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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 52.1906(1906/07)
- Erscheinungsdatum
- 1906/07
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-52.1906
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-190600000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19060000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19060000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 2. Heft, Mai 1907
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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der anwesenden Personen in der Haushaltungsliste. des Haushaltungsvorstandcs und den zugehörigen Räumlichkeiten anwesenden Personen. Glaubcns- bekcnntnis Staatsangehörigkeit. Hauptberuf (oder Haupterwerb) und Stellung im Hauptberuf Im aktiven Dienste des deutschen Heeres oder der deutschen Marine stehende Personen haben hier ein zuschreiben aktiv und den Truppenteil anzugeben Nur von den reichsangehörigen landsturmpflichtigen Männern im 39. bis zum vollendeten 45.Lebens- jahre (geboren in der Zeit vom 1. Dezember 1860 bis 31. De zember 1866) zu beantwortende Fragen nach ihrer militärischen Ausbildung. Als militärisch ausgebildet gelten die jenigen, welche im aktiven Heere oder vei der aktiven Marine mindestens 3 Monate gedient oder als Ersatz reservisten geübt haben. Für die im König reich Sachsen Staatsan gehörigen ist hier ein S ein zutragen In diese Spalte ist für Angehörige eines anderen deutschen Bundes staates (außer Sachsen) ein D ein zusetzen. Für Ausländer ist der Staat anzu geben (z. B. Öster reich, Ungarn, Ruß land) Ob militärisch ausgebildet? ja oder nein im Heer? in der Marine? 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. die Ausfüllung. evangelisch-lutherisch S — Bäckermeister — ja nein S — — — — — - — D — — — — - S — Bäckergeselle — — — katholisch — Österreich Dienstmädchen sür häusliche Arbeiten — — — evangelisch-reformiert — D Getreidegeschäfts - Buchhalter — nein nein evangelisch-lutherisch S — — — — — - S — — — — — - S — Pflegerin — — — - — D Glasfabrik - Arbeiterin — — — tunlichst anschließen sollten*) — und der Verwendung der ver schiedenen Zählpapiere. Die letzteren bestanden außer iu den Haushaltungslisten, die mit bezeichnet wurden, in den Anstalts listen L, den Fremdenzählkarten den Kontrollisten 0, den Gemeindebogen v und den Anweisungen sür die Zähler L. Nur bezüglich des Gebrauchs der Anstaltslisten wurde eine sachliche Änderung angeordnet, um eine Lücke in den früheren Bestimmungen auszufüllen. Nach diesen (zuletzt nach der die Volkszählung von 1900 betreffenden Ministerialverordnung vom 17. September 1900) waren „die in jeder Haushaltung An wesenden in Haushaltungslisten, die Gäste iu Gasthäusern und Herbergen, sowie die Insassen von Anstalten aller Art in Anstaltslisten einzutragen". Es fehlte sonach an einer Vorschrift für die keiner dieser Kategorien angehörenden Personen. Um diese Lücke auszufüllen, wurde bei der Volkszählung von 1905 die Bestimmung hinzugefügt (8 4, 6 und 7), daß mit Anstalts listen auch zu versehen seien „diejenigen Angestellten von An stalten oder gewerblichen Betrieben, die daselbst wohnen, ohne eigene Hauswirtschaft zu führen und ohne zur Haushaltung des Besitzers oder Verwalters zu gehören", und überhaupt Angestellte, Dienstboten und Gewerbsgehilfen, die keine eigene Haushaltung 1) Nach den ansgesülltcn Gemeindebogen bildeten 1207 Gemeinden nnr je einen Zählbezirk. Die Zahl der Zählbezirke betrug in Dresden 3353, in Leipzig 3996, in Chemnitz 1634, in Plauen 615, in Zwickau 328, im ganzen Königreich 29 321. Die Zahl der Zähler war nicht überall gleich der der Zählbezirke. besitzen und nicht bei ihren Herrschaften oder Arbeitgebern, aber in Räumen, die diesen gehören, wohnen. Derartige Fälle wurden auch bei der Bearbeitung der Zählungsergebnisse (siehe Übers, v, Spalte 9, und Übers. 0, Spalte 10) als „Anstalten" behandelt. In bezug auf die übrigen Zählpapiere ist nur zu erwähnen, daß der Gemeindebogen Fragen nach den den Gemeinden gehörenden gewerblichen Betrieben und nach der Fläche des Grund eigentums der Gemeinden enthielt. Die Amtshauptmannschaften und Stadträte sind durch das Königliche Ministerium des Innern veranlaßt worden, nach der Volkszählung über die bei dieser gemachten Erfahrungen zu berichten, und zwar, soweit erforderlich, nach Gehör der ge eignetsten unter den an der Ausführung der Zählung unmittelbar beteiligten Personen. Die daraufhin eingegangenen Äußerungen und Wünsche sollen bei der nächsten Volkszählung nach Tunlich keit Berücksichtigung finden. 2. Die Bearbeitung der Zählungscrgcbnisse. Die Arbeiten, die an den ausgefüllten Volkszählungslisten vorzunehmen waren, bestanden in der Nachprüfung der Ein tragungen und, soweit erforderlich, in ihrer Rücksendung zur Richtigstellung oder Ergänzung, daun in der Aufstellung des Tabellenwerkes einerseits für die Reichsstatistik, andrerseits für die besonderen Zwecke der Landesstatistik. Die erste allgemeine Prüfung der Zählpapiere lag nach tz 9, i der Ministerialverordnung den Gemeinden ob. Die (Fortsetzung des Textes S- 272.)
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