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Dresdner Journal : 12.09.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-09-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186609121
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18660912
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18660912
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1866
- Monat1866-09
- Tag1866-09-12
- Monat1866-09
- Jahr1866
- Titel
- Dresdner Journal : 12.09.1866
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«211. Mittwoch, den 12, Septcmbcr 18««. Lbneurmrutspreiftr 1» tritt?o»1 o. 8t«u>p«I- »u«vt>l»^ buua. 1» S»«v»«o: lltkrllck! « rdlr — klxr. KM-Iivd- 1 „ 1« „ -1c>»»tli<rb:— „ 1k> „ ltummvru: I »aseratrupretsr: k^Ir ä«n 8»nw «lo«r x»»p»It«o«o 1 Hk*, vuttr „Lio^^ät^äl« L«il.: » ligr. Lrschtttm,: l'Uglicd, mit Xn»o»km« ck«r 8oon- nvä k'elerttL«, Xdvoä» kür den kolxeo<1«ll 1°»^. DresdnerZMiMl Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann rastrattaannahmr auswärts: I-,ip,ia! 1» 6on>wi„IoQLr äs» Orsiäosr 3onri»»l-, »d«»ä»,.: Il Hxal.,», Lvoi« b'o»r; L»wdara »«rlla- Vi»o Isr»ukturt». w.: Ilmus-rsi» t Vool.««; Lirlt»! Oilvrivi ivitS «uelik , liir«»»«»»'» 8ure»u 8r«i»»ii: L. 8<m.orr»; Lr««I»o: L,.8vi>iom'»^i>iionc«ul>urt!»ii, L i ^r»o»^urt ». U. !9»«oi»'«vt>» Uaokd.; LSlv .Xv. Utvinii»! k«rtt: 11»VL», Lvi.1.1«» L6o., s8, klso« 6« l» 1tvur»«)i Lu»i.ioil'» Üuekk , Viao: ^tl.. O»i-»l.r«. cherausgrbrr: LLuigl. 8ip«ältioii ä«» Ors,6o«r ^ouriutt», vr«»ä«ll, «»risastr»»»» Ho. 7. Nichtamtlicher Theil. Uebersicht. Telegraphische Nachrichten. Tagetgeschichtt. Dresden: Die Friedensverhandlun- gen mit Preußen. — Berlin: HerrenhauSvcrhand- lungen überdieAnnerionsvorlage. AusderCreditcom- KmissiondesAbgcordnetenhauseS.Bündnißverträgeratifi. cirt. Verhandlungen mit Sachsen. Ordensverleihungen. ^Armeebefehl des Kronprinzen. Antwort auf die . Adresse aus Schleswig-Holstein. Cholera. — Op peln: Orsterreichische Kriegskosten. — Leobschütz: Die ungarische Legion. — Wien: Die Abgeordne- lenversammlung zu Aussee. Die tschechischen Födera- K listen und derClerus. Abmarsch der Preußen von Brünn. L Freilassung der gefangenen Lrautenauer. — Prag: Kriegsschädenerhebungscommission. Pferde u. Rindvieh an Private. Truppendurchmärschc. — Venedig: Vor- s-4 bereitungen zum Empfange der Befreier. Nothstand. - Nürnberg: Abzug der letzten Occupationstruppen. — Würzburg: Ercesse. — Kassel: Commandite der preußischen Bank. — Schwerin: Einzug der U Truppen. — Darmstadt: Friedensvertrag rati- ficirt. — Wiesbaden: Abmarsch der nassauischen Truppen. — Frankfurt: Realcaution für Aus wanderer. — Genf: Vom Arbeitercongreß. — Florenz: Postconferenz. Armeereduction. — Lon don: Lord Northbrooke -s. Dampferzusammenstoß. Vom alten Kabel. — Konstantinopel: Die Lage Kandia's. — Merico: Kämpfe mit den Juaristen. Eraemmngt«, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Dresdnrr Nachrichten. Provinziala-chrichte». (Leipzig. Löbau. Ehrenfrieders dorf.) vermischtes. , Statistik und VolkSwirthschast. Feuilleton. Inserate. Tagestalender. iSLrseanach- richtea. Telegraphische Nachrichten. Wien, Dienstag, 11. September. (W. T. B.) Die yrutigr amtliche „Wiener Zeitung" enthält kaiserliche Handschreiben, durch welche der Feldmarschallleutnant Baron Henikstein von dem Posten eine» Chefs drS Generalquartiermeifirrstabes enthoben und dem Feld- marschaltteutnant Baron John dieses Amt übertragen wird. Zugleich wird Letzterer mit der Leitung de« KriegSministrriumS betraut. Laut einem kaiserlichen Generalbefehl ist die Re duktion der Armee bei allen Waffengattungen fofort vorzunehmen und der normirte FrirdenSstand herzu- stellen. St. Petersburg, Dienstag, 11. September. (W. T. B.) General Murawjrff ist gestorben. Tagesgeschichte. Dresden, 11. September. Mehrere Zeitungen haben Nachrichten über den Gang der Friedensverhand lungen zwischen Preußen und Sachsen gegeben und Details über angeblich bereits gewonnene Resultate mit- getheilt. Wir sind in der Lage, aus glaubwürdiger Quelle versichern zu können, daß zwar die Verhand lungen in Berlin begonnen haben, daß aber über deren Gang authentische Nachrichten noch nicht eingegangen sind. Alles, was Zeitungen hierüber gebracht haben, FeuiUetsn. Musik. Zn Bezug auf die Deutlichkeit der Tonsprache sagt Mendelssohn einmal in seinem Brief wechsel (Bd. ll, S. 339): „Es wird so viel über Musik gesprochen und so wenig gesagt. Ich glaube überhaupt, die Worte reichen nicht hin dazu, und fände ich, daß sie hinreichten, so würde ich am Ende gar keine Musik mehr machen. Die Leute beklagen sich gewöhnlich, die Musik sei so vieldeutig; es sei so zweifelhaft, was sie sich dabei zu denken hätten, und die Worte verstände doch ein Jeder. Mir geht eS aber gerade umgekehrt. Und nicht blos mit ganzen Reden, auch mit einzelnen Worten, auch die scheinen mir so vieldeutig, so unbe stimmt, so mißverständlich im Vergleich zu einer rech ten Musik, die Einem die Seele erfüllt, mit Tausend bessern Dingen, als mit Worten. Das, was mir eine Musik auSspricht, die ich liebe, sind mir nicht zu u>- be stimmte Gedanken, um sie in Worte zu fassen, son dern zu bestimmte. So finde ich in allen Versuchen, diese Gedanken auszusprechen, etwa- Richtiges, aber auch in allen etwas Ungenügendes. Fragen Sie mich, wa- ich mir dabei" — bei einigen Liedern ohne Worte — „gedacht habe, so sage ich: gerade das Lied, wie r» dasteht. Und habe ich bei dem einen oder andern ein bestimmtes Wort, oder bestimmte Worte im Sinne gehabt, so mag ich die doch keinem Menschen auSspre- chen, weil das Wort dem Einen nicht heißt, wa- r» dem Andern heißt, weil nur das Lied dem Ernen das selbe sagen, dasselbe Gefühl erwecken kann, wie im An dern, ein Gefühl, das sich aber nicht durch dieselben Worte auSspricht." Die vorstehend mitgetheilte Aeu- ßerung, schreibt Franz Brendel in der „N. Ztschr. f. M.", ist anregend und auch charakteristisch als Ausspruch eke» Musik«». E» ist damit etwa» sehr Richtige» »ad gehört daher jedenfalls nur in das Gebiet der Vermu- thungen und wird mit großer Vorsicht aufzunehmen sein. "Berlin, 10. September. In der heutigen Sitzung des Herrenhauses wurde der Gesetzentwurf, betref fend die Vereinigung mit Preußen von Hannover, Kurhessen, Nassau und der freien Stadt Frank furt a. M., berathen. Vor Beginn der Debatte prote- stirte das Mitglied, Freiherr v d. Bussche-Streit- horst (königl. hannöverscher Kammerherr, zu Thale bei Quedlinburg) gegen die Beschlußfassung. Derselbe äußerte: „Ich kann ein sogenanntes Eroberungsrecht nicht anerkennen, ich kann daS Recht, deutsche Für sten von Land und Leuten zu vertreiben und ihnen die Selbstständigkeit zu nehmen, nicht anerkennen. Ich kann daher auch dem preußischen Landtage, wie diesem hohen Hause das Recht nicht einräumen, über die im vorliegenden Gesetzentwürfe aufgeführten Länder zu be schließen. Ich bin infolge meines Grundbesitzes gleich zeitig Preuße und Hannoveraner und habe gleichmäßig dem Könige von Preußen und dem Könige von Han nover den HuldigungSeid geleistet. Ich protestier da her vor Gott und diesem Hause gegen die projectirte Einverleibung. Ich weiß, daß, wenn Hannover jetzt der Gewalt weichen muß, es nie aufhören wird, seinem angestammten Herrscherhause treu zu bleiben und auf Gott zu vertrauen, der Hilse zu rechter Zeit gewähren wird." — Zu dem Commissionsantrage, welcher die unveränderte Annahme des von der StaatSregierung vorgelegten Gesetzentwurfs anempfahl, ist ein von den Herren v. Maltzan und v. Plötz gestellter, von 29 Mitgliedern aller Parteien des Hauses unterstützter Ver- besscrungSantrag gestellt worden, der dahin geht, das betreffende Gesetz in der vom Abgeordnetenhause amen- dirten Form anzunehmen. Berichterstatter Dr. ».Da niels giebt zunächst eine sehr lange geschichtliche De- duction über die Entwickelung des d.eutschen Reiches und Deutschen Bundes bis auf die neueste Zeit; er ging hierbei die Schicksale der verschiedenen Fürstenhäuser durch, hob Preußens Verdienste um Deutschland her vor und wies daraus nach, daß Preußen eine Berech tigung zu der vorzunehmenden Einverleibung habe. Er führte sodann aus, daß eine gänzliche Einverleibung jener Länder in Preußen für die Länder selbst jeden falls vortheilhafter sei, als eine Zerreißung derselben, die doch im Interesse der Sicherung Preußens unver meidlich wäre. Ueber das neu eingebrachte Amende ment behält er sich seine Aeußerung vor. — Herr v. Brünueck-Jacobau lobt zunächst die „kühne kraft volle Politik" des großen Staatsmannes Grafen Bis marck und spricht sich schließlich für den vom Abgeord- nctenhause angenommenen Gesetzentwurf aus, wünscht je doch, daß der König nicht zu sehr beschränkt darin werde, die nothwendigen Absatz- und Zusatzbestimmungen, die für jene Länder nöthrg sind, noch vor Einführung der Verfassung zu treffen.—Herr v. Klützow schließt sich dem Vorredner an und erklärt sich gleichfalls mit dem vom Abgeordnetenhause angenommenen Entwürfe ein verstanden; er spricht dabei den Wunsch aus, daß die Einrichtungen jener Länder so viel wie möglich geschont werden. Cr hofft, daß durch die Einverleibung jener Länder das conservative Element in Preußen erheblich gestärkt werde.— Referent 6r. ».Daniels erklärt dar auf, daß die Commission mit dem (obengedachten) Ver- besserungsantrage einverstanden sei. — Graf Rittberg glaubt, daß die Bevölkerungen in den mit der preußi schen Monarchie zu vereinigenden Staaten mit der neuen Ordnung der Dinge sich um so rascher befreunden wer den, als die möglichste Schonung ihrer Eigenthümlich- keiten ihnen ganz ausdrücklich zugesagt ist. Und Niemand könne sich über die Resultate der preußischen Politik beschweren, am wenigsten die Fürsten der eroberten Staaten, welche durch ihren systematischen Widerstand Preußen gezwungen haben, die Fahne des Krieges zu entfalten. Man habe sich zur Motivirung der Regie rungsvorlage auf das Eroberungsrecht berufen, im an dern Hause sei sogar darauf hingewiesen, daß uns ja nur die Wahl bleibe zwischen unserm angestammten Souverän und den Fürsten der eroberten Staaten. Er zugleich sehr Falsches gesagt. Richtig ist, was M. über die Natur der musikalischen Empfindung vorbringt, die von den Verstandesmenschen gemeinhin ganz mißver standen wird; unrichtig sind dagegen die Bemerkungen über die Natur des Wortes, und M. verfällt hier in denselben Fehler, der der erstgenannten Klasse in Bezug auf das Wesen der Musik vorgeworfen werden muß. M. hat den Verstandesmenschen gegenüber, die von Un bestimmtheit und Verworrenheit der Gefühle im Ver gleich mit dem Wortausdruck sprechen, insoweit Recht, als in Wahrheit das Gegentheil der Fall ist. Die mu sikalische Empfindung besitzt die höchste Deutlichkeit für den Empfindenden. Dieselbe ist aber viel zu fein nu- ancirt, viel zu complicirter, concreter Beschaffenheit, als daß sie sich so ohne Weiteres in Worte fassen ließe. Die Empfindung ist eine Totalität unterschiedener Be stimmungen, ein zu einer Einheit zusammengefaßte» reichentwickeltes Ganzes. Da- Wort dagegen verfällt einer einseitigen Bestimmtheit, bezeichnet einen in sich abgeschlos senen Begriff, bildet folglich eine einfache Einheit und den directen Gegensatz zur Empfindung. Cs beweist also gar Nichts gegen die Natur des Worte-, wenn dasselbe die Empfindung nicht entsprechend wirderzuge- ben vermag. Andererseits ist die Empfindung nur in folge einer Verkennung ihrer Wesenheit, man möchte fast sagen, zu dem Vorwurf der Unklarheit und Mehr deutigkeit gelangt. Hierzu kommt noch folgender Um stand. Die im musikalischen Kunstwerk ausgesprochene Empfindung ist wesentlich andrer Natur, al» die allge meine menschliche. Diese letztere ist in der That noch unentwickelt und darum zum Theil unklar. T)ie mu sikalische Empfindung im Bunde mit der künstlerischen Phantasie dagegen enthält dieselbe soweit geläutert, -»gespitzt, »mn klare« Bewußtsein erhoben, daß dieselbe in ihr« Gphä« ass gleicher Höhe steht mit der zur lasse da- bei Seite; ihm genüge die Ueberzeugung, daß Preußen nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht hatte, in seinem Interesse und im deutschen Interesse so zu handeln, wie eS gethan hat. Was die gegen die Annexion eingelaufenen Petitionen betrifft, so achte er die darin sich au-sprechenden Gefühle der Anhänglichkeit an tausendjährige Herrschergeschlechter; aber er sei über zeugt, daß, wenn die zu annectirenden Länder erst von dem breiten Strome großstaatlichen Lebens ergriffen sein werden, dann auch die Bewohner derselben, gleich den Rheinländern und Pommern, welche dem preußi schen Slaatsleben sich so trefflich asstmilirt haben, als gute patriotische Preußen sich zeigen werden. — Herr Hasselbach muß dem Hrn. v. d. Bussche einige Worte bemerken, der erklärte, daß die Krone Preußen nicht das Recht habe, Hannover zu incorporiren, und daß wir nicht das Recht hätten, uns an solchen Beschlüssen zu betheiligen und zu bestimmen über das Recht der Bevölkerung. Ueber daS Recht der Eroberung habe der Herr Referent sehr ausführliche Deductionen gemacht; er seinerseits wolle Herrn v. d. Bussche gegenüber nur eine Frage aufwerfen: Die hannöversche Armee sei doch ausgezogen, um sich mit der bayerschen zu vereinigen, und habe preußische Landestheile betreten. Das sei doch keineswegs in freundschaftlicher Absicht geschehen, sei doch keineswegs geschehen, um neben der bayerschen Armee einherzulausen. Nun möchte er doch den Herrn bitten, sich zu fragen, wenn Benedek unsre Armee ge schlagen hätte und in Berlin eingezogen wäre, ob da die hanöversche Regierung dieselbe Theorie vor ganz Europa vertheidigt hätte?! (Bravo!) Das sei die ein fache und natürliche Logik. — Die Commission habe der Regierungsvorlage in der Ueberzeugung zugestimmt, daß unter allen Umständen ein Uebergangsstadium ge schaffen werde, um die Eigentümlichkeiten jener Länder zu schonen und die Anordnungen zu treffen, die das preußische Staatswohl erfordert. Ein solches Ueber gangsstadium muß sein. In dem Gesetzentwürfe, der aus dem zweiten Hause herübergekommen, ist nun das Uebergangsstadium gar nicht weggeläugnet. Er glaube daher, daß die Regierung alle nöthigen Verordnungen jetzt sofort erlassen muß. Diese Verordnungen werden sehr zahl reich sein. Wenn wir sie alle im Wege ber Gesetzgebung tref fen wollten, so müßten wir uns permanent erklären. In der Comm ission des andern Hauses ist bereits erklärt worden, daß die Militärversaffung sofort eingeführt werden müsse. Ebenso müssen die preußischen Heimalhsgesetze sofort ein- gesührt werden! Das stnbVerordnungen, die sofort getroffen werden müssen. DaS andere Haus erwähnt, daß es wünschenswert sei, den neuerworbenen Landestheilen ihre Justiz- und Steuereinrichtungen zu lassen. Mit dem erster» bin ich einverstanden, mit dem letztern aber nur sehr bedingungsweise. Sie werden dieselben La sten tragen müssen, wie wir; sie werden singen müssen wie wir und tanzen wie wir. (Bravo!) Für ihn ist es Hauptsache, daß die königliche StaatSregierung von jetzt ab vollkommen freie Hand hat, im Berordnungs- wege alles Nothwendige in den neuen Landestheilen ein- zusühren; wir hegen im Uebrigen zu ihr das Vertrauen, daß sie Alles möglichst zart behandeln wird. In diesem Vertrauen könne man- auch dem Gesetzentwürfe sehr wohl zustimmen, und er glaube, daß wir keine Inkon sequenz begehen, wenn wir jetzt den Verbesserungsantrag des Herrn v. Maltzan unterstützen. — Graf v. Brühl weiß aus eigner Erfahrung, wie schwer es ist, seinen Landesherrn zu wechseln. Sein Vaterland Sachsen habe zum Theil diese schwere Probe schon vor 50 Jahren zu bestehen gehabt, und er könnte aus jener Zeit ergrei fende Fälle anführen, wie namentlich in der Lausitz die Loyalität der Bewohner einen schweren Kampf mit sich selbst zu bestehen hatte. Er sei gegen daS Amendement des Herrn v. Maltzan, weil er eine längere Uebergangs- periobe, als bis zum 1. Oktober 1867 wünsche. Im Uebrigen werde er für die Regierungsvorlage stimmen, weil er die Annexion als ein keil «voompli ansehe. Graf Dyhrn für den Verbesserungsantrag und gegen den Protest,des Freihcrrn v. d. Bussche. Er stimme darin bei, daß es unsern neuen Landesbrüdern schwer werden größten Schärfe und Klarheit gesteigerten wissenschaft lichen Geistesthätigkeit. Dieser Unterschied der künstle risch entwickelten und im Gegensatz hierzu noch rohen allgemein menschlichen Empfindung ist ein bi« jetzt we nig oder gar nicht erkannter Punkt, vermag aber ein zig und allein die Frage endgiltig zu lösen. Die mu sikalische Empfindung im Bunde mit der künstlerischen Phantasie ist etwas ganz Anderes, Reicheres, als was gemeinhin Empfindung genannt wird: der unentwickel ten Natur gegenüber Bewußtsein auf der höchsten Stufe. DaS ist eS, was die Verstandesmenschen gar nicht be greifen. Sie haben zum Theil Recht in Bezug auf die rohe Natur, find dagegen entschieden im Jrrthum, was die musikalische Empfindung betrifft. Andererseits ver fällt M. in denselben Fehler, den er den Verstandes menschen vorwirft, er verkennt die Natur des Wortes ebenso, wie Jene die des Gefühls. Allerdings ist, wie es zunächst scheint, da- Wort vieldeutig; es lassen sich ganz beliebige Vorstellungen mit demselben verbinden. Geschieht dies aber, so ist dies nicht Schuld des Worts, liegt nicht in der Sache, sondern im bezüglichen Indi viduum, weil dasselbe nicht gewohnt ist, die richtigen Vorstellungen mit dem Worte zu verbinden, oder ge nau und präciS anzugeben, wa- es darunter verstan den wissen will, nicht geübt — wie die Logik sagen würde — die entsprechende Definition zu geben. Die Schuld trägt also lediglich die Unreife deS Individu um». Wie der Verstandesmensch nicht geübt ist, den Feinheiten des musikalisch Empfindenden nachzugehen, so ist der Letztere nicht im Stande, der Schärfe von Begriffsbestimmungen zu folgen und hält darum da- Wort für vieldeutig. Kurz und bestimmt: ES ist ein ganz verkehrtes Beginnen, die Empfindung unmittelbar in wenige bezeichnende Worte zu fassen, ihrem ganzen Inhalte «ach erschöpfen -» wolle«; eine Sach« der Un- wird, ihr Vaterland aufzugeben; eSmag manchem Manne schwer fallen, den HuldigungSeid zu leisten, denn den vorhin angeführten Lausitzern ward eS leichter gemacht, indem ihr früherer König sie des Treueides entband. Aber wer sei Schuld daran? Doch die Fürsten selbst! (Bravo!) Es sei nicht blos das Eroberungsrecht, es lasse sich unser Recht nicht schöner aussprechen, als es der Mann, der an der Spitze de- Ministeriums steht, im andern Hause ausgesprochen hat: „Wir sind auch be waffnet mit dem Rechte der deutschen Nation: zu eristi- ren, zu athmen, sich zu einigen!" — Damit ist die GeneraldiScussion zu Ende. Zur SpecialdiScusston nimmt Niemand das Wort; das Haus schreitet zur Abstim mung, wobei der Antrag der Herren Frhrn. v. Maltzan und v. Plötz fast einstimmig angenommen wird. — ES folgt der Nachtrag zu dem Berichte der 10. Com mission, betreffend die Vereinigung des Königreichs Han nover, deS Kurfürstenthums Hessen, des Herzogthums Nassau und der freien Stadt Frankfurt mit der preußischen Monarchie. Der Commission sind gegen die beabsich tigte Vereinigung der in der Ueberschrift genannten Lan- deStheile die folgenden Vorstellungen zugegangen: l. aus dem Königreiche Hannover: 1) von dem Kammerrathe und Gutsbesitzer v. d. Decken; 2) von dem Kaufmanns und Bürger Johann Friedrich Witte zu Hannover; 3) von dem Geh. Räthe und Oberappellationsgerichts- viceprästdenten v. Schlepegrell und Genoffen; 4) der Landräthe der Orlenberg-Göttingen-Grubenhagen'schen Ritterschaft; 5) deS Ausschusses der Ritterschaft des Für- stenthumS Hildesheim; ll. aus dem Herzogtum Nassau: des Grafen v. Ingelheim und Genossen. Unter Be zugnahme auf ihren Hauptbericht beantragt die Com mission: das Haus wolle beschließen: die Eingänge durch seinen über das Bereinigungsgesetz gefaßten Be schluß für erledigt zu erklären. Ohne Diskussion tritt das HauS dem Anträge bei. Dann schließt der Präsident die Sitzung. Nächste Sitzung unbestimmt. — (O. K -C.) Die Vorberathung über den außer ordentlichen Geldbedarf der Kriegs- und Marinever waltung ist in der Commission des Abgeordneten hauses zu Ende gebracht. Es wurde zuerst darüber berathen, ob des Staatsschatzes in dem Gesetzentwurf Erwähnung geschehen soll. Im Entwürfe der Regierung geschieht das nur in ber Aufzählung der zum Kriege verwendeten Gelder; auf gleiche Weise beschloß die Com mission vom Staatsschätze Notiz zu nehmen. Die Wie derfüllung des Staatsschatzes war durch die den Com- missionsmitgliedern zur Informativ» uulgetheilte Nach weisung der StaatSregierung in die Diskussion gebracht; es sollten danach von den Kriegsrntschädigungsgeldern 27^ Millionen dem Staatsschätze zurückerstattet werden, jedoch in der Weise, daß die Zustimmung des Landtags dazu gar nicht erfordert würde. Hierdurch würden die Ansichten derjenigen Mitglieder der Commission, welche überhaupt für eine Dotirung des Staatsschatzes waren, in zwei Richtungen getrennt: die einen wollten in dem Gesetze über die Anleihe eine konstitutionelle Cautel für die Mitwirkung der Landesvertretung bei den Ein nahmen und Ausgaben des Staates zulassen, die an dern nur dir Summe bezeichnen, die dem Staatsschätze nach dem Kriege zu überweisen sei. Die Majorität be schloß in der Vorfrage von der Füllung des Staats schatzes und allen Controversen über seine Natur abzu- sehcn, weil von der Regierung in dieser Beziehung keine, sondern nur wegen einer Anleihe eine Forderung ge stellt sei. Aus den weitern Verhandlungen ist nur her vorzuheben, daß die Commission statt 60 Millionen 30 Millionen Thaler zur Deckung des augenblicklich zu übersehenden Bedürfnisses für ausreichend hielt und dem nach die Ausgabe von Schatzscheinen bis zu dieser Höhe Vorschlägen wird. Nach dem Anttage des Abg. Hagen sollten diese Scheine auf die im Besitz des Staate- be findlichen Eisenbahnactien fundirt werden, doch wurde davon abgesehen, um die mit der Ausgabe von Schatz- scheinen verbundene Natur der schwebenden Schuld nicht zu alteriren, und sodann auch, weil das FunbuS für die Anleihe auf die Aktien der westfälischen Eisenbahn gerechnet werden müßte, über deren Erwerb durch den Möglichkeit. Soll eine Versetzung des Empfindung»- gehalteS in die VerstandessphLre stattfinden, so gehört dazu ein großes wissenschaftliches System. Der unend lich reiche Inhalt eines Beethoven z. B. könnte nur sein Gegenbild in einem philosophischen System finden, in einem nach der andern Seite hin bis zur höchsten Stufe entwickelten Bewußtsein. Das mit ein paar Worten aussprechen zu wollen, ist eine Lächerlichkeit. M. stellt also irrthümlich daS höchst entwickelte musika lische Bewußtsein mit ganz unreifer VerstandrSthätigkeit auf eine Linie, und es ist natürlich, daß auf solche Weise die letztere in Schatten treten muß. Noch eine andere eng damit im Zusammenhang stehende Unklar heit ist schließlich in der angeführten Stelle zu berich tigen. M. meint, daß sich Jeder bei dem Wort etwa» Anderes vorstellen könne; die Musik dagegen spräche mit vollkommener Bestimmtheit. DaS ist durchaus nicht der Fall. Wie Jeder bei dem Wort sich etwas Ande res vorstellen kann, wenn er gerade L»st hat, so auch bei einer Musik. Das Richtige zu denken oder zu empfinden, ist Sache der Bildung, der Geschultheit deS Geiste- nach beiden Seiten hin, der Gewöhnung, au- dem Bereiche der Willkür herauszutreten und da- Ob ject sei es, welche» es sei, in seiner Wesenheit wirklich in sich aufzunehmen. M. vermag da- in vollendeter Weise nur als Musiker, weniger nach der andern Seite hin. Darum die Verkennung. -j- Die 50. Versammlung der schweizerischen natur- forschenden Gesellschaft hat in Neuenburg statt- gesunden. Sie zeichnete sich durch mehrere belangreich« Vorträge aus, z. B. von Desor über die vorhistorische» Forschungen und von Karl Vogt über die Schädel der Mikrocephalen und deren Vergleichung mit den Affen schädel«. Der Berichterstatter im „Lund" meldet da»
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