Dresdner Journal : 25.02.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-02-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187302256
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18730225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18730225
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1873
- Monat1873-02
- Tag1873-02-25
- Monat1873-02
- Jahr1873
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- Titel
- Dresdner Journal : 25.02.1873
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Io tnttjSKelloN » IHr Stevlpst^sbadr, . . S HUr JadrUct» »»„«vilda«, «lsotsode» zzjSdrlicd 1 11Ur 1b Ksicbe« koik »»6 Lios«!»» Ktuowero: 1 ^^rV8tellp«l»u»cU»b du»»u In»erst»oprel«er kLr äcv KL«s eurer xerpLltei^rr L«rl»: 1M ^8^ vuter ,Li»xe«ur3t" äi« 2»ü«: S ^-r. krsedelaenr mit ^lluutluue äer 8oui>- vv<1 ^d«»ä» kür <t«u fol^voUvo ^»8 . . Dienstag, den 25. Februar. Dres-mrAMrml. Verantwortlicher Redactenr: I. G. Hartmann. 'I s I 1878. luier»tvii»»n»kme aas^Ilrts: Lr«n<k,<,tter, LommissioaLr 6s» - vresUasr ^ourrisl«; «beväss.: HAe-n ^ort u. L ^rvrr,- Ni-rvdurx-Nsrlia- Vt«o-l.«1prix-L!>»«l-vr«°l!tu-I'r»u^turt k bl.: <t ^VAker, LerIu>-V»tll-L»mdirr^-1'lLA-1.vi^rj;'^'^vll- kirrt ».H.-Ilimvk«u: , Derti»: vl /nea/»l/e»tka»1. // / Nrym»2: - L^cr- I»»: /,.L'ta»A«t s tillrean; vd«wi>it,: I'runlc- tirrt».U.: ^««'Arr'dvüe u.^. t.' /t» >/,,«» »'sc tiv liucbb, Davdect vörlUr: 0 H/Mer,H»iuiovsr: k»ri,: /kara«, Luttic^U Oo.; StMlxLrt: /-««Ls <2 tb., Annoncen Lürea», wivv: U«r»usx«bvrr ' Löllie!. Lrpeärtioo äe» Dresdner .laurual», Oresäeu, bl«.r8!trvtlieii8^"io Ku. l. Amtlicher Theil. Bekanntmachung, den goldenen Stipendienfond betr., vom 21. Februar 1873. Nachdem Seine Majestät der König über die Stif tung von Stipendien auS dem goldenen Stipendien- fond, die Verwaltung de» Stiftung-capitale- und die Bedingungen der Verleihung der Stipendien, definitive Entschließung zu fassen geruhet haben, so wird dieselbe nachstehend unter D mit Allerhöchster Genehmigung hiermit zur allgemeinen Kenntnis, gebracht. Dresden, am 21. Februar 1873. Ministerium des Königlichen Hause», v. Falkenstein. s Stiftnngsnrkunde den goldenen Stipendienfond betr., vom 14. Februar 1873. Vir, Zsh«»», dsa Gotte» Gnaden König von Sachse» re. re. rc. urkunden hiermit, was folgt: Nachdem au» Anlaß der Feier des von Un» am 10. November des verflossenen Jahre- begangenen gol denen BrrmLhlungS-Jubiläums von einem Verein wohl gesinnter Männer die Summe von 43,000 Thlr. zu Verleihung von Stipendien an unbemittelte Studirende auf der Universität Leipzig zu Unserer Verfügung ge stellt worden ist, und Wir dieses Capital zu dem be absichtigten Zwecke angenommen haben, so errichten Wir hiermit eine Stiftung, deren alleiniger Zweck ist, un bemittelten Studirenden Sächsischer Staatsangehörigkeit auf der Universität Leipzig, welche während ihrer Vor- dereitungszeit zur Universität durch ihr sittlich-religiöses Verhalten die Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten sich er worben, und durch die bereits erlangten Kenntnisse zu der Hoffnung berechtigen, daß sie bei fortgesetzten ernsten Studien Vorzügliche» in ihrem künftigen Fache, oder Berufe leisten werden, Stipendien zu verleihen. Zur Ausführung derselben haben Wir felgende Bestimmun gen getroffen. Da- Stammvermögen der Stiftung besteht au- den obenerwähuteu Drei und vierzig Tausend Thalern und denjenigen Geldern, welche etwa später zu dem selben werden geschlagen werden. 2. Die Verwaltung desselben erfolgt unter dem Namen: „dcr goldene Stipendirufoud" unter der Oberaufsicht des Ministeriums Unseres HauseS bei dem Hofzahlamte. 3. Das Stammvermögen der Stiftung ist jederzeit un versehrt zu erhalten. Nur die Zinsen desselben werden zu obgedachtem Zwecke verwendet. 4. In der Regel wird das Stipendium auf drei Jahre verstehen, und jährlich ZwrihundertThaler betragen. Wir behalten Uns jedoch ausdrücklich vor, nament lich auch wegen der größeren Kostspieligkeit und Lang wierigkeit de- von dem Stipendiaten gewählten Stu diums in einzelnen Fällen eine längere Dauer der Ver leihung, oder eine Erhöhung des Stipendium- bis auf 250 Thlr., oder auch beide Begünstigungen zugleich, anzuordnen. 5. Wird rin Stipendium an Studenten verliehen, die bereits einen Theil deS vorschriftsmäßigen Kursus auf der Universität zurückgelegt haben, so wird die Ver leihung auf die Dauer der noch zu vollendenden Stu dienzeit beschränkt. 6. Diejenigen jungen Männer, welche auf Verleihung eine- Stipendiums Anspruch machen wollen, haben in nerhalb der bekannt zu machenden bestimmten Frist ihr Gesuch bei dem Mtntstertnm Unsere- Hauses schriftlich einzurrtchen und demselben ») rin obrigkeitliches Zeugniß über ihre sächsisch« Staatsangehörigkeit, über ihre Mittellosigkeit, über Letztere nach Vorschrift der Ministerial-Verordnung vom 2. April 1834, ferner b) ein Zeugniß de- Dtrectoriums der Grlehrtenschule, auf welcher fie zur Universität vorbereitet worden find, über ihr sittliche- Verhalten in den letzten drei Jahren und daß sie bei der bestandenen Abi- turientenprüfung die erste Censur (I» Id) er langt haben, im Original oder beglaubigter Abschrift beizusügen, und gleichzeitig v) eine freie Arbeit, in deutscher Sprache einzurei- chen. Die Wahl de- zu behandelnden Thrma- bleibt den Bewerbern um da- Stipendium über lasten; eS wird jedoch vorausgesetzt, daß dieselben hierbei einen solchen Gegenstand wählen, bet besten erschöpfenden Besprechung ihnen Gelegenheit ge boten ist, außer der Fertigkeit im Styl, auch die Reife ihre- Urtheil- und den Umfang ihrer erlangten allgemeinen wissenschaftlichen Bildung zu zeigen. Der Arbeit ist die ausdrückliche Erklärung, daß sie vom Einsender selbst, und ohne fremde Bei hilfe gefertigt worden, beizufügen. 7. Die bei dem Ministerio Unsere- Hauses eingehen den Gesuche nebst sämmtlichen Beilagen derselben wer den UnS zur eigenen Entschließung vorgelegt werden, und behalten Wir Uns vor, nach Befinden in geeigneten Fällen das Urtheil Sachverständiger zu vernehmen. 8. Solche junge Männer, welche auf einem auslän dischen Gymnasium vorgebtldet sind, oder sich lediglich durch Privatunterricht zum Besuch der Universität vor bereitet haben, oder doch in der letzten Zeit ihrer Vor bereitung eine Grlehrtenschule nicht besuchten, und daher von der Gelehrteujchulr, vor welcher sie die Maturitäts prüfung zu erstehen haben, das 8 6 unter b erwähnte Sittenzeugniß nicht betbringen können, haben sich über ihr sittliches Verhalten auf eine auoere glaubhafte Weise auszuweisen. Dagegen finden die übrigen im § 6 unter ». t>. c. erwähnten Vorschriften auf diese Categorie von Bewer bern um da- Stipendium volle Anwenvung. 9. Der Stipendiat wird von dem nächsten Auszahlungs termine au- dem Genüsse des Stipendiums gesetzt, wenn er ») zu einer schweren Strafe verurtheilt worden ist, oder b) mehrmalige Disciplinarstrafen oder sonstige leichte Strafen erlitten hat, oder endlich e) durch ein unsittliches Leben sich der Gewährung des Stipendiums unwürdig gemacht hat. Die Entscheidung darüber, ob einer der unter » bis mit v erwähnten Fälle eingetreten ist, behalten Wir Uns lediglich Selbst vor. 10. Wenn durch den Tod des Stipendiaten, oder durch den Abgang desselben von der Universität, oder in einem der 8 9 angegebenen Fälle das Stipendium vor Ab lauf der Zeit, auf welche es verliehen worden ist, vacant wird, so wird dasselbe baldthunlichst anderweit zur Ver leihung gebracht, immittelst aber beim Stammcapital verwaltet. 11. Abänderungen an den vorstehenden Normativbrstim- mungen dieser Stiftung, welche durch die Umstände ge boten sein könnten, dürfen nicht ohne Unsere oder Unserer Rechtsnachfolger besondere Zustimmung vor genommen werden. Gegeben zu Dresden, am 14. Februar 1873. (I- 8.) Johann. vr. Johauu Paul Kreih. von Falkenstein. Wilhelm Bär. Bekanntmachung, die „Dithversicherungsbank für Deutschland von 1861" und die „Hagelversicherungsbank für Deutsch land von 1867" in Berlin betreffend. sachtem die laut Bekanntmachung vom 23. April 1868 zum Geschäftsbetriebe in Sachsen bereits zuge- lastenrn, bisher unter dem Namen: Hagel- unv Vieh- versicherungsbank für Deutschland, Abtheilung für Vieh- Versicherung und Abtheilung für Hagelversicherung, in Berlin bestehenden Gesellschaften bei erfolgter Revision ihrer Statuten den Namen: „ Viehversicherungsbank für Deutschland von 1861" und beziehentlich „ Hagelversicherungsbank für Deutschland von 1867" angenommen, auch den Vorschriften in § 2 u. f. der Allerhöchsten Verordnung über den Geschäftsbetrieb aus ländischer Versicherungsanstalten in Sachsen vom 16. Sep tember 1856 Genüge geleistet haben, und insbesondere von gedachter Viehversicherungsbank Dresden, von der Hagelversicherungsbank aber Leipzig zum Sitz ihres Geschäfts in Sachsen gewählt worden lst, so wird solches in Gemäßheit von §6 der ange- zogenen Verordnung hierdurch bekannt gemacht. Dresden, am 14. Februar 1873. Ministerium des Innern, Abtheilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel. Schmaltz. Fromm. Der zeitherige Postinspector im Bezirke der Kaiser lichen Ober-Post Direktion zu Leipzig Steyer ist zum Postinspector für den Bezirk der Kaiserlichen Oder- Post Directiou zu Dresden und der zeitherige Post inspector im Bezirke der letztgenannten Kaiser!. Ober- Post-Dircction Peter zum Postinspector für den Be zirk der Kaiser!. Obcr-Post-Direction zu Leipzig er nannt worden. Nachdem Se. Majestät der König von Sachsen auf Grund Art. 50 der Verfassung des deutschen Reichs zu diesen Ernennungen die landesherrliche Bestätigung ertheilt hat, so wird Solches hierdurch zur öffentlichen Keuntniß gebracht. Dresden, am 19. Februar 1873. Finanz-Ministerium. Krhr. vou Friesen. Heydenreich. Dresden, 15. Februar. Se. Königliche Majestät haben dem ordentlichen Professor in der philosophischen Facultät zu Leipzig Dr. meä. st pliii. Gustav Theodor Fechner das Comthurkreuz II. Classe vom Albrechts orden zu verleihen allergnädigst geruht. Nichtamtlicher Theil. Uebersicht. Telegraphische Nachrichten. TagrSgeschichte. (Berlin. Straßburg. Müncheu. Stutt gart. Darmstadt. Gotha. Braunschweig. Wien. Prag. Brünn. Pesth. Paris. Aus den Niederlanden. Bern. Rom. Madrid. London. St. Petersburg. Konstan tinopel. Bukarest. Washington.) Ernennungen, Versetzungen rc. tm »ffratl. Dienst«. Dresdner Nachrichten. Provinzialaachrichteu. (Leipzig. Chemnitz. Freiberg. Meerane. Reichenbach. Crimmitschau. Wurzen.) Vermischte». Statiftrk uud Bolttwirthschaft. Vingrsaudte». Feuilleton. Inserate. TageSkaleuder. Börsrnnach- richten. Beilage Inserate. Extrabeilage. Landtag-Verhandlungen. Telegraphische Nachrichten. Wien, Montag, 24. Februar, Vormittags. (Tel. deS Dresdn. Journ.) Der Ausgleich mit den Polen ist gescheitert wegen der von der Regierung abgrlehutrn Forderung de» Polenclub», über die Wahlreform erst nach Vottrung de» galizischen Ausgleichs durch den ReichSrath zu berathen. Der Austritt der Polen bei der zweiten Lesung der Wahlreform steht bevor. DaK die Polen die Wah len für die Delegation vornehmen werden, ist gleich wohl wahrscheinlich. (Vgl. unsere Wiener Correspon- denz unter „Tagesgeschichte.") Paris, Montag, 24. Februar. (W. T.B.) Der spanische Minister de» Auswärtigen, Castelar, hat sympathetische Telegramme au Edgar Quinet, Gam- betta und Garibaldi gerichtet. Zahlreiche Anhän ger der Commune find vou hier nach Madrid ad- gereist. Bern, Montag, 24. Februar. (W. T. B.) Auch im BiSthum St. Gallen ist ein Couflict zwischen der Staatsbehörde und dem Clernö zum Ausbruch gekommen. Der Bischof Greith erläßt ein Kastenmandat, welchem die Regierung da» Placrt versagte, weil dieses Mandat das Ünfehl- barkritSdogma verkündet. Madrid, Sonntag, 23. Februar. (W. T. B.) Sicher« Vernehmen nach ist im Ministerium eine Krisi» eingetretev, und dürfte die Bildung eine» mehr homogenen republikanischen CabinetS bevor- stehen. Es gilt al» wahrscheinlich, daß Eduardo Chao daS Portefeuille der Finanzen, NouvilaS da» de» Kriegs, SuanceS da» der Marine und Abar- zuza da» der Colonien übernehmen werden. London, Montag, 24. Februar. (W. T. B.) Infolge von Compromiffen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern werden voraussichtlich 60,VW Bergwerksarbeiter in Süd Wale» die Arbeit wieder aufarhmen. LügesgeschichLe. * Berlin, 23. Februar. Unter Vorsitz des Staats ministers Delbrück hat der Bundesrath gestern eine Plenarsitzung abgehalten, in welcher der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Münzverfassung, vorgelegt und an die Ausschüsse überwiesen, sodann nach Bericht des Ausschusses die Ermäßigung der Gebühren für extra ordinäre Zeitungsbeilagrn und Postmandate beschlossen wurde. Hieran knüpfte sich ein mündlicher Bericht des Ver- fassungsausschusses über den vom Reichstage beschlosse nen Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung des Alinea 2 des Art. 28 der Relchsversassung (itiv in partes). Der BundeSrath stimmte dem Gesetze zu. Im Uebri- gcn wurden Eingaben erledigt und dcr Gefetzeutwurf wegen Abänderung des Art. 192 des Osllv borsstier für Elsaß-Lothringen berathen. — Der dem Bundes- rathe jetzt vorliegende Entwurf des Münzgesetzes umfaßt 16 Artikel. In Art. 1 wird die Reichsgold- währung den jetzigen deutschen Landeswährungen sub- stituirt, die Rechnungseinheit bildet die Mark. Das Gesetz tritt durch kaiserliche Verordnung mit Zustim mung des Bundesrathes, welche mindestens 6 Monate vor dem Zeitpunkt seiner Geltung erlassen wird, in Kraft. Die Landesregierungen können schon vorher die Reichsmarkrechnung einführen. Nach Art. 2 wer den ausgeprägt 1) als Silbermünzen: Fünfmarkstücke, Einmarkstücke, Einhalbmarkstücke; 2) als Nickelmünzen: Zehnpfennigstücke und Fünfpfcnnigstücke; 3) als Kupfer münzen: Zweipsennigstücke und Einpfennigstücke. Die Aur prägungsbcstimmungen ordnen im Art. 12 4 Para graphen. Nach 8 1 wird ausgebracht 1 Pfund seinen Silbers in 20 Fünfmark-, 100 Einmark- und 200 Ein halbmarkstücken in einer Mischung von 200 Theilen Silber, 100 Theilen Kupfer, so daß 90 Mark in Sil bermünzen je 1 Pfund wiegen. — Im Ministersaale Ftuiltetou. <R<dtatick von Otto Banck.) K. Hoftheater, 22. Februar: „Romeo und Ju lia", Trauerspiel in fünf Acten von Shakespeare, nach Schlegel's Uebersetzung für die Bühne von Eduard Devrient eingerichtet. (Herr Varena vom köntgl. Theater in Kassel als letzte Gastrolle.) Die ungewöhnliche, seit Jahresfrist wieder so glän zend erwachte Thrilnahme unsere- Publicum- für da- klassische Drama ist die sicherste Stütze für da- Theater, für die Kunst und für die Aufrechthaltung deS edleren Geschmacks. Der wiederhofte Genuß vom wahrhaft Großen erhält die UrtheilLkraft auf einer gewissen Höhe und läutert die Anschauungen in ähnlich segensreicher Weise wie der Verkehr mit bedeutenden Geistern, mit Männern und Frauen von sittlicher Charakter kraft. Ein ttefstehendeS Repertoire gleicht dagegen in seinen herabziehenden Wirkungen dem Umgänge mit trivialen, haltungSlosen Personen. Diese bedenkliche Freundschaft läßt, wo fie vorherrschend wird, da- Zusammensein mit tüchtigen, hochstrebenden Kräften als eine unbe queme Strapaze für da- Gehirn, al- eine Gtne für die Lust zu alberner Unterhaltung, zu frivoler Heiter keit erscheinen. Und eS ist leichter, sich an da- hohle Amüsement, da- man tm geistigen Halbschlummer ge nießen kann, zu gewöhntn, »lS an die mächtigen Ein drücke de» Idealen, welche- in Ernst und Scherz, tll Tragik und Humor die Vollkraft unserer Auffassung heranSfordert. Unsere Aufführung von „Romeo uud Julia" bat ganz besonder» in Hrn. Dettmer al» Mrrcutio eine Krastfülle, der ihr leider durch den rasche» Tod diese» Helden der echten altenglischen Gattung zu früh er lischt. Die derbe, sprudelnde, frische Leichtlebigkeit, die männliche Energie und der sarkastische Humor dieser Repräsentation bildeten eine charaktervolle, hocherfreu- ltche Leistung. Daneben wird bei unS dieses Stück durch daS Ehepaar Capulet (Herr Winger und Frau Bayer) und durch Herrn Jasfö's Lorenzo gehalten. Auch Herr Koberstein, der überhaupt in letzter Zeit glückliche Anfänge gemacht hat, eine gewisse Eintönig keit dramatischer Schablone zu verlassen und mit ener gischen Strichen nach der Dichtung und zugleich nach dem realen Leben zu zeichnen, war al- Tybalt sehr genügend. Befänden wir uns nicht bi- zum Gewinn einer ersten jugendlichen Liebhaberin und Heldin in einem Interim, so könnte ich eS von Seiten unserer Regie nicht zweckmäßig finden, Frl. Theisen mit so mäch tigen Rollen, wie die Julia, zu belasten, Aufgaben, für welche bei allem fleißigen Streben ihre Mittel für unsere Bühne niemals ausreichen werden. WaS sich an geistigem und physischem Material in kleinern Genrr- rollen sehr ersprießlich entwickeln könnte, wird im Sturmwind großer Leidenschaft und mächtiger poetischer Impulse durch ein Uebernehmen der Kraft zu krank haft hohler Deklamation, gemischt mit einer didaktischen Reflexton-sprache, zu unnatürlichen Versuchen aufge bäumt. Ueber den Gast darf man kurz sein, da sich trotz de- löblichen Fleiße- da- sür unsere Bühne Ungenü gende seiner Kraft außer Zweifel gestellt hat. Va- rena'S Romeo bestätigte diese Srkenntniß. Ohne den lyrischen Schwung eine- tief inneren Herzrnslebrn- kann kein Künstler in dieser Rolle Glauben gewinnen. Die Schicksale der Jugendliebe können dramatisch sein, fie selbst ist stet- durch und durch lyrisch und wo der Brustton ihres Empfindens nicht warm zu unserer Seele sprich«, sind alle Worte verloren. Otto Banck. ES bedarf kaum der besonderen Hinweisung auf daSAschermittwochcvncrrt, denn das musikliebcnde Publicum hat stets und gern durch die Theilnahme für dieses und das PalmsonntagSconcert seine dankbare Anerkennung der künstlerischen Leistungen der königl. Kapelle bewiesen, deren UnterstützungSfond für Wilt- wen und Waisen namentlich auf die Einnahmen von diesen Concerten angewiesen ist. Beklagenswerthrr Weise ist Frau A. Joachim's Mitwirkung im Aschermittwoch- concert unmöglich geworden, und es sei darum die dringende Bitte ausgesprochen, daß hierdurch nicht der Besuch deS Concerts eine Beeinträchtigung erleidcn möge. Fräulein Nanitz ist in dankenswerther Bereit willigkeit mit einer selten gehörten Concertarie Mozart's in bas übrigen- musikalisch sehr reich und interessant ausgrstattete Repertoire ringetrcten, und die weitere Lücke desselben wird Berthoven'S „Opferlied" ausfüllen. Da leider auch Fräulein Krebs erkrankt ist, hat statt ihrer Herr Blaßmann die Güte gehabt, die Ausführung der Phantasie für Pianoforte mit Orchester und Chor und der obligaten Elavierpartie in Mozart'S Arie zu übernehmen. C. B. Die Zwergvölker ia Jauerafrtka. Der bckannre Reisend« Or. Schweinfurth theilte in Bezug auf den oben genannten Gegenstand der Berliner Gesellschaft für Erdkunde kürzlich seine Be obachtungen und persönlichen Erfahrungen mit. ES wird in weiteren Kreisen vielleicht da- Interesse für die Zwecke unserer „Afrikanischen Gesellschaft" fördern helfen, wenn wir, zmückgreifend auf ein Referat der „Sp. Z.", unsern Lesern die Erzählung des vr. Schweinfurth kurz mittheilen. Bei seinem Verweilen am oberen Nil belauschte er vielfach die halb romantischen, halb rea listischen Märchen und Wunderberichte, welche die Ein- grbornen von den Seltsamkeiten Centralafrikas zu be richten wußten; sie erzählten von den Quellen des NUS, der nach dem Homer'schen Liede dem Ocean entströmte, sie sprachen von jenen Pygmäen, deren Kampf mit den laut schreienden Kranichen schon von Homer besungen wird, und um deren Kenntniß sie einHerodot beneidet haben würde; in einem Lande südlich von den Niam- niams sollten sie wohnen, Männchen von nicht über 3 Fuß Höhe mit weißem Barte, welche mit kampfgeübter Hand Elephanten jagten und das Elfenbein an die fremden Händler verkauften. Schon Herodot berichtet, daß die Kraniche bis oberhalb der großen Seen zu Pygmäen ziehn, wc.che in kleinen Hütten wohnen, wenn gleich die Mermuth mg gerechtfertigt scheint, daß er an der Stelle, wo rr von den Zwergvölkern spricht, die Kraniche nur deSh .i> erwähnt, weil sie ihm au- der Jl«as bekannt waren; denn der Reisende beobachtete die wandernden Vögel nur bis zum 20. Grad. Genug, die Pygmäensage begleitete ihn auf seiner ganzen Reise, und in den Schilderungen des prächtigen Hofstaat- der kannibalischen Könige wurden die in der Art von Hof narren gehaltenen Zwerge stet- besonder» hervorgededcu. Ader erst am Hofe Münsa -, de- König- der Mom- duttu, gelang eS ihm, sich davon zu überzeugen, daß diese Zwerge nicht eine pathologische Erscheinung seien, sondern daß sie eine ganze Reihe von Stämmen bil deten, deren Größe tief unter dem gewöhnlichen Maß« ltrgt. Eine- Morgen- erscholl lauter Jubel tm Laaer und seine Leute führten al» die handgreifliche Verkör perung tausendjähriger Mythen ein seltsame-, scheu blickend«» Männlein Herrin. Durch Geschenke uuh
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