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Dresdner Journal : 07.09.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-09-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186609074
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18660907
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18660907
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1866
- Monat1866-09
- Tag1866-09-07
- Monat1866-09
- Jahr1866
- Titel
- Dresdner Journal : 07.09.1866
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Lamartine; aber der Herr und die Dame sind so be deutende Erscheinungen, daß beide Schriftsteller rechts und links ehrerbietig Platz machen und dem seltsamen Verlangen nachgeben. Nach einer minutenlangen Pause sagt der Herr feierlich zu der Dame, indem er seine Uhr herauszieht: „Lady Palmerston, cs ist zehn Mi nuten nach neun; vergessen Sie nicht den Tag und Stunde, denn Sie fitzen augenblicklich zwischen den beiden größten Schriftstellern Frankreichs." Die Ge schichte ist wahr, so komisch sie klingt; jedenfalls ist sie ein neuer Beleg für die Orginalität der Engländer und insbesondere sür die Lord Palmerston s, denn er war jener fremde Herr und die Dame seine Gattin.' (Fortsetzung folgt.) j Der österreichische Kunstverein hat während der 16 Jahre seines bisherigen Bestandes die Anzahl von 15,223 Kunstwerken zur öffentlichen Anschauung ge bracht, und — theils durch Vereinsankäuse, theils durch Vermittelung, resp. Privatankäufe — im Ganzen bis zum Schluffe seines 16. Ausstellungsjahres productiven Künstlern die Summe von 672,763 Fl. Sst. W. zuge- wendet. 1° Der gräflich Schafsgotsch'sche Archivar vr. E. A. H. Burghardt in Warmbrunn hat einen „Briefwech sel" vi-, Martin Luther's (Leipzig, Vogel) edirt, der viele unbekannte Briefe enthält und wobei die de Wette'sche Ausgabe vorzüglich berücksichtigt wurde. 's Der Comit« der „Kiliane« l,««Mtv" in Paris, deren Präsident Ersmieur ist, hat einen jährlichen Preis von 200 Frc. für die beste Leistung auf dem Gebiete der hebräischen Literatur ausgesetzt. Der erste, der den Preis erhalten, ist Iw. LetteriS in Wien. Die StaatSregierung erklärte hierauf, daß die Proklama tion eines Generals in semdluhem Lande kein bindender StaatS- act sei, und daß dieselbe ebenso wie die Bekanntmachung des MilitärgouvcrneurS und deS Civilcommiffar« sich auf die Dauer deS Kriegszustandes beschranke, welchem durch die gegenwärtig avgestrebte gesetzte Rcgcluna ein Ende gemacht werden solle. Die CommAion erblickte in den erwähnten Erklärungen der königlichen Staatsregierung und ihrer iqaue mindestens eine ernste ethische Verpflichtung, jenen Bevölkerungen einen verfassungsmäßig gesicherten, sie befriedigenden RechlSzuftand wiederzugeben. Ein Recht (ju, <ju»-»wuw) der bisherigen Lau- be-verlretungeu ans Mitwirkung bei der Entscheidung über die Einverleibung hielt die Comnnssloa mit dem Untergänge der staatsrechtliche» Selbstständigkeit dieser Länder nicht vereinbar. 2) Die Vereinigung Hannovers re. mit Preußen erschien der Commission politisch nothwendig und vortheilhast. Man erkannte an, daß die Einverleibung ebenso sehr im preu ßischen als im Interesse der mit diesem zu vereinigenden Län der und im Interesse des deutschen Vaterlandes sei. Der preußische Staat erwerbt mit den beabsichtcn Einver- leibungeu nicht nur ein Gebiet von beinahe IVO« Quadrat meilen und über 3 Millionen Einwohner, sondern er gewinne zugleich die für eine gesicherte Vertheidigung nothwendige zu sammenhängende Lage und iene deutschen Stämme, welche neben den Westfalen die natürliche Vermittelung zwischen den Rhein- landen und den sogenannten östlichen Provinzen desselben bil- beten. Damit sei eme neue Bürgschaft für eine gesunde staat- lich« Entwickelung Preußens gegeben. Das preußische Volk sehe in diesen Einverleibungen die echten Früchte seiner Pflicht vollen und opferreichen Hingebung an den Staat in dem glück lich beendeten Kriege. (Es werden hieraus die schon erwähnten Petitionen gegen dte Annexion aus Nassau und Hannover und die Aeußerungen des Ministerpräsidenten über dieselben an geführt.) Die Commission theilt mit der königl. Staatsregierung die Hoffnung, daß die Mitwirksamkeit für große nationale Ziele, wie sie der Kleinstaat nie zu bieten im Stande ist, lebendigere Staatsgesinnung und Hebung der wirthschastlichen Wohlfahrt auch den setzt der Einverleibung noch widerstrebendem Theil der Bevölkerung der neuen Landestheile für dieselbe gewinnen werde. Dies sei ja eben die Eigenart des preußischen Staats wesens, daß dasselbe die verschiedenartigsten Stämme und Länder sich zu assimiliren verstehe und nach einem halben Jahrhun dert seit ihrer Vereinigung mit Preußen, 1813 die Schlesier, iu dem Kriege dieses Jahres die Rheinländer zu den treuesten Streitern für Preußens Unabhängigkeit gemacht habe. Dazu sei aber unerläßlich, daß bei uns m Preußen die Versafsung zu allgemeiner Anerkennung gelange und im Innern eine frei- finnige Verwaltung eintrete. Die Einverleibung jener Staaten iu Preußen bildet end lich nach Ansicht der Commission einen gewaltigen Fortschritt in der nationalen Entwickelung. Deutschland werde erstarken iu der vergrößerten Machtstellung seines größten und rein deutschen StaateS, der deutsche Staat der Zukunft — so meinte man — werde nur durch eioc organische Verbindung der übrigen Staaten mit Preußen erstehen. 3) Auch in der von der königlichen Staatsregierung zuge sicherten Schonung der berechtigten Eigenthümlichkei- teu der einzuverleivendcn Länder erkannte und würdigte die Commission eine in der Geschichte Preußens bewährte Regie- ruugsmarime. Sie verhehlte sich nicht, daß die einzuverlnben- den Länder zum Theil vortreffliche Einrichtungen besäßen, welche nur befruchtend auf die preußischen Zustände zurückwir ken könnten; beispielsweise Hannover seine Justiz, Kurheffcn fein freies Gemeindewesen. In welchem Umfange diese Ent richtungen jenen Ländern zu erhalten seien, lasse sich zur Zeit nicht bestimmen. Beim Erwerb von Ostsriesland habe Friedrich der Große die Landesverfassung nicht angetastct und dafür den Dank ge erntet, daß nach wenigen Jahren die Stände ihm die alleinige Leitung der Finanzvcrwaltung übertrugen. Die Früchte dieses Verfahrens kämen in dm erwähnten Petitionen aus Ostfrieö- land uns noch beute zu Gute. Den Rheinländern habe Friedrich Wilhelm HI. im Jayrc 1815 die französischen Rechtsinstitu- tionen, weil sie ihnen lieb geworden waren, belassen; dieselben bestanden fort, noch heute gelte dort französisches Recht. In Nruvorpommern, welches 1815 ebenfalls mit Preußen vereinigt worden, herrsche bis heule das gemeine Recht. Beide Landes theile hätten, die Rheinland« in Berlin, Nruvorpommern in Greifswald, bis 184ü ihren in dritter Instanz entscheidenden Gerichtshof gehabt. Daß man mit leiser Hand den Rechtszu stand derselben berührte, habe nicht wenig zu dem loyalen preußischen Sinn der Bevölkerung beigeiraaen. — So stellte sich im endlichen Ergebniß in der Commission der Grundsatz fest, daß, soweit es dieEinheit desGesammtstaates irgend gestatte, den einzuverleibeudcn Staaten provinzielle Selbstständigkeit und Selbstverwaltung gewahrt bleibe. Für die Stellung der Staats regierung zu dieser Frage ist die Erklärung des Herm Mi nisterpräsidenten bezeichnend: „ES solle erhalten bleiben, was Preußen irgend ertragen könne." 4) In Bezug aus die Nothwendigkeit eines Ueber- gauaszustanoes verkannte man nicht, daß die Personalunion zwischen benachbarten Staaten derselben Nation im Laufe der Zeit zu innigerer Verbindung im Wege der Realunion gedrängt werde, und war auch der Geschichte unsers Königshauses wohl eingedenk, welches den Gedanken der Staatscinhcrt in den Mit telpunkt seiner Politik gestellt hatte. Dessen ungeachtet faßte man die Gefahren einer — auch nur zeitweise in Aussicht ge nommenen — Personalunion sür die mnern und für die aus wärtigen Angelegenheiten, namentlich im gegenwärtigen Augen- blicke, scharf ins Äuge. Als solche wurden Hervorgehoden: I) durch Schaffung einer blosen Hausmacht werde die Krone unabhängiger von dem GeldbcnnlligungSrechte des Hauses; dieses verliere an Werth und Gewicht; 2) die Krone könne durch die preußische Landesvertretung nicht gehindert werden, die erworbenen Landeshoheitsrcchte weiter zu cediren. Selbst die Zurücksühruua der entthronten Dynastien sei staatsrechtlich möglich, da die Bestimmung des Art. 53 der preußischen Ver fassung über die Throuiolgeordoung fehle; 3) ohne eine ent- aegenstehende klare Bestimmung erwachse der Zweifel, ob bei bloser Personalunion nicht die alten Landcswrsussuugen in den mit der preußischen Krone zu vereinigenden Ländern von recht- lichem Bestand geblieben seien, wodurch particularistischcn Be strebungen in die Hand gearbeitet werde; 4) werde die Hand habung eines für die Wohlfahrt dieser Länder erfolgreichen Regiments der königl. Staatsregierung erheblich erschwert und allerhand Mißgunst zwischen den einzelnen Ländern hcrvorgc- rufen werden; 5) sei überhaupt ein derartiges völkerrechtliches Provisorium dem Auslande, den entthronten Dynastien, den neue« Lavdestheilen und den feindseligen innen» Strömung-» gegenüber iu der gegenwärtlaru politischen Lage doppelt bedenklich Die Realonion knüpfe eben ein ungleich innigeres und sesteres Band und gewähre auch wegen der zur Lösung noth- wendigen Znstimmong einer von persönlichen Empfindungen nicht geleiteten Volksvertretung dir Bürgschaft der Dauer. Die Personalunion mit Neuschatel einerseits, die Einverleibung der hohenzollernscheu Fürfteulhümcr andererseits lieferten hierfür den Beweis. An diese Auseinandersetzung reihte sich der Vor schlag, der Ueberschrist des Gesetzes sich anschließend: in dem diS- positwen, allein mit Gesetzeskraft versehenen Theil der Regie rungsvorlage (8 I) den Grundsatz der Bereinigung der neuen Länder mit der preußischen Monarchie ausznsprechcu. Der Herr Ministerpräsident hob hervor, daß es sich hier um eine über jeder Parteifrage stehende, die Größe Preußen« betreffende Gesetzesvorlage handle. Die Personalunion sei sür die preußische Rcaierung auf die Dauer nicht wüoschenSwerth und zur Entwickelung wahrer nationaler Kraft nicht geeignet. Wenn bei Laucabnrg die Form der Personalunion gewählt worden, so fei dies nn Act der Courtoisie gegen diesen Erstling preußischer Erwerbungen gewesen, auS welchem keinerlei Unbe quemlichkeiten sür den Preuß,scheaStaat hätten erwachsen können. Völlig unausführbar aber sei es, einschließlich SchleSwig-Lol- steinS mit sechs verschiedenen Ländern von bedeutender Aus- dehuung und lehr verschiedenen Eigenthümlichkciten eine Per sonalunion auf längere Zeit fortzuführen; das sei eine unregel mäßige Schöpfung, welche zur Stärkung Preußen- nicht geeig net sei. Was den gemachten Abänderungsvorschlag anbetrcsfe, so habe der demselben zu Grunde liegende Gesichtspunkt bereits im Staatsministerium Vertretung aesundeu. Die dagegen mit Erfolg geltend gemachten Bedenken hätten darin bestanden, daß eine sofortige Einführung der Verfassung die RechtSeigenthüm- lichkeitcn der mit Preußen zn vereinigenden Länder zerstören und die Regierung in dem folgenden UebergangSstadium allzu sehr beengen würde. Während dessen müße dieselbe eine Art Dlctatur beanspruchen ; den einfachsten Ausdruck sür die hierzu erforderliche königliche Machtvollkommenheit habe man in dem Art. 55 der preußischen Verfassung zu finden geglaubt. Im weitern Verlause der DiScussion erkannte der Mini sterpräsident namens der Staatsregierung den vorstehend er wähnten Abänderungsvorschlag als eine Verbesserung der Re gierungsvorlage an. Der 8 1 derselben könne allerdings der Auslegung Raum bieten, als solle die Uebernahme der Regie- rung ,n den neuen Landestheileu mit dem Rechte des Vor besitzers erfolgen. waS, wie gesagt, nicht iu der Absicht liege. Der Ausdruck „Vereinigung" schließe diese Voraussetzung aus. 5) Bezüglich etwaiger Garantien des RechtSzustan- des bis zur Einverleibung wurde bemerkt, daß es vor allen Din gen darauf ankomme, so schleunig wie möglich in den mit Preu ßen zu vereinigenden Ländern, wo nach der Theorie des Er oberungsrechtes alle öffentlichen Rechtsverhältnisse erloschen sein sollten, einen öffentlichen Rechtszustond wieder herzustellen und die Bevölkerungen durch Gewährung der Grundrechte einem unbegrenzten Absolutismus zu entziehen. Zur Unterstützung dieses Standpunktes berief sich ein Mit glied darauf, daß zu einer förmlichen Dictatur ein Äedürfniß nicht vorhanden sei. Die Bestimmungen der Versafsung Ar tikel 03 über das vorläufige Gesctzgebungsrecht und des Art. I>1 in Verbindung mit dem Gesetz vom 4. Juni 1851 über den Be lagerungszustand böten für cxccptiouelle Fälle während des Uedcrgangsstadiums der Regierung die erforderliche Macht in hinreichender Fülle. So lange in der inuern Politik bei uns eine Wendung nicht eingctreten — bemerkte ein anderes Mitglied — sei die Anerkennung einer Dictatur für die Volksvertretung eine Un möglichkeit. Der Ministerpräsident erklärte, daß die sofortige Einfüh rung der Verfassung in den neuen Laudcstheiien unausführbar sei. Die königliche Staatsregierung wünsche sür die Zwischen zeit nicht blos das Recht, königliche Verordnungen, wie sie auf Grund der VersassungSurkundc innerhalb Preußens statthaft seien, zu erlassen, sondern eine ehrliche Dictatur, das heißt das Recht anzuordnen, was im Ueberleituugsstadmm zum Besten jener Länder nothwendig sei, und zu beseitigen, was diesem Besten widerspreche. Bor allen Dingen müsse die preußische Militärverfaffung zur Ausführung gebracht werden, um die Wehrkraft der eroberten Länder für Preußen verwerthcn zu können. Die Mittel und Wege hierzu müsse sich die Regierung zunächst allein Vorbehalten, da sie am besten über die dortigen Verhältnisse unterrichtet sei. Das Abgeordnetenhaus möge der selben vertrauen, da eine Verschiedenheit des Zieles kaum denk bar sei. Daß die Verfassung ihr gestatte, einzelne Artikel außer Kraft zu setzen, biete der Regiernng keinen wünscheuswerthcn Ausweg. Es würde ein Geständnis; der Unsicherheit darin lie gen, wenn nach oder gleichzeitig m,t der Einführung der Vcr- safsung sofort Ausnahmemaßregeln, oder die theilwcise Sus pension der Verfassung in jenen Ländern verfügt werde. Im Schooße der Commission wurde von den verschieden sten Seiten zu zeigen versucht, wie sich bei der Unbekanntschast derselben mit den Rechtszuständcn von vier verschiedenen Län dern die Tragweite sofortiger Publikation der Verfassung und der sie ergänzenden Organisations- und Ausführungsgcsetze nicht gehörig übersehen lasse. Man scheue vor einer Maßregel zu- rück, von der man nicht wisse, wie tief sie in das Rechtsleben jener Bevölkerungen cinschnelde und wie viel sie davon zer schneide. Dabei wurde aus eine Reihe von Verfafsungspara- graphen exemplificirt. Diese Ansicht wurde wiederum mit der Behauptung be kämpft, daß unsre Verfassung selbst erst nach und nach und zu einem beträchtlichen Theile bis zur heutigen Stunde nicht aus- gcführt worden. Endlich wurde noch geltend gemacht, daß die Einführung der Verfassung die Bevölkerung sür Preußen gewinnen und vor Particulansmus bewahren würde. Dagegen wurde von ver schiedenen Mitgliedern, welche hervorragenden Männern der preußcnsreundlich nationalen Partei jener Länder nahe stehen, übereinstimmend bezeugt, daß cin großer Theil der Bevölkerung daselbst die sofortige Einführung der preußischen Verfassung geradezu beklagen würde, weil sie davon eine Schädigung ihrer realen Interessen und rechtlichen Eigenthümlichkeiten besorge. Die Commission, welche in ihrer Mehrheit sich zwar gegen die sosortigc Einführung der Verfassung in den zu annectiren- den Ländern aussprcchen und der Regierung vorläufig freie Hand lassen zu müssen glaubte, hielt sich andererseits für ver pflichtet: «) den Zeitraum bis zur Geltung der Verfassung durch Bestimmung eines festen Endtermins zu begrenzen, b) über die Grundsätze, von welchen die Regierung in den neuen Lan- desthcilen während dieser Zeit sich leiten lassen werde, weitere beruhigende Erklärungen zu erlangen. Zu ». Ein fester Termin macht die Geltung der Verfas sung — namentlich des Tit. 2 von den Rechten der Preußen — von dem Zustandekommen des, mannichfachcn Wechselfällen unterworfenen, in 8 2 verheißenen Gesetzes unabhängig, setzt allen Hoffnungen und Besorgnissen ein Ziel und würde — so hoffte die Commission — auch aus unsre neuen Mitbürger in den annectirtcn Staaten ihre beruhigende Wirkung nicht ver fehlen. Zu d. In Bezug auf die formalen politischen Rechte der neuen Staatsangehörigen versicherte der Herr Ministerpräsident, daß dieselben jedenfalls zu dem Reiwstage des Norddeutschen Bundes wählen würden. Was dagegen die besonder»» Volks vertretungen dieser Länder betreffe, so könne er, ohne dies ge rade definitiv abzulehnen, doch eine Verpflichtung zu deren Be ruft»^ auch nur mit berathcnder Stimme nicht eiugehen. Der Ministerpräsident deutete ferner an, daß es sich viel leicht empfehlen könnte, mit einem vereinigten Ausschuss« aus den zu annectirenden Ländern über die neuen Organisationen sich in Verbindung zu setzen. Endlich stellt er bestimmt in Aus sicht, daß die Regierung in den annectirtcn Ländern eine Com- Mission von höhcrn Beamten unter Vorsitz eine- preußischen Beamten zur Berathung darüber zusammentreten lassen werde, wie die verschiedenen Rcchtszustände auszugleichen und die Ver schmelzung anzubahnen sei. Jngleichen würden zur Unter stützung des Ministeriums sachverständige Männer aus den neuen Landestheilen nach Berlin berufen werden. Was den materiellen Äechtszvstand anacht, so war man in der Commission der Ansicht, daß die auf die Justizverwal tung und das Steuerweseu bezüglichen Gesetze und Einrichtun gen jener Länder unverändert fortzubestehen hätten, insoweit nicht eine dringende Nothwcndigkeit die Aushebung geböte. Die Vertreter der Staatsregierung waren zu einer speciellen Er klärung hierüber nicht ermächtigt; die Commission glanbte sich jedoch in dieser Beziehung an d»e frühere Erklärung deS Herrn Ministerpräsidenten halten zn dürfen, daß in den annectirten Ländern Alle- conservi>t werden sollte, was Preußen irgend ertragen könne. Thor«, 30. August. (Bromb. Z.) Nachdem früher einzelne österreichische Gefangene von den Arbeits- Posten entwichen waren find in der Nacht vom 28. zum 29. d., wie schon berichtet, im Ganzen 61 Mann, die theils im Jakobsfort, theils im Brückenkopf, theils in der Lünette untergebracht waren, auS diesen Quar tieren entflohen und nach Polen gegangen. Ihre Flucht wurde erst bemerkt, al» sie zur Arbeit antreten sollten. Obwohl sogleich Militär auSgrschickt wurde, gelang eS doch nicht, die Flüchtlinge noch auf preußi schem Boden zu erreichen. AuS dem JakobSfort haben die Flüchtlinge sich durch einen unterirdischen Gang, nachdem sie dessen Thüren erbrachen, der Beobachtung der ausgestellten Posten entzogen und find wahrschein lich dicht am Ufer der Weichsel in der Richtung strom aufwärts gegangen, haben die Drewenz überschritten und find in der Nähe de» Grenzdorfe» Leibitsch aus die polnische Grenze übergetreten. Das verfolgende preu ßische Militärkommando soll noch einige der Entflohenen dicht an der Grenze, aber schon auf dem Boden des Nachbarlandes, gesehen haben, wurde aber von der rus sischen Grenzwache mit scharfen Gewehrschüssen empfan gen und zog sich, da der commandirende Offizier sich doch nicht für befugt hielt, einen Krieg gegen Rußland zu eröffnen, unverrichteter Sache zurück. Heute wurde einer der Flüchtlinge noch auf preußischem Gebiet er griffen und zurückgebracht. Koblenz, 3. September. (F. I.) Die Königin Augusta von Preußen wird sich am Dienstag zum Besuche des großherz. badenschen HofeS nach Schloß Eberstein bei Gernsbach begeben, um die gewohnte Cur zu gebrauchen, mit kurzer Unterbrechung während der Zeit deS Einzuges der siegreichen Armee in Berlin. Wien, 5. September. (W. Bl.) Ihre Majestät die Kaiserin wird sich heute in Begleitung der kaiserlichen Kinder nach Ischl begeben. — Se. k. Hoheit Erzherzog Albrecht wird sich Anfang der kommenden Woche zu einer Flottenrevue nach Triest begeben. — Der König von Hannover hat die Villa des Herzogs von Braun schweig in Hietzing bezogen; seine Umgebung, die ihm nach Wien gefolgt ist und bisher in der Stadt wohnte, hat sich ebenfalls in Hietzing einquartiert. — Wie man der „Tagesp." schreibt, find nunmehr alle Anordnungen getroffen, um schleunigst eine Re- ducirung der Armee durchführen zu können, und sollen von der Artillerie schon jetzt die Depotbataillone gänzlich und von den andern Bataillonen zu je 150 Mann entlassen worden. — Se. Majestät hat die Einstellung der Assen- tirung von Freiwilligen für die k. k. Armee auf die Dauer des Bedarfs (Kriegsdauer) angeordnet und zugleich genehmigt, daß der freiwillige Eintritt in die Armee und auch jener von Kadetten nunmehr wieder nur nach den Bestimmungen deS Heeresergänzungsge- setzcs und den bezüglichen Vorschriften zu erfolgen hat. Außerdem hat das Kriegsministerium die Nachsicht der Cadettenprüsung für bereits dienende Cadettenaspiran- ten außer Wirksamkeit gesetzt. — Die „Pr." schreibt: „Wie wir hören, soll der Minister ohne Portefeuille, Graf Moritz Eßterhazy, seine Demission gegeben haben und von Wien abgereist sein. Graf Eßterhazy zählt bekanntlich nicht zu den Schwärmern für das constitutionelle System, wie er denn auch notorisch auf die Septemberpolitik den wesent lichsten Einfluß geübt hat. Sein Rücktritt wäre daher von Bedeutung. Ob derselbe dem ConstitutionaliSmuS des Gefammtstaates zu Gute käme, bleibe einstweilen dahingestellt. — Wie die „Deb." vernimmt, hat Se. Majestät zu gestatten geruht, daß Franz Pulszki seine in Un garn krank danieder liegende Tochter besuche. — Wie man aus Venedig schreibt, soll sich Ita lien bereit erklärt haben, das von den Oesterreichern in den venezianischen Festungen zurückgelafsene Kriegsmaterial, welchcs dieselben nicht mitzu nehmen gesonnen sind, unter billigen Kaufsbedingungen zu übernehmen und namentlich sämmtliche Positionsge schütze in den Festungen abzukaufen. Auch mehrere äl tere Kriegsfahrzeuge der k. k. Marine, namentlich Wachschiffe und dergl. sollen ebenfalls von den Italie nern übernommen werden. — (Boh.) Die Friedensverhandlungen mit Italien gestalten sich, wie ich von bester Seite höre, durchaus nicht so glatt, als man anfangs hoffen zu dürfen geglaubt, sondern man soll schon jetzt alle Ur sache haben, sich auf einen harten und langwierigen diplomatischen Kampf gefaßt zu machen. — Die Blät ter stellen durchgehends das ungarische Ministerium als vollständig fertig hin und glauben sogar schon für die allernächsten Tage die betreffende Publikation an kündigen zu dürfen. Es wird mir auf das Bestimm teste versichert, daß diese Angelegenheit noch bei Weitem nicht spruchreif ist. Prag, 5. September. (Boh.) Die Cholera im Pra ger Kreise gewinnt an Umfang. Schon sind nur 3 der 20 Bezirke ganz verschont, der Dobrisser, Horowizer und Abirowcr. Den eigentlichen Herd der Epidemie bilden die 7 Bezirke: 1) Smichow mit den Ortschaf ten Smichow, Kossir, Radlic, Jinonic, Butowic, Pod- baba, Zakolan, Stredokluk, Vokowic, Stressowic, Groß herrendorf und Motol. 2) Karolinenthal mit den Ort schaften Karolinenthal, Wyssehrad, Lieben, Bnbna, Ko- jetic„ Seborov, Holessowic, Unterkrcz, Gbel und Branik. 3) Brandeis »nit den Orten Brandeis, Elbekosteletz, Skorkov, Ctenic, Predletic, Sluha, Sanddorf und Nehwizd. 4) Melnik mit den Orten Rybar, Schopka, Aatvor, Kozarovic, Aalezlic, Vechlovic, Liblic, Podol, Privor, Obristwi und Libiß. 5) Welwarn mit den Orten Kralup, Lobrcz, Minic, Mühlhausen, Weltrus, Dolan, Votvovich, Neuauholic, Kleinbuczin und Min- kovic. 6) Unhoscht mit den Orten Horlivic, Groß- jentsch, Pavlov, Chraßtan, Kleindobra, Druczec, Bu- ckov, Kladno, Kroczihlavy und Stepanov. 7) Böh- mtschbrod mit den Ortschaften Böhmischbrod, Auval, Kluczov, Lstibor, Mrzek, Altprerov, Pristoupin und Tuklat. Hiernach sieht man, daß der Süden und Westen de» Kreise« ziemlich verschont blieb. Die Verbreitung erfolgte von Wyffchrad einer- und Elbekosteletz anderer seits längs der Moldau und Elbe im Ganzen strom abwärts, der Weltgegrnd nach von Osten und Sü den nach Norden und Westen, also dem Laufe der Flüsse und der Marschrichtung der preußischen Truppen folgend. Vom 4. bis 31. August betrug die Zahl der Erkrankungen 1031. Davon genasen 340 oder 33 Procent und blieben in Behandlung 219 oder 21 Proc., so daß die Zahl der Opfer 472 oder 45 Proc. beträgt. Bald nach d«r Heftigkeit der ersten KrankhritSausbrüche zeigte sich überall ein milderer KrankhettScharakter und «in viel günfitgrrer Verlauf der weitern Erkrankungen. — Bei Reichenberg kam e» Sonntag Abend», wie die „Reichend. Ztg." meldet, in öberhanichen im Wirth-haus beim Tanze zwischen preußischen Soldaten, und den Dorfbewohnern zu einer Rauferei, wobei ein Soldat erschlagen wurde. Tag» darauf erhoben Abgeordnete de» k. k. KreiSgerichtF und de» preußischen Etappencommando» de« Thatbrstand an Ort und Stelle. München, 4. September. (B Z) Vergangenen Sonnabend ist der Gesandte Graf ».-Bray nach Berlin abgrgangen, um den Austausch des FriedeUS»«r- trage» dortfelbst vorzunehmen. Ueber den Vollzug be richtet nachstehendes Telegramm: „Berlin A. Septhr., Nachmittags 4 Uhr 39 Min. Die Auswechselung der Ratificationen hat soeben stattgefundrn, und gleichzeitig trflolgt die Ausführung der stnafiztellen Ver tragsbestimmungen. Don preußischer Seite Wird sofort an den Civilcommiffar in Nürnberg telegraphirt. Be fehle an di« Waiuarmee ergehen, sobald die Bestätigung d«S FinanzministerS über dte Depontrung der Garantie vorlicgtu" Da somit von bayerscher Seite sowohl die im Art. 2 deS FriedenSvertrageS fiipulirte erste Baarzahlung, als auch die im Art. 3 vereinbarte Ga rantieleistung erfolgt, so sind die Voraussetzungen für den Abmarsch aller auf bayerschen» Gebiete stehenden preußischen Truppentheile nunmehr erfüllt. — Der Feldmarschall Prinz Karl hat als Höchstcommandiren- der der bayerschen mobilen Armee vor deren Auflösung folgenden Tagesbefehl an dieselbe erlassen: „Soldaten der bayerschen Armee! Am Schluffe jener kur zen, aber ereigvißreichen Zeit, während welcher cs mir veraünnt war, dem Ruse unsers allergnädigsten Kriegsherrn folgend, die bayersche Armee in den Kamps zu sühreu, drängt eS mich. Euch meine Anerkennung für die vielfache Ausdauer in Ertragung der Beschwerden und die mannichjachen Beweise von Tapferkeit und Hingebung auszusprecheu. Die allgemein«« Verhältnisse vergüuuten uns nicht, entscheidende Erfolge zu erringen, aper Ihr habt die Waffeuehre dcs bayerschen Heeres in allen Rich tungen gewahrt und den alterprobten Ruhm bayerschkr Tapfer keit neu bewährt. Nehmt diese» stolze Bewußtsein al» Anden ken an diese Zeit mit iu Eure Heimath. Nach fünfzig Jahren de« allgemeinen Friedens war die große Mehrzahl von Euch ohne jede Kriegserfahrung; daS Unvermeidliche einzelner momentanen Entbehrungen, die erschütternden Scenen eines blutigen Kam- pfes waren sür die Meisten neue, ungewohnte Erscheinungen. Treue, durch nichts zu erschütternde Anhänglichkeit an unsern allergnädigstea Kriegsherrn, unbedingte Mannszucht, eiserne Disciplin vermögen in solchen Lagen allein die Ehre der Waf fen aufrecht zu erhalten. Uebt diese größten aller Soldaten- tugenden zu allen Zeiten, laßt Euch durch nicht» beirren in der Erhöhung diese» mächtigsten Hebel jedes HeereS — und dann seid Ihr, es mag kommen, was da will, eine feste Stütze uu- sers theuern Vaterlandes! Hauptquartier Donauwörth, den 2. September »866. Das Commando der königlich bayerschen mobilen Armee. Karl, Prinz von Bayern, Feldmarschall." — Ueber das Befinden Sr. k. Hoheit deS Prin zen Ludwig von Bayern wurde gestern folgendes Bülletin au-gegeben: „Der erste Versuch zum Gehen und mehrstündiges Verweilen auf dem S»pha waren von ganz befriedigendem Erfolge begleitet. Da auch die Vernarbung der Wunde in wenig Tagen zuver sichtlich zu erwarten steht, so werden die Bülletin» hier mit geschloffen." — Der officiöse Münchner Correspondent der „All gemeinen Zeitung" schreibt unter dem 3. d. M.: Die „Allg. Ztg." hat dieser Tage der „Badischen LandeS- zeitung" die Mittheilung entnommen: die Regierungen von Bayern, Württemberg und Baden hätten bei den Friedensverhandlungen zu Berlin ihre Bereitwilligkeit erklärt, al» Landesmünze den bisherigen Vereinsthaler, überhaupt den Thalerfuß anzunehmen und durch zuführen. Gegenüber dieser Angabe müß bemerkt wer den, daß, waS wenigstens Bayern betrifft, weder im FriedenSvertrage, noch in dem »«gehängten Protokoll eine Stipulation dieser Art sich befindet; auch steht mit dcr Angabe die Thatsache im Widerspruch, daß die dem nächst schon auSzugebendcn unverzinslichen bayerschen Kassenanweisungen keineswegs den Thalerfuß, sondern den Guldenfuß haben werden. ES werden vorerst solche zu 5 und zu 50 Gulden ausgegeben werden, denen dann auch solche zu 2 Gulden folgen sollen. Nürnberg, 5. September. Der „N. C." enthält an der Spitze seines heutigen Blattes folgende Be kanntmachung, »nit welcher der bisherige k. preußische Civilcommiffar Abschied nimmt: „Nachdem mein Auftrag als preußischer Civilcommiffar iu dem vom 2. Reservecorps besetzten Theile Frankens mit dem Aufhören der Occupatio« sich erledigt, fühle ich mich gedrun gen, allen Beamten und Behörden für die willfährige Unter- Nützung, welche mir zu Theil geworden und welch« nur «S mög lich machte, den Geschäftsverkehr im allgemeinen Jutereffe über- all ungehindert seinen Gang gehen zu lassen, hierdurch meinen besonder« Da«k auSznsprechen. Der Aufenthalt im hiesigen Lande, wo die gleiche deutsche Gesittung uns nicht als Fremd linge betrachten liyj, wird Allen in freundlicher Erinnerung bleiben. Mögen die Wunden, welche der Krieg dem Lande schlage« mußte, recht bald wieder vernarbt sein und der wie- deraufblühende Wohlstand alle Lasten vergessen machen, welche die jüngste Zeit den Bewohnern auferlegt uud für deren billige Ausgleichung ich stets gern bemüht gewesen bin. Nürnberg, den 3. September 180«. Der kgl. preußische Civilcommiffar Krupka." Hannover, 3. September. (Z. f. N.) Da- Verbot der Aus- und Durchfuhr von Waffen und KriegSmuni- tion aller Art, vom 15. Juli, ist durch Bekanntmachung vom vorgestrigen Tage wieder auf gehoben. — Das Gerücht, Geestemünde solle an Bremen abgetreten werden, dürfte mehr durch die Wünscht Bremens an geregt, als in der Absicht der preußischen Regierung begründet sein. Wenn auch Geestemünde, wie man sagte, zu einem preußischen Krieg-Hafen in nächster Zeit noch nicht auSgebaut wird, so wird die preußische Regierung eine solche Möglichkeit doch schwerlich aus der Hand geben. Marburg, 3. Septbr. (Fr. I.) Nachdem gestern und vorgestern noch vonunsern kurhefsischenTruppen das 2. Bataillon Leibgarde, da» Jäger- und Schützenbataillon und eine Abtheilung Artillerie hier durchmaschirt und, wie die vorhergegangenen, von allen Seiten jubelnd begrüßt, mit Blumen und Kränzen wahrhaft überschüt tet worden sind, ist heute Mittag da» in Hanau zuletzt gelegene und auf 10 Mann per Compagnie dort redu- cirte 2. kurhesstsche Infanterieregiment per Eisenbahn hier durchpassirt, um in Wabern und Fritzlar Cantonne- mentS zu beziehen. Dem Vernehme« nach soll ein Glei ches mit allen übrigen Carp» geschehen und dieselben dann in verschiedenen Kreis- und Landstädten Kurheffens vorläufig Garnisonen beziehen. Obgleich die churchge kommenen kurhesfischen Soldaten e» während ihre» Auf enthalte» hier in Wirthshäusern und auf der Straße an Sticheleien und provocirenden Redensarten den hier liegenden preußischen Soldaten gegenüber, nicht haben fehlen lasten, fo hatten Letztere doch vorher die schärfste Weisung erhalten, sich in keinerlei Reibereien und Streit mit den Erster« einzulassen, infolge dessen denn a»ch> in den erste« Tagen dergleichen nicht vorgekommen find. Dagegen sind solche gestern (Sonntag) an einige« Or ten zwischen preußischen und beurlaubten hessischen Sol daten vorgekammen, und sollen namentlich bei einer in dem nahen Dorfe Marbach entstandenen Schlägerei einige nicht unbedeutende Verwundungen erfolgt sein. -tnnkfurt a. M., 5. September. (W. T. B.) Dem gesetzgebenden Körper ist eine Vorlage zußegan« gen betreffs seiner R e r o N st i t«i r « n g. Rach derselben
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