Der sächsische Erzähler : 18.03.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-193803184
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- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19380318
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1938
- Monat1938-03
- Tag1938-03-18
- Monat1938-03
- Jahr1938
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- Titel
- Der sächsische Erzähler : 18.03.1938
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Nr. 65 Freitag, den 18. März 1S38 SS. Jahrgang Lrsthetnvvgswets«: «glich mit Ausnahme der Sonn- und Feier- tag«. Lezvgsprel, sür di« Zelt «ine« halben Monat«: Frei in. Hau, halbmonatlich RM. 1.10, beim Abholen in der Geschäfts stell, wöchentlich 43 Rpf. Einzelnummer 10 Rpf. (Sonnabend- nummer 1» Rpf.) Anzeigenpreis: Die 46 ww breit« einspaltige Millimeterzeil« 8 Rpf. 2m Texttell die 90 mm breite Mtllimeterzeile 28 Rpf. Nachlab Ileukinh unö Almgegen- Unabhängige Leitung für alle Stände in Stadt und Land. Dicht verbreitet in allen Volksschichten. Beilagen: Illustriertes Sonntagsblatt -- Heimatkundliche Bellage Frau und Heim > Landwirtschaftliche Beilage — Dmck und Verlag von Friedrich May in Bischofswerda — Postscheck-Konto Amt Dresden Nr. 1621. Gemeindeverbandsgirokasse Bischofswerda Konto Nr. 64 Der SächlWe LrzHler Tageblatt fiirAisHofswerda Einzige Tageszeitung im Amtsgerichtsbeztrk Bischofswerda und den angrenzenden Gebieten D« Siichstsche Erzähler ist da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekannt machungen der Amtsbauptmannschaft zu Bautzen u. der Bürgermeister zu Bischofswerda u. Neukirch(L)behördlichersekts bestimmte Blatt u. enthättsemer die Bekanntmachungen de» Finanzamt» zu Bischofswerda u. and. Behöben. Aernsprechrr «ml Bischofswerda Rr. 444 und 44» Z"--Iall« von BettiebsNürungrn oder Unterbrechung der Im Texttell die 90 mm bre'itV MilllmÄ^ile'Ä'Rp^ EL Bekörderung«tnrkbtun«n durch höher« ««»alt hat der Be- nach den gesetzlich vorgefchrtebenen Sätzen? Flir das Erscheinen ravend- zieher keinen Anspruch <mf Lieferuna oder Nachlieferung der von Anzeigen in bestimmten Nummern und an bestimmten Plätzen S-itung ober auf Rückzahlung de, Bezugspreise,. keine Gewähr. — Erfüllungsort Bischofswerda. Eine weltgeschichtliche Woche Unsere neuen Nachbarn — Da» Echo bei de« Groß mächten Eine weltgeschichtliche Woche liegt hinter uns. Am Tage s«in«s Einzugs m Wien konnte -er Führer die größte VE- zugsmeiduna seines Lebens erstatten: die Rückkehr seiner Hei mat in -en oeutschen Staatsverband, -le Gründung -es volks deutschen Trostreiches l Obgleich seitdem unsere Gefühle viel leicht etwas rlchiaer geworden sind, genügt dieser kurze zeitliche Abstand doch nicht, um die ganze Tragweite des Erlebten für die Zukunft unseres Volkes zu ermessen. Die deutsche Svrache hat «inen großen Wortschatz und außerordentliche Möglichkei ten, einer bestimmten Stimmung und Situation Ausdruck zu geben. Aber wenn schon dieses Sprachgut uns während der letzten Tage ost zu arm erschien, um unsere Empfindungen in Worte zu fasten, um wieviel mehr muß dann unser subjektives Begreifen Pirückbleiben hinter dem, was die weltgeschichtliche Tat des Führers an künftigen Entwicklungen auslösen wird. Richten wir deshalb den Blick noch einmal auf das Vergangene, lasten wir noch einmal die entscheidungsvollen Tage an unse rem inneren Auge vorüberziehen, um Mer dem äußeren Ab lauf der Ereignisse wenigstens dit inneren Kräfte zu erkennen, dke^das Wunder der Einigung von Führer, Volk und Reich vollbrachten. Die erste Erkenntnis ist die. dick keine andere Pgrtei und kein anderes System, sondern ausschließlich der MLonalsozialismus die Wiedervereinigung der Südostmark mit dem Reich herdeMbren konnte. Denn es war die Urgewalt der Blut-«meinschast, die sich hier Bahn brach und die alle anderen Widerstände einfach kinwegschwemmte. Es war jene rassisch bedingte Volksgemeinschaft, die das Fundament der nationalsozialistischen Weltanschauung bildet Und die allein durch ihre natürliche Kraft sich selbst, ohne jeden Zwang und ohne fremde Beeinflussung, in Oesterreich zum Wege brachte. Die nationalsozialistische Idee hat damit ihren größten Triumph und ihre größte Rechtfertigung vor -er Geschichte errungen. Die andere Erkenntnis aber ist die» daß Deutschland wieder eine Großmacht von gewaltigem Ansehen und strahlender Kraft ist, in deren inner« AngeKgercheiten sich kein anderer Staat mehr einzumischen wagt. Dar Wort Hermann Gorings bei der Heldengedenkfeier „Deutschland ist wieder «ine Weltmacht ge worden" konnte nicht bester erläutert werden, als durch den Widerhall und die Wirkung, welche die Wiederaufrichtuna des Äroßdeutschen Reiches im Ausland gehabt hat. Auch hierdurch beweist sich die ungeheure Schlagkraft der nationalsozialisti schen Bewegung, die unvergängliche Frische ihres Geistes und die Genialität ihres Führers, dem wir dies alles verdanken. Dem Schöpfer -es volksdeutschen Reiches unseren Dank durch di« Tat, durch ein neues Bekenntnis und durch hingebende Arbeit für die Nation abzustatten, das wird und soll nun un sere Parole sein. , Durch das Fallen der Schlagbäume an der ehemals öfter- reichischen Grenz« hat das Deutsche Reich drei neue Nachbar staaten bekommen: Italien, Jugoslawien und Un garn. Wir haben es ost in der Geschichte erlebt, daß solche Veränderungen Unruhe und Spannung in den zwischenstaat lichen Beziehungen hervorriefen. Um so alücklicher dürfen wir uns heute schätzen, daß diesmal das größer gewordene Reich an seinen neuen Grenzen auf Völker trifft, die nicht nur mit unserem eigenen Volk seit langem in Freundschaft verbunden sind, sondern die auch die neue Nachbarschaft mit herzlicher Freude und mit vollem Verständnis begrüßten. Mussolini hat mit einer Deuüichkeit, die nichts zu wünschen übrigläßt, die Naturnotwendigkeit de» Anschlusses und die unerschütterliche Solidarität der beiden Führerstaaten in Mitteleuropa betont. Der jugoslawische Ministerpräsident Dr. Stojadinowitsch hat gleichfalls unterstrichen, daß er In den freundschaftlichen Be ziehungen -u Deutschland die beste Garantie für die Unverletz lichkeit -er jugoslawischen Grenzen sehe, und schließlich hat auch die ungarische Regierung dem Führer und Reichskanzler die wärmsten Glückwünsche zu der Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Reich ausgesprochen. Es kann kein Zweifel sein, -aß unsere Beziehungen zu diesen Ländern, denen wir nunmehr auch räumlich nähergerückt sind, künftig noch enger gestalten werden als bisher. , Neben der Haltung der neuen Nachbarländer mußte auch die Stellungnahme der übrigen großen und kleinen Mächte zum Anschluß filr die deutsche Außenpolitik von Bedeutung sein. Es hat sich nun gezeigt, daß, von wenigen Ausnahmen abgesehen, der welthistorisch« Akt Überall als vollendet« Tat sache nicht nur hingenommen, sondern vielfach auch mit einem weitergehenden Verständnis für die NaturgeseUichkeit der Entwicklung anerkannt wurde. Zwar hörte man von den Lon doner Regiemnasmitaliedern einige Vorbehalt« und ärgerliche Bemerkungen, «wer der inneren Logik des Geschehens konnte man sich hier ebensowenig entziehen, wie etwa in Warschau, in Tokio, in Brüssel, in Vern und in Mm smm Hauptstädten, dann bleibt auch für Frankreich nichts anderes übrig, als die neuzeitliche Friedensordnung der zuerkennen und dem Geist des 20. Rechnung zu tragen. Reichsrecht in Oesterreich Die ersten Angleichungsnyrtznahmen — Ein „Reichsbeauftregter für Oester reich" zeigt. Wann endlich wird man sich an der Seine innerlich von jener Bortriegsmentalität, von jenem Anspruch auf eine euro päische Vorherrschaft, von jener Politik der Einkesselung und Niederhaltung Deutschlands ganz lösen, die so viel namen loses Unglück über unseren Kontinent gebracht hat? Das neue Europa ist schon entstanden, und wenn Mussolini in seiner Kammerrede von dem neuen Gleichgewicht der Mächte sprach, ichberechtigten Volker an- ihrhunderts durch di« Tat di« auf ein normales oder freundschaftliches Verhältnis zum Deutschen Reich Wert legen. Auch aus Amerika war keine Aeußerung verantwortlicher Männer zu vernehmen, die das Rad der euroväischen Geschichte zurückbrehen möchte. Don Moskau braucht in diesem Zusammenhang nicht gesprochen zu werden, ebenso nicht von Sens oder anderen Orten, in denen sich die Zentralen internationaler Organisationen marxistisch jüdischer Art ni«d«rgelaflen haben. Aber es bleibt doch zu be dauern, -aß das amtliche Frankreich, das in diesen kritischen Tagen eine neue Volksfront-Regierung erhielt) so geringe» Verständnis für die nottonale Ehre seines deutschen Nachbarn nocherfor- '""Auch"der Abbau der österreichischen. Einfuhr- zölle für Lieferungen au» dem üvriaen.Deutschen Reich be findet sich in Vorbereitung. ES wird der österreichischen Lan- veSgesehgebung überlasten, die hierauf bezüalichen Maßnah men allmählich unter Wahrung der Interessen der.österrei chischen Wirtschaft im Einvernehmen mit dem ReichSwirt- schastSminister durchzuführen. Nationalbanr geht auf Reichsbank über Die Geschäftsführung.der österreichisch«» Rational, bank geht auf die Retchsbank Mer. Die ofmrrmchtsche Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die österreichische Landesregierung Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes über die Wieder vereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich vom IS. März 1938 und des 8 2, Ziffer 4, des ersten Erlasses über die Einführung deutscher Reichsgesetze in Oesterreich vom 18. März 19SS ordne ich an: 8 1. 1. Die österreichische Bundesregierung führt die Be zeichnung „österreichische Landesregierung'. Ich be auftrage den Reichsstatthalter in Oesterreich mit der Führung der österreichischen Landesregierung. Er hat seinen Sitz kn Wien. 8 2. Der Reichsstatthalter wird ermächtigt, di« Geschäftsoer teilung der Landesregierung mit Zustimmung de» Reichsministers des Innern zu regeln. 8 3. Der Erlaß tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Wien, den 15. März 1938. Dee Führer und Reichskanzler Adolf Hitler Der Reichsminister de» Innern Frick Verordnung zum Gesetz über die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich Auf Grund des Gesetzes über die Wiedervereinigung Oester reichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März 1VS8 verordne ich: 8 1. 1. Die Zentralstelle zur Durchführung der Wiedervereini gung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich ist der Reich-Minister des Innern. 2. Er kann seine Befugnisse aus einen Beauftragten übertragen, der seinen Sitz in Wien hat und die Amtsbezeichnung „Reichsbeauftragter für Oesterdeich" führt. 8 2. Der Beauftragte für den Vierjahresplan kann dem Reichsbeauftragten für Oesterreich Befugnisse übertragen. 8 3. Der Reichsbeauftragte für Oesterreich wird deshalb ge nieinsam von dem Reichsminister des Innern und dem Beauftrag ten für den Vierjahresplan bestellt. Mönchen, den 16. März 1938. Der Führer und Reichskanzler Adolf Hiller Der Reichsminister de» Innern Frick Der Beauftragte für den Vierjahre-plan Göring, Generalfeldmarfchall Devisenbeschränkungen fallen Zu Punkt 2, durch den der ReichSwirtschaftSmintfter zur Abänderung ober Aufhebung der Devisen beschränkungen im Verkehr -u Oesterreich ermächtigt wird, ist die hierauf bezügliche Verordnung be» Reichswirt- schaftsminister» bereit» in Vorbereitung. Sie wird e» ermög lichen, daß der Reiseverkehr vom bisherigen Reichsge biet nach Oesterreich alsbald ohnejede Beschränkung erfolgen kann, und daß der österreichische Warenexport in da» übrige Reich weitgehende Erleichterungen erfährt. Einfuhr soweit wie möglich zollfrei Dem gleichen Zweck dient die Bestimmung der Verord nung, welche den Reichsminister der Finanzen ermächtigt, die Einfuhr von Waren au» Oesterreich für zollfrei zu erklären. Auch in dieser Beziehung ist beabsichtigt, die be- senden Zölle nur insoweit aufrechtzuerhalten, al» die» mit Berlin, 17. März Im Reichsgesetzblatt, Teil 1. Nr. 28, vom 16. März 1938, sind im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Reich u. a. folgend« Reichsgesetze und Verordnungen ver öffentlicht worden: » Erster Erlich de» Führer» und Reichskanzlers über die Einführung deutscher Reichsgesehe Ans Grund des Artikels 2 des Gesetzes über die Wiederver einigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März 1938 ordne ich an: §1. 1. Der Geltungsbereich der Berkündungsblätter des Rei che» erstreckt sich aus das Land Oesterreich. 2. Reichsgesetze, die nach dem Inkrafttreten de» Gesetzes über die Wiedervereinigung Oesterreich» mit dem Deutschen Reich vom 13. März 1938 verkün det werden, gelten für das Land Oesterreich, sofern ihre Inkraft setzung für das Land Oesterreich nicht ausdrücklich Vorbehalten ist. 8 2. Im Lande Oesterreich find vom Tage des Inkrafttretens dieses Erlasses sinngemäß anzuwenden: 1. das Reichs- flagg enges etz vom 15. September 1935 mit der Maßgabe, daß Juden da» Hissen der Reichs- und Nationalflagge und das Zei gen der Reichafarben verboten ist; 2. da» Gesetz geaen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933; 3. das Besetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933 in der Fassung des Gesetzes vom 3. Juli 1934; 4. das Reichsstatthaltergesetz vom 39. Januar 1935 mit der Maßgabe, daß Weisungen der Reichsminister an dep Reichsstatthalter in Oesterreich bis auf weiteres der Zustimmung des Reichsministers des Innern bedürfen; 5. die Verordnung zur Durchführung des Bierjahresplanes vom 18. Oktober 1936 ; 6. das Reichsgesetz über die Meldepflicht der deutschen Staatsangehörigen im Ausland« vom 3. Februar 1938. 8 3. 1. Ueberleitungsvorschrtften erläßt der Reichsminister des Innern oder der Reichsstatthalter in Oesterreich mit Zustim mung des Reichsministers des Innern. 2. Dabei können Vorschrift ten des Reichs öder Vorschriften des Landes Oesterreich aneinander anaeglichen werden. 3. Entgegenstehend« Vorschriften de» Landes Oesterreich treten außer Kraft. 8 4. Dieser Erlaß tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Wien, 15. März 1938. Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler Der Reichsminister des Innern Frick Reichsmark Zahlungsmittel in Oesterreich 1 Reichsmark gleich 1 Schilling SV Groschen Die Verordnung des Führer», die von Reichsinnenmini, ster Dr. Fri ck. Reichsfinanzminister Graf Schwerinvon Krosigk und RcichswirtschaftSminister Funk mitunter zeichnet ist, hat folgenden Wortlaut: Auf Grund des Artikels ll des Gesetzes über die Wieder vereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich vom 13. März 1938 (RGBl. I S. 237) ordne ich an: 1. Gesetzlich«» Zahlungsmittel im Lande Oesterreich ist neben dem Schilling die Reichsmark. Eine Reichsmark ist gleich einem Schilling fünfzig Groschen. S. Der ReichswlrtschaftSmlnttter wirb ermächtigt, alle derzeit zwischen dem Deutschen Reich und dem Lande Oester, reich geltenden Beschränkungen be» Zahlung». Verkehrs abzuänbern omr ganz ober teilweise autzer Kraft zu fetzen. ». Der Reichsminister der Finanzen wirb ermächtigt, Waren österreichischen Ursprungs ganz ober teilweise für zollfrei zu erkiiiren. 4. Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. * Die Festsetzung de» UmrechnunaSverbältnisse» innerhalb Oesterreichs und deS übrigen Reichsgebiete» erfolgte vom Führer nach eingehender Priifung der bestehenden wirtschaft lichen Verhältnisse in der Absicht, den Bedürfnissen de» Lan des Oesterreich weitestgehend entgegenzukommen. Durch dieses Umtauschverhältnis wird da» Lohn- und Preisniveau in Oesterreich auf einer gesunden und entwicklungsfähigen Basis normalisierr, wobei besonders auf die Lohn» und Nen- tenempfänger Rücksicht genommen wurde,
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