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Dresdner Journal : 28.01.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-01-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186501281
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18650128
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18650128
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1865
- Monat1865-01
- Tag1865-01-28
- Monat1865-01
- Jahr1865
- Titel
- Dresdner Journal : 28.01.1865
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(Bayrrsche Zeitung.) lagesgrschtchte. Dresden: Boni königl. Hofe. — Wien: Au»schußberathungen dcS Abgeordnetenhauses. — Pesth: -eine Octroyirung bezüglich der Justiz« «form. — Triest: Auflösung drS StadtrathS. Loya- litLtSkundgcbung. — Berlin: Adresse des Herren hauses überreicht. Di« Wiener Reise d«S Prinzen Fried rich Karl. Gesetzentwürfe wegen Abgaben von Eisen« bahnen. EtaatSvertrag mit Oldenburg. — München: Landtagseinberufung. General von Madrour f. — Stuttgart: Kammerverhandlungen. — Wies baden: vr. Braun freigesprochen. — Dessau: Lom Landtage. Neuer Militärcommandeur. — Pa ris: Reformirte Presbyterialwahlen. Ein Schreiben deS Herzog- jvon Belluno. Neue Bischofsbriefe bezüglich der Encyklika. DaS Leben Cäsars. — Brüssel: Antrittsaudienz drS neuen preußischen Ge- saudtrn. — Turin: Demonstration. Die Heere»- reduction. Durchbohrung des Mont-Cenis. Protest bezüglich der Encyklika. Aus Neapel. — Kopen hagen: RrichSrathSverhandlungen. — St. Peters burg: Auflösung des sibirischen ComiteS. ZwangS- verkaus bäuerlicher Güter. — Moskau: Adelsver sammlung. — Bukarest: Von den Kammern. — Jassy: Verpachtung der Klostrrgüter. — Athen: Prinz Julius. Präfectenernennungen. Zustände auf den jonischen Inseln. — Nio-de-Janrtro: AuS der neuesten Post. Telegraphische Nachrichten. Lien, Kreitag, 27. Januar. Ja der heutigen Sitzung de« Lbaeordnetrnhause« wurde der Au lraa de« Abg. Ti«kra auf Einsetzung eine« >u«- schnffe« zur Berichterstattung, eventuell Autrag- stellunsi über die vom Kinanzminister v. Plener in der Sitzung vom IS. d. M. abgegebene bekannte Erklärung angenommen. Frankfurt, Freitag, 27. Januar. Da« Lp- pellatio»«gericht aerurthrilte heute den verantwort lichen Redakteur de« Journal« „L'Europe" wegen eine« Schmähartikel« ans den ASnig von Preußen zu fünf Lage» Gefäugaiß. Hamburg, 27. Januar. Da« „Reue Ham burg > meldet, daß der Verein der Manufacturiften eine Commission zur Brrathung über die Stellung der freien Hansestadt Hamburg zum Zollverein viedergrsetzt habe, um den Senat zv ersuchen, mit dem Zollverein ein Abkommen zu treffen, wie die« von Seiten Bremen« geschehen, so daß nämlich die Zollabfertigung hier am Platze stattfinde. Dre«den, 27. Januar. Die „Bayer. Atg." bringt an erster Stelle einen Artikel Über die Compctenz der Bundesversamm lung in der schleSwig - holstetnschen Erbfolge frage. ES wird darin erörtert, daß rin zuständiges Tribunal für die Entscheidung deS Erbfolgestreits nicht vorhanden sei, indem sie ansührt, daß 1) die Landesver fassung der Hcrzogthümer eine Bestimmung in Bezug auf Entscheidung streitiger Throncrbfolge nicht enthalte; 2) einem schiedsrichterlichen AuSspruchc nicht nur der Umstand, daß alle Prätendenten einen solchen weder bisher angerufen, noch sich wahrscheinlich ihm unterwerfen würden, sondern auch der Umstand, daß auch die verfassungsmäßige Lan- deSvertrctung in Betracht kommen müßte, entgegenstehe; Z) die Bundesversammlung, dem Charakter der Bundes verfassung entsprechend, weder selbst sich als Gerichtshof constituiren, noch einen Gerichtshof für diese Angelegen heit bestellen könne; 4) auch ein AuSträgalverfahren, da bundeSgesetzmäßig ein solches nur bei Streitigkeiten von Bundesglirdern unter sich zulässig sei, im vorliegenden Falle, wo einer der Prätendenten kein Bundesglicd, nicht Feuilleton. Die Kesthalle für da« Dresdner SLvgerfest. In Bezug auf die Errichtung der Festhallr für da» diesjährige große deutsche Sängerfest sind wir jetzt in der Lage, aus zuverlässiger Quelle Folgen des berichten zu können: Nachdem auf besonderes An suchen vier wohlrenommirte Dresdner Architekten Skizzen zur Erbauung einer Festhalle dem BauauSschufse einge- rricht hatten, sprach sich eine niedergesetzte Speeialcom- misfion, der auf Ersuchen die Herren Oberlandbaumeister tzänel und Hofbaumeistcr Krüger beigetreten waren, dahin au», daß man daS ringereichte Projekt Nr. lll, jedoch unter gewißen festzuhaltenden Modifikationen in kon struktiver Hinsicht und unter Verwerthung der in dem Projekte Nr. l vorgrlegtrn besonder- beachtbaren dekora tiven Anordnungen zur Ausführung zu empfehlen habe. E» war da» Projekt IN daS deS hiesigen Herrn Archi tekten Eduard Müller, während da» Projekt Nr. l den hiesigen Architekten Ernst Gies« zum Verfasser hatte. Später wurde von Herrn Architekten Eduard Müller jener Specialcommisfion rin durch Zeichnung und Modell erläuterte» neue- Projekt vvrgelegt, nach welchem mittelst eine« DrathsrilsystemS eine außergewöhnlich freie Dach- spannnn- unter gleichzeitiger Sicherheit der Construction erzielt wurde. Diese- neue Projeet wurde mit großer Lieb« und Wärme von der gedachten Specialcommission, namentlich von dem ihr angehörigen BetrirbSoberinspector der östliche« StaatSbahn, Herrn Tauberth, bevorwortet, und hatte auf besondere« Ersuchen Herr Bergrath Weiß- bach von Freiberg die Güte, nicht nur die vorgelegten statischen Verrchnungen zu prüfen, sondern auch selbst ständige Berechnungen von hier in Frag« kommenden rintreten könne, und endlich 5) sicherlich unmöglich sei, die beiden Großstaaten, in deren faktischem Besitz die Herzogthümer sich dermalen befänden, als die berufenen Richter zu erklären. In Bezug aus den letztern Punkt äußert die „Bayer. Ztg": „ES wird schwer halten, auch bei der achtungsvollsten Berücksichtigung der Thatsachc de» faktischen Besitzes eine derartige Befugniß aus demselben zu begründen. Entweder sind die Herzogthümer bei dem letzten Feldzüge befreit worden, oder erobert. Im letzter« Falle endigen überhaupt die rechtlichen Argumente. Im rrstern Falle aber, und dieser muß doch wohl angenom men werden, sind die Herzogthümer ein souveränes Land und stehen nicht unter der richterlichen Autorität anderer Staaten, seien dieselben auch ihre Befreier. Wenn man zudem erwägt, daß rin früherer Prätendent im Friedens- tractate seine angeblichen Ansprüche an die beiden Groß mächte ccdirt hat, sowie, daß die eine dieser Großmächte sich selbst unter den gegenwärtigen Prätendenten zu be» finden scheint, so muß man zu der Ueberzeugung gelan gen, daß es sich bei der Entscheidung deS Erbfolgestret- tes durch diese beiden Mächte um rin erorbitanteS Bei spiel eines Urtheils in eigener Sache handeln würde." Nachdem die „Bayer. Ztg." aus den vorstehenden Er wägungen zu dem Schluffe gelangt ist, daß ein zustän diges Tribunal für die Entscheidung deS Erbfolgestreites nicht vorhanden und daß auch die Bundesversammlung hierzu nicht berufen sei, fährt sie fort, wie folgt: „Allein ebenso zweifellos ist auf der andern Seite daS Recht des Bundes, die Anerkennung eines der verschiedenen Prä tendenten auszusprechen. Er schöpft dieses Recht auS seiner Stellung als europäische Macht und hat dasselbe seit seinem Bestehen in einer Reihe von Fällen, wie z. B. gegenüber dem gegenwärtigen Kaiser von Frankreich oder, wie erst vor Kurzem, gegenüber dem Kaiser von Mexico, wirklich ausgeübt. Dieses Anerkennungs recht des Bundes ist völlig unbeschränkt und gilt für Schleswig so gut wie für Holstein und Lauenburg. Nur kommt bezüzlich dieser beiden Herzogthümer noch daS BundeSverhältniß in Betracht und fügt zu jenem allgemeinen Anerkennungsrecht noch die besondere, auS dem Genoffenschaftsverhältnisse hervorgehende Befugniß, sich darüber auSzusprechcn, welcher Fürst in der Eigen schaft als Herzog von Holstein und Lauenburg als Bun» deSmitglied zu betrachten sei. Hierüber sich schlüssig zu machen und auszusprechen, ist aber die Bundesversamm lung nicht nur berechtigt, sondern unabweisbar verpflich tet. Denn der Zweck des Bundes, die Erhaltung der äußern und inner« Sicherheit Deutschlands und der Un abhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten, ist bei dem Streite über die Erbfolge in einem Bundeslande ohne Zweifel im höchsten Grade bcthciligt. Aus dieser Erörterung geht hervor, daß der Bund sich keineswegs nur mit der Anerkennungsfrage zu beschäf tigen hab«, nicht aber mit der Erbfolge. Diese letztere ist vielmehr die einzig zulässige Grundlage für den Ancrken- nungsausspruch. Der Bund hat denjenigen als Herrn der Herzogthümer anzuerkenncn,welcher daS bcsteRecht auf diesel ben hat. Den übrigenPrätendcnten wird dadurch derBeschwer- deweg an die Bundesversammlung und unter Umständen das AuSträgalverfahren nicht verschlossen, sondern eigent lich erst eröffnet. Die Ueberzeugung von dem Rechte kann sich jede Bundesregierung auf dem ihr geeignet scheinenden Wege verschaffen, und cS ist keineswegs noth- wendig, daß die Rechtsfrage durch einen Ausschuß der Bundesversammlung geprüft und erörtert werde, da ja ein Vortrag des Ausschusses doch keine bindende Kraft für die Bundesregierungen haben würde. Wesentlich ist nur, daß jede Regierung nach rechtlicher Ueberzeugung stimme. Man hat von BilligkcitSgründen, von politi schen Rücksichten gesprochen, die bei der Würdigung der Erbsslgefrage mit in Betracht gezogen werden müßten. Für den Bund kann die» nicht gelten. Die Anerken nung einer rechtlich nicht begründeten Succession in den Herzogthümer« von seiner Seite würde die bedenklichsten Consequenzen haben, denn sie würde die Grundlage deS Rechts verneinen, auf welcher der Bund ruht und auf welcher allein eine derartige Vereinigung von stärker» und schwächer« Staaten sich dauernd erhalten kann. Widerständen aufzustellen. Unter Festhaltung des vor geschlagenen Systems mit einigen praktisch erscheinenden Modifikationen, von welchen namentlich auch die vom Herrn Oberlandbaumeister Hänel angeregte hervorzuheben ist, daß zu Verminderung der Drathseilstärken die Zu nahme der Pfeilhöhen gewünscht werden müsse und dem gemäß die Drathseile durch die Dachconstruction hindurch- zusühren seien, wurde nunmehr den Herren Architekten Giese und Eduard Müller der Auftrag crthcilt, einen neuen Grundriß unter Festhaltung des früher» Müller'schen, insoweit nicht Abänderungen unbedingt geboten waren, perspektivische Zeichnung, Faoade und Längendurchschnitt einzureichen. Diesen Arbeiten hatte Herr Architekt Müller noch ein sauber in Holz ausgeführtes, den Maßstab von 1:24 festhaltendcs Modell beigefügt. Beides, Zeichnung und Modell, zeigte die Großartigkeit des Ganzen, die in der That enorme Spannweite der Halle, und zerstreute die hier und da geäußerten Bedenken vollständig, es möchten die Drathseile der Schönheit dcS Ganzen in de korativer Beziehung Eintrag thun. Der engere Ausschuß trat hierauf in einer Sitzung am 21. Januar den Vor schlägen de» BauauSschuffes allenthalben bei, und eS wur den nunmehr die Herren Architekten Müller und Giese beauftragt, die Detailzrichnungen und Kostenanschläge zu liefern. Die Halle wird eine lichte Spannweite von 160 Fuß, eine Höhe von circa 76 Fuß und eine Länge von circa 470 Fuß erhalten. Die einzige, im Innern um die ganz« Halle herumlaufende, circa 18 Fuß vorsprin gende Galerie wird ihre Zugänglichkeit durch große außer halb deS Gebäude- angebrachte Freitreppen erhalten. Die Dachfläche wird durch hölzerne Gitterträger, welch« zu gleich im Innern eine Deckendecoration zu bilde« berufen sind, gestützt. Diese Gitterträger find in Zwischenräumen von circa 36 Fuß auf di« Länge de» ganzen BauwerkS verthetlt und an die daHber gespannten Drathseile auf- Diese bedenklichen Consrquenzen müßten aber nicht nur dann eintreten, wenn der Bund eine unrechtmäßige Suc cession in den Herzogthümern anerkennen würde, son dern auch dann, wenn cr die rechtmäßige Succession nicht oder so lange nicht anerkennen würde, bis eS durch das Fortschreiten der Thatsachrn unmöglich wäre, dem Anerkennungsausspruche die entsprechende Wirkung zu geben. Es kann nicht zugegeben werden, daß die Bundesversammlung noch nicht in der Lage sei, ein gründliches Urtheil in der Sache zu fällen. Leichter könnte man behaupten, daß die Bundesversammlung, in dem sie die Erledigung dieser eben so dringlichen als wichtigen Angelegenheit noch immer ausgesetzt läßt, all mählich anfängt, sich im Berzugsfalle zu befinden." Tagesgcschichte. Dresden, 27. Januar. Au Ehren des hohen Ge burtsfestes Ihrer Majestät der Königin Marte fand heute Nachmittag bei Ihren königlichen Majestäten Familtentasel statt. Früh war große Reveille feiten der Musikchöre der Garnison und heute Abend werden die öffentlichen Plätze durch Pyramidflammrn der GaScande- laber festlich beleuchtet sein. Wien, 25. Januar. (O. P.) Die erste Section deS Steuerreformausschusses beschäftigte sich in der gestrigen Sitzung mit den zeitlichen Steuerbefreiungen ««gen Urbarmachung öder Grundstücke. ES wurden die Grundsätze dieser zeitlichen Steuerbefreiung besprochen und votirt, wobei besonders hervorzuheben ist, daß eine Steuerbefreiung von 15 Jahren beschlossen wurde. Nach dem in Ansehung dieses Gegenstandes eine große Anzahl Anträge Vorlagen, so wurde ein Eubcomite gewählt, welchem die Redaction der auf diesen Gegenstand bezüg lichen Gesctzesstellen übertragen wurde. Heute wurden die Artikel 3 u. 4 der Regierungsvorlage in Berathung gezogen und dieselben mit unwesentlichen Arnderungen, welche blos die Stilisirung betreffen, angenommen. — Der Ausschuß zur Vorbrrathung der Regierungsvorlage, betreffend die Aufhebung der Steuerfreiheit im Ascher Gebiete hielt gestern eine Sitzung. Die Re gierungsvorlage wurde abgelehnt und dafür ein neuer Gesetzentwurf ausgearbeitet, dessen nachfolgende zwei ersten Artikel angenommen wurden: Art. 1. Die im Lehenge- biete Asch bestehende Steuerfreiheit wird aufgehoben und das Lehcnband gebührenfrei gelöst. Art. 2. Die Ein beziehung dieses Gebiete- in die Eteuerpflicht erfolgt rück sichtlich der Grund- und Gebäudrsteuer mit 1. Januar 1874, rückstchtlich aller andern Steuern mit 1. Ja nuar 1866. Wien, 26- Januar. (C. O. Z.) In der heutigen Finanzausschußsitzung erklärte bezüglich der Bud getabminderungsfrage Polizeiminister Frhr. v. Mec- sery, die Regierung sei bereit, Abstriche nach Möglichkeit, wenn auch nicht in der Höhe, wie sie der Finanzaus schuß ausgesprochen, vorzunehmen; doch müsse sie die» von zwei Vorbedingungen abhängig machen: erstens soll dem Ministerium daS Recht des Revirements innerhalb der einzelnen Refforts zugestanden; zweitens das Budget für 1866 in derselben Weise und noch in dieser Session erledigt werden. — Von Seite deS Finanzausschusses verlangte man zu wissen, wie hoch die Abstriche seien, welche die Negierung vorzunehmen bereit sei. Die Re gierung erklärte, es sei ihr die Angabe einer Ziffer un möglich, so lange jene Vorbedingungen vom Ausschüsse nicht acceptirt seien. Hierauf wurde über Antrag Gro cholski'» mit 16 gegen 10 Stimmen beschlossen: der Fi nanzausschuß könne auf die von der Regierung bekannt gegebenen Vorbedingungen nicht ringehen, so lange diese die Summe der von ihr vorzunchmenden Abstriche nicht genau firire. Hiermit schloß die Versammlung; eine Fortsetzung derselben wurde nicht anbrraumt. — Nach der „Boh." wurde in dieser Sitzung de» Finanzausschusses ferner beschlossen, daß der Finanzaus schuß, der nunmehr bereits den Ausgabeetat vornimmt, die Abstriche selbstständig unternimmt, worauf sich die Minister entfernten. Staatsminister Schmerling erklärte früher auf eine Frage Jngram's, ob der Abstrich so klein sei, daß die Negierung sich schäme, die Ziffer zu nennen, gehängt. Wir behalten uns vor, später noch einmal hier auf dieses höchst interessante Bauwerk zurückzukommen und bemerken für heute nur noch, daß die Stabilitäts berechnungen mit äußerster Sorgfalt festgestellt und der Prüfung der Spccialcommission, der Herr Bergrath Weiß bach seine Mitwirkung zugesagt hat, unterbreitet werden. — s — I Dresden, Donnerstag, 26. Januar, gaben die Herren , Rollfuß, Seelmann und Schlick ihre dritte und , letzte Trio-Soiree. ES kamen darin ein großes Trio t von I. Raff (6-moII), Beethoven's 6-Lur-Trio (op. 1.) c und Mozart's Phantasie u. Sonate (0 mott) für Piano- : forte in vortrefflicher und musikalisch gediegener Ausfüh- z rung zum Vortrag, wobei sich besonders die Herren Roll- r fuß u. Seelmann auszeichneten. Im erstgenannten Trio e spricht sich das Talent des Komponisten ziemlich ungleich- S mäßig aus, größtentheilS reflectiv und kühl, ohne innere - Bedeutung der Gedanken, ohne Macht der Stimmung; z der erste Sah namentlich gewinnt in seiner Durchfüh- - rung keinen klaren musikalischen Inhalt. Am gelungen- - strn erschien der zweite und überwiegend der Finalsatz e durch seine Motive, schwungvolle einheitliche Führung a und ausgcprägtern Charakter, auch in der wirksamer« 1 Behandlung der Streichinstrumente. Sehr brav, correct n und mit Verständniß aufgrsaßt spielte Herr Rollfuß Ma ir zart'» Phantasie und Sonate, rin für den Concertvor- - trag durch die Einfachheit seiner Tonmittel höchst schwie- :- rigr» Stück. Die langsamen Sätze würden theilwrise e einen geringen Grad mehr in der Bewegung vertragen >- haben, wa» dir geschloffene Haltung ihre- Vortrag» und n di« weichere Abrundung in einigen Figuren erleichtert, n LobenSwerth gelang e» dem Spieler, dem Flügel wirk- S same Nüanccn de» Toncolorit» abzugewinnen. C. B. die Summe werde die Erwartungen zufrieden stellen. Gerüchtweise verlautet, die ganze Angelegenheit werde morgen vor das Hau» kommen, damit dieses entscheid«. Pesth, 24. Januar. (Hirn.) Die Vorlagen der ungarischen Hofkanzlei, die Vrrwaltungs- und Justizreformen betreffend, sind soeben von Sr. Ma jestät mit der Weisung herabgelangt, daß diese Vorschläge als k. Propositionen dem Landtage vorzulegcn seien. Die Sorge vor Octroyirung hat sich demnach als ungerecht fertigt erwiesen. Gleichzeitig wurde angeordnet, daß zur Beschleunigung der schwebenden Processe den Richtern der Geptemviraltafel (oberster Gerichtshof) Aushilferefe renten beigegcben und zur Aufarbeitung der Rückstände der k. Tafel (zweite Instanz) einige provisorische Refe renten angestellt werden. Endlich soll auch mit der am 23 d. M. hcrabgelangten allerhöchsten Entschließung die schleunigste Einberufung deS ungarischen Landtag» und außerdem die unverzügliche Inangriffnahme aller zur Auf hebung des MilitärprovisoriumS erforderlichen Vorberei tungen angeordnet worden sein. * Trieft, 24. Januar. Die amtliche Kundmachung der Auflösung des StadtratheS wurde hier in den drei Landessprachen publicirt. Die deutsche Publikation lautet: „Se. k. k. apostolische Majestät haben mit allerhöchster Ent schließung vom 2l. Januar d. I. die Auflösung de» Triester StadtratheS im Grunde de» § 32 des Statutes der Stadt Triest anzuordnen geruht. Dieser mir mit Erlaß des Herrn Staatsministcrs vom 22. d. M. mitgetheilten allerhöchsten Anordnung gemäß erkläre ich den gegenwärtigen Stadtrath von Triest vom heutigen Tage als auf gelöst und außer Wirksamkeit getreten, und bringe dies hiermit zur allgemeinen Kcnntniß. Triest, am 22. Januar 1865. Der Statthalter Sr. k. k. apostol. Majestät in Triest und im Küsten lande, Frhr. v. Kellersperg." — Die „Triester Ztg." bemerkt, daß die Auflösung vorausgesehcn werden mußte und daher Niemanden über raschen konnte. „Der zweideutigen Stellung, in welche die Bevölkerung durch den Beschluß vom vorigen Montag gebracht war, konnte nur durch die Auflösung des Stadt- rathes, der nicht die Meinung der Wähler wiedergiebt, ein Ende gemacht werden. Wir glauben mit der An nahme nicht irre zu gehen, daß schon in Kurzem eine Manifestation der angesehensten Bürger der Stadt in einem dem Beschlüsse deS StadtratheS ganz entgegengesetz ten Sinne stgttfinden werde. (Telegraphischer Meldung zufolge hat sie bereits stattgefunden.) Man weiß cs in nerhalb der besitzenden und geschäftsthätigen Klassen der Bevölkerung wohl zu würdigen, welche Interessen auf dem Spiele stehen können, wenn die künstliche Entfremdung zwischen Triest und den andern Theilen der Monarchie fort und fort genährt wird." Triest, 25. Januar. (W. Bl.) Der städtische Aus- schuß hat heute dem Statthalter sein« loyalen Gesinnun gen au-gedrückt und Ec. Ercellenz gebeten, Se. Majestät den Kaiser davon zu benachrichtigen. Der Statthalter äußerte seine Ueberzeugung, daß die große Mehrheit de» StadtratheS gutgesinnt sei und bei der nächsten Wahl die wenigen, Oesterreich feindlichen Elemente ausgeschlossen werden. Berlin, 26. Januar. (B. Bl.) Sc. Majestät der König empfing heute Mittag die Deputation deS Herrenhauses, welche die Adresse überreichte. Se. Majestät hörte die Verlesung derselben durch den Prä sidenten Grafen Stolberg an, nahm sie sodann aus dessen Händen entgegen und dankte dem Hcrrenhause in einer kurzen Ansprache. — Aus Kopenhagen ist der Ba ron v. Gyldencrone als Geschäftsträger gestern hier eingetroffen. — Die neueste „Provinzialcorrespondenz" sagt in Ucbereinstimmung mit den Wiener officiösen Blät tern: Der Besuch des Prinzen Friedrich Karl in Wien hat, „obwohl ihm bestimmte politische Zwecke nicht zu Grunde lagen, sicherlich dazu beigerragen, die erfreulichen Bande der Waffenbrüderschaft und Bundesgenossenschaft stärker anzuziehen". — Der im Abgeordnetcnhause cingebrachte Gesetz entwurf, betreffend die Abgabe von allen nicht im Besitze des Staars oder inländischen Eisenbahnactienge- sellschaften befindlichen Eisenbahnen nebst Motiven liegt jetzt vor. Die Abgabe soll zunächst im Jahre 1866 Reiseskizzen au« Italien von M. B. Lindau. ui. Genna. (Fortsetzung au- Nr. 22.) Man kann sich einen der Wahrheit sehr nahe kommenden Begriff von der unbehaglichen Beschaffenheit der meisten italienischen Haushaltungen machen, wenn man sieht, welches geringes Maß von Comfort in ihren Trattorien, Osterien und CaföS die Italiener dem Hause vorziehen. ES mögen dergleichen Locale noch so elegant eingerichtet sein — und weiter nach Süden hin bleiben schließlich nur noch die Cafes übrig, in welchen man einige Spuren von Eleganz suchen darf —, Etwas ist ihnen immer eigen, waS den deutschen Geschmack unbehag lich anweht, sei es die Unbequemlichkeit dcS Mobiliar», oder die trotz aller UebertünchungSversuche immer und überall wieder durchbrechende italienische Unsauberkeit. DaS tn seiner Einrichtung noch fast ganz neue Cafs „Concor dia" macht hiervon eine rühmliche Ausnahme, und ich hätte meinen oollö ool lotto v pono bei der deutschen Zei tung, die ich hier fand — ich weiß nicht mehr, ob c» die Augsburgerin, oder die Kölnerin war —, mit dem größten Wohlbehagen verzehren können, wenn nicht bald nachher einige junge Offiziere eingetreten wären und, dicht neben mir Platz nehmend, ein laute» polterndes poli tische» Gespräch fortgesetzt hätten, da- mich anfänglich ziemlich gleichgiltig ließ, bald aber durch die Anmaßung, womit die jugendlichen Helden deS ronmo L'lwlii über Deutschland und Deutsche urtheilten, meine Aufmerksam keit von meiner Lectür« ablenkte. ES störte mich be sonders der Argwohn, daß man dem Gespräche absicht lich diese Wendung gegeben habe, nachdem man au» der Zeitung, welche ich la», erkannt, welchem Lande ich an gehörte. Jetzt, nachdem ich solchen Kundgebungen einer ziemlich wohlfeilen Bravour noch anderwärt» begegnet
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