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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 52.1906(1906/07)
- Erscheinungsdatum
- 1906/07
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-52.1906
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-190600000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19060000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19060000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 2. Heft, Mai 1907
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
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Zeitschrift Zweites Heft. Jahrgang 1906. K. Sächsischen Statistischen Landesamtes Die Zeitschrift erscheint jährlich in der Regel in 2 Heften. Zu beziehen durch Post und Buchhandel. Preis des Jahrgangs 3 Mark. Einzelne Hefte werden mit 1 Mark 50 Ps. berechnet. Die Volkszählung vom 1. Dezember 1905. Inhalt. Vorbemerkungen des Herausgebers. (S. 215.) 1. Die Ausführung der Zählung. (S. 215.) 2. Die Bearbeitung der Zählungs ergebnisse. (S. 217.) 3. Die Veröffentlichung der Zählnngsergebnisse. (S. 320.) — L. Die Einwohner, Haushaltungen, Anstalten und Gebäude in den einzelnen Verwaltungsbezirken. (S. 218.) — 0. Die Einwohner, Haushaltungen, Anstalten und Gebäude in den einzelnen Gemeinden der politischen Verwaltungsbezirke. (S. 219.) — v. Die Bevölkerung der politischen Verwaltungsbezirke nach dem Glaubens bekenntnis. (S. 273.) — L. Die Bevölkerung des Berwaltungsgebietes der evangelisch-lutherischen Landeskirche nach dem Glaubens bekenntnis. (S. 274.) — kV Die Einwohner der evangelisch-lutherischen Parochien im Verwaltungsgebiet der evangelisch-lutherischen Landeskirche und der eingepfarrten Orte nach dem Glaubensbekenntnis. (S. 275.) — 6k. Alphabetisches Verzeichnis zu den Übersichten 6 und kV (S. 321.) Vorbemerkungen des Herausgebers. 1. Die Ausführung der Zählung. Nach den für die Volkszählung vom 1. Dezember 1905 im Deutschen Reich erlassenen Bundesratsbestimmungen war für die Zwecke der Reichsstatistik die Aufzeichnung der Namen aller zur Zählungszeit ortsanwesenden Personen nebst folgenden An gaben erfordert: 1. Verwandtschaft oder sonstige Stellung zum Haushaltungs vorstand, insbesondere auch, ob zur Haushaltung gehörige Dienstboten für häusliche oder für gewerbliche Verrichtungen. 2. Familienstand. 3. Geschlecht. 4. Geburtstag und Geburtsjahr. 5. Hauptberuf (Haupterwerb) und Stellung im Hauptberuf. 6. Glaubensbekenntnis (Konfession). 7. Staatsangehörigkeit (ob reichsangehörig oder welchem fremden Staate angehörig). 8. Ob im aktiven Dienste des deutschen Heeres oder der deutschen Marine stehend. 9. Für reichsangehörige, landsturmpflichtige Männer im 39. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre (aus der Geburtszeit vom 1. Dezember 1860 bis 31. Dezember 1866 einschließlich): ob militärisch ausgebildet s.) im Heere, b) in der Marine, oder ob nicht militärisch ausgebildet. Die näheren Bestimmungen für die Volkszählungen, ins besondere die Wahl der Erhebungsformulare uud die Festsetzung des Wortlautes der Fragen, siud bekanntlich Sache der Bundes staaten, denen es auch überlassen bleibt, Zusatzfragen für ihre Zwecke zu stellen. Nach der diese Dinge für Sachsen regelnden Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 1. August 1905?) wurde die Zählung wieder, wie früher, mittels Haushaltungs listen ausgeführt. 1) Zentralblatt für das Deutsche Reich, 1905, Nr. 13. 2) Gesetz- und Verordnungsblatt, 1905, 13. Stück. Zeitschrift des König!. Siichs. Statistischen Landesamtes. 5S. Jahrg. 1S0S. Die an die einzelnen Personen zu richtenden Fragen wurden über das für die Reichsstatistik erforderliche Maß hinaus erweitert 1. dadurch, daß bezüglich der „Staatsangehörigkeit" die Reichs augehörigen noch danach gefragt wurden, ob sie Sachsen seien, 2. dadurch, daß die nur vorübergehend in einer Haus haltung anwesenden Personen dies sowie ihren gewöhn lichen Wohnort in einer besonderen Spalte einzutragen hatten, 3. durch die Beifügung von Fragen sür die vorübergehend aus ihrer Haushaltung abwesenden Personen. Näheres ist aus dem Abdruck der Überschrift und der Musterausfüllung des Verzeichnisses der anwesenden Personen in den Haushaltungslisten auf S. 2 bis 3 ersichtlich. Was die erstgenannte Erweiterung betrifft, so war bei früheren Zählungen teils von Reichs- teils von Staatswegen die Angabe des Bundesstaates von allen Reichsangehörigen ver langt worden. Die Unvollständigkeit der Eintragungen und ihre augenscheinliche teilweise Unzuverlässigkeit führten indessen dazu, daß reichsseilig auf die Nennung des Bundesstaates verzichtet wurde. Bei der für Sachsen beibehaltenen alleinigen Unterscheidung, ob Sachse oder nicht, die für die Landesverwaltung das hauptsächlichste Interesse bietet, ist die Richtigkeit der Angaben in den Listen erklärlicher Weise eine größere und auch leichter nachzuprüfen. Die Frage nach den vorübergehend anwesenden Personen, sowie die besonderen, an die vorübergehend Abwesenden gerichteten Fragen — sie bezogen sich lediglich auf die fünf Punkte: Ver wandtschaft oder sonstige Stellung zum Haushaltuugsvorstand, Geburtsjahr, Familienstand, Grund der Abwesenheit, Hauptberuf und Stellung in demselben — bezweckten hauptsächlich die Ermöglichung gewisser für Sachsen in Aussicht genommener statistischer Feststellungen über die Ehen, deren Ergebnis in einem der nächsten Hefte dieser Zeitschrift mitgeteilt werden soll. Noch weniger Fragen als die eigentlichen Haushaltungs listen enthielten die „Anstaltslisten"; denn hier fielen die Spalte „Stellung zum Haushaltungsvorstand" — weil diese bei allen in eine Änstaltsliste einzutragenden Personen die gleiche ist —- und die Fragen nach den vorübergehend An- und Abwesenden weg. Außerdem wurde den Stadträten zu Dresden und Chem nitz auf ihren Antrag die Aufnahme gewisser besonderer Zusatz- 28
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