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Weißeritz-Zeitung : 15.03.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-03-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-187003156
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-18700315
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-18700315
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1870
- Monat1870-03
- Tag1870-03-15
- Monat1870-03
- Jahr1870
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 15.03.1870
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- 170 — Getreide Preise. Der Cenlner Heu 1 - 8 - - 1 - 12 - Ler Drte. S-tum. prii». !i°zgrn Kei tz Hchr Srd eil Dresden. Bautzen. Pirna. . Roßwein. Chemnitz. Radeburg Dresden. Das 7. Mrz 5.Mrz 5.Mrz 8. Mrz 9. Mrz 9.Mrz Schock von bis von bis von bis von bis von bis von bis Stroh 4 5 4 5 5 5 5 4 5 5 b 6T 25 15 27 15 7 10 12 2 )lr. 3 4 3 3 3 3 3 3 3 4 3 3 15- 25 17 22 21 23 22 25 17 7 18 20 Ng> 3 3 2 3 2 3 3 3 3 3 '. bi 5 15 25 25 2 5 10 5 17 -8 kH kH sH dH dH rH dH dH dH 25 20 25 5 28 10 5 r. - 3 4 4 4 4 4 - N 20 5 15 2 gr Berickt der Productcnkanvelsdörse zu Dresden, vom 11. März. Weizen weiß 64 — 68 Thlr., braun fremder 59—64 Thlr., Landwaare 62—65 Thlr., Weizenmehl Kaiserauszug pro Cenlner 5,is Thlr., grieslcr Auszug 4,,»Thlr., Bäckermund mehl 3,»» Thlr., ariesler Mnndmehl 3,s Thlr., Pohlmehl 2,-s Thlr., Nr. 0 4,-s Thlr., Nr. 1 3,-s Thlr., Nr. 2 3,s Thlr. Roa neu fremder 46-48 Thlr. Landwaare 48'/, G. Roggen mehl pro Cenlner Nr. 0 3°/» Thlr., Nr. 1 3'/, Thlr., Hausbacken 3'/, Thlr. Gerste böhnr. 39—42, Landwaare —. Hafer loco 25—26'/,. Erbsen, Koch- 55—60, Fuller- 45 G. Wicken 45 G. Kukurutz 46'/, — 47. Oelsaaten: Schlag-Lein —. Kleesaat roth 16—20. Oel rafsin. 14'/, B. Oelkuchen 2°/i, B. Spiritus 14-/, B. Kirchliche Nachrichten. Dippoldiswalde. Donnerstag, den 17. März, Nachm. 2 llhr, Bußvorbereitung. Am Bußtag (18.März) predigt Hr. Super. Opitz. Vorher Kommunion Hr. Diac. Gersdorf. Nachmittags 1 Uhr predigt Derselbe. Verhandlungen der Stadtverordneten zu Dippoldiswalde. 4. Sitzung am 4. März 1870. Anwesend die Stadtverordneten: Reichel, Vorsteher, Zimmermann, Teicher, Wittig, Henke, Lommatzsch und Rumberger, sowie die Ersatzmänner Könitzer und Schwarz. Das Collegium verwilligte 1) 800 Thlr., 270 Thlr., 2 Mal 100 Thlr., 300 Thlr. und 2 Mal 400 Thlr. Darlehn aus der Spar- be ziehentlich Stadtcasse an verschiedene Grundstücksbesitzer, nahm 2) von dem Beschlüsse des Stadtratbs vom 25. Febr. d. I., die Einführung des Unterrichts in weiblichen Arbeiten an hiesiger Schule auf sich beruhen zu lassen, Kenntnis; und beschloß 3) dem Ausnabmcgesuch eines Ausländers mit 5 gegen 4 Stimmen stattzugeben. — Endlich kam 4) das Gutachten des Herrn Feuerpolizei - Commissar, Rathmann Frosch und des stellvertretenden Feuerlöschinspector Herrn Liebscher vom 21. Februar d. Js. in Vortrag. Man beschloß, die darin beantragten Neuanschaffungen und Re paraturen am Feuerlöschgeräthe zu genehmigen und die hier zu erforderlichen Mittel aus der Feuergeräthskasse zu ver- willigen, dabei aber die Erwartung auszusprechen, daß nun mehr recht bald eine Vorlage wegen der Reorganisation des Feuerlöschwesens an das Collegium gelangen möchte. Dippoldiswalde, am 5. März 1870. Das Stadtverordneten-Collegium. H. H. Reichel, d. Z. Vorsteher. MgememerAnzeiger. Verordnung, die Ausführung des Finanzgesetzes auf die Jahre 1870 und 1871 betr. Zu Ausführung des Finanzgesetzes auf die Jahre 1870 und 1871 wird hierdurch Folgendes verordnet: tz. 1. In Betreff der für das Jahr 1870 zu entrichtenden Grundsteuer bewendet es bei den im ß. 1 der Verordnung vom 24. Dec. 1869 (S. 354 des Ges- u. V.-Bl. vom Jahre 1869) getroffenen Bestimmungen, tz. 2. Im Jahre 1871 sind an Grundsteuer drei Pfennige den 1. Februar, zwei Pfennige den 1. August, zwei Pfennige den 1. Mai, zwei Pfennige den 1. 'November von jeder Steuereinheit zu entrichten. H. 3. In jedem der Jahre 1870 und 1871 ist am 15. April und am 15. Oktober ein halber Jahres betrag der Gewerbe- und Personalsteuer zu entrichten. Bei Beurtheilung der Steuerpflicht der Contribuenten sind nach §. 4 des Gewerbe- und Personalsteuer- Gesetzes vom 24. December 1845 (Seite 312 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1845) obige Termine zum Anhalten zu nehmen, und es leidet insoweit die Bestimmung in §. 42 der Verordnung vom 23. April 1850 (S. 60 des Ges.- u. Verordn.-Bl. vom Jahre 1850) für die Jahre 1870 und 1871 keine Anwendung. tz. 4. Die Aufweisung der Personalsteuerquittungen bei Erhebung von Besoldungen, Wartegeldern, Pen sionen und sonstigen Bezügen aus öffentlichen Kassen hat in den Monaten Juni und December 1870 und 1871 stattzufinden Finanz-Ministerium. Dresden, den 7. März 1870. V. Friesen. Bekanntmachung. Das Königliche Finanz-Ministerium hat rücksichtlich des Verkaufs von Kalk bei den fiskalischen Kalk werken Hermsdorf und ZaunhauS die Bestimmung getroffen, daß künftighin und vom laufenden Jahre an die Ertheilung von Rabatt an die Kalkabnehmer nur unter der Bedingung pünktlicher Zahlung des Kalk geldes zu den festgestellten Terminen und mit ausdrücklichem Vorbehalte des Wegfalls des Rabatts bei nicht pünktlicher Zahlung erfolgen soll. Es wird daher Solches hiermit zur Kenntniß der betreffenden Kalkkäufer gebracht. Königliches Forstrentamt Frauenstein, den 8 März 1870 Uhlich.
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