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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 66/67.1920/21(1921)
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-66/67.1920/21
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-192000000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19200000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19200000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Wahlen vom 19. Januar und 2. Februar 1919 und vom 6. Juni und 14. November 1920
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftZeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- BandBand 66/67.1920/21(1921) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesDie Volkszählung vom 8. Oktober 1919 1
- SonstigesDie Bewegung der Bevölkerung im Jahre 1919 15
- SonstigesBeiträge zur Statistik der Eheschließungen, Geburten und ... 18
- SonstigesDie Scheidungen und Nichtigkeitserklärungen von Ehen in den ... 34
- SonstigesDie Legitimationen unehelicher Kinder in den Jahren 1911 bis 1915 53
- SonstigesDie Wohnungszählung vom 30. Mai 1918 64
- SonstigesDie Immobiliarzwangversteigerungen in den Jahren 1911-1915 98
- SonstigesDie Einschätzungen zur Einkommensteuer und zur Ergänzungssteuer ... 112
- SonstigesDie Einschätzungen zur Einkommensteuer für 1914, 1916 und 1918 163
- ArtikelDie Entwicklung der Eisenindustrie bis zu den ... 195
- ArtikelDie Entwicklung des Erzbergbaus und der Hüttenindustrie bis zur ... 207
- ArtikelDie Entwicklung der Gewerbebetriebe nach Zahl und Größe 223
- SonstigesDie Dampfkraft am 1. Januar 1911 und am 1. Januar 1916 281
- SonstigesDie Wahlen vom 19. Januar und 2. Februar 1919 und vom 6. Juni ... 328
- SonstigesTeuerungszahlen und Preise wichtiger Lebensmittel nach ... 443
- ArtikelDie amtliche Statistik während des Krieges 457
- SonstigesLiteraturbesprechungen 462
- SonstigesKleinere Mitteilungen 463
- RegisterAlphabetisches Sachregister zum 53. bis 67. Jahrgang (Jahre 1907 ... 482
- BandBand 66/67.1920/21(1921) -
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Die Wahlen vom 19. Januar und 2. Februar 1919 und vom 6. Juni und 14. November 1920. Inhalt: Vorbemerkungcn von E. Zeuchart, Regierungsamtinann im Statistischen Landesamt. I. Allgemeines (S. 328). 2. Die Ergebniffc. a) Die Wahlberechtigten (S. 329). b) Wahlbeteiligung (S. 331). o) Wahlscheine (S. 331) ä) Wahlvorschläge (S. 333) —L. Tabellen Übers. 1. Die Ergebnisse nach Wahlkreisen (S. 332). übers. 2. Die Verwertung der Reststinimen bei der Reichstagswahl vom 6. Juni 1920 (S. 332). übers. 8. Die Verteilung der Abgeordnetensitze auf die Parteien und aus die Wahlkreise bei der Landtagswahl vom 11. November 1920 (S. 332). übers. 4. Die Ergebnisse nach Verwaltungsbezirken und nach Stadt- und Landgemeinden <S. 333). Übers. 5. Die Ergebnisse nach Gemeinden bzw. Wahlbezirken (S. 336). Vorbemerkungen. Vvn E. Zeichart, Regierungsamtmann im Statistischen Landesamt. 1. Allgemeines. Nachdem die Ergebnisse der in den lehtverflossenen 50 Jahren sowohl für den Reichstag als auch für die 2. Kammer der Stände versammlung vorgenommenen Wahlen in dieser Zeitschrift*) sta tistisch ausführlich dargestellt und die Hauptergebnisse der Wahl statistik auch im „Statistischen Jahrbuch" regelmäßig veröffentlicht worden sind, folgt nun eine Zusammenstellung der Ergebnisse der Wahlen, die nach den politischen Umwälzungen vom November 1918 stattgefunden haben. Deren gleichzeitige Veröffentlichung nnd Gegenüberstellung rechtfertigt sich durch die übereinstimmenden Grundsätze, nach denen die Volksvertretungen für Reich und Staat 1919 und 1920 gewählt worden sind. Mit den früheren Wahlen lassen sich dagegen die vorliegenden Ergebnisse wegen der vollständigen Neugestaltung des Wahlrechts und der Um gruppierung der Parteiverhältnisse nicht genau vergleichen. Die Wahlen vom 19. Januar 1919 erfolgten auf Grund der „Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden Na tionalversammlung (Reichswahlgesetz)" vom 30. November 1918 und der „Wahlordnung" nebst den dazu erlassenen Abänderungen und Ergänzungen. Von diesen sind als Verordnungen allge meiner Natur hervorzuhebeu die vom 28. Dezember 1918, betr. Wahlrecht der aus dem Feld heimkehrenden Krieger und der Beamten und Arbeiter in Staatsbetrieben, die ihren dienstlichen Wohnsitz im Ausland haben; ferner die Verordnung vom 7. Januar 1919, betr. Wahlrecht der Deutsch-Österreicher, die ihren Wohnsitz innerhalb des Deutschen Reiches haben. Die für die Wahlen vom 2. Februar 1919 erlassene „Ver ordnung über die Wahlen zur Volkskammer der Republik Sachsen (Landeswahlgesetz)" und die dazu erlassenen Ergänznngsverord- nungen lehnten sich vollständig an das vorläufige Reichswahl gesetz an. Auch die von der Nationalversammlung und der Volkskammer beschlossenen Wahlgesetze, das „Reichswahlgesetz" vom 27. April 1920 und das' „Landeswahlgesetz für den Frei staat Sachsen" vom 4. September 1920, nach denen die Wahlen von 1920 vorgenommen wurden, behielten im wesentlichen die grund legenden Bestimmungen der vorläufigen Wahlgesetze von 1S18 bei. Nur das bei den Wahlen 1919 den Deutsch-Österreichern eiuge- räumte Wahlrecht mußte aus außenpolitischen Gründen fallen gelassen werden, und auch das Wahlrecht der Soldaten für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zur Wehrmacht wurde wieder aufgehoben. Durch die neuen Gesetze war das Wahlrecht auf breiteste Grundlage gestellt. Denn während nach dem alten Reichstags Wahlgesetz nur die über 25 Jahre alten männlichen Reichs- 1) Jahrg. 1905: Die Wahlen f. d. 2. Kammer der Ständeverfamm- Uuig von 1869 bis 1896; Jahrg. 1903: Die Urwahlen f. d. 2. Kammer der Ständeversammlung i. d. 1.1897 bis 1901 usw.; Jahrg. 1908: Desgl. 1. d. I. 1903 bis 1907; Jahrg. 1909, 1911 u. 1912: Die Wahlen f. d. 2. Kammer der Ständeversammlung von 1909; Jahrg. 1908: Die Wahlen zum Deutschen Reichstag i. Kgr. Sachsen von 1871 bis 1907. angehörigen, soweit sie nicht aktiv dem Heere oder der Marine angehörten, wahlberechtigt waren, erstreckt sich nunmehr das Wahlrecht für Reichstag und Landtag auch auf die Frauen und die 20 bis 24 jährigen Personen. Für das Landtagswahlrecht Ivar diese Wahlrechtsänderung insofern noch einschneidender als beim Reichtagswahlrecht, als an Stelle des Pluralwahlrechts, das bestimmten Wählerklassen ein mehrfaches Stimmrecht auf Grund vvn Einkommen, Besitz, Vorbildung und Alter verlieh, das allgemeine gleiche Wahlrecht für alle in Sachsen wohnhaften Reichsangchörigen trat, also auch die Voraussetzung des Zahlens einer direkten Staatsstener, des mindestens zweijährigen Besitzes der sächsischen Staatsangehörigkeit sowie des mindestens sechs monatigen Wohnsitzes am Orte der Wählerlistenausstelluug weg fiel. Auch das Wahlsystem erfuhr eine grundlegende Änderung durch Einführung der Verhältniswahl. Diese sichert, entgegen der früheren Mehrheitswahl, bei der in jedem Wahlkreis nur ein Abgeordneter zu wählen war und wobei oft erhebliche Minder heiten ganz ausgeschaltet wurden, jeder am Wahlkampf beteiligten Gruppe entsprechende Vertretung in der zu wählenden Körper schaft je nach der Zahl der auf sie entfallenen Stimmen. An Stelle des früheren Stimmzettels, in dem nur eine Person nam haft gemacht werden durste, traten „Wahlvorschlüge" der Parteien oder Gruppen, die soviel Namen enthalten sollen, als Abgeordnete zu wählen sind. Diese Wahlvorschlüge sind durch einen für jeden Wahlkreis zu bildenden Wahlausschuß auf ihre Gesetz mäßigkeit zu prüfen und nur die „zugelassenen Wahlvorschläge" sind gültig. Mehrere Wahlvorschläge können auch als „ver bunden" augemeldet und zugelassen werden. Die Bildung eines einzigen großen Wahlköipers für Reich oder Staat würde dem Grundgedanken der Verhältniswahl am besten entsprochen haben, ließ sich aber aus praktischen Gründen nicht durchführen. Doch wurden die Wahlkreise möglichst umfangreich gestaltet. Sachsen, das früher für die Reichstagswahl in 23, für die Landtagswahl in 91 Wahlkreise geteilt war, besteht -nunmehr aus folgenden 3 Wahlkreisen, die durch Zusammenlegen der früheren Reichs tagswahlkreise gebildet wurden. 1. Wahlkreis (früher 1.—9. Reichsiagswahlkreis) 1771117 bzw. 1734 444 Einwohner?) Kreishauptmannschast Bautzen; Kreishptm. Dresden (ausschl. der zum 2. und 3. Wahlkreis gehörenden Teile); Vvn derKreishptm. Leipzig der Amtsgerichtsbezirk Hainichen und die Gemeinden Bloßwitz, Groptitz, Grubnitz, Kalbitz, Mautitz, Plotitz, Ragewitz, Seerhausen und Stösitz; von der Kreishptm. Chemnitz der Amtsgerichtsbezirk Oedcran. 2. Wahlkreis (früher 10.-14. Reichtagswahlkreis) 1165330 bzw. 1 156 388 Einwohner?) Kreishauptmannschast Leipzig (ausschl. der zum 1. und 3. Wahlkreis gehörenden Teile); von der Kreishptm. Dresden der Amts gerichtsbezirk Nossen (ausschl. Gemeinde Pinnewitz) und die Gemein den Großvoigtsberg, Kleinvoigtsberg und Reichenbach b. Siebenlehn. 2) Die erste Zahl gibt die Einwohnerzahl nach der Volkszählung vom I. Dez. 1910, die zweite die nach der Zählnng vom 8. Okt. 1919 an.
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