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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 64/65.1918/19
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-64/65.1918/19
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-191800005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19180000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19180000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Grundstücks- und Wohnungszählung vom 1. Dezember 1916
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Literaturbesprechungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftZeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- BandBand 64/65.1918/19 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesDie Bewegung der Bevölkerung und die Todesursachen 1911-1915 1
- SonstigesVergleichendes zur Geburtenstatistik der Jahre 1901-02 und ... 90
- ArtikelDie Gebrechlichen und ihre Versorgung 116
- ArtikelDie Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in den Jahren ... 142
- ArtikelZur Statistik der politischen Tagespresse 163
- SonstigesDie Einschätzung zur Einkommenssteuer und zur Ergänzungssteuer ... 185
- SonstigesDie Sparkassen von 1911-1915 229
- SonstigesDie Wohnungszählung vom 12. Oktober 1916. 2. Teil 265
- SonstigesDie Grundstücks- und Wohnungszählung vom 1. Dezember 1916 283
- SonstigesLiteraturbesprechungen 349
- SonstigesKleinere Mitteilungen 351
- AbbildungDie Verbreitung der wendischen Sprache in Sachsen -
- BandBand 64/65.1918/19 -
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349 (Fortjehung des Textes vou S. SSt.) fallen. Aber auch in diesen findet sich der gleiche Mangel nvch häufig. Nach der Wohnungszählung vom Jahre 1910 waren ohne eigenen Abort in der Stadt Leipzig 27,3 v. H. aller Wohnungen, in der Stadt Dresden 23,o v. H, in Plauen 23,i v. H. und in 7 Mittelstädten mit 20 bis 100 000 Einwohnern 40,5 v. H. Bei den in Spalte 12 der Übersicht 13 mitgeteilten Angaben über die Ausstattung der Wohnungen mit Gartenland ist zu beachten, daß hier nur solche Fälle gezählt worden sind, in denen Gartenland unmittelbar zur Wohnung gehört Dies ist in den Gemeinden mit mehr ländlichem Einschlag häufiger der Fall als in den mehr industriell charakterisierten Orten. Besonders in den Arbeiterwohngemeinden ist der Anteilssatz der Wohnungen mit Gartenland durchweg am niedrigsten, wiederum ein Zeichen, daß diese Arbeitersiedlungen keineswegs schon in jeder Hinsicht einem wünschenswerten Jdealzustand entsprechen. Es muß allerdings dahingestellt bleiben, in welchem Umfang auch hier die Bewohner, nicht zur Wohnung gehöriges Land bewirtschaften. Der Anteil der untrennbar mit Gewerberäumen ver bundenen Wohnungen schwankt nur wenig unter den einzelnen Gemeindegruppen. Nur in den Arbeiterwohngemeindeu und den Villenorten bleibt ihr Anteilssatz unter dem Durchschnitt, während er in den Mischgemeinden ohne Großindustrie, die sich in der Hauptsache durch das Vorhandensein von kleinen gewerblichen An lagen von den überwiegend ländlichen Gemeinden unterschieden, am höchsten ist. Für die einzelnen Amtshauptmannschaften zeigen sich mancherlei Verschiedenheiten, die sich nicht ohne weiteres er klären lassen. So sind z. B. im Bezirk Dippoldiswalde im Durch schnitt für sämtliche Gemeinden 15 v. H. aller Wohnungen, in den Mischgemeinden ohne Großindustrie sogar 18,s v. H. mit Gewerberäumen verbunden. Entweder ist in solchen Bezirken das Kleingewerbe stärker vertreten als anderswo, oder es sprechen, was jedoch weniger wahrscheinlich ist, auch hier örtliche Ver schiedenheiten der Wohnsitten mit. In den großen Städten ist bekanntlich die Trennung zwischen Wohnung und Gewerberäumen häufiger durchgeführt als in kleinen Orten. So waren nach der Wohnungszählung vom 1. Dezember 1910 von je 100 Wohnungen mit Gewerberäumen untrennbar verbunden in der Stadt Leipzig 4,2 v. H-, in.der Stadt Dresden 6,2 v. H. und in Plauen 5,1 v. H., dagegen in den Mittelstädten mit 20 bis 100000 Ein wohnern bereits 9,g v. H. und in den Kleinstädten mit 5 bis 20000 Einwohnern 12,2 v. H. Wenngleich eine jede Familienwohnung normalerweise mit einem Kellerraum zur Aufbewahrung von Kohlen und Winter vorräten und mit einem Bodenraum zur Ausnahme von Gerät schaften versehen sein sollte, so trifft dies doch bei weitem nicht in allen Fällen zu. Am günstigsten liegen in dieser Hinsicht -naturgemäß die Verhältnisse in den Villenvrten, in denen 78 v. H- der Wohnungen mit einem Kellerraum und 68 v. H. mit einem Bodenraum versehen sind. Im übrigen scheinen auch hier wie der örtliche Bausitten mitzusprechen, besonders in gebirgigen Gegenden fehlt es sehr häufig an Kellerräumen, die hier aller dings durch Stallräume und Schuppen ersetzt werden mögen. Daß mit Gewerberäumen verbundene Wohnungen vergleich weise häufiger vom Eigentümer selbst bewohnt als vermietet werden, ist nicht anders zu erwarten. Aber auch eine Ausstattung der Wohnungen nutz Gartenland findet sich bei Eigenwohnungen weit häufiger als bei Mietwohnungen. Dagegen ist. hinsichtlich des Vorhandenseins von Boden- und Kellerräumen ein wesent licher Unterschied zwischen Eigen- und Mietwohnungen nicht zu ! bemerken. Auch Pächter- und sonstige Wohnungen sind in größerem Umfang mit Gartenland versehen als. Mietwohnungen. Wohnungen mit - Miet. Eigentümer- Pächter- Sonstige überhaupt Wohnungen Gartenland. . . 16 630 40156 607 4 733 62 126 Gewerberäumen 2 379 8 881 394 511 12 165 Kellerräumen. . 44 128- 27 749 518 4 426 76 821 Bodenräumen . 41 102 28 327 507 4 819 74 755 Gesamtzahl der vorhandenen Wohnungen > überhaupt . , 76 322 46 131 813 9 298 132 564 Diese wenigen Einzelheiten, die vorstehend aus der Masse der Ergebnisse kurz hervorgehoben wurden, deuten bereits auf die in mancherlei Hinsicht bestehenden tiefgreifenden Verschiedenheiten der Siedlungsverhältnisse hin, die sich einerseits aus der geogra phischen Lage, andererseits aus dem vorherrschenden wirtschaft lichen Charakter der Gemeinden ergeben. Diesen vorhandenen Besonderheiten im einzelnen weiter nachzugehen, muß Spezial- I Untersuchungen Vorbehalten bleiben, zu denen das hier veröffent lichte und noch unveröffentlichte Material in Verbindung mit den Ergebnissen der früheren sächsischen Wohnungszählungen hin reichend Gelegenheit bietet. Eine genaueste Kenntnis der be stehenden Zustände und Verschiedenheiten der Siedlungs weise und ihrer Ursachen und Voraussetzungen ist für die zu erwartende weitere Ausgestaltung der Wohnungsfürsorge ¬ bestrebungen in Sachsen unerläßlich. Aber nur eine wohl gepflegte Wohnüngsstatistik vermag diese Kenntnis zu vermitteln, sollen nicht Einzelfälle als typisch angesehen und verallgemeinert werden und Anlaß zu falschen Maßnahmen geben, die den herr schenden Sitten und Gewohnheiten widersprechen. Literaturbesprechungen. Die sächsische Gemeinde in der Statistik und Verwaltung. Von Reg -Rat Or. v. Loeben. Sonderabdruck aus Fischers Zeitschrift für Praxis und Gesetzgebung der Verwaltung, Bd. 48. Leipzig 1S18. 161 S., 4 Die Einleitung „Die Zusammenhänge zwischen Statistik und Ver waltung" enthält eine Darlegung der vom Standpunkt des Statistikers natürlich nur mit Genugtuung zu begrüßenden Überzeugung des Ver fassers von der Bedeutung der Statistik für die Verwaltungsbeamten und von den bedauerlichen Folgen des verbreiteten Mangels an statistischer Schulung derselben. Dieser Mangel führe dazu, daß man in Unkenntnis des Aufbaues einer Statistik die darin enthaltenen Tat sachen oft falsch versteht und leicht zu viel daraus folgern will, oder daß die Verwaltungen, wie es an einer anderen Stelle heißt, ihren eigenen statistischen Ausstellungen keine dauernde Bedeutung für ihre Arbeit beilegen und nicht herausholeu, was sich herausholen ließe. Das alles ist durchaus berechtigt; ebenso des Verfassers Bedauern darüber, daß die Verwendung der vorhandenen Statistik wenig üblich sei, und daß man mit der Mitteilung ihrer wichtigsten Ergebnisse das Erstaunen der Verwaltungsbeamten zu erregen pflegt, sowohl über die Möglichkeit, eine solche Feststellung auf Grund der vorhandenen statistischen Veröffentlichungen selbst zu machen, als darüber, daß dazu nur wenige Minuten erforderlich sind. Niemand hat cs mehr zu be klagen als der Bcrufsstatistiker selbst, daß die statistischen Ergebnisse in quantitativ und qualitativ so unbesriedigender Weise von den jenigen benutzt werden, denen zu .diener sie in erster Linie bestimmt sind; dazu gehören neben den Verwaltungsbeamten auch alle anderen an öffentlichen Dingen beteiligten Personen, namentlich die schrift stellernde». Aber auch der Berwaltungsstatistik selbst mißt der Verfasser einen Teil der Schuld zu, indem er behauptet, „das Statistische Landesaint
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