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Weißeritz-Zeitung : 08.09.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-09-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-186809081
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-18680908
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-18680908
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1868
- Monat1868-09
- Tag1868-09-08
- Monat1868-09
- Jahr1868
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 08.09.1868
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561 und ungeschälter Waare von 1 Thlr. auf 15 Sgr. per Centner herabgesetzt werden." Hanau. König Wilhelm von Preußen hat kürzlich die Stadt Hanau besucht und ist enthusiastisch empfangen worden: kein Haus blieb unbeflaggt, überall wehten die Farben des Norddeutschen Bundes, die preußischen und hessischen Landesfärben. Allerwärts wurde der König mit begeisterten Zurufen begrüßt. Hanau hat durch die glänzende Aufnahme des Schirmherrn des Nord deutschen Bundes aufs deutlichste gezeigt, daß es nichts gemein haben will mit den Bestrebungen süddeutscher Particularisten. Brüssel. Die Krankheit des belgischen Kronprinzen nimmt ihren Fortgang und läßt das schlimmste erwarten. Verhandlungen der Stadtverordneten zu Dippoldiswalde. 15. Sitzung am 28. August 1868. Anwesend die Stadtverordneten: Reichel, Vorsteher, Bucher, Liebscher, Henke, Naumann, Heise, Fischer und Zimmermann, sowie Ersatzmann Walter. 1) Nachdem das König!. Finanz-Ministerium sich bereit erklärt, den zu Herstellung einer Brücke über den Steinbruch in hiesiger Eichleithe früher verwilligten Beitrag von 70 Thlr. auf 100 Thlr. zu erhöhen, hat der Stadtrath beschlossen, nunmehr die Brücke bauen zu lassen und einen! hiesigen Maurermeister für die von der Königl. Chaussee-Inspektion veranschlagte Summe von 160 Thlr. in Accord zu geben. Das Collegium war der Ansicht, daß eine Brücke über gedachten Bruch nur auf Zeit bleiben kann und wegen Er weiterung des Bruches früher oder später doch entfernt werden muß. Man hielt aus diesem Grunde und weil eine steinerne Brücke nicht anderweit benutzt werden kann, eine eiserne Brücke für zweckmäßiger, als eine steinerne, und beschloß daher, den Stadtrath zu ersuchen, Herrn Stadtgutsbesitzer Müller hier den Bau einer eisernen Brücke für die von ihm beanspruchte Summe von 130 Thlr. und unter der Voraussetzung, daß er für die projectirte Tragkraft von 20 bis 25 Centner ga- rantirt, in Accord zu geben. 2) Von der Verordnung der Königlichen Kreis-Direction vom 19. dieses Monats, die Bewirthschastung der hiesigen Communwaldung betreffend, nahm man Kenntniß. 3) Aus Vorschlag der Sparcassen - Deputation beschloß man, die Sparcassen-Nechnungen auf die Jahre 1864, 1865 und 1866 zu justificiren. 4) Genehmigte inan, daß Herr Handelsmann Lotze hier unter den von ihm vorgeschlagenen Bedingungen und unter der Voraussetzung, daß auch fernerhin die Commun über das Eis verfügen kann, Fische in den Reinholdshainer Teich setze. Hieraus beschloß man 5) einer auswärtigen Grundstücksbesitzerin auf ihr An suchen eine communliche Feld-Parzelle pachtweise zu überlassen, verwilligte 6) einem hiesigen Haubesitzer 200 Thlr. Darlehn aus der Sparcasse und nahm 7) von der Verordnung der Königl. Kreis-Direction vom 6. d. Mts., die Niederlassung des Herrn Arztes Pollack in hiesiger Stadt betreffend, Kenntniß. 8) Laut Anzeige der Baudeputation hat sich bei den Erörterungen über Reparatur des Rathhausthurmes ergeben, daß eine Veränderung des Thurmes überhaupt nothwendig ist. Nach Angabe des Herrn Rathmann Frosch und des bei der Besichtigung zugezogenen Henn Zimmermeisters Weinhold ist die obere Kuppel des Thurmes ganz schadhaft und bei längerem Verbleiben dieses Zustandes ein Umstürzen der Spille zu erwarten. Außerdem ist das Bleidach sowohl auf der Kuppel, als auf dem Plateau ganz defect und im Thurmstuhle selbst sind 2 Widerlager und 2 Säulen sehr schadhaft. Das Collegium beschloß, vor definitiver Entschließung in dieser Sache erst noch das Gutachten des Henn Zimmermstrs. Schmidt hier einholen zu lassen, im Voraus jedoch zu ge nehmigen, daß für den Fall der Nothwendigkeit mit Abtragung der Spille begonnen werde. Schließlich wollte man dem Stadtrathe zur Entschließung anheim geben, ob es nicht an gemessen sein dürfte, bei der Baufälligkeit des fraglichen Thurmes das Betreten desselben für jetzt zu verbieten. Dippoldiswalde, den 29. August 1868. Das Stadtverordneten - Collegium. H. H. Reichel, d. Z. Vorsteher. Auszug aus dem Protokoll über die Sitzungen des Stadt-Gemcin-erathszu Glashütte am 13. Mai und 5. Juni 1868. Dritte Sitzung. Gegenwärtig: Herr Bürgermeister Schneider, Herr Rathmann Mende, Herr Rathmann Großmann, die Herren Stadtverordneten Trepte, Lin- dig, Sachse, Fischer, Zeibig, Blase, Stellvertreter Gläser. 1) Dem Gemeinderath wird mitgetheilt, daß die er betene Genehmigung zum Verkauf der Brauerei vou den kgl. Behörden ertheilt worden ist. Alle Anwesenden erklärten sich mit dem Verkauf unter den im Protokoll vom 25. Januar ds. Js. aufgeführten Bedingungen und Voraussetzungen ein verstanden ; doch soll hinsichtlich des städtischen Spritzenschuppens ein entsprechender Vorbehalt gemacht werden. Es wurde hierüber eine Punktation aufgesetzt und genehmigt. Hierauf wurde bestimmt, daß die Herren Bürgermeister Schneider, Stadtrath Mende und Stadtverordneter Blase hierüber mit Herrn Friedrich in Verhandlung treten und dem Gemeinde rath berichten sollen. 2) Es wurde die Liste der Steuerrestanten von 1865 und 1866 durchgegangen und nach einigen Streichungen be schlossen, die übrigen alsbald einzuklagen. Vierte Sitzung. Gegenwärtig: Herr Bürgermeister Schneider, Herr Rathmann Mende, die Herren Stadt verordneten Trepte, Sachse, Bellmann, Zeibig, Lindig, sowie der Unterzeichnete als Stellvertreter. 1) Dem Gemeinderath wurde zunächst der formelle Kaufsabschluß der Brauerei mit dem zeitherigen Pachter, Hrn. Friedrich, zur Kenntniß gebracht und das Gesuch des Käufers genehmigt, die städtischen Kaufkosten gemeinschaftlich zu tragen. 2) Berieth man über den Bau eines Spritzenschuppens, wozu Zeichnung und Kostenanschlag vorgelegt wurden. Man beschloß, von einem Bau nach vorliegender Zeichnung vor läufig abzusehen und einen anderweitig in Vorschlag gebrachten Platz durch Kauf zu dem Zwecke an sich zu bringen. 3) Auf eine Zuschrift vom Stadtrath zu Dresden wurde die Heimathangehörigkeit der Helene Erler anerkannt. 4) Wurde eine Anfrage des Pirnaer Bezirksarmenhauses, die dort uutergebrachte verw. Thielemann betr., erledigt. 5) Das Gesuch des hier ansässig gewesenen Böttcher Johne um Ausstellung eines Heimathsscheines wird, da der selbe die gesetzliche Zeit hier ansässig war, ersüllt. 6) Dem Gesuch des Besitzers von Gleisberg, demselben die Schulgelder zu erlassen, konnte der Gemeinderath zufolge
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