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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 70/71.1924/25(1926)
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-70/71.1924/25
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-192400008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19240000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Gewerbebetriebe (Fabriken und gewerblich gleichgestellte Betriebe) nach den neuesten Arbeiterzählungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kleinere Mitteilungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftZeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- BandBand 70/71.1924/25(1926) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesDie Volks-, Berufs- und Betriebszählung vom 16. Juni 1925 1
- ArtikelDie Bevölkerungsentwicklung in Sachsen nach dem Kriege bis Mitte ... 6
- ArtikelDie Fortschreibung der sächsischen Bevölkerung vom 6. Dezember ... 23
- ArtikelDie Selbstmorde im Freistaat Sachsen während der Jahre 1912-1922 28
- ArtikelDie Gemeindewahlen vom 13. Januar 1924 33
- SonstigesDie Bautätigkeit in Sachsen in den Jahren 1919-1924 und im 1. ... 49
- SonstigesGrundbesitzwechsel im 2. Halbjahr 1922 und in den Jahren 1923 ... 59
- ArtikelDie Anbauflächen im Jahre 1924 sowie 1925 und die Ernteerträge ... 66
- ArtikelDie Obstbaumzählung im Jahre 1925 77
- ArtikelDie Schlachtvieh- und Fleischbeschau und der Fleischverbrauch 80
- ArtikelDie Viehzählung am 1. Dezember 1924 85
- ArtikelPreise wichtiger Lebensmittel und Indexziffern der ... 88
- ArtikelDie Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in der ... 94
- ArtikelDie Kraftfahrzeuge in Sachsen 102
- ArtikelDer Fremdenverkehr in Sachsen 107
- SonstigesDie Statistik der Saft- und Schankwirtschaften nach dem Stande ... 112
- ArtikelGewerbsmäßige Stellenvermittlung in den Jahren 1922 bis 1925 115
- ArtikelErwerbslosigkeit im Freistaat Sachsen von Anfang 1923 bis Anfang ... 118
- ArtikelZur finanziellen Belastung der Gemeinden im Jahre 1924 120
- ArtikelDie öffentlichen Volksschulen in Sachsen 136
- ArtikelDie Gärtnereierhebung vom 19. Mai 1925 141
- SonstigesDie Gewerbebetriebe (Fabriken und gewerblich gleichgestellte ... 163
- SonstigesKleinere Mitteilungen 169
- RegisterAlphabetisches Sachregister zum 53. bis 70. u. 71. Jahrgang ... 194
- BandBand 70/71.1924/25(1926) -
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der Kleinbetriebe. Im allgemeinen hat sich bekanntlich nach den allgemeinen Betriebszählungen von 1882, 1895 und 1907 gezeigt, daß die gewerblichen Kleinbetriebe überhaupt nicht oder nur schwach an Zahl zunehmen, und daß bei den mittleren und größeren Betrieben eine mit der Höhe der Größenstuse verhältnis mäßig steigende Vermehrung des Bestandes an Betrieben statt findet. Auch beim Handel trat nach den Betriebszählungen deutlich die Tendenz zur Ausbildung umfänglicherer Betriebe in der Form einer nach oben stufenweise wachsenden Verstärkung der Besetzung der Größenklassen hervor. Je größer die Betriebe, desto schneller im allgemeinen die Zunahme ihrer Zahl. Bei den Arbeiterzählungen ergibt sich aus den dargelegten Gründen eine andere Bewegung der Zahl der Betriebe nach Größenstnfen, in dem die kleineren Betriebe (Größenklasse I und II der obigen Übersicht) sich relativ stärker als die mittleren (Klasse III und IV) in der Zeit von 1920 bis. 1924 vermehrt haben. Sieht man aber von den kleineren Gcwerbeanlagen ab, so tritt auch in der obigen Übersicht (Spalte 4) der Arbeiterzählung scharf die bekannte Ent wicklungsregelmäßigkeit einer progressiven Erhöhung der Zahl der Betriebe mit wachsendem Umsang derselben hervor. Es gilt auch hier der alte Erfahrungssatz: Je größer die Gewerbebetriebe, desto stärker relativ die Vermehrung ihres Bestands. Kleinere Mitteilungen. Tic Gemeinden nach ihrer Verfassung. Durch die Gemeinde ordnung vom 1. August 1923 (in Kraft getreten am 1. April 1924) sind die Bestimmungen der früheren drei Gemeindeordnungen (rev. St.-O., St.-O. für mittlere und kleine St. u. rev. Landgemeindeordnung), nach denen sich die Verfassungen der Gemeinden zu regeln hatten, bis auf die in Z 184 der neuen Gemeindeordnung genannten Ausnahmen aufgehoben und dadurch für die Verfassung aller Gemeinden gleiche Grundlagen geschaffen worden. Bei Einführung der Gemeindeordnungen von 1873 erklärten sich von den damals bestehenden 142 Städten 73 für die rev. St.-O., 69 nahmen die St.-O. für mittlere und kleine Städte an und 3169 Gemeinden regelten ihre Verfassung nach der Landgemeindeordnung. Seit Inkrafttreten dieser Gemeindeordnungen (15. Oktober 1874) sind hinsichtlich der Zahl und der Verfassung der Gemeinden vielfache Veränderungen eingetreten. Drei der Städte, die sich ursprünglich für Kreishauptmannschast Ge meinden üb er- .Haupt Ehemalige Städte mit rev. St.-O. Sonstige Städte Ehemalige Landgemeinden bezirks frei der Kreish. unter stellt mit der Befug nis, sich als Stadt zu bezeichn. sonstige Bautzen 811 2 5 6 3 495 Chemnitz 282 3 14 11 3 251 Dresden 831 6 11 18 3 793 Leipzig 912 4 18 15 — 875 Zwickau 438 6 17 7 2 406 Zusamm. am 1. Jan. 1926 2974 2l 65 57 11 2820 Dagegen am 1. Dez. 1910 3155 5 76 62 3012 1. - 1900 3232 3 7b 64 3090 die rev. St.-O. entschieden hatten, gaben diese wieder auf (Stolpen Ende 1874, Elterlein am tb. Januar 1878 und Dahlen am 15. No vember 1879). Dagegen nahmen 13 Städte nachträglich die rev. St.-O. an, nämlich Hohenstein am 1. Mai 1878, Kirchberg am 22. April 1887, Aue am 31. Oktober 1890, Burgstädt am 12. März 1894, Markranstädt am 12. Oktober 1894, Netzschkau und Schöneck am I. Januar 1900, Mylau am 1. Januar 1905, Taucha am 1. Januar 1910, Wilsdruff am 1. Januar 1913, Hartha am i. Juli 1913, Geithain und Gerings walde am 1. Juli 1919. Weiter sind drei frühere Landgemeinden, und zwar Limbach am 1. Januar 1883, Olbernhau am 1. Januar 1902 und Klingenthal am 1. Oktober 1919, zu Städten mit rev. St.-O. er hoben worden. Hierzu trat am 1. Oktober 1921 als neue Stadt Freital, gebildet aus den Landgemeinden Deuben, Döhlen und Potschappel. In Wegfall gekommen sind 2 Städte und zwar Ernstthal infolge Vereini gung mit Hohenstein am 1. Januar 1898 und Callnberg infolge Ver einigung mit Lichtenstein am 1. Januar 1920. Endlich ist zu erwähnen, daß die drei Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Neu organisation der Behörden von 1873 exemte Eigenschaft erbielten, d. h. von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschast und somit auch vom Bezirksverband ausgenommen wurden. Später, am t. Januar 1907, schieden auch die Städte Plauen und Zwickau und am 1. Januar 1915 die Städte Bautzen, Zittau, Freiberg und Meißen aus den gleichnamigen Zciychrist des Sachs. Statistischen Landesamtcs. 70. u. 71. Jahrg. 1024 u. 182S. Bezirksverbänden aus. Von der Bestimmung in Z 165 der Gemeinde ordnung von 1923 (Z159 der neuen Fassung vom 15.Juni 1925), wonach grö ßere Gemeinden, die sich verpflichten, die Ausgaben der Bezirksverbändemus eigene Kosten zu übernehmen, aus diesen austreten können, haben außer den bereits bestehenden bezirkssreien Städten noch 12 (Glauchau, Meerane, Freital, Pirna, Riesa, Döbeln, Mittweida, Wurzen, Aue, Crimmitschau, Reichen bach und Werdau) Gebrauch gemacht, sodaß es deren nunmehr 21 gibt. Bon den ehemaligen Städten mit rev. St.-O. haben sich gemäß Z 176,4 der Gemeindeordnung (neue Fassung) alle — mit Ausnahme vonOederan — der Aufsicht der Kreishauptmannschaft unterstellt. 11 bisherigen Landgemeinden ist auf Grund von Z 1, 3 G. O. die Befugnis erteilt worden, sich als Stadt zn bezeichnen. Es sind dies folgende: Ebersbach b. Löbau, Großröhrsdorf, Heidenau, Kötzschenbroda, Lugau, Neugersdorf, Oelsnitz i.„E., Radebeul, Rodewisch, Planitz und Thalheim. Aus neben stehender Übersicht ist die Verteilung der Gemeinden nach ihrer Verfas sung und auf die einzelnen Kreishauptmannfchafteu ersichtlich. Infolge Vereinigung von Gemeinden und vor allem durch die Einverleibung von Vorortsgemeinden größerer Städte hat sich die Ge samtzahl der Gemeinden von 3311 im Jahre 1874 auf 2974 Ende 1925, mithin um 337, vermindert. Mitteilungen über Veränderungen im Bestand und in der Art der Gemeinden befinden sich seit 1906 regel mäßig im „Statistischen Jahrbuch",fzuletzt 45. Ausgabe 1921/23, S. 6, 9 u. flg. 2oüi. Rittergüter unv selbständige Gutsbezirkc. Durch die neuere Gesetzgebung ist bekanntlich bestimmt worden, daß die zu keiner Gemeinde gehörigen Rittergüter, die Freigüter und dann auch die anderen selb ständigen Gutsbezirke mit Ausnahme der Staatsforstreviere mit den benachbarten Gemeinden zu vereinigen sind (Bekanntmachung des Gesamt ministeriums vom 31. Dezember 1918; Gesetz vom 22. Mai 1922; Ge meindeordnung in der neuen Fassung vom 15. Juni 1925, 88 185—194). Die neue Gemeindeordnung sieht die Bereinigung der noch bestehenden selbständigen Gutsbezirke bis zum 31. Dezember 1924 vor. Vor Inkraft treten dieser Bestimmungen, also Ende 1918, bestanden in Sachsen, wie aus der folgenden Übersicht hervorgeht, 1218 selbständige Gutsbezirke. Schon vor dieser Zeit ist^dte Zahl der selbständigen Gutsbezirke, deren Einwohnerzahl im Jahre 1910 beinahe 61000 betrug, allmählich zurück- Kreis- Hauptmann- schäft Selbständige Gutsbezirke (Ende 1018) Ritter güter die keinen selbst. Guts- bezirk bilden Gesamt zahl der Ritter güter Gesamtzahl darunter Rittergüter Forstreviere ! sonst. Grundst. Anzahl Einwobner am 1.12.10 Anzahl ^Einwohner > aml.12.10 Anzahl ! Einwohner 1 aml.12.10 Bautzen.... 340 272 8110 22 140 46 2361 2 278 Chemnitz . . . 79 40 1394 27 244 12 1272 12 52 Dresden. . . . 287 192 8055 42 473 53 14622 5 197 Leipzig ... 311 254 10791 16 90 41 5989 13 270 Zwickau.... 201 132 3443 35 627 34 3301 9 142 zusammen. . . 1218 890 31793 142 1574 180 27545 41 939 22
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