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Der sächsische Erzähler : 09.08.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937-08-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-193708096
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19370809
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19370809
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1937
- Monat1937-08
- Tag1937-08-09
- Monat1937-08
- Jahr1937
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 09.08.1937
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3-»-»3«-« s , 3 «sN » sr? Sv S gr.*") 1054 Pfg.****) Wal« . l. 27 Schilling***") zu oew steuern. Ballhasar Keil, der jüngere zinset: S gr. 1054 Pfg. Walp., 5 gr« 1054 Pfg. Mich. 24 Schilling zu verteuern. Christoph Keil zinset: S gr. 2 Pfg. Walp., 8 gr. 2 Pfg. Mich. 4 alte oder 6 junge Hüner, 20 Eyer 22 Schwing zu versteuern« Christoph Richter zinset: 11 gr. 554 Pfg. Walp., 11 gr. 554 Pfg« Mich. 2 alte oder 3 Füll Hüner, 10 Eyer. 30 Schilling M versteuern. George Knobloch zinset: S gr. 9 Pfg. Walp., 9 gr. 9 Pfg. Mich« 4 alle oder 6 Füll Hüner, 30 Eyer. 19 Schilling zu versteuern« Balthasar Ulbricht zinset: 9 gr. 10)4 Pfg. Walp, 9 gr. 10)4 Pfg« Mich. 2 alle oder 3 Füll-Hüner, 10 Eyer. 20 Schilling zu ver steuern. Christoph Kauffer zinset: 9 gr. 9 Pfg. Walp., 9 gr. 9 Pfg- Mich« 2 alte oder S junge Hüner, 15 Eyer. 22 Schilling zu versteuern« Simon Flügel zinset: 4 gr. 1054 Pfg. Walp., 4 gr. 10)4 Pfg« Mich. 2 alle Hüner, 15 Eyer. 23 Schilling zu versteuern. George Hahn zinset: 4 gr. 1054 Pfg. Walp., 4 gr. 1054 Pfg« Mich 2 alle Hüner, 15 Eyer. 17 Schilling zu versteuern. Hanns Wolf zinset: 4 gr. 1054 Pfg. Walp., 4 gr. 1054 Pfg. Mich 2 alte Hüner, 15 Eyer. 17 Schilling zu versteuern. Christoph Thomas zinset: 2 gr. 6 Pfg. Walp., 2 gr. 6 Pfg. Mich, 2 alte oder 3 Füll-Hüner, 15 Eyer . 16 Schilling zu versteuern. Hanns Richter zinset: 4 gr. 1054 Pfg. Walp., 4 gr. 1054 Pfg- Mich. 2 alle Hüner, 15 Eyer. 32 Schilling zu versteuern. George Glatte zinset: 3 gr. 1054 Pfg- Walp., 3 gr. 1054 Pfg. Mich. 2 alle Hüner, 15 Eyer. 16 Schilling zu versteuern. Balthasar Richter, der aller, zinset: 4 gr. 1054 Pfg. Walp-, 4 gr« 1054 Pfg. Mich. 2 alte Hüner, 15 Eyer. 16 Schilling zu ver steuern. Simon Wolf, Halber Anspanner, zinset: 4 gr. 1054 Pfg. Walp.« 4 gr. 1054 Pfg. Mich. 2 alte Hüner, 15 Eyer. 20 Schilling zu versteuern. **) — dann, ***) — „Groschen", **** — Zeichen,für „Pfen nig", ***'*) für „Schilling" steht ein Zeichen, das aber kauut anders gedeutet werden kann. - (Fortsetzung-folgt)« Dir darbey etwa vorfallende Streitigkeiten besten Fleißes verglei chen, alles mit Fleiß registriren, in. ein ordentliches Erb-Register bringen, und Uns dasselbe zu unserer Consirmatton gehorsamst einsenden. Daran geschicht unsrer Meynung. Datum Dressden am 12. Februar», Ao 1664. ' W. S. v. Lüttichau An Amtmann zu Stolpen. Ehr. Seydel, S. Daß solchem nun zu unterthänigster gehorsamster Expedition ich mich am 21. gedachten Monats Februar« nacher Steinigt« Wolmsdorff begeben, folgends den 22. ejusdem in der großen neuen Stuben ufm Hauss Steinigt-Wolmsdorsf, sowohl dem Ge« richts-Herrn, Herrn Beyer, als denen Unterthanen zu Steinigt- WolMsdorff und Ringenhayn, Meißnischer Setten, anfänglich an« geregten Receß wegen der zu Grund au» verglichenen streitigen - . Dienste /: welche nebenst der Churfürstl. Sachs, gnädigsten Con« sirmation nach Endigung dieses Erbregisters sub und 8 in Ori« ginali zu befinden :/ publiciret, hernach aber auch ihnen angezoge« nen gnädigsten Befehlig, wegen Aufrichtung eines Erbregisters zu gleich gebührende mit eröffnet. Wie nun die Unterthanen durch ihren gegenwärtig gewesenen Advocate» und Beystand, den Edlen« Grohachtbaren und Hochgelahrten Herrn Johann Georg Nicolas der Rechte fürnehmen Doctorn und berühmten Practicum, sich ge horsamst erklären lassen, daß sie darin wohl willigen tönten, weil es zu beständigen Einigkeit und Friede zwischen Obrigkeit und Unterthanen gereichte: Also habe ich darauff nach Erforderung de» gnädigsten Rescripti /: Titul :/ Herrn George Meznern, Jurium Practicum, und als geschwornen Kayserlichen Notarium m aller Gegenwart debite und dergestelt reqviviret, daß er solchem gnädigft anbefohlenem Negotio beywohnen, und was hierunter seines Amt» allenthalben mit behöriger fleißiger Registratur beobachten solle, der auch solches willigst auf sich genommen, und darzu weiter Herr« Johann Fehneln, Churf. Sächs. Steuer-Verwandten, so wohl de» Churf. Amts Stolpen Land Schöppen- Johann Micheln, als gewisse Zeugen erfordert, nach diesen ich einen ieden singulariter und in« sonderheit, denn **) sie ingefamt eigentlich vernommen, und abae« höret, was sie respective an Geld, Getreydicht und anderen Zinse« und Zins-Stücken, auch gesetzten und gesamten fröhnen und Dien« sten, so wohl andern Schuldigkeiten jährlichen und erblichen abzu- . statten, zu verrichten und zu leisten pflichtig und verbunden, dck dann freywillig und mit gutem Bedacht ein jeder vor sich in flngu- lart gestanden, selbsten angegeben und angesagt, und zwar: Steinigt-Wolms dorff 1) B a u r e » nur skrvas /»n/r /vytt Mersch und Blut über bittet darnebei, sehorfomst, inaffen du aus eiligeschlofsenen mit ds/n Gerippe Ser Daten. ' . . ' mehreren zu ersehen. Freilich muß zugegeben werden,-daß das nicht einfach Worauff hiermit Unser Begehren, Du wollest bey Expedirung ist. Chroniken über einzelne Tomernden, in denen unsere unsere Dir ohne das anbefohlener Tomisston, mit Zuziehung eines Ahnen gelebt haben, sagen nur in den wenigsten Fällen et- vereydeten Notar» berührte Uitterchanen, und zwar einen ieden was aus über unsere Ahnen selber. Aber dennoch ist das '^onderhe.t chre schuldigen Drenste und Abrichtungen vernehmen, Lesen solcher Chwnikn/die alle in Bibliotheken erhältlich "" —-- sind, mrerlählich, weil wir in ihnen sehr Bedeutsames über die Lebensbedingungen, in denen unsere Ahnen standen, kdsVyvkN. Enorm wichtig, aber leider noch nicht überall zugäng lich gemacht, sind die Aktenstücke in den Archiven. Sobald einer nur ein Häusel besessen hat, ist auch heute noch ein Aktenstück über ihn da. Nur sim> diese Akten in den Archi ven noch lange nicht alle auf ihren Inhalt hin durchgelKn und katalogisiert. Das dürste eine Arbeit für mehrere Te- nerationen sein. Einen kleinen Dienst will die mit dem heutigen Bei trag beginnende Artikelserie tun. Und zwar soll zmiäck- einmal ein Aktenstück von Hunderten aus dem hiesigen Pfarrarchiv zur Kenntnis derer kommen, die daran tnberc' siert sein müßten: nämlich zur Kenntnis der heute nöch die Kelchen Namen tragenden Nachfahren der in dkesen Akten Te nannten. Heber die Patronatsfamilie Beyer, die Erwähnung findet, soll am Schluß so ausführlich wie möglich gespro chen werden. Zunächst erst einmal das Erbregister im Wortlaut unter Wahrung der alten Orthographie und Jitterpunktion: Erb-Register Darinnen eigentlich und tlärlich verzeichnet und was die znm Ritter-Such Steinigt-Wolmsdorff gehörigen Unterthanen und Inwohner in denen Dörffern Steinigt-Wolmsdorff und Ringenhayn Meißnischer Seite samt un> sonders an Gest», Getreydicht, -Zinsen und zinsbaren Stücken, auch gesezten und gesamten Frohnen und Diensten, so wohl andere Schuldigkeit- ten jährlich und erblich abzustatten, zu verrichten und M leisten schuldig und pflichtig, uf ergangenen Churfürstl. Sächs. gnädigsten Befehlig ufgerichtet und geferttget in Anno 1664, von Andreas Beckern, dero Zett höchst ermelt Ihrer Churfürstl. Durchl. Amtmann zum Stolpen. I» Nahmen der AllerheUiaste« Dreyfaltigkeit Gottes de» Vater», Gottes de» Sohnes, und Gottes de» Helligen Geistes, Amenl De» Durchlauchtigsten hochgebohrnen Fürsten und Herrn, Herrn Johann Georgen» des andern, Herzogens zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, des heil. Römischen Rei^ Erz-Marschalchs und Chur fürstens, Landgrafen in Düringen, Marggrafens zu Meißen, auch Ober- und Nieder-Lausiz, Burggrafens zu Magdeburg, Grafens zu der Marck und Ravensberg, Herrn» MM Ravenstein, Meines gnä digsten Herrns höchstgedachter — Churfürstl. Durchl. zu dieser Sache verordneter Commissarius und der Zett Ambtmann zum Stolpen, ich Andreas Becker thue hiermit kund und bekennen, dem- nach zwischen dem Edlen, Besten und hochbenamten Herrn Andreen Beyern uff Steinigt-Wolmsdorff und Ringenhayn Meißnischer Seite, wegen der viel Jahr lang streitig und zu Recht anhängig ge wesenen Dienste, und was Lenen anhängig, am 22. Junii abge- wichenen 1663ten Jahres, eine richtige und gänzliche Vergleichung getroffen, förder dieselbe in einen Recess gebracht, und mir zugleich de dato 10. Septembr: e. a. *) gnädizst befohlen worden, solche denen Parteyen zu publiciren, von Ihnen, wenn sie damit nach mahls zufrieden, den Handschlag zu nehmen, und sodann selbigen zur gnädigsten Confirmation gehorsamst einzusenden, inmittelst aber bey höchstgedachter Sr. Churfürstl. Durchl. wohlermeldter Steuer-Buchhaller, Herr Beyer, fernerweit unterthänigst suppli- cando einkommen mit Anführen, wie er gesonnen, zu Praecaoirung «eiteren Streits mit berührten seinen Unterthanen ein richtiges und beständiges Erb-Register .aufzurichten, zu dem Ende auch genädigste Commission hiermit aufzutrogen unterthänigst gebeten. Welchem seinen gehorsamsten Bitten denn Se. Churf. Durchl. gnädigst Statt gegeben, und hierauff am 12. Fcbr: nechsthin gnädigsten Befehlich, wie hernach folget, ertheilet: Von Gottes Gnaden Johann Georg -er andere, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und. Berg etc. Churfürst etc. Liebe getreue. Uns giebet unser Steuer-Buchhalter, Andreas Beyer, unterthänigst zu vernehmen, welchergestalt er gesonnen, bey Publi- cirung des zwischen ihm und seinen Unterthanen zu Steinigt- Wolmsdorff und Ringenhayn, Meißnischer Seiten, zu Praecaoi rung ferneren Streits, ein richtiges Erb Register aufzurichten, und *) — soäem äulli — desselben Jahres.
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