehelichen Geburten zu erreichen. Im Jahrfünft 1899/1903 wurden im Königreich Sachsen 10t 933 uneheliche Kinder geboren und 56 Kindesmorde begangen; danach entfallen also auf 10 000 unehelich nieder kommende Mülter durchschnittlich jährlich 5,5 Kindesmörderinnen. Wird dieselbe Berechnung für das Deutsche Reich angestellt, so ergibt sich die Zahl von durchschnittlich jährlich 9,5 Kindes mörderinnen, über 70 Prozent mehr. Der Unterschied zwischen Sachsen und dem Reiche ist hiernach ein größerer als ihn die auf 100 000 strafmündige Weibliche berechneten Verurteilten ziffern tragen; die letzteren scheinen für Sachsen ungünstiger deshalb, weil hier im Verhältnis zu den Geburten überhaupt mehr uneheliche Kinder geboren werden, also auch verhältnis mäßig mehr unverheiratete Mütter vorhanden sind, als im Deutschen Reiche. Im Jahrzehnt 1891 bis 1900 waren von 100 Geborenen in Sachsen durchschnittlich jährlich 12.7 und im Deutschen Reiche 9,1 unehelich. Ein Teil der Kindesmörderinnen ist in der Kriminalstatistik übrigens unter den wegen fahrlässiger Tötung verurteilten Personen zu suchen, weil die Überführung ost sehr schwierig ist. Auch die Ziffern des Verbrechens der Abtreibung (HZ 218 bis 220 St. G. B.) leiden an denselben Unzuverlässigkeiten. Die meisten Verbrechen gegen das keimende Leben, besonders soweit sie erfolgreich waren, kommen überhaupt nicht zur Kenntnis der Strasbehörden; meist führt nur die zufällige Ausdeckung der gewerbsmäßigen Ausübung dieses Deliktes zu Verurteilungen, die sich dann gewöhnlich gleich auf eine ganze Reihe von Personen erstrecken. Die Körperverletzungen sind durch ihre hauptsächlichste Straf tat, die „gefährliche Körperverletzung", die schon besprochen wurde, genügend gekennzeichnet. Die nächstwichtige „leichte Körper verletzung" (tz 223 St. G. B.) wird zudem nur auf Antrag verfolgt, ebenso meist nur die fahrlässige Körperverletzung (tz 230 St.G.B.), die nur mit kleinen Ziffern, die allerdings eine Steigerung erlitten haben, austritt. Die erstere zeitigte in Sachsen in den Jahrfünften 1883/87 und 1898/1902 durch schnittlich jährlich 16 und 14 Verurteilte auf 100 000 straf- i mündige Zivilbewohner, im Deutschen Reiche aber 57 und 68 Ver- ' urteilte. Ebenso wie bei der „gefährlichen" Körperverletzung bleibt ! Sachsen also bei der „leichten" ganz bedeutend hinter dem Reichs- > durchschnitt zurück, ja es hat sogar, während im Reiche eine Zu- ! nähme von 19 Prozent eintrat, eine Abnahme von 13 Prozent ! zu verzeichnen, die durch die Kreishauptmannschasten Leipzig und Zwickau mit 27 und 30 Prozent Verringerung verursacht wurde. Die Kreishauptmannschasten Dresden und Bautzen steigerten die Ver urteiltenziffern um 42 und 9,1 Prozent. Die Verurteiltenziffer des Reiches gleich 100 gesetzt, betrug sie im Jahrfünft 1898/1902 für Sachsen 21 und für die Kreishauptmannschasten Dresden 25, Leipzig 16, Zwickau 21 und Bautzen 18. Die weibliche Bevölkerung Sachsens läßt sich nur wenige leichte Körperverletzungen zuschulden kommen. Im Jahr fünft 1898/1902 wurden deswegen nur jährlich durchschnittlich 47 Frauen verurteilt, was einer Verurteiltenziffer von 3,o (auf 100 000 Strasmündige) entspricht. Im Reiche erreichte die letztere die Höhe von 13,4. Seit 1883/87 hat in Sachsen eine Zunahme von 11 Prozent stattgefunden, im Reiche eine solche von 21 Prozent. Auch mit dem Vergehen der Nötigung und Bedrohung (ZA 240, 241 St.G.B.) werden die Einwohner Sachsens ver hältnismäßig wenig beunruhigt; es erforderte im Jahre 1903 nur 351 Verurteilte. Im Jahrfünft 1898/1902 betrug die durchschnittliche jährliche Verurteiltenziffer dieser Straftat in Sachsen 12,i und in den Kreishauptmannschasten Dresden 15,i, Leipzig 9,8, Zwickau 11,6 und Bautzen 10,3. Im Deutschen Reiche stellte sie sich auf 30,8. Das letztere erlitt seit 1883/87 eine Steigerung um 79 Prozent, Sachsen um 46 Prozent. Unter den Kreishauptmannschasten erfuhr Dresden eine Zunahme von 202 und Leipzig eine solche von 38 Prozent, während die beiden anderen auf ziemlich gleicher Höhe blieben. Wird die Ver-
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