Suche löschen...
Sächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse : 25.12.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912-12-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480533490-191212254
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480533490-19121225
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480533490-19121225
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse
- Jahr1912
- Monat1912-12
- Tag1912-12-25
- Monat1912-12
- Jahr1912
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
WWWW^^^dMWWWWWMHMWWDDM^^EWWWWWWWWWWWWWWWWWWW Nr. 300 Mette 3 Sächsische D»rf-eit»«ß «nd El»,««preße. Mittwoch den st5. Dezember ISIst. Amtlich Die 4 jährige AmtSdauer der Vertrauensmänner de» laud- ««d forstwirtschaftliche» Berufs- I^aoffeufchaft für va- Königreich Sachsen und ihrer Stellvertreter geht mit Ablauf diese- Jahres Ipi Ende. In dem in den nächsten Tagen erscheinenden Stücke de- Gesetz- und Verordnungsblattes «ird da- neue LandeSgesek über die Unfallversicherung in der Land- und Forstwirtschaft nebst AuS- MrungSverordnung veröffentlicht werden. Da dieses neue Gesetz die Wahl von Vertrauensmännern und Stellvertretern in gleicher Keif« vorschreibt wie das aste, bat das Königliche LandeSverstcherungSamt die Vornahme vo« Reu» »ahle» anaeordnet. Die Gewähsten baden chr Amt mit Beginn des Jahre- 1913 anzutreten. Die Herren Bürgermeister, Gemeindevorstände und GutSvorsteher des hiesigen Verwaltungs bezirke- werden hiermit aufgesordert, beziehentlich mit ihren Gemeindevertretungen und, wo BertrauenS- l^ännerbezirke in Frage lammen, im Einvernehmen mit den zum Bezirke gehörigen Gemeinden und futsbezirken diese Wahl vorzunehmen und daS Ergebnis derselben bis zum 1. Jauuar LVIst sicher anzuzeigen. Wählbar zu dem Amte eines Vertrauensmannes sind außer den Mitgliedern der Genossen- sihast beziehentlich deren gesetzlichen Vertretern auch die bevollmächtigten Leiter ihrer zur Genossenschaft gehörigen Betriebe. Nicht wählbar ist, wer durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen «schränkt ist oder sich nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet. Die Ablehnung der Wahl ist nur aus denselben Gründen zulässig, aus welchen das Amt eine- Vormunde- abgelebnt werden kann. Königliche Amtshauptmannschaft DreSden-Altstadt, ttr. 2980 L am 23. Dezember 1912. (4680 Belastung, Bauart und Verkehr der von Pferden oder anderem großen Zugvieh gezogenen Fuhrwerke er Teil c) Die Bremsvorrichtung muß sich stet« in baulich gutem Zustande befinden und ins besondere der Schleifklotz jedenfalls erneuert werden, ehe die zuvefsen Befestigung dienenden Gisenteile beim Anziehen der Bremse aus den Radreifen austresfen. ck) Der Schleifklotz ist immer gehörig zu reinigen, vor dem AuSrücken deS Wagen- gründ lich zu befeuchten und auch während der Fahrt tunlichst naß zu erhalten. 8 Innerhalb geschlossener Ortsteile haben alle nicht auf Federn gebauten Lastfuhrwerke, auch wenn sie unbeladen sind, Schritt zu fahren, desgleichen solche auf Federn gebaute, welche vermög« ihrer Bauart oder Ladung bei schneller Bewegung ein starkes Geräusch verursachen. 8 8. 1. Die Ladung von Fuhrwerken darf die Leistungsfähigkeit deS Gespanne- und die Trag- fähigkeit des Wagens nicht übersteigen. 2. Bei stell ansteigenden Straßenteilen ist nötigenfalls durch Vorspann nachzuhelfen. 8 «. Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen geahndet. . , 8 10. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1913 in Kraft. Vom gleichen Tage ab werden die Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft DreSden-N vom 11. März 1902 (die Belastung der Fuhrwerke betr. «, die Bekanntmachung der Amtshaupimannschast DreSden-A. vom 12. Dezember 1897 (Lastfuhrverkehr auf nicht fiskalischen Straßen betr.) und ferner die von beiden Amtshauptmannschafte« und der Königlichen Polizeidireftion Dresden erlassenen Bekanntmachungen vom 22. September 1897 und 10. September 18 *8 für den Bezirk beider Amtshauptmannschasten aufgehoben; jedoch wird für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt bi- zum 31. Dezember 1915 unter gewöhnlichen Wegeverhältnifsen eine Belastung bis zu 4000 kg (80 Etr.) auch bei einer Felgenbrette von weniger als 9'/» cm nachgelassen. (467V Dresden, den 13. Dezember 1912. 2334 w. Die Königlichen Amt-Hauptmannschafte« Dresden-Altftadt «nd -Neustadt. auf nicht fiskalischen öffentlichen Wegen. 81- Aus nicht fiskalischen öffentlichen Wegen beträgt daS höchste zulässige Ladegewicht der Fuhrwerke ») unter gewöhnlichen Wegeverhältaiffeu: bei einer Felgenbrerte von weniger als 9»/» cm 3000 kg <60 Ztr.) . „ . „ 9'/»cm und darüber 4000 kg (80 Ztr.) v) auf Wege«, welche durch Tauwetter, anhaltenden Regen, Hochwasser und dergl. ausgeweicht sind: der einer Felgenbreite von weniger als 9»/» cm 2000 kg (40 Ztr.» „ . „ . 9 >/» cm und darüber 3000 kg (60 Ztr.) Hierbei find 7,5 cdm Bauhölzer, 1,8 cdm Sandsteinfußware, 2,5 cdm Sandsteinborzeln, 2I5 cdm Mauersteine bez. Stein schlag anderer GesteinSarten, 2,5 cdm Sand und 1000 Stück Mauer ziegel — 4000 kg (80 Ztr.) zu rechnen. 8 2. Fuhrwerke mit einer Belastung von mehr al« 4000 kg — 80 Ztr. sind vom Verkehr auf nicht fiskalischen öffentlichen Wegen in der Regel ausgeschlossen Für nicht zu umgehende Ausnahmefalle (z B. bei unteilbaren Lasten) ist besondere Ge nehmigung der Amte Hauptmannschaft vorher rechtzeitig einzuholen. Dieser Genehmigung bedarf eS nicht, wenn und insoweit die Wegebaupflichtigen mit der Beförderung größerer als der unter 1 nachgelassenen Lasten hinsichtlich der dadurch berührten Wege I c! schriftlich einverstanoen erklärt haben. 83 Die Amtshauptmannschaft kann im Bedarfsfälle für einzelne Wege oder bestimmte Arten von Fuhrwerk von der Einhaltung obiger Vorschriften vorübergehend oder dauernd entbinden, auch ganze Wegestrecken oder Gegenden deS Bezirks von den getroffenen Bestimmungen anSnehmen. Andererseits ist der Erlaß weitergehender beschränkender Vorschriften bezüglich deS Lade gewichts unter besonderen örtlichen Verhältnissen seitens der Gemeindevorstände mit Zustimmung der Temeinderäte und seitens der GutSvorsteher zulässig. 84. Die GtraßenaufsichtS- und Polizeiorgane sind befugt, die erforderlichen Anordnungen zur Feststellung de« Ladegewicht- zu treffen. Solchen Anordnungen muß unbedingt Folge geleistet «erden. 8 Sämtliche Fuhrwerke müssen derart gebaut, eingerichtet, instand gehalten und beladen sein, daß während der Fahrt von ihrer Ladung nichts mrloren geb». Beschmutzungen der Straßen nicht herbei- «führt und Belästigungen durch Geräusch möglichst vermieden werden; zu diesem Zwecke find ins besondere alle beweglichen Bestandteile, al- >9äder, Kasten- und Aufsetzdretter, Stemmleisten. Wagen- kktten, Schleikzeuge, Acysenoerschlüsse usw entsprechend zu befestigen. Die Radreifen sind auf die Radfelgen mittelst Schrauben, an denen sich eine Mutier be- findet, zu befestigen. . ß 6. 1. Jede- Laüfuhrwerk muß mit einem m gutem und zweckentsprechendem Zustand« befind lichen Schleifzeuge versehen sein, bei dessen Anwendung der Geschirrführer nicht genötigt ist, die Zügel tos zu lassen oder hinter das Fuhrwerk zu treten . Die Schleifzeuge von Last Uhrwerken welche dazu eingerichtet sind, vom Bock auS gefahren zu werden, müssen so angebracht sein, daß der Geschirrführer sie bedienen kann, ohne seinen Sitz zu verlassen. 2 Bestehen die Gchleifkörper «Bremsklötze) aus Holz, so gelten hierüber folgende Vorschriften: >) Die Bremsklötze sind aus weichem, zä"gefasertem Holze herzustellen und so zu befestigen, daß beim Anziehen der Brenne Eisenteile mit dem Rade nicht in Berührung kommen. Sie sind an den Magen durch Schrauben, die mit einem Holzschraubengewinde versehen sind, oder mittels sogenannter Schleifstocknägel zu befestigen. d) Der Schleifarm muß möglichst kurz und ebenso wie die Schleifwelle sy sta, k gebaut sein, daß der Schleifklotz beim Anziehen der Bremsvorrichtung nicht stoßweise, sondern gleich mäßig hemmt. Das im Grundbuche für Leutewitz Blatt 204 auf den Namen Paul Robert Schlicke ein getragene Grundstück soll an» 8. Jauuar Ivlll, vormitlatzs /»I« Uhr — an der Gerichtsstelle, Lothringer Straße 1,1., Saal 1l8 — im Wetze der Zwa»tzsvollstreckn»tz versteigert werde». Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 10 Ar groß und auf 5000 Mk. geschätzt. Es ist eine Baustelle, liegt in Leutewitz an der Steinbacher Straße und führt die Nummer 126 g deS Flurbuchs für Leutewitz. Dre Einsicht der Mitteilungen der GrundbuchamtS sowie der übrigen das Grundstück be treffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. (Zimmer 122.) Dresden, den 23. November 1912. (488» Kömiglickle« Amtsgericht, Avt. UI. 6 2« 44/1«. Der Plan über die Auslegung eines Fernsprecherdkabels in Gchduftld liegt bei dem Postamt in Vöhl« vom 27. ab 4 Wochen aus. Dresden-«., 20. Dezember 1912. <4677 Kaiserliche Oberch-astdirektis«. MoMcktz. de» LV. Dezember IvlS vormittags »/> 10 Uhr soll beim Proviantamt Dresden Sivtztze»kleie an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden, isen» -Löw-Ul. Vravtamtwout. Hosterwitz. Gemeinderat betr. Bei der am 15. Dezember 1912 stattgefundenen ErgSnzungSwahl find gewählt worden: al- Gemeindevertreter der I. Klaffe der Ansässigen: Herr Privatmann Heinrich Milte»berger, als Ersatzmann der 1. Klaffe der Ansässigen: Herr Gastwirt Ernsi Hausdorf, als Gemeinde Vertreter der II. Klasse der Ansässigen: Herr Gärtnereibesitzer Richard Gerber auf 6 Jahre, Herr Zimmerer Emil Berthold auf 4 Jahre, als Ersatzmann der II. Klaffe der Ansässigen: Herr Bäckermeister Arthur Müller, K. Hoflieferant, als Gemeinde Vertreter der Unansässigen: Herr Maurer Gustav Walther, al- Ersatzmann der Unansässigen: Herr Tischler Hermann Nopp««»». Die- wird gemäß 8 62 der Revidierten Landgemeindeordnung bekannt gemacht. Hosterwitz, den 23. Dezember 1912. (4688 Der lSemeiudevorftauV. o ö so Das Königliche Standesamt wird am U. WechnachtSfeiertag zur Entgegennahme f-d* von Geburts-und Todesfall Anzeigen »ormittatzs vo» 11—1 st Uhr geöffnet sein. Loschwitz, am 23. Dezember 1912. (4687 Rächer, Gemeindevorstand und Standesbeamter LakoLut w KMU lirsmko-Arlvssn, fiugrhwgor Ar. 7s,« SHreeikstuuckeu: S—Ist*/, mul »—ößß- Ubr. — ------- lelefoa 120SS. -----E«»»-«» I. LtllKV bestehend auS: 4Zimmer, großeKüche, Mädchenkammer und reichlichem Zubehör cm ruhige Mieter per L. April IVI» p» vermieten. Avckes>v»eUer«te»»,» VV Vorn» rA öolckwttr, nächst Endstation Straßenbahn Linie IS. Bekanntmachung betreffend die LehrltugSausbilduug i« Buchdrucktzewerbe. Die fortwährenden Klagen der Eltern von Buchdruckerlehrlingen (Setzer und Drucker), welche bei Nichtinnungsmitgliedern in der Lehre stehen und die Fachschule der Innung Dresdner Buchdruckereibesitzer nicht besuchen, veranlassen den unterzeichneten JnnunaSvorstand die Eltern vor Eingehung von Lehrverträgen zu warnen, in welchen der Lehrherr sich nicht ausdrücklich verpflichtet, seinen Lehrlingen den Besuch der Innung--Fachschule zu gewähren. Im Hinblick auf die durch die Innungs-Fachschule erfahrungsgemäß erzielte bessere Ausbildung der Lehrlinge erklärt sich der unter zeichnete Vorstand bereit, derartige Lehrverträge zu prüfen oder vor Abschluß solcher den Eltern der Knaben mit Rat zur Seite zu stehen. Diesbezügliche Wür sche sind an unsere Geschäftsstelle, Dresden, Grüne Straße 2, l., zu richten, wo auch Lehrstellen vermittelt werden. Der Vorstand der Innung Dresdner Buchdruckereibefitzer. (Haltestelle der Straßenbahnlinie 21). Einzahlungen, die bis mit 4. Januar erfolgen, werden für Januar noch voll verzinst. Zinsenzuschrift erfolgt vom 22. Januar ab. Auf ein Buch und auf einmal können jetzt 5000 Mk. bez. 10000 Mk. eingezahlt werden. (4664 »»» Zinssatz Prozent. MMMi Bon Gountaa, d. stv. dfs. Mts. ab stelle ich wieder einen frischen Transport schönes MjSMkS Milchouh, hochtragend und frischmelkend, zu billigsten Preisen bei mir zum Verkauf (4659 Hainsberg Gmil Kästner. Jäckerledrliny wird Oster« ISIS in gute Lehre ausgenommen in der Bäckerei u. Konditorei von (—» Paul Meißner, DreSdeu-A., Feldherrenstraße 33. peztalzucht aesp.Plymouth- RockeS - tlllbn«». Beste Winterleger. »imtvLvm«. ----- Wachwttz, ««SteiubergS. (nie «Likrfcht ei»e Familie i» vlasewitz Dell »ahme am Telefo» mit ««r ei »er Fa milie? Preis 100 Mk. jährlich, un- beschränkteGesprächS/ahl Adresse« stallation. Ausführung von Gas anlagen, Wttteutertzer Str. LL, Zentral-Vab. G. SoNmIckt. Freitatzr LLaFstunäe —— im verein-lokal. —— Lmqwlißis» strrrrr sw »IhwmM
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder