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Dresdner Journal : 06.04.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-04-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186504065
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18650406
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18650406
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1865
- Monat1865-04
- Tag1865-04-06
- Monat1865-04
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- Dresdner Journal : 06.04.1865
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7V. DonuerStag, den 6. Apnl. Lt—t», Kuouv.rv! i Kgr. lm Li-t-»", »ritt k««» »»strntrnprelst: Kür äckL It»»«» «i»r »»»palt«»«» Aollvr 1 Kgr. I/Ltsr ,^LiL^OH»v!d" älE ^OälEr G «rfitzetnenr »tt ck.r «o»»- «°ä r«t«i»g. ^d«o<1» Nir ä»n -olgouck«» T»U. Dres-MrIoimml. Verantwortlicher Redakteur: I. G. Hartmann. 18V5 »»serattm>uaah«r lmswüri«. I^ipilg: t». L»xno»r»r^n», Lommiiolovlte g«, Or«»äl>«r ckouronl»; »ben>1»,.; 77. Knorn», tt. lir-UNN! K»n>dllrg - Lliov» Ntt»Lx,r»!i>, L Voocnn, v»rlin: Ono>-io»'»t!d« liucl, kxlxil., krrrnrrrx'» tture.iii; »r«w«o: L. Lcororr»-; SrsilM Uovi, 8rxxonn; krankknri ». N.: ^xuorn'sob« vuclib.; Löw: L„ol.r IlxvrnL«; kari,! v. (28, rur <ie bvu- »osnn,^; kr»g: In. t!>iiti.iv«'» liiiokl,.; Vt«»: Lvwptoir <i. k. VVieuor i^vitung, 8tei'i»o-pl. 80 ', Yeraurgrbrr: Lönigl. Lipoäitiou 6», vroocknor ^ouruatH^ vr«,ä«o U»ri«llitr»„« Ko 7. Amtlicher Theil. Verordnung, dir unter dem 6. Juli 1854 wegen der Verhinde rung des Mißbrauchs der Presse und unter dem 13. Juli 1854 in Betreff des Vereinswesens gefaßten Bundestagsbeschlüsse betreffend. Wir, Johan», von Sottet Gnaden Ktntt non Sachsen re. re. re. haben beschlossen, die mittelst der in dem Gesetz- und Berordnung«bla1te vom Jahre 1855 Sette 22 und 30 abgedrucktrn Verordnungen vom 29. und 30. Januar desselben Jähret publittrten Bundrttagtbeschlüsse vom 6. Juli 18-4, di« Verhinderung det Mißbrauch» der Press« betreffend, und vom 13. Juli desselben Jahre«, da» Berein«wesen betreffend, für den Bereich hiesiger Land« rvteder außer Wirksamkeit zu setze«. Indem Wir die» hiermit thun, heben Wir zugleich dir, zur Nu«führung dieser Bunderbeschlüffe mit Unserer Genehmigung von dem Ministerium de» Innern erlasse nen Verordnungen vom 30. und 31. Januar 1855 (Ge setz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1855, Seite 27 und 32) andurch auf, und verordnen, daß nunmehr lediglich den Borschristen de» Prrßgrsetzr» vom 14. März 1851 und de» BereinSgrsetze» vom 22 November 1850, sowie den rtnschlagenden Bestimmungen de» Gewerbege« setze« vom 15. October 1861, ingleichrn den zu Aus führung dieser Gesetze erlassenen Verordnungen, nachzu gehen ist. Urkundlich haben Wir diese Verordnung eigenhändig vollzogen und das Königliche Siegel beidrucken laffen. Dresden, am 30. März 1865. (I-. 8.) Johann. Friedrich Ferdinand Frhr. von Beust. Nichtamtlicher Theil- Uebersicht. relearaphisch« Nachricht,» kagetgeschichte. Wien: Oesterreichs Haltung in der Herzogthümerangelegenheit. Parlamentarische«. Bene dek. Eine polnische Deputation. — Berlin: Kam- mrrverhaudlungrn. — München: Kammervrrhand- lungen. Bildung einer parlamentarischen Partei. — Stuttgart: Vom Landtage. — Hannover: stammervrrhandlungen. — Kassel: Der Wahl gesetzentwurf abgelrhnt. — Oldenburg: Ver handlungen wegen de« Hamburger Contingent«. — Pari«: Der neue Telegraphenvertrag. Quarantäne- maßregeln. Nachrichten au« Japan. — Brüssel: Telegraphenverbindung mit Amerika. — Turin: Kämpfe mit Räubern. Die Eisenbahnfrage. Tambu rin! erschossen. — London: ParlamentSverhandlgn. — Riga: Livländischer Landtag. — Warschau: General Trcpoff zurück. Aenderungen bezüglich de« Kriegszustand«». Militär nach Rußland. Große Bau ten. — Bon der polnischen Grenze: Verhaftun gen. — Bombay: Nachrichten der neuesten lieber« landpost. — New-Uork: KriegSnachrichten. Bom Kongreß zu Richmond. Schleswig-Holstein. (Eine österrrichsche Depesche. Die Besprcchungrn mit dem Sechsunddreißiger-AuSschuffe in Berlin. Zur Flaggenfragc.) Innere Angelegenheiten. (Dir Bundr»besck>lüfle w gen der Presse unv de» BereinSrechtS außer Wirksamkeit gesetzt.) Ernennungen. A-rsetzungen re im Sffentl. Dienst,. Dresdner Nachrichten. Gerichtsverhandlungen. (Leipzig.) Feuilleton. Inserate, rageskaleuder. Börsen- »achrtchteu. TtlrgrnMsche Nachrichten. Berlin, Mittwoch, 5. April. Jur Abgeord netenhaus« legte heute der Kriegsminister v. Roon einen, außerordentliche Geldbewilligungen für die Mari»e fordernden Gesetzentwurf vor, welcher für die nächsten sechs Jahre IS Millionen (wovon io Millionen mittelst Anleihe) zu Hafeubauteu und znr Beschaffung von Kriegsschiffen verlangt. Der Kriegsminister erklärt hierbei, Preußen fei ent- schlöffe», i« Befitzr Kiels zu bleiben. Vie Befe stigung Kiels und der Jahdrwüuduug, sowie die prompte Beschaffung von Pa»zrrfregatteu erheisch- te» die geforderte Summe. Die betreffende An leihe sei von 187L ab mindestens jährlich mit 1 Pro- ee»t zu tilgen. Der Entwurf wurde einer beson der» Eowmisfion überwiesen. St. Petersburg, Dienstag, 4 April, >bends. Dir amtlich« „Nordische Post" weist die von Wiener Blätter« gebrachten Gerüchte über die angeblich aulgebrochene sibirische Pest zurück. Der herr schende Typhus sei im Abuehmen begriffe». Es sei däher nicht nöthig, neue Hospitäler zu errichten. Cagesgrschichte. — Lien, 3. April. Obgleich die kaiserliche Regie rung sich die Motive de» Antrag», welchen di« Regierun gen von Bayern, Sachsen und Großherzogthum Hessen in der Sitzung der Bundesversammlung vom 27. v. M. in der Herzogthümrrangelrgenheit «tngebracht haben, nicht anzueignen vermochte, so entsprach doch der Inhalt de» Anträge« selbst vollständig den Vorschlägen, welche bei den unmittelbaren Verhandlungen mit dem preußischen Cabinrt von hier auS gemacht worden sind, und mußte daher dir Zustimmung de» Präsidialgesandten erhalten. Oesterrrichscherseit» war eS freilich der Stel lung beider deutschen Großmächte zur Sache angemcffenrr erachtet worden, sich der Abstimmung über die formelle Behandlung der Angelegenheit zu enthalten und ihre Er klärungen erst bei der Beschlußfassung über den Antrag selbst abzugeben. Daß hierauf von der andern Seite nicht eingrgangen, vielmehr der zunächst getroffene Schritt al» eine „Ueberstürzung" der BundeSmajorität bezeichnet wurde, wußte hier den übelsten Eindruck hervorbringen und di« sofort eingelegte Verwahrung deS Herrn Prä- sidialgrsandten die vollste Zustimmung deS kaiserlichen CabtnetS finden. — Man ist von hier au» der von Preußen geltend gemachten Ansicht, daß der Erbprinz von Augustenburg keinen unbestreitbaren Anspruch auf da« Gesammtgebiet von Schleswig. Holstein habe, nie mals entgegengetreten, da derselbe aber von allen drei Vertretern der deutschen BundrSmächte in der 7. Sitzung der Londoner Conferenz vom 28. Mai v. I. al» der jenige Fürst bezeichnet worden war, welcher in den Augen Deutschlands die meisten Ansprüche in sich vereinige, dessen Anerkennung durch den Bund gesichert sei und der auch die unzweifelhafte Zustimmung der großen Mehrheit der Bevölkerung dieser Länder für sich habe, so machte die kaiserliche Regierung in Berlin den Vorschlag: Oesterreich und Preußen übertragen die Titel, welche ihnen der 3. Artikel deS Wie ner Frieden» auf den Besitz der Elbherzog- thümer verliehen hat, auf den Erbprinzen von Augustenburg und verstärken damit seine An sprüche in solcher Weise, daß er in die Regierung dieser Länder, vorbehältlich der Ansprüche anderer Prätendenten — welche vor der Bundesversammlung, bez. der von ihr zu bestellenden Austrägalinstanz noch immer verfolgt wer den können — eingesetzt werden darf. ES dürfte dies von jedem unbefangenen Bcurtheiler als der einfachste AuSweg aus dem Labyrinth der einander durchkreuzenden Erbansprüche und als da» beste Mittel angesehen wer den, die berechtigten Wünsche der Bevölkerung Schles wig Holsteins zu befriedigen. Preußen versagte diesem Vorschläge seine Zustimmung, und wenn c» auf dem gegentheiligen Standpunkte verharrt, so wird, um nicht den Frieden im Bunde zu stören, nichts übrig bleiben, als die Fortdauer des provisorischen Mitbesitze» und der gemeinsamen Verwaltung dieser Länder durch die Ver treter der beiden deutschen Großmächte, Wobei jedoch die kaiserliche Regierung dir Hoffnung nicht aufgiebt, Preußen zu einer freundschaftlichen Vereinbarung unter annehm baren Bedingungen früher oder später zu bewegen. * Wie», 4. April. (Tel.) In der heutigen Sitzung de» Abgeordnetenhauses wurde von Seiten des Han delsministerium» dec Entwurf de» neuen Zolltarif» sammt Einsührung»gesetz und BollzugSvorschrift vorgelegt. Dar auf wurde da» Budget für Unterricht, sowie für den UnterrichtSrath nach den Anträgen de» Finanzausschusses erledigt. — (O. P.) Der Ausschuß für den Berger'schen Antrag, betreffend die Erläuterung de» § 13 der Ver fassung, beantragt folgende» Gesetz : .Zur Zeit de» nicht versammelten Reich-rathes ist die Ne gierung nach tz t3 berechtigt, nur dringende, in den Gesetzen nicht vorgesehene und den Staattgrundaesetzen nicht zuwiderlausende Verordnungen unter Verantwortlichkeit de» Gesammtministerium» mit provisorischer Gesctzeskrast zu erlassen. Jede solche gesetzliche Anordnung tritt auher Wirksamkeit, wenn sie nicht die Geneh migung de» nach ihrer Erlassung cinberusenen nächsten ReichS- rathe» erhält.' Der Ausschuß beantragt ferner folgende zwei Reso lutionen zur Annahme: 1) Dah da» verfassungsmäßige Recht de» Reich-ralhe», zu jeder Art und jedem Acte der Gesetzgebung durch Zustimmung mitzuwirken, durch den § 13 nicht aufgehoben werde, daher sich da» Hau» der Abgeordneten gegen jede diesem Rechte widerstrei tende Auslegung oder Anwendung jene» Paragraphen verwahrt. 2) Daß der § 13 nach seiner dermaligen Fassung nur in dringenden Fällen und aus vorübergehende Verhältnisse Anwen dung finden kann, und daß jede hternach getroffene Verfügung mit dem Aushören de» besonder» Falle», für welchen sie erlassen werden mußte, außer Wirksamkeit trete. Berichterstatter ist vr. Berger. Eine Minorität be antragt motivirte Tagesordnung. — (Pr.) Infolge telegraphischer Berufung traf der Armeecommandant Feldzeugmeister Ritter v. Benedek gestern Abend A 10 Uhr mit dem Triester Postzuge au» Verona hier ein.— AuS Lemberg ist eine Deputation von polnischen Edelleutrn hier angekommen. Die selbe besteht aus den Grafen E. Dubsky, M. Merey, B. KuzminSki, Theodor Ritter v. Jordan, Wilhelm Graf BaworowSki und Ritter A. v. ZawadSki, und wird Don nerstag von Sr. Maj. dem Kaiser in besonderer Audienz empfangen werden. Berlin, 4. April. (B. Bl.) Im Abgeordneten hause wurde heute die Berathung de» Gesetzentwurfs, brtr. die Regulirung ter schlesischen Zrhntverfassung, fortgesetzt »nd die Vorlage nach den Beschlüssen de» Herrenhauses fast einstimmig angenommen. Darauf trat da» Hau» in die Berathung der bekannten, gegen den K 35 der Städte ordnung (Bestätigung-recht der Regierung bei Magistrats wahlen) gerichteten Petitionen. Dir erste Petition ist die bekannte der Stadtverordneten zu Königsberg i. Pr., die Angelegenheit deS Stadtrath» Weller betreffend, welche über angeblichen Mißbrauch deS OberaussichtSrecht» Be schwerde erhebt. Die Gemeindecommisston beantragt Ucber- weisung der Petition an die StaatSregierung zur Abhilfe. Abg. vr. Kosch beantragt die Hinzufügung einer Erklä rung dahin, daß die von der StaatSregierung in Anspruch genommene Aukdehnung de» Oberaufsichtsrechts den Be stimmungen der Städteordnung widerstreite. Neber diese Petition erhebt sich eine längere Debatte, in welcher der Commisiar deS Ministers des Innern das Verfahren der Königsberger Regierung zu rechtfertigen sucht und die Berechtigung zur Rüge au» dem allgemeinen Oberaus- sichtsrecht herlrttet. Herr Möller und Virchow bekämpfen energisch diese Sätze. Gegen das Amendement Kosch hat die Commission nicht- rinzuwendezr. Dieses Amendement wird mit sehr großer Majorität angenommen; dagegen sind nur die Konservativen. Das Haus prüft sodann die Beschwerden der Königsberger Stadtverordnetenver sammlung und der Rechtsanwälte Moldanke und Reich in Wehlau, Podlech in Bartrnstcin, wonach den Rechts anwälten deS ostprcußischen Tribunals befohlen ist, die Genehmigung zur Fortführung ihrer Function al- Stadt verordnete nachzusuchen. Die Commission empfiehlt die Ueberwrisung zur Berücksichtigung mit der Erklärung, daß der SlaatSministerialbeschluß vom 2. März 1851 mit den bestehenden Gesetzen, namentlich mit der Cabi- net-ordre vom 13. Juli 1839, und mit den Bestim- Feuilleton. Dresden, 5. April. Gestern fand Ole B. Bull'» Eoncert statt. De» Künstler» Ruhm ist zu alt und wohl« begründet, um noch der Stimme der Kritik zu bedürfen; wir können un» nur des Genüsse» freuen, diesen Geiger wieder, oder überhaupt noch zu hören. Er ist noch «in Repräsentant jener von Paganini und nach ihm aus gebildeten Biolintechnik, welche die höchsten Künsteleien und reizenden Spielereien der Virtuosität besonder» be vorzugte, und von der man sich mit künstlerischem Recht zum Besten der Pflege clasfischer Musik abwendete. Den noch wird auch jene Spectalttät der Virtuosität stet» eine bedingte Berechtigung bewahren, wenn sie, wie von Ole Bull mit einer bedeutenden Individualität, voll Geist und charakteristischer, originellster Eigenartigkeit — auch in den Compofitivnrn — und mit vollendeter Meister- schaftund merkwürdiger Sicherheit auSgeübt wird. Und diese Originalität erstreckt sich bei Ole Bull auch auf die Be handlung seine» Instrument», auf di« entschiedene Selbst ständigkeit seiner Spirlmrthodr, einzig und allein für ihn paffend und etgenthümltch, nicht jedoch um al» schulgerecht zur Nachahmung aufzufordern. Eia anderer Theil seine» Spiel» aber fällt mit den höchsten Zielen der ausführenden Kunst überhaupt zu sammen. Sein viel mehr kleiner al» großer Ton ist von ungemeiner Jntrnsivität, Läuterung und Vergeistigung. Schmelz, Weichheit und gedeckte Füll« geben der mittler« und tiefen Tonlage ost den Klang eine» Holzblasinstru ment», oder bester noch die Lonfärbuag einer schönen italienische« Altstimme, bisweilen namentlich auf der O Saitr zum wahrhaft großen Ton gesteigert. Die Wir kung ist von wunderbarer unbeschreiblicher Schönheit. Die merkwürdige Eigruthümlichkeit seine» Jnstrumen», «ine N. Amatt-Geige von seltenster Vollkommenheit, hat na ¬ türlich ihren Antheil daran; aber die künstlerische Ver wendung, die seine seelische Ausbildung diese» edeln Klang- eolorit» in allen zartenEchattirungen, Modulationen, Aceta ten und Steigerungen, sein genialer Cantilenvortrag: da» ist Ole Bull'S alleiniges Eigenthum. In diesem spricht jeder Ton innerste Poesie de» Gesänge» voll schwärmerischer Wrhmuth, tiefer Klage, träumerischer Melancholie, unsre Scelrnstimmung mit sympathischer Gewalt umstrickend, unser Ohr mit süßem Tonzauber entzückend. Ole Bull gehört zu jenen Virtuosen, dir da« Instrument vergessen wachen, er redet in seinen Melodien mit verklärtem Tonelement frei und eigen von unvergeßlichem Ausdruck. Der Coneertgebrr spielte Paganini'S ckur-Eoncert; er ist der einzige der jetzt lebenden Violinvirtuosen, der mich wahrhaft an Paganini erinnerte; sein national charakteristische» Wesen trat in eigenthümlichster und geist reicher Weise hervor in einer Phantasie-pastorale (Be such auf einer norwegischen Senne) voll reizender Volk», weisen, und in einer Polacca-Guerriera mit Introduktion und Rrcitattv. Ein Larghetto Mozart'» erfüllte da» Ge- müth am einheitlichsten mit tiefstem reizend berückendem Eindruck. Der Beifall war enthusiastisch. Der Pianist Herr Löo Lion au» Berlin vervollstän digte da» Programm durch seine Mitwirkung. Er spielte Weber'» Eoncert in k moll, Chopin» kio-ckar-Notturno, Gavotte von 8. Bach und Romanze und Eaprice eigner Eonr- Position, und bekundet« rin erfreuliche» Talent durch recht fertige Technik, musikalisch au»gebild«trn und jugendlich feu rigen Vortrag, mit sichtlicher Neigung zu eleganter und brillanter Behandlung. Seine Technik muß nur noch an feiner Durchbildung und Sicherheit gewinnen, sein Spiel an Ruhe und formeller Beherrschung, womit auch die Wiedergabe seiner Auffassung sich künstlerisch abgerun deter und tnhaltreicher gestalten wird. Aehnltche» unge fähr wäre über Herr« Lion » Ouvertüre zu sage«, welche da» Eoncert eröffnete und jedenfalls ein frische- jugend lich talentvolle» Streben zeigte, dem noch auf verschie denen Wegen schöne Ziele winken. DaS Witting'sche Mustkchor führte die Orchesterpartie au». C. Banck. Mittheilungen über Otto Ludwig von Moritz Heydrich. (Fortsetzung au» Nr. 77.) Ueber seinen literarischen Nachlaß hatte L. nicht» ver fügt, e» lag weder ein Testament, noch eine bestimmte Willensäußerung darüber vor. Deshalb vereinten sich Hofrath G. Freytag, vr. B. Auerbach, Rector Klee, Düboc (R. Waldmüller), Maler Gey und M. Hrydrich, um im Einverständnisse mit der Witwe für eine beab sichtigte GesammtauSgabe der Werke O. L.'S den Nach laß zu ordnen und zu sichten, über da» in dieselbe Auf zunehmend« zu berathen und zu entscheiden. Zu Mi chaeli» 1864, beim Wohnungswechsel, hatte L. einen Theil seiner Manuscripte, in besonderer Kiste aufbewahrt, durch gesehen, und Viele» davon von den Seinen vernichten laffen. Al» ich ihn bat, damit Einhalt zu thun, meinte er, dir Seelen aus den von ihm entworfenen Dramen ständen Nacht» vor seinem Bette und wollten ein Leben haben. Dem müsse er ein- für allemal ein Ende machen. Er wollte noch andere Kisten durchsichtcn, wa» jedoch nicht geschah. Denn gegen Weihnachten loderte die Dich- tergluth so mächtig wieder auf, daß er trotz immer zu nehmender SchmerzenSfoltern bi» Ende Januar mit seinem letzten Werke: „Tiberiu» Gracchus" dichtend und sinnend beschäftigt war. Nach den letzten Nieder schriften in seinem HauSkalendcr wurde der 1. Act am 21. Januar beendet — dann, am 25. Januar: ,, Ar- betten, wenn e» auch nicht verboten wäre, unmöglich." Biele» vom Plan, der ihn seit Jahren beschäftigte, und mungen der Städteordnung nicht im Einklang? stehc. Herr LaSker: Der Rechtsanwalt ist zwar Staatsbeamter, bisher aber hat man jenen Ministerialbeschluß nie aus die Recht-anwälte ausgedehnt; die jetzt beliebte Inter- pretation verfolgt ein klar ausgesprochene« Ziel. Rechts anwälte sind in Communaldchörten kleiner Städte wich tig; schließe man diese au», so entzieht man jenen jeg liche Belehrung über die Gesetze. Der Justizminister: Rechtsanwälte sind Staatsbeamte und müssen deshalb dir Erlaubniß nachsuchcn, wenn sie Stadtverordneter wer den wollen. — Darauf wird die DiScusston vertagt. München, 3. April. (N. C.) In einer heute statt gehabten geheimen Sitzung der Kammer der Rcichs- räthe gelangte der Entwurf der Adresse an Se. Maj. den König zur Berathung. Da die Sitzung nur eine halbe Stunde dauerte, so hat, wenn überhaupt, doch je drnfalls nur eine kurze Debatte ftattgefunden. Der Ent wurf ist in der That auch unverändert nach den Vor schlägen des Ausschusses angenommen worden; Referent war Herr Reichsrath vr. v. Harleß. Das Slaatsmini- sterium war in der Sitzung nicht vertreten. Der Wort, laut der Adresse wird erst nach ihrer Uebergabe an Se. Majestät mitgetheilt werden. — Auf morgen ist eine Sitzung des ersten Ausschüsse» der Kammer der Abge ordneten anberaumt, in welcher die Amnesticfragc zur Berathung getanzt. Der Referent Pros. Edel schlägt, dem Anträge der Abgeordneten der Pfalz entsprechend, eine allgemeine Amnestie vor, und dessen Ansicht soll vom ganzen Ausschuß getheilt werden. — In einer am 28. v. M. stattgehabte» Versammlung der Abgeordneten zur Bildung einer „parlamentarischen Partei" wurde ein Ausschuß zur Entwerfung eines Programms gewählt; dieses Programm soll nun heute Abend in einer allgemeinen Versammlung berathen und festgestellt wer den. In demselben wird namentlich hcrvorgehoben: An erkennung der bisher bei der GesetzgcbungSreform maß gebenden Principien als die richtigen, Erweiterung der Kammer der Reichsräthc durch Wahl von Vertretern de» größern Grundbesitzes, der Industrie und der Universi täten, gesetzliche Regelung der Verhältnisse der Dissiden ten, Festhalten an dem Rcligionsebicte, Beseitigung aller Hemmnisse, welche dir volle Nutzbarmachung der indivi duellen Kräfte irgendwie hindern können, Schaffung von Gerichtshöfen für Entscheidung der streitigen Fragen aus dem öffentlichen und dem Verwaltung-rechte, gesetzliche Regelung der Militärjustiz, Umgestaltung der Hecres- und Landwehrverfaffung mit Rücksicht auf die Sicher stellung der Wehrkraft des Staates und die Schonung seiner finanziellen und wirthschaftllchen Kräfte, Einigung Gesammtdeutschland» in einem deutschen Parlamente, keine Art von Hegemonie eines Stammes oder Staate». Der Schluß besagt: „Jeder Act der Vergewaltigung an einem deutschen Staate oder Stamme zu Gunsten eines Einzrlstaales ist ein RechtSbruch, den die ganze deutsche Nation al- einen Angriff auf ihre Existenz mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln bekämpfen wird." * Stuttgart, 4. April. (Tel.) In der heutigen Sitzung der Kammer der StandeSherren wurde der Gesetz entwurf über die Ablösung öffentlicher Lasten mit 22 gegen 6 Stimmen ohne Debatte angenommen. — In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde über Fetzer'» Antrag, ein aus allgemeiner Dienstpflicht beruhen de» Wehrsystem behufs Wehrhaftmachung des ganzen Volkes herzustellen, mit 45 gegen 41 Stimmen die Ta gesordnung beschlossen. Dagegen wurde mit 74 gegen 11 Stimmen die Förderung militärisch organisirter Jugend wehren der Regierung anempfohlen. Hannover, 3. April. (N.-Z.) Die Kammern ver handelten heute in vertraulichen Sitzungen die Rückwir kung der Zollverein-Verträge auf den Staatshaushalt und di« von der Regierung deshalb vorgeschlagenen Maßnah men in erster Berathung. Aeußcrm Vernehmen nach be ruhen dieselben in Finanzoperationen. In der Vorlage soll auch schon auf die von den Ständen in der vorigen Diät gewünschte Aufhebung der Lotterie Rücksicht genom men und die Einstellung derselben auf den 1. Juli 1866 in Aussicht gestellt sein. Der damit verbundene Ein nahmeausfall beträgt 78,000 Thlr. Die ganze Vortags der erste Act, zum Theil in schwer zu entziffernder Nie derschrift, fand sich in der letzten Mappe vor. Noch in den letzten Tagen sprach er zum Arzt: „wenn'- doch noch möglich wäre" — was denn lieber Ludwig? „zu — ar beiten." Sonst klagte er über nichts. Im Fieberdelirium sprach cr viel vom Theater. Als ich ihn am Tage vor dem Ende nochmals sprach und bereits einen Sterbenden fand, verstand ich nur noch die Worte: „ja man kann zu etwas Närrischem kommen — mein Arzt wird sich über die Geschichte auch gewundert haben —; über Ein Ding möcht ich noch Klarheit haben." Fast bi» zum letzten Augenblicke war sein Geist klar, sein Sterben war so ruhig-erhaben und heldenhaft-großartig wie sein Leben. Die schlichte klaglos-feierliche Hoheit, die er bis zuletzt zeigte, sie ist mit wehmüthig ergreifender Schönheit, wie in Vorahnung de» schweren letzten Ganges ausgesprochen vom Dichter selbst in der vierten Scene seine» Schwa» ncngesanqe» — in Versen, die er immer wieder seiner Frau vorlaS, von denen Beide sich nicht trennen konn ten. Fast Wort für Wort trafen sie ein, bi» auf dir eine Thräne — die erst«, die ich bet dem Gewaltigen sah, kurz vor dem Ende. Hier sind sie, diese markerschüttern den Verse: Ihr Götter! keinen Abschied! Denk' wo ein Römer, da ist Rom, und Götter Schau n golden aus un» nieder überall Nein, keinen Abschied, keinen! Wie der Hirsch — So hört' ich ost, ich selber liebte nie Der Jagd grausame Lust — der edle Hirsch, Wenn lödtlich ihm der Pfeil in'» Leben drang, Stirbt ohne Laut. Nur eine Thräne lebt Im großen Äug'; so sinkt er stumm zusammen Zum Nacken still da» Haupt. So klaglo» heilig Wie diese« edle Thier, starb unser Gluck. Noch einmal eh' ich gehe, laß da« Hau-, Wo meine Wiege stand, mich grüßen, dann Wie Kinder plaudern wir von schönem Tagen;
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