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Dresdner Journal : 11.04.1861
- Erscheinungsdatum
- 1861-04-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186104115
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18610411
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18610411
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1861
- Monat1861-04
- Tag1861-04-11
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- Dresdner Journal : 11.04.1861
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lhlr. »t«., 8. Lan- bedürfe, wie man sie von Einem erwarte, der die For derungen der Zeit verstehe. Abg. Riedel hat den Antrag, über dessen Berech tigung er nie in Zweifel, unter chrieben, weil Sachsen mitgewirkt und man auch anderwärts so etwas befürchten könne. Nach den Rednern der Minorität würde rs an maßend von ihm sein, zur erschöpften Sache noch etwas Neues zu sagen. Er wolle nur seine individuelle An sicht äußern. Er könne die Ursache, da eine absichtliche Steuerverweigerung nicht vorliege, nur in dem Minister Hassenpflug finden. Ein anderer Diplomat, der sich 1855 so entrüstet über gewisse Bermuthungen gezeigt, habe hinterher geäußert, daß man eigentlich nicht die hessische, sondern in Hessen die deutsche Frage habe ausfechlen wollen. Wenn, um eine Großmacht zu demüthigen, die andern Staaten leiden müßten, wenn Kronenlräger so berathen wären, so sei eS an der Zeit, sich dagegen im Interesse der Länder zu verwahren. So viel Bundes widriges, daß nach dessen Ausscheidung keine Verfassung übrig bleibe, stehe nicht in der, die man sonst hätte nicht 20 Jahre bestehen lassen, obwohl, auf eine Metternich'sche Note von vor der Revolution gestützt, er Niemandem ein Recht zur Aendcrung ohne die Stände zugestehc. Die wiederholten Kammerauflösungen (statt Ministernxchsel) schienen ihm blos nicht constitutionnel, aber nicht zu einem Vorwurfe gegen Verfassung und Stände dienlich. Daß die hessischen Stände lieber so, wie jetzt, zusammen bleiben möchten, sei nicht unmöglich, nachdem es ander wärts vorgekommen. Jene würden ind ß gern die Hand bieten, wenn sie nur so weit wären, sie breten zu können. Freilich würden sie nicht alles Angefochtene als bundes widrig anerkennen, da Aehnlickes, in vom Bunde garan- tirten Verfassungen stehe. Der Kurfürst habe nach dem Zustandekommen der alten Verfassung den Ständen selbst gedankt. Er finde in der Anhänglichkeit an diese blos die Treue wieder, die die Hessen auch ihrer Dynastie in allen Kämpfen, selbst in Amerika bewiesen. Sie hätten sich damit um Deutschland verdient gemacht. Er ver traue, daß sie, wenn zu dem Ihren gelangt, auch Andern dazu behilflich sein würden. Dem Reiche-Eisenstuck'schen Anträge könne er nicht beipflichten. Abg. Staatsminister a. D. Georgi: Die Angelegen heit umfasse so schwierige Fragen und noch unaufgeklärte Verhältniss., daß er nur feinen Standputrkt zu bezeich nen sich und seinen Wählern schuldig zu sein glaubte. Ee danke den Antragstellern für die gegebene Gelegenheit. Eine Sühne sei um des verletzten Rechtsgesühls der in ner n und äußern Angriffe willen nöthig. Mit der Ver fassung von 1831, unter schwierigen Verhältnissen ent standen, sei in minder ruhigen Verhältnissen nicht leicht zu regieren. Nothwendig wäre gewesen strenge Treue von oben. Statt dessen habe man zu schmälern gesucht und so die Anforderungen gesteigert. So kam die trau rige Bundeserccution und die Veranlassung, einen trau rigen Eonflict dort auszufechten. Viel habe das Volk davon zu leiden gehabt. Mochte man eine Aendcrung anstreben, daß man die Verfassungstreuen gestraft, sei zu viel. Der Bundcsbeschluß von 1852, an dem sich leider auch unsre Regierung bctheiligt, habe ein trau riges Präjudiz geschaffen. Er getraue sich kein eignes Urthcil, aber die bewährtesten Rcchtslchrer hätten die Competcnz bestritten. Wäre cs nicht so, so müßte man vor Allem eine Aendcrung der Bundesgesetze verlanacn. Sachsens Zustände wären, Gottlob, nicht so. Eine fernere Garantie biete die veränderte Haltung der größern Staa ten. Aber bei der Schnelle des Systemwechsels könne die jetzt vielleicht im Liberalismus hier und da überholte Ver fassung gleichen Anstoß geben. Dagegen biete die Er klärung auch keinen Schutz, aber man thue seine Pflicht. Ein Bundesgericht ließe sich Wohl in vertrauenerweckender Weise Herstellen, nur müßten auch die Stände mitwirken. Die Deputationsmajorität habe wohl nicht das Abwarten eines ersprießlichen Resultats der in Hessen schwebenden Verhandlungen auSschließcn wollen. Genwirkung in Hessen sei nicht das Nächstliegende, sondern Beschränkung auf die Thätigkeit am Bunde, wo allein unsre Stellung sei. Sollten wir so unglücklich sein, Verfassungswirrcn zu haben, so möchte er auch keine Einmischung der hessischen Regierung. Die Schwierigkeiten der absoluten Rückkehr aus 1831 habe der bayrische Kammerpräsident dargelegt. Vor Allem möchten Hessens Regierung und Stände mit einander fertig zu werden suchen, wozu er namentlich mehr Nachgiebigkeit jener wünsche. Sollte, wider Hoffen, die Sache dann wieder an den Bund kommen, so bleibe allerdings Nichts als die Consequenz der Verwahrung übrig. Er sei für den Majoritätsantrag mit dem Reiche- Eisenstuck'schen Zusätze, der den Zweifel über die Majo- ritätSabsicht ausschließe, und dem er, um weitere Zersplit terung zu vermeiden, einen mitgebrachten eignen Antrag opfere. Referent: Petition und Bericht sprächen wiederholt den Wunsch der Einigung zwischen Regierung und Stän den aus, hätten aber dazu auf keinem andern Boden, als dem des Rechts rathen können. Den Reiche-Eisen- stuck'schen Antrag könne er nicht empfehlen. Der an dern Einwirkung (außer der am Bunde) habe man im Wunsche der Beschleunigung gedacht. Ec hoffe davon etwas. Aus die Tendenz nicht, sondern aus die That- sache der Einwirkung komme es an. Umgekehrte müsse er sich verbitten. Abg. CichoriuS beklagt den Standpunkt der Re gierung im deutschen, wie im sächsischen Interesse. Um den Sieg der Restaurationspolrtrk habe man die Sieger nicht zu beneiden. Die Antragsteller hofften um so mehr Anschluß an den preußischen Standpunkt, da sich jeden falls auch der österreichische sehr geändert- Für Sachsen beklage er das Unconstitutionelle des Verfahrens. Die Vorschrift, daß Verfassungen nur aus verfassungsmäßigem Wege zu ändern, sei klar und einfach, daher selbst von Metternich anerkannt. Daher hätten die Bundescommis- sare mit gezwungenen Erklärungen der anerkannt gebun denen hessichen Regierung zu Hilfe kommen müssen. Was hätte man gesagt, wenn die deutsche Centralgewalt die Landesverfassungen nach dem Reichswahlgesetz und den Frankfurter Grundsätzen hätte ändern wollen? Ge genseitiges Nachzeben, wie Abg. Georgi wolle, scheine ihm bedenklich. Freuen müsse das Anerkenntniß des guten Rechts der Hessen feiten aller Redner. Daß dies überall geschehe, bürge für den Sieg der moralischen Macht. Wenn man freudig der Regierung zur Wahrung des guten deutschen NechtS in Holstein zugestimmt, müsse man dasselbe auch in Kurhessen wahren. Abg. Vr. Hermann: Bei mangelnder persönlicher Kcnntniß und Verweisung auf die jetzt noch befangene Presse war Gegenüberstellung beider Ansichten gerathcn. Die Trauriakeit der hessischen Zustände erkenne auch die VeranlworUicher Rcümieur: I. Ä. Hartmann. Minorität an. Nur in den Mitteln sei man verschie dener Ansicht; eS gelte aber doch eigentlich das Ziel zu bezeichnen. Die Minorität habe DaS gewollt, was in Bayern mit eminenter Majorität, trotz vieler vor heriger Empfehlungen der Verfassung von 183 l, An nahme gefunden. Der Stand der hessischen Frage sei so, daß es zweifelhaft, ob sie wieder an den Bund komme. Preußen behandle sie bekanntlich als ganz interne. Träte jener Fall ein, so könnten die Hessen vielleicht selbst an dere Forderungen stellen. Entscheiden könne der Bund, der ja kein Schiedsgericht nicht. DaS beweise, wie nöthig ein solches. So geschwunden sei doch bei den Regie rungen der Rechtssinn nicht, daß ohne die Stände kein unparteiisches Gericht zu schaffen wäre. Sonst gälte dies ja auch von den gewöhnlichen Gerichten. Daß die alte Verfassung, die man doch nur empfehlen könne, wenn man sie den Hessen für heilsam halte (worüber diese die besten Richter), große Schwierigkeiten darbiete, sei an erkannt. Er wolle darauf nicht zurückkommen, da dann auch auf die Anlässe der Wirren zurückgekommcn werden müsse. Beschleunigt würde die Sache nicht, denn die doch nothwendigen Aenderungen müßten nach dieser auf zwei Landtagen mit Dreiviertclmajorität beschlossen wer den. Dann würde alles inzwischen von Negierung und Ständen Verhandelte, sowie das 1858 an den Bund ge langte Ergebnis? in Frage gestellt. Im Materiellen wären das preußische und das gegentheilige Verfahren gleichbe deutende Correlate, indem jcneS auS der alten Verfassung das Bundeswidrige au. gelassen, dieses das Nichtbundcs- witrige ausgenommen fihen wollte. Aber nach allem Vorgedachten müsse er den Minoritätsantrag empfehlen. Abg. Günther hätte dcbattelose Manifestation, wie in Braunschweig, wenn dazu Gelegenheit gewesen, für gewichtiger gehalten. Er habe die gute Meinung von der Regierung, daß sie ohne andere, freilich nicht ent schuldigende Giünde, den Hassenpflug'schen Maßregeln nicht beigetreten wäre. Hassenpflug habe nur die deutsche Frage für seine Ansichten ausbeuten wollen. Das kur- hefssiche Staatsschiff wäre 20 Jahre lang, wenn auch schwer, mit der alten Verfassung gesegelt. Die Auflösung sei erfolgt, als die Verhandlungen mit Oesterreich und Bayern abgeschlossen. Uebcr die angebliche Demokratie wolle er nicht urthcilen. Vorhanden sei der Radikalis mus im I 1848 überall gewesen. Er sei indeß nicht obenaufaekommen, obwohl in Hessen Jordan's Märtyrer- thum, Criminalprocesse rc. gegen Oppositionelle, gering schätzige Behandlung der Kammer durch den Minister Scheffer, der bei einer Abstimmung gerufen: „0 üanem simptwitas!" und einmal erklärt, was auch die Kammer beschließe, die Regierung werde thun, was sie wolle, Polizeidruck bis in Familienkreise u. Anderes den ganzen gebildet n Theil des Volkes, Beamte und Offiziere, die unter Hassenpflug nicht mehr dienen gewollt, in den Harnisch gebracht habe. Wenn dagegen die Abneigung von Ministern, Rivalität von Staaten maßgebend wären, welche Garantie hätten wir, daß nicht fremde Mächte ihre Conflicte auf dem Boden unsrer Verfassung aus machten? Die angebliche Bundeswidrigkeit habe Abg. Sachße auSeinandergelegt. Selbst bei den Wiener Con- ferenzcn von 1834 habe mau die hessische Verfassung nicht angegriffen, sondern ausgesprochen, daß das Budget bei Anfang des Landtages vorzulegen sei. Ja, ain 7. März 1850, als die Verhandlungen mit Oesterreich im Zuge gewesen, habe Hassenpflug erklärt, daß die Regierung keine Bundesgewalt wolle, die auf die innern Verhält nisse und Verfassungen der Staaten einwirken dürfe, und jede solche Einwirkung zurückzuweiscn entschlossen sei. Ein paar Monate darauf sei die Katastrophe erfolgt. Bereitwilligkeit zu Aenderungen habe noch die letzte Ständeversammlung erklärt. Hiernach werde er für die Majorität stimmen und gegen den Reiche-Eisenstuck'schen Antrag, obwohl er dessen versöhnlichen Geist schätze. Er habe aber nicht so viel Vertrauen zur hessischen Regie rung, um mehr als Benutzung zu neuen Verzögerungen zu erwarten. Je früher die Abhilfe komme, desto mehr gehe der Georgi'sche Wunsch, Parteibestrebungen den Vorwand zu nehmen, in Erfüllung. (Hiermit wird die Sitzung nach 2 Uhr für heute geschlossen und dre Fort setzung der Debatte auf morgen anbcraumt.) provinMnachrichten. B Leipzig, 6. April. Der hiesigen Armenanstalt ist »n den Monaten Januar, Februar und März d. I. die Summe von 1734 Thlr. 25,3 Ngr. an Legaten und Geschenken rc. zugcgangen. — Die am 3. d. M. zum Besten des Theaterpensionsfonds gegebene Thea tervorstellung hat die Summe von 548 Thlr. 25 Ngr. ergeben. /I Chemnitz, 6. April? Unsre Realschulfrage dürste in der Hauptsache als geordnet nunmehr anzu sehen sein. Einer Bekanntmachung der Schulinspcction zufolge hat sich der Rath in Uebereinftrmmung mit dem Stadtverordnetencollegium für Umgestaltung der Real schule auf der Grundlage des Regulativs vom 2. Juli 1860 entschieden, und es wird diese Umgestaltung be reits mit Beginn des neuen Schuljahres, soweit dies schon jetzt möglich, ins Werk gesetzt werden. — Dem Verneh men nach ist hier ein Verein im Entstehen, welcher den Zweck hat, auch das weibliche Geschlecht zu Turnübun gen herbeizuziehen. Ein passender, abgeschlossener Turn platz ist zu diesem Zwecke bereits gesichert. -n- Oschatz, 4. April. Aus hiesigem Bahnhofe hat heute die letzte Friedensrichterversammlung im Leipziger Regierungsbezirke statigefunden. Leider waren mehrere der Herren Friedensrichter vom Erscheinen abge halten. Herr K-eiSdirector v. BurgSdorff hatte den Vor sitz und Herr Amtshauptmann v. Welck die Leitung der Verhandlungen übernommen. Dieselben verbreiteten sich über Almen-, Fcuerlösch- und Straßenbauwcsen, sowie auch über Tanzregulative rc. Von den gestellten An trägen mögen hier nur die auf einen gesetzlichen Zwang zum Setzen von Markirbäumen an CommunicationSwegen, ferner auf Ermächtigung der Feuerpolizeicommissare zur Verabreichung von kleinen Geldbelohnungen während des Feuers an Ort und Stelle, auf Ausdehnung der zum Schuh der fiskalischen Straßen bestehenden polizeilichen Strafbestimmungen aus Eommunicationswege rc. hervor gehoben werden. Die mehrstündige Verhandlung schloß mit der geschäftsmäßigen Wahl des Ausschusses, in wel cher nachstehende Herren gewählt wurden. Herr Kammer herr v.Zehmen auf Stauchitz, Vorsitzender, Herr vr. Platz mann auf Hohnstädt, Herr v. d. Planitz auf Naundorf, Herr v. Schönberg auf Bornitz und Herr v. Abendroth auf Köstern. Druck von B. G. Teubner in Dresden. tz.47; <457; 643. Con- tzEar- »91. dwri. ITHtr. «pi. ti Juni »eise.) ^-«9. Hafer l.e-K K Poln. Vraun« Otädter Eeraer «ingrr Wttinr: do. VN G. K G.; rbacher ichwdtz. 5 B.; «z-Lud- <h G.; . ober- «N G.; » G.;
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