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Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- Bandzählung
- 69.1923(1924)
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.A.162-69.1923
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1724953540-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1724953540-19230000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1724953540-19230000
- Sammlungen
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Legitimationen unehelicher Kinder in den Jahren 1916 bis 1920
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftZeitschrift des Sächsischen Statistischen Landesamtes
- BandBand 69.1923(1924) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesDie Bewegung der Bevölkerung und die Todesursachen 1916 bis 1920 1
- SonstigesDie Scheidungen und Nichtigkeitserklärungen von Ehen in Sachsen ... 59
- SonstigesDie Legitimationen unehelicher Kinder in den Jahren 1916 bis 1920 70
- SonstigesDie Unterrichts- und Erziehungsanstalten in Sachsen 78
- SonstigesDie Sparkassen von 1916 bis 1920 139
- ArtikelIndexziffern der Lebenshaltungskosten 178
- ArtikelDas Volkbegehren auf Auflösung des Landtages im Juni 1922 und ... 180
- BandBand 69.1923(1924) -
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70 Die Legitimationen unehelicher Kinder in den Zähren 1916 bis 1920. Inhalt: I. Erläuterungen. Von Oberregierungsrat Di. Georg Lommatzsch (S. 70). — II. Tabellen. L.. Absolute Zahlen. — Über sicht 1 und 2. Legitimationen mit Unterscheidung des Alters der Kinder, des Eheichließungsorts und Glaubensbekenntnisses der Eltern, Wohnorts und Berufs des Vaters (S. 71). — Übersicht 3. Die nach erfolgter Eheschließung der Eltern beurkundeten Legitimationen nach Geburts-Bezirken und -jähren der Kinder (S. 72). — Übersicht 4. Alter der legitimierten Kinder zur Zeit der Eheschließung der Eltern mit Unterscheidung des väterlichen Berufs,S. 73). — Übersicht 5. Zwischenzeit zwischen Eheschließung und Beurkundung der Legi timation, unterschieden nach dem Berufe des Vaters (S. 74) — Übersicht 6. Die beurkundeten Legitimationen im Jahrsünft 1S1K/20 nach Eheschließungs--, Geburts- und Legilimationsjahr (S. 74). — Übersicht 7. Die gestorbenen, legitimierten und unlegitimiert ver bliebenen unehelich Lebendgeborenen aus den Geburtsjahren 1913 bis 1917 (S. 75). — Übersicht 8. Die im Verhältnis zwischen ehelich und unehelich Geborenen nachträglich eingetretenen Verschiebungen (S. 7b). — L. Verhältniszissern. — Übersicht 9/10. Geburtsjahr bzw. Alter der Kinder und Eheschließungsjahr der Eltern (S. 76). — Übersicht 11 bis 13. Eheschließungsjahr der Eltern und Jahr der Beurkundung der Legitimation der Kinder (S. 76). — Übersicht 14. Sonstige persönliche Verhältnisse der Eltern legitimierter Kinder (S. 77). — Übersicht 15/16. Geburtsjahr und Jahr der Beurkundung der Legitimation der Kinder (S. 77). — Übersicht 17. Die im Verhältnis zwischen ehelich und unehelich Geborenen nachträglich eingetretenen Verschiebungen (S. 77). I. Erläuterungen. Von Oberregierungsrat I)r. Georg Lommatzsch, Abteilungsleiter im Statistischen Landesamt. Zu der aller fünf Jahre veröffentlichten Berichterstattung über die Bewegung der Bevölkerung im letztvergangenen Jahr fünfte gehört auch die über die stattgesundenen Legitimationen unehelich geborener Kinder durch nachfolgende Eheschließung der Eltern. An und für sich erhält ja das uneheliche Kind schon durch die Heirat der beiderseitigen Eltern die Eigenschaft eines ehelichen, indessen wird seine Legitimation nicht eher verlautbart und im Geburts register eingezeichnet, als bis der Vater seine Eheschließung mit der unehelichen Mutter vollzogen hat und hiernach vor dem Standesbeamten das mit ihr erzeugte Kind ausdrücklich anerkennt. Die sächsische Legitimationsstatistik beruht aber nicht, wie in vielen anderen deutschen Ländern und Städten, auf den Aufzeichnungen im Eheschließungs-, sondern auf denen im Geburtsregister; sie ist also der Nachweis, wie oft Legitimationen unehelich geborener Kinder in dem betreffenden Erhebungsjahre vor dem Standes beamten beurkundet worden sind. Näheres über die Aufbereitung dieser Statistik und sonstige Erläuterungen enthalten die dies bezüglichen früheren Veröffentlichungen (vgl. u. a. Zeitschrift, Jahrgänge 1903, S. 129. — 1908, S. 182. - 1913, S.168.— 1920/21, S. 53); auch möchte an dieser Stelle auf den Inhalt des „Statistischen Jahrbuchs für den Freistaat Sachsen", Jahr gänge 1906 bis 1921/23 hingewiesen werden. Ferner muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß neben der Beurkundung der Legitimation unehelich geborener Kinder durch nachfolgende Eheschließung der Eltern auch noch alljährlich eine Anzahl Ehelichkeitserklärungen von Kindern von den zuständigen Gerichtsbehörden .vorgenommen werden, deren Zahl sich durch Auszüge aus den Akten des Justizministeriums feststellen läßt. Im Jahrfünfte 1916/20, über dessen Verlauf nachstehend Bericht gegeben werden soll, fanden solche Ehelichkeitserklärungen in den einzelnen Jahren und nach Geschlecht der Kinder getrennt, statt: 1916. 1917. 1918. 1919. 1929. 1916/20. Knaben 43 39 43 68 87 280 Mädchen 41 19 17 61 85 223 Zusammen 84 58 60 129 172 503 Demnach wurde nur ein kleiner Teil (etwa 3 Prozent) aller unehelich Geborenen gerichtlich für ehelich erklärt gegenüber denen, welche durch Eheschließung der Eltern ihren Zivilstand veränderten; aber im Jahrfünfte 1916/20 war immerhin dieser Teil beträchtlich höher, als im vorangegangeneu Jahrfünfte 1911/15, wo sich diese Verhältnisziffer nur auf etwa 0,9 Prozent stellte. Die Ergebnisse der Legitimationsstatistik für das Jahrfünft 1916/20 sind nun in den nachfolgenden Übersichten 1 bis 7 in absoluten Zahlen und in 9 bis 16 durch einige Verhältnisziffern wiedergegeben, teils für jedes Einzeljahr, teils für das Jahr fünft zusammengefaßt. Die Übersichten 8 und 17 enthalten ferner Zahlen, die sich auf eine Berechnung der Überlebenden nach Ablauf des 5. Lebensjahres beziehen. Alle Übersichten sind im allgemeinen in ähnlicher, nur teilweise etwas gekürzter Form aufgestellt, wie schon in den früheren, oben näher bezeichneten Berichten und die Ergebnisse der Statistik zeigen auch durch schnittlich einen ähnlichen Verlauf. Es soll daher nicht die Auf gabe dieser textlichen Erläuterungen werden, eingehender ans diese Zahlen zurückzukommen, vielmehr wird das Augenmerk mehr und vorzugsweise auf einige Erscheinungen zu lenken sein, die mit dem Kriegszustand und dem Übergang in den Friedenszustand in Zusammenhang stehen. Denn die Einzelfahre 1916 bis 1920 weisen recht verschiedene Ergebnisse auf, die sich auch zum Teil gänzlich von denen früherer Jahre abheben. Es sollen die selben an der Hand der einzelnen Übersichten, besonders derer mit Verhältnisziffern (9 bis 17) besprochen werden. Dem Ge samtaufbau der Legitimationsstatistik zusolge hat man es mit drei Zeitpunkten zu tun, die für die Beurkundung der Legitima tionen in Frage kommen: Geburtstag des Kindes — Eheschließungs tag der Eltern — Beurkundungstag der Legitimation. Es ist einleuchtend, daß, je näher diese drei Zeitpunkte zusammen- llegen, desto mehr auch die Frage nach dem unsittlichen Gebaren einer unehelichen Zeugung in den Hintergrund tritt und desto mehr gewisse bevölkerungsstatistische Berechnungen erleichtert werden. Was den „sittlichen Standpunkt" der Frage betrifft, so darf auf die Ausführungen in der Zeitschrift, Jahrgang 1913, S. 169 verwiesen werden. Im allgemeinen kann man aus den in den Übersichten 1 bis 7 enthaltenen Zahlen sofort den Eindruck gewinnen, daß im Jahrfünft 1916/20 die Zahl der beurkundeten Legiti mationen wesentlich gegen die früheren Zeiträume zurück st and. In den Jahren 1904/05 wurden im Mittel etwa 6650 Kinder jährlich legitimiert, 1906/10 stieg diese Zahl stetig von anfangs 6745 auf zuletzt 7569, behielt auch noch im Jahre 1911 diese steigende Tendenz bei (7741), um 1912/13 auf 7549 bzw. 7213 zurückzugehen. Besonders hoch war sie dann wieder im Jahre 1914, wo durch die vielen Kriegstrauungen und durch die Absicht vieler Väter, ihren unehelich gezeugten Abkömmlingen noch die Rechte eines ehelichen Kindes zu verleihen, ehe sie selbst einem ungewissen Schicksal entgegengingen, die Zahl der Legitimationen auf 8732 stieg, um dann 1915 auf 7688 zurückzugehen. Stellte sich somit auch die 1915er Zahl um 1044 Fälle niedriger wie im Vorjahre, so war sie doch immerhin so hoch wie in den letzten Friedensjahren, und um so bemerkenswerter ist dann der plötzliche <Fort)ehung des Textes S. IS.)
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