Weißeritz-Zeitung : 15.03.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-03-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-185303156
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-18530315
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-18530315
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1853
- Monat1853-03
- Tag1853-03-15
- Monat1853-03
- Jahr1853
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- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 15.03.1853
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Weißerih-Ieitung. Erscheint Dienstags und Freitags. Zu beziehen durch alle Postanstal- ten. Preis pro Ouart. lONgr. Em unterhaltendes Wochenblatt für den Bürger und Landmann. Inserate werde» »tt « Pf. für die ZrNecherechiret und In alle» Expeditionen angenommen. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Tagesgeschichte. Dippoldiswalde, am IO. März. Der Tarif des preußisch-österreichischen Handelsvertrags. Am heutigen Tage sind die Verhandlungen we gen Erneuerung des Zollvereins in Berlin wieder ausgenommen worden. Sachsen ist dabei durch den Zoll- und Steuer-Director von Schimpfs vertreten, und ist nach allen Umständen zu hoffen, daß, was von allen Seiten sehnlichst gewünscht worden ist, der Zollverein erhalten und durch den Hinzu- iritt des Steuervereinö erweitert werden, sowie daß Ersterer dann dem vorgenannten Vertrage beitreten wird. Nächst Preußen und etwa Baiern kann dieß kaum einem deutschen Lande von größerem Interesse sein, als Sachsen, dessen südliche Grenze in nicht geringer Ausdehnung sich an Oesterreich hinzieht. Namentlich aber werden die an Böhmen angrenzen den Theile unseres Vaterlandes sehr wesentlich von den Bestimmungen dieses Vertrags berührt werden, da sie mit diesem Nachbarlande in so mannigfachen Handels- und sonstigen Verkchrsbcziehungen stehen. ES erscheint daher gewiß nicht überflüssig, über den Tarif dieses Vertrags einige Mittheilungen zu machen. Zunächst sind in demselben unter 26 Rubriken eine große Anzahl Gegenstände verzeichnet, welche vom I. Januar 1854 an zwischen beiden contrahirenden Staa ten und nach erfolgtem Beitritt der übrigen Zollvcr- cinöstaaten auch zwischen diesen und Oesterreich zoll frei ein- und ausgeführt werden können. Hiernach sind unter Andern ganz zollfrei: Abfälle, darunter Knochen, Knochenmehl, Stroh, lhierischer Dünger, Hörner, Hirschgeweihe, Leimleder, Asche, Loh- und Oelkuchen w., Beitfeder», Bienenstöcke mit lebenden Bienen und Honig, Eier, Milch, Nahm, Futter kräuter, Heu, Kartoffeln, Getreide, Flachs nnd Werg, Hülsenfrüchte, Gewächse in Töpsey und Kübel», Gemüse, alle Arten von frischem, ge trocknetem und gesottenem Obst, Flußfische, alle Ar ten von Geflügel, rohe Haare aller Art mit alleini ger Ausnahme der Borsten, Pech, Theer, Wagen schmiere, Brennholz, Bau- und Nutzholz in Stämmen, Stöcken und Scheiten, sowie alles vorge- adbeilete Nutzholz.; Braun-, Holz-und Stein kohlen, Torf, verschiedene Metalle, darunter Zinn in Blöcken, Stangen u. s. w., Steine und Stein- waaren, darunter Maaren aus Serpentinstein, Pferde, Kälber, Schafvieh mit Ausschluß der Hammel, Ha fen, Schaf- und Baumwolle, natürliche Mine ralwässer, Schwefel, Vitriol, Buchdruckerschwärzc, Leim, Zündhölzer, Farbeerden, Kalk und Gipö, Mer gel und Thon, gemeine Töpferwaaren mit und ohne Glasur, schwarzes Graphitgeschirr, Hohlglas, grünes, schwarzes und gelbes, sofern es weder ge preßt, geschliffen, oder abgerieben ist; weiter grobe, rohe, ungefärbte Böttcher-, Drechsler- und Tischler- waaren, Wagncrarbeiten, verschiedene Mühlenfabri kate, wie Graupen, Gries, Grütze, Stärkemehl ic., Wagen und Schlitten ohne Leber- und Polster arbeit, ungeleimteö Papier, Bücher, Müstkalien, Li- thographieen, Holz, und Kupferstiche, Hier,nächst sind unter 32 Rubriken eine große Menge Gegenstände, hauptsächlich Fabrikate, aufgeführt, welche im Zwi schenverkehr einem ermäßigten Zollsätze unterliegen. So wird z. B. der Zoll von Paumwollengary in Preußen I Thlr. 22'/z Sgr., in Oesterreich H M. 30 Kr. der Centner ttetzt 7 Fl.), von Roheisen 7'/2 Sgr. und..22^ Kr. (jetzt 45 Kr.), und wenn dasselbe mit einem Ursprungszeugnisse, d. h, mit der Bescheinigung, daß dasselbe aus einem preußischen oder österreichischen Hüttenwerke herrührt, NM 5 Sgr- und 15 Kr., von Tapeten 4 Thlr. (im Zollverein bisher 20 Thlr.), von Steingut I Thlr. 22^ Sgr. und 21/2 Fl. (bisher 5 Thlr.), von Schlachtvieh und zwar von Ochsen das Stück 2'/2 Thlr. und 3 Fl. 30 Kr, Kühe 1^/2 Thlr. und 2 Fl., Jungvieh 1 Thlr. und 1 Fl. 30 Kr., Schweine 20 Sgr. und I Fl., Hammel 10 Sgr. und 30 Kr. in Oesterreich, folglich die Hälfte weniger als jetzt betragen. Baum wollene, leinene und wollene Weberwaaren sind auf 30 Thlr., demnach um 40 Procent, seidene aus 80 Thlr. (früher I IO Thlr.), nnd in Oesterreich auf 120 Fl., kurze Maaren auf 35 Thlr. und 21 Tlsir. (bisher 50 Thlr.), in Oesterreich auf 50 Fl. und 30 Fl., Strohgeflechtin Preußen auf 3 Thlr. 5 Sgr., in Oesterreich auf 4 Fl. 30 Kr. der Ctnr. herabgesetzt. AuS den vorangeführten Beispielen wird die Wichtig keit und Bedeutung dieses Tarifs sich zur Genüge er geben, die Betheiligten aber — Handel- und Getverb- trcibende, wie Consumenten — werden selbst am be sten zu beurtheilen im Stande sei», welche Vortheile derselbe ihnen zu verschaffen geeignet ist. Dippoldiswalde. Das s. Z. gemeldete Unglück, welches die in der Tuchfabrik der Gebr. Seelig in Geyersdorf bei A11 n a b e r g beschäftigte Arbeiterin Teuch erl betroffen hat, indem dieselbe, als sie sich das Haar aufgelöst hatte, um eS zu ordnen, von dem sogenannten Wolf der Maschine an den Haaren er griffen wurde, der ihr bei seiner großen Geschwindig keit im Nu die ganze Kopfhaut bis unter die Augen brauen nebst der rechten Ohrmuschel herab- und diesen
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