01-Extrablatt Dresdner Journal : 29.07.1866
- Titel
- 01-Extrablatt
- Erscheinungsdatum
- 1866-07-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-18660729019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-1866072901
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-1866072901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1866
- Monat1866-07
- Tag1866-07-29
- Monat1866-07
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- Titel
- 01-Extrablatt Dresdner Journal : 29.07.1866
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Extra Blatt des Dresdner Journals. Ausgegeden: Sonntag, den 2S. Juli 1866, Nachmittags 5 Uhr. Telegraphische Nachrichten. Berlin, Sonntag, 29. Juli, Morgens. Rach amtlichen Meldungen ist am 28. Juli zu Nikolsburg ein Waffenstillstand auf A Wochen vom 2. August an und eine FriedenS- vasis zwischen Oesterreich und Preußen unterzeichnet worden, vorbehältlich der Zustimmung Italiens. Oesterreich erkennt die Auflösung des Deutschen Bundes an, scheidet aus dem neu zu gestaltenden Deutschland und willigt in alle Einrichtungen, die Preußen in Nord- deutschland treffen wird, einschließlich der Territorialveränderungen. Es cedirt den Antheil an Schleswig-Holstein und zahlt einen Theil der Kriegskosten. Mit Bayern wird durch v. d. Pfordten in RikolSbura ein Waffenstillstand auf S Wochen abgeschlossen; wenn Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt einen solchen ver- langen, ist General v. Manteuffel ebenfalls dazu ermächtigt. Die „Nat.-Atg." bemerkt in Bezug auf den ersten Satz des vorstehenden Telegramms: „Nach den bishe rigen Berichten ist es jedoch sehr zweifelhaft, ob nicht in Beziehung auf Sachsen besondere Clauseln bestehen. Von dem Verhalten der andern Staaten scheint man in Wien nicht besonders erbaut zu sein; man hat sich bei der Schlaff heit des Beistandes nicht für moralisch verpflichtet gehalten, die süddeutschen Länder auch nur in den Waffenstillstand einzuschließen. Welche Stellung diesen aber weiter zugedacht ist, bleibt bis jetzt ganz im Unklaren." Wir schließen hieran noch folgende vorliegende telegraphische Meldungen: Nikols bürg, Freitag, 27. Juli, Vormittags. (W. T. B.) Gestern sind die Friedens präliminarien zum Abschluß gekommen, vorbehältlich der Ratification. Infolge dessen ist die Fortdauer der Waffenruhe bis zum 2. August genehmigt worden. . Paris, Sonnabend, 28. Juli. (W T. B.) Eine telegraphisch hierher gelangte Mit- theilung aus der „Wiener Abendpost" meldet: Die Einstellung der Feindseligkeiten ist bis rum 2. August verlängert worden; von diesem Tage au soll ein auf A Wochen abgeschlossener Waffenstillstand in Kraft treten. — Graf Karolyi hat dem Kaiser die mit dem preußischen Bevollmächtigten vereinbarten Friedenspräliminarien überreicht. Frankfurt a. M., Sonnabend, 28. Juli, Nachmittags. (W. T. B.) Der zum Civil- commissar der Stadt Frankfurt nebst deren Gebiet ernannte Landrath v Madai hat heute die Geschäfte übernommen. Frankfurt a. M., Sonnabend, 28. Juli, Abends. Rach dem Austritt Sachsen' Meiningens aus dem bisherigen Bunde ist das meiningensche Infanterieregiment, welches in Mainz gestanden, durch einen Befehl -es Herzogs in feine Heimath zurückgerufen worden. Nach dem zwischen dem Mainzer Gouvernement und dem Commando des Eontingents ab geschlossenen Vertrage verläßt das Eontingent heute ohne Obergewehr die Festung und kehrt mit Genehmigung des preußischen Obercommandos in Frankfurt von Heitersheim an der Taunusbahn per Eisenbahn nach Meiningen zurück. Seit einigen Tagen ist der Erbprinz von Sachsen Meiningen hier anwesend. Neueste Nachrichten. Dresden, 29. Juli. Nach einer Bekanntmachung der hiesigen k. preußischen Commandantnr ist von Seiten des k. preußischen Generalgouvernements gestattet worden, daß diejenigen Bewohner Dresdens, weiche im Besitze von noch geltenden Jagdkarten pro 1866 sich befinden, ihre Jagdgewehre aus dem hiesigen Zeughausdepot gegen Dorzeig des Jagdscheines und Abgabe einer Quit tung am 30. und 31. Juli, Vorm, von 9 bis 12 Uhr, zurückerhalten können. Berlin, 29. Juli. Der heutige amtliche „StaatS- Anz." schreibt: „Wir sind zu der Erklärung veranlaßt, daß derjenige Theil der vaterländischen Presse, welcher dafür agitirt, daß Preußen die mit seinen Verbündeten beabsichtigte bundesstaatliche Einrichtung auch auf die süddeutschen Staaten ausdehncn solle, nachthei lig auf die schwebenden Friedensverhandlun gen einwirkt und dieselben ernstlich gefährden kann. Letztere müssen in erster Linie darauf gerichtet sein, die von Preußen mit dem Blute seiner Söhne und Unge heuern Opfern erkämpfte Territorialeinheit in Nord- und Mitteldeutschland für immer sicher zu stellen und damit endlich zu erlangen, was unsre Väter im Jahre 1815 nach den großen Freiheitskriegen nicht zu erringen vermochten. Sodann wird es sich darum handeln, mit unsern Verbündeten in Nord- und Mitteldeutschland den Bundesstaat zu gründen. Die Regelung der Ver hältnisse mit den Staaten südlich des Mains, mit wel chen sich Preußen im Kriege befindet, kann ohne Ge fährdung wesentlicher Interessen der Folgezeit Vorbehalten bleiben." (Die „Kreuzzeitung" fügt dieser Note des amtlichen Blattes folgende Bemerkungen bei: „DaS ist ganz unsre Meinung, wie wir schon öfter- erklärt. Erst mit dem Norden fest geeinigt, das Weitere kann sich erst später einrichten. Wer viel umspannt, hebt be kanntlich wenig. Einige fortschrittliche Blätter fordern Süddeutschland nur deshalb, um der Regierung Ver legenheiten zu schaffen.") — (N.-Z.) „Wie aus beglaubigten Quellen ver lautet, sind die Erwerbungen für Preußen, welche in den Friedenspräliminarien stipulirt worden sind, fol gende: die Elbherzogthümer, ganz Hannover, Kurhessen und Nassau sollen dem preußischen Staate einverleibt werden (?); außerdem ist Aussicht vorhanden, daß das selbe auch mit Oberhessen und Frankfurt a. M. geschehen werde. Sachsen, das allerdings in seinen bisherigen Grenzen bestehen bleiben würde, soll doch in ein ähn liches Verhältniß zu Preußen treten, wie es mit den Elbherzogthümern seiner Zeit nach den „Februarbeding ungen" beabsichtigt war." — Der Gesammtverlust der II. Armee (Armee Er. königlichen Hoheit des Kronprinzen) vom 27.Juni bis zum Waffenstillstände stellt sich nach dem „Staats- Anzeiger" auf: 67 Offiziere, 1139 Mann todt, 261 Offiziere, 5542 Mann verwundet, 2 Offiziere, 1885 Mann vermißt. Hiervon kommen 1) auf das Garde corps: in den Gefechten bei Trautenau und Soor am 28. Juni und Königinhof am 29. Juni, sowie in der Schlacht bei Königgrätz am 3. Juli: 20 Offiziere, 293 Mann todt, 51 Offiziere, 1499 Mann verwundet, 1 Offizier, 634 Mann vermißt; 2) auf das 1. Armee corps: im Gefecht bei Trautenau am 27. Juni und in der Schlacht bei Königgrätz am 3. Juli: 18 Offiziere, 299 Mann todt, 55 Offiziere, 1291 Mann verwundet, 599 Mann vermißt; 3) auf daS 5. ArmercorpS: in den Gefechten bei Nachod am 27. Juni, bei Skalitz am 28. Juni, bei Schweinschedel am 29. Juni, bei Grad-
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