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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 69.1923(1924)
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-69.1923
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19230000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19230000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Scheidungen und Nichtigkeitserklärungen von Ehen in Sachsen in den Jahren 1916 bis 1920
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftZeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- BandBand 69.1923(1924) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesDie Bewegung der Bevölkerung und die Todesursachen 1916 bis 1920 1
- SonstigesDie Scheidungen und Nichtigkeitserklärungen von Ehen in Sachsen ... 59
- SonstigesDie Legitimationen unehelicher Kinder in den Jahren 1916 bis 1920 70
- SonstigesDie Unterrichts- und Erziehungsanstalten in Sachsen 78
- SonstigesDie Sparkassen von 1916 bis 1920 139
- ArtikelIndexziffern der Lebenshaltungskosten 178
- ArtikelDas Volkbegehren auf Auflösung des Landtages im Juni 1922 und ... 180
- BandBand 69.1923(1924) -
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Die Scheidungen und ^Nichtigkeitserklärungen von Ehen in Sachsen in den Jahren 1916 bis 1920. Inhalt: I- Erläuterungen von Di-. Georg Lommatzsch (S. 59). — II. Tabellen Übersicht 1. Die Ehescheidungen und Nichtigkeitserklärungen und ihre Ursachen (S. 60 bis S. 61). — Übersicht 2. Die Ursachen der Ehescheidungen und Nichtigkeitserklärungen durch sächsische Gerichte mit Unterscheidung der persönlichen Verhältnisse der beiden Ehegatren (S. 62 bis S 68). — Übersicht 3. Urteile deutscher Gerichte, die in Sachsen und seinen Verwaltungsbezirken geschlossenen Ehen betreffend, im Jahrfünft 19I6/2V (s. 69). I. Erläuterungen. Von Oberregierungsrat vr. Georg Lommatzsch, Abteilungsleiter im Statistischen Landesamt. Die Erhebung und Aufbereitung der Ehescheidungsstatistik, die im Jahre 1904 zum ersten Male in Sachsen vvrgenommen wurde, hat auch in dem Jahrfünft 1916/20 keinerlei Verände rungen erfahren. Da hierüber bereits mehrfach an dieser Stelle berichtet worden ist (vgl. Zeitschrift, Jahrgänge 1907, S. 178; 1913, S. 260; 1920/21, S. 34), dürfte es genügen, nochmals in Kürze darauf hinzuweisen. Die Statistik wird auf Grund von Zählkarten vorgenommen, die teils von dem Standesamts der Eheschließung, teils von dem Landgerichte, durch welches die Ehe lösung stattfand, ausgefüllt werden. Sie enthalten neben dem Namen und verschiedenen Angaben über die persönlichen Ver hältnisse der geschiedenen Eheleute auch einen Nachweis über den Eheschließungstag, den Tag des Eintritts der Rechtskraft der Scheidung (bzw. Nichtigkeitserklärung), über den vorliegenden Scheidungsgrund und die Verschuldung der beiden Ehegatten, auch über die Zahl der aus der Ehe hervorgegangenen Kinder. Die Statistik erstreckt sich auf alle Ehen, welche -4.) in Sachsen geschlossen und auch daselbst wieder gelöst worden sind, L) welche in Sachsen geschlossen aber in einem anderen deutschen Lande gelöst wurden und 0) welche in einem anderen deutschen Lande geschlossen, aber in Sachsen gelöst worden sind (vgl. hierzu die Übersicht 1 auf S. 60). Bezüglich der Verschuldung der beiden Ehegatten an der Lösung der Ehe kann man vier Unterschei dungen vornehmen, nämlich a) Schuld des einen Ehegatten allein nach den vorliegenden Scheidungsgründen, b) desgleichen, aber mit noch anderweitiger Schuld desselben Ehegatten, <-) wie a) und b), aber in Verbindung mit Schuld des anderen Ehegatten und ä) Schuld des betreffenden Ehegatten gemäß dem vorliegenden Scheidungsgrunde in Verbindung mit Schuld des anderen Ehe gatten. Das Scheidungsurteil ist nicht so eingehend gegliedert; nur bei drei Scheidungsgründen (Ehebruch, Mißhandlung, sonstige Zerrüttung des ehelichen Lebens) kennt es ein Verschulden beider Ehegatten. Hieraus ergibt sich, daß, soweit die Schuldfrage statistifch festgelegt werden soll, man eine Unterscheidung machen muß, ob nur das Scheidungsurteil oder das wirklich nachweisbar vorhandene beiderseitige Schuldverhältnis der Ehegatten zugrunde gelegt werden soll und daß im letzteren Falle die Zahl der Scheidungen, wo beide Teile die Schuld tragen, wesentlich höher ist, als im ersteren Falle. Auf dieser Unterscheidung beruhen die Zahlenangaben in der Übersicht 1, Spalten 75 bis 77 und 78 bis 80, dort unter Berücksichtigung des überhaupt vorhandenen Schuldbekenntnisses beider Teile (also auch die Fälle o) und ä) in den vorhergehenden Spalten), hier nur in Hinsicht auf das gerichtliche Scheidungsurteil (also nur die Fälle in den vorher gehenden Spalten 12, 47 und 68). Die Übersichten 1 bis 3 auf S. 60 bis S. 69 enthalten die Ergebnisse der Ehescheidungsstatistik in den Einzeljahren bzw. im Gesamtjahrfünft 1916/20. Sie sind in gleicher Weife an gefertigt, wie schon die für das Jahrfünft 1911/15 in Zeitschrift 1920/21, S. 34ff., nur hat insofern eine Kürzung stattgefunden, als unwichtigere Scheidungsgründe nicht mehr, in der bisherigen Vereinzelung in der Übersicht 2 aufgeführt, sondern der Summe aller Fälle in den Spalten 20 bis 22 zugezählt sind. Es er übrigt nun noch, diese Ergebnisse, besonders in bezug auf die Unterschiede in den einzelnen Jahren des Berichtjahrsünfts und zwischen den Jahrfünften I9I1/15 und 1916/20 mit einigen Worten zu gedenken. Zunächst kann man recht bemerkenswerte Unterschiede in den einzelnen Jahren des Jahrfünsts feststellen. Von den insgesamt 1252 Fällen im Jahre 1916 stieg die Zahl der Scheidungen und Nichtigkeitserklärungen bis 1919 auf 2125, um sich dann sprunghaft im Jahre 1920 auf 3878 zu vermehren. Im ganzen Jahrfünft 1916/20 wurden 10069 Fälle gezählt. Diese Zahl ist etwas höher als im Jahrfünft 1911/15 mit 9702 Fällen, was aber zur Hauptsache auf die ungewöhnlich vielen Ehelösungen im Jahre 1920 zurückzuführen ist. Es ist erklärlich, daß während der Kriegszeit die Absicht vieler Eheleute, sich voneinander scheiden zu lassen, durch die oft jahrelange Trennung vermindert wurde, auch vielfach eine unmittelbare Ab nahme von Tatsachen eintrat, die als Grund einer Ehelösung sonst von gewisser Bedeutung gewesen waren (z. B. Lebensnach stellung, bösliches Verlassen, Mißhandlung, Trunksucht, Freiheits strafe, allgemeine Zerrüttung des ehelichen Lebens). So fiel schon im Jahre 1914 die Zahl aller verzeichneten Fälle von 2310 im Vorjahre 1913 auf 2172, ging dann weiter auf etwa 12 — 1300 Fälle in den nachfolgenden Kriegsjahren 1915 bis 1917 herab und kam erst im Jahre 1919 mit 2125 Fällen wieder etwa den Ergebnissen der Vorkriegszeit nahe. Sie würde auch im Jahre 1920 wenig höher gewesen sein, wenn nicht in diesem Jahre eine sehr große Anzahl Scheidungen infolge Ehe bruchs beider Ehegatten vorgekommen wäre, welche gewisser maßen als nachträgliche Folge schon in den Vorjahren eingetretener Verschuldung anzusehen ist. So stieg djese Zahl bei den Scheidungen von Ehen, die in Sachsen geschlossen und auch wieder gelöst wurden (vgl. Übersicht 1 unter mit a bezeichnet) von 1919 zu 1920 in Spalte 3 bei den Männern um 404 — etwa 117 Prozent in die Höhe, bei den Frauen (Spalte 8) um 162 — 40 Prozent und bei beiden Ehegatten (Spalte 13) um 144 — 136 Prozent. Diese Zunahme ist unschwer zu erklären; einmal mögen manche durch die örtliche Trennung während des Krieges einstweilen zurückgestellte Ursachen nunmehr nach der vorläufigen Wiedervereinigung der Ehegatten in Wirksamkeit getreten sein, ferner mag manche schnell vollzogene Kriegstrauung in den ersten Kriegsjahren doch nicht zu einem harmonischen Zusammenleben der Ehegatten geführt haben und endlich dürfte auch so manche Verfehlung, welche sich der eine oder der andere Ehegatte während der Kriegszeit hatte zuschulden kommen lassen, nunmehr nach Beendigung des Krieges ihre notwendige Sühne gefunden haben. Bemerkenswert ist auch hierbei, gerade in bezug auf die Scheidungen wegen Ehebruchs, daß an und für sich die Fälle, in denen, schon beginnend mit dem Jahre 1916, die Frau (Fortsetzung des Textes S. Sl.) 8*
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