Dresdner Journal : 11.01.1876
- Erscheinungsdatum
- 1876-01-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187601110
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- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18760111
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1876
- Monat1876-01
- Tag1876-01-11
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- Dresdner Journal : 11.01.1876
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7 DirWUg, den tl. Januar. 187«. I» U»»—» ! ^kt»rUodr . . 18 N»rk 4It«U-kdO?k. dl»a»a»»u: 1V kf «lsscksntsodou L«l«l»a« tritt l'r»t uxl 8tswp«I»a»oi»l»8 dü>«u. 1o»er»t«opr»i»«i k'ür 4«o L»ua> «iosr ?sllt»«le 80 kt O»t«r „Lio^»«u»at'' <U» L«Io: L0 kk. Lr»ck«l»ear Ht^iiok mit Xu«uckw« 6« Loall- m»ä kviart»^« Udoilä» 58r ä«u kol8»oäea 1^8- ZreMerImmial. Verantwortlicher Redacteur: Hoftath I. G.^Hartuiann in Dresden. />. Lra«<1»tett«r, Cov»uu»»iouLr «1«, Dre»6ovr ^oormU»; «b«v6»».: Luarn Foct/ «»»duiU-IsrUo-Vi,» kc»»kkort ». N : /7aa«e»«tci> L >«U»-Mt«o-L»wdilr^ kr»U-L»ipit^-7r»»ktart U ^ko»«e, ««rll»: S. Lorniot , // FtörccLt, Lr«m«zE L'siUotte, /. Äa»o«n'r 8are»u; Vdsmarti' H. ^o»at, kr»i»Lkart ^acA-k-'icbs u F. <7. //-^^mann^ebe kuckd., DauöeL 6o., SörUt»: /-«O . : 6. §e/»<r«k^, k»r1»: //ara«, Fa/Ut«, L L'a., Da«Le L 6o., ««wdorU: Vi«»: 0/>^e/«z. U»r»u!,xvl»«rt LSnixft. Lrpsäitioa 6s» llceräoer ^our»»l», Orvsäso, Hvio8«r»tr»»»6 Ho. 20. Nichtamtlicher Theil. »«»erficht. reltAraphische Nachrichten. Tases-eschichte. Srueunuuge«, Versetzungen re. im »ffe«tl. Dienste. Dresdner Nachrichten. Proviazial-Nachricktrn Vermischtes. Statistik »nd «o»»wirthschaft. «iuorsavdtes. -eulUrton. Inserate. rageskalender. Beilage. Börsennachrichten. Telegraphische Wittervvgtderichte. Inserate. Telegraphische Nachrichten. Paris, Sonvtag, 9. Januar, Morgens. (W. T. B.) Nachdem die französische Regierung ihre Zustimmung ru der Note des Grafen Andraffy nunmehr in Wien angezeigt hat, erwartet man hier, daß auch die Seußerung Englands demnächst erfolgen wird. Dieselbe durfte nur durch die augenblickliche Abwesenheit Lord Derby» von Lon don verzögert worden sein Rach der Aeußerung Englands wird die officirlle Mittheilvng der Note des Grafen Andraffy an die Pforte erfolgen. (Vgl. dir „Tagesgeschichtr" unter Wien.) Paris, Montag, 10. Januar, Morgens. (Tel. d. Dresdn. Jour.) Dat „Journal deS Dubais" meldet de« Ausbruch einer MinisterkrifiS infolge »ov Mrivungsdiffereuzen über die bei den Wahlen z« unterstützenden Eandidaten und über das Zu sammengehen mit den verschiedenen Parteien. (Vgl. unsere Pariser Korrespondenz unter „TageSgrschichte".) Brüssel, Sonntag, 9. Januar, AbendS. (W. r. B.) Einer Mittbeilunq der „Jndspendance Helge' zufolge find 2 Bataillone Carabiniere in der vergangenen Nacht «ach Charlrrai abgeaan- ge«, »o der Strikt fortdauert. Die hiesige Gar- uison hat Befehl erhalten, sich zum Abgänge dort- hin bereit zu halten. Brüssel, Montag, 19. Januar. (Tel. d.Dresdn. Journ.) Die „Jud^pendance belge" erwähnt «nter ausdrücklichem Vorbehalt ei« Gerücht, wonach gestern Abend ernste Ruhestörungen in Charleroi das Einschreiten des Militär» uothwendig gemacht hätten. Mehrere Lobte und Verwundete solle« auf de« Platz geblieben sein. Eine Schwadron Gniden ist von hier nach Charleroi abgegange«. Rew Aork, Sonnabend, 8. Januar. (W. T. B.) Hiesige Journale wollen wisse«, daß i« Port- Royal (Südcarolina), welches von der Regierung zum HauptstativnSort des im nördlichen Theile des atlantischen Oceans stationirten amerikanischen Geschwaders ausersehea sei, Kriegsschiffe conce«- trirt würde«, am, wie die Journale meinen, allen ans der kubanischen Angelegenheit hervorgeheuden Eventualitäten begegnen zu könneu. Tagesgeschichte. Dresden, 10. Januar. In den Paradesälen des k. Schlosses findet übermorgen (Mittwoch) ein großer Hofball Statt, zu welchem die Einladungen vom königl. Oberhofmarschallamte ausgegeben worden sind. * Berlin, 8. Januar. Die „N. Pr. Z." hatte bereits gestern darauf hingewiesen, daß der Reichskaffe aus der Steuer für die ungedeckten Noten der ReichSbauk eine sehr ansehnliche Einnahme erwachsen werde. Heute erscheint es auch der „D. R.-C." an der Zeit, auf die bezüglichen Bestimmungen des BankgesetzeS und die für die ReichSkasse aus der Ueberschrettung des steuerfreien Quantums sich ergebenden Konsequenzen von Neuem die Aufmerksamkeit zu lenken. Dieselbe schreibt: Bekanntlich ist das Emissionsrecht der Reichs bank in der Theorie unbeschrankt, in der Praxis aber durch die Steuer von 1H> auf den ungedeckten Betrag unter 250 Millionen Mark, von 5^> auf den 250 Millionen überschießenden Betrag, erheblich eingeengt. Allerdings hat eine Reihe von Banken auf das Noten- emissionsrecht verzichtet und wachst das Notencontingent dieser Institute der Reichsbank zu. Dieser Zuwachs wird aber den enormen Ansprüchen an das Central institut gegenüber ziemlich unerheblich bleiben. Leider ist die genaue Ziffer, weil drei Banken sich noch nicht darüber erklärt haben, ob sic auf das Emissionsrecht verzichten, noch nicht festzustellen; wir greifen aber wohl nicht fehl, wenn wir den Zuwachs an mit 11b besteuerten Noten der Reichsbank auf höchstens 20 Millionen Mark veranschlagen, so daß die 5P Besteuerung mit 270 Millionen Mark ungedeckten Noten beginnen dürste. Nun weist aber der erste Ausweis der Neichsbank einen Be trag von 297,680,000 M. an ungedeckten Noten auf, so daß 270 Millionen mit 1A» jährlich, etwa 27 Millionen mit 5db zu versteuern wären. Die Frage ist nun: Wird dieses Verhältnis; das ganze Jahr durch andauern? Darf die Neichshauptkasse aus dem ersten Wochcnausweis des Jahres auf eine sich annähernd gleich bleibende Höhe der ungedeckten Sloten und folglich der Einnahme aus der Besteuerung der Notenemission mit einiger Sicherheit rechnen? Wir glauben diese Frage mit Ja beantworten zu können. Zwar macht bekanntlich der Handcisstand am Schluß eines jeden Quartals und spcciell im Dr- cember an die Kreditinstitute exceptioncUe Ansprüche, welche die Banken durch Erhöhung des Diskonts in die Schranken zu halten suchen, und könnte man daher auf rin baldiges Sinken der Reichsbankemission rechnen. Vergessen dürfen wir aber nicht, erstens daß die Reichs- bankstlialen nur zum geringern Theile in wirkliche Thätigkeit getreten sind; zweitens, daß die Reichsbank an die Stelle einer Reihe kleiner Institute tritt und deren Kundschaft wohl an sich ziehen dürfte; drittens, haß kt, Geschäft» ,N«,thMbe« vaniebrrkfi^ni-1MV die Ansprüche auf Discontirung von Wechseln feiten des Handrlsstandes mit dem hoffentlich nahen Neuerblührn des Handels und Verkehrs gewaltig wachsen und sehr bald den durch den Quartals- und Jahresschluß hervor gerufenen Bedarf übersteigen dürften. Es ist daher die Annahme berechtigt, daß das Reich, bei vorsichtiger Ver anschlagung auf folgende Einnahme aus der Noten steuer bei der Reichsbank rechnen dürste: 1 Procent 270 Millionen: 2,700,000 M., 5 Procent von 30 Mil lionen: 1,500,000 M.; Summa 4,200,000 M., also immerhin ein Betrag, der die Anhänger der vollen Metall deckung und Papiergeldausgabr festen des Staates allein mit dem neuen Bankgesetze einigermaßen aussöhnen dürfte. — Fürst Bismarck soll, nach der „Hamb. Ztg.", seinen lauenburgischcn Besitz durch Ankauf des Schlosses Rrinbeck für 300,000 Mark vervollständigt haben. Andere Blätter bezeichnen diese Nachricht als wenig wahrscheinlich. — Wie die hiesigen Blätter überein stimmend melden, ist auch der k. sächsische Bundrsraths- bevollmächtigte geh. Justizrath Held wieder hier ein getroffen. — Nach der neuesten Mittbeilung des „D R. A." sind in den deutschen Münzstätten bis zum 1. Januar 1876 geprägt: anGoldmünzen: 974,190,600 M. Doppelkronen, 30 l,574,650 Kronen; hiervon auf Privatrechnung: 83,384,210 M.; an Silbrrmünzen: 25,118,535 M. 5-Markstückc, 108,118,058 M. 1-Mark stücke, 10,810,380 M. 50-Pfennigstücke, 20,l93,938 M. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 12,652,176 M. 80 Pf. 10.Pfennigstücke, 7,090,041 M. 85 Pf. 5- Pfcnnigstücke; an Kupfermünzen: 4,613,828 M. 74 Pf. 2-Pfeunigstücke; 2,477,001 M. 78 Pf. 1-Pfennigstücke. Gesammtauspräguug: an Goldmünzen: 1^75,765,WO M.; an Silbermünzen: 164,240,911 M; an Nickel- münzen: 19,742 218 M. 65 Pf.; an Kupfermünzen: 7,080,830 M. 52 Pf. — In Bezug auf dir Abhaltung geistlicher Eühneversuche bei Ehescheidungen hat der Oberkirchenrath in einem an die sämmtlichen Konsisto rien gerichteten Circularerlaß sich dahin ausgesprochen, daß, da die bezüglichen Vorschriften der Verordnung vom 28. Juni 1844 bisher nicht aufgehoben worden sind, dieselben nach wie vor verbindliche Kraft haben. Die Geistlichen sind daher angewiesen, sich der Abhal tung von Sühnevrrsuchrn bei Ehescheidungen auch dann nicht zu entziehen, wenn die Schließung der Ehe, auf deren Trauung geklagt wird, ohne nachfolgende kirch liche Einsegnung und ohne daß solche begehrt werden, stattgefunden hat. * München, 8. Januar. Da man hier annehmcn zu dürfen glaubt, daß sich die Dauer des Reichstags nicht über die ersten Tage des Februar erstrecken werde, so ist, wie die „A. Z." und der „N. C." übereinstim mend erfahren, als Tag des Wiederzusammentritts unserer Kammern zur Zeit der 14. Februar in Aus- sicht genommen. Den Kammern wird dann alsbald das Militärbudget in Vorlage gebracht werden, mit dessen Feststellung auf Grundlage des Reichsmilitäretats man zur Zeit im Kriegsministcrium beschäftigt ist. — Aus Nvm geht der „A. Postztg." von angeblich com- pctentcr Seite die Nachricht zu, daß der Papst in den letzten Wochen gegen die Verletzung des bayrischen Cvncordats durch das Civilehegesctz, welches vom I. Januar 1876 an in Bayern in Kraft getreten ist, Protest erhoben und diesen Protest in Nom dem bei ihm beglaubigten Grasen Paumgarten zustcllcn lassen habe. — Die von uns ihrem Hauptinhalte nach uiitge- thcilte Instruction des Gcncralvicariats des Erzbisthums Bamberg in Betreff der Civilehe stimmt im Wesent lichen mit den Erlassen der übrigen bayrischen Ordi nariate überein. Die bezüglichen Instructionen scheinen, wie die „A. Z." bemerkt, das Resultat einer gemeinschaftlichen Berathung der Bischöfe zu sein, da in den verschiedenen Diöcesen Bayerns, wie allmählich zu Tage tritt, ein in der Hauptsache übereinstimmender Erlaß existirt. Aus Württemberg, 8. Januar, schreibt man der „Allg. Ztg.*: So wenig wie in Bayern «der in Baden hat in dem zweitgrößten süddeutschen Staate, in unserem Lande, der Gedanke, sämmtliche Eisenbahnen in das Eigcnthum des Reichs zu übernehmen, einen empfäng lichen Boden gefunden. In Bezug auf die Erhaltung der Eisenbahnen im eigenen Besitz und Betrieb des Lan- des sind wohl in Württemberg alle Parteien einig, und es kann deshalb kein Zweifel darüber obwalten, wie ein etwaiges Ansinnen, dieselben aus dem Besitze des Lan des zu geben, ausgenommen werden würde. Indessen ist bisher in dieser Beziehung an Württemberg eine Zu- muthung nicht gestellt worden, und es wird eine solche, wie der Minister des Aeußern und der Vcrkehrsanstal- ten, Herr v. Mittnacht, dieser Tage bei Anlaß der Er öffnung der Ulm-Langenau-Heidenheimer Bahn in Ulm erklärt hat, auch nicht gestellt werden. Der Minister schloß nämlich dabei einen Toast auf die Stadt Ulm mit folgenden Worten: „Sie werden für die Interessen der Stadt Ulm bei der Regierung und der Eisenbahn- Verwaltung stets ein offenes und geneigtes Ohr finden, und wir werden diesen Interessen auch in Zukunft zu dienen um so eher in der Lage sein, als, wie ick Grund habe anznnehmcn, ein Ansinnen, das nach dem Geräusch in den Zeitungen täglich von uns erwartet werden müßte, daö Ansinnen, unserer Startsbahnen uns zu entäußern, dieses staatlich ausgewachsenen Kindes jahre langer Pflege, Sorge und Opfer, in Wirklichkeit nicht an uns gestellt werden wird." * Schwerin, 8. Januar. Das vierte und letzte Cir- cular, welches der Oberkirchenrath zu Schwerin in Anlaß des Neichscivilstandsaesetzes erlassen hat, behan delt, wir wir bereits in vonger Nummer kurz erwähn ten, die Verabsäumung oder Weigerung der Taufe, Confirmation oder kirchlichen Trauung. Daß auch die Taufe und Konfirmation hier herangczogen werden, die das Reichsgesetz doch nicht unmittelbar be rührt, beruht auf der Erwägung, daß „diejenigen Ge setze hiesigen Landes, welche die Glieder unserer Ge meinde zwingen, ihre Kinder taufen und confirmiren zu lassen, demnächst kaum mehr zur Anwendung werden kommen können, wie sie auch schon seit Jahren nicht mehr zur Anwendung gebracht sind", und daß daher in nächster Zukunft Fälle der gedachten Unterlassung mög lich sind. Wir entnehmen diesem Circular mit Zu grundelegung einer Correspondenz der „H. N." Fol gendes: Wenn ungeachtet der Bemühungen deS PastorS die kirch liche Trauung nicht begehrt wird, so hat derselbe auf Nach holung derselben hiuzuwrrkeu BiS dahin, daß die betreffenden Personen sich hierzu eutschliebeu, sind sie vom activru und passiven Wahlrechte zu kirchlichen Gemeindeämtern, sowie von der Function als Taufzeogen auSzuschließen, ihnen so lange auch vom Pastor die Absolution und die Reichung deS Abend mahls, weun sie es begehren sollten, ferner die öffentliche kirch liche Fürbitte und Danksagung jeglicher Art und eventuell die Betheiligung der Kirche an ihrem BMäbniffc zu versagen. Solche Suspension ist jedoch nicht öffentlich zu verkündigen, sondern nur dem Betroffenen vom Pastor auszusprechen. Die Suspension von der Absolution, dem Abendmahl rc tritt auch bei Denjenigen ein, welche eine Ehe eiugebeu, der die kirchliche Trauung nicht zu Theil werden kann. Sic dauert, den moet!» ausgenommen, so lange als die Ehe dauert Sollte es geschehen, dav Personen, welche in Ehen der hier in Rede siebenden Art leben, von tiefer Rene und Sehnsucht nach der Absolution ergriffen würden, so haben die Pastoren über den Fall an den Oberkirchenrath zu berichten. Der Suspension unterliegen ferner Diejenigen, welche die Taufe ihrer Kinder oder Pfleglinge verweigern oder ins lla- gemiffe ausschieben. Sie dauert dis zur Taufe des Kindes. Nngetausl gebliebene Kioder sind zum Religionsunterricht in der Schule zuzulassen und anzuhalten, auch demnächst zum Confirmandenunterrrcht. Hat ein solche- Kind daS l» Lebens jahr überschritten, so hat der Pastor mit seiner Belehrung und Ermahnung sich auch au da- Kind selbst zu wenden. In gleicher Weise ist es auch mit der Coufirmatiou ru halten Sobald der Pastor besorgt, daß sie an einem Kinde seines Gemeindebezirks versäumt werden möchte, hat die seel- sorgerliche Admonition einzutreten, welche, sobald daS Kind das 11. Lebensjahr vollendet hat, auch au dieses selbst sich wenden soll. Glieder der Gemeiude. welche ungeachtet solcher Admollttwu idren eigenen oder Pflegebefohlenen Kindern die Konfirmation hindern oder wehren, sind pv» der Absolution nnv v>mt AdendntäN-lV^ü-hend ren und den schon dargelegten weiteren Folgen der Suspension zu uuterslellen. Die Pastoren sollen ein besondere- Buch anlegru, in wel che- sie die ungetauft und unconfirmirt Gebliebenen, die nicht kirchlich getrauten Ehepaare und die aus solchen Auläffen SuSpendirteu eintragen. — Der Landtag ist heute zum 16. Februar nach Sternberg ausgeschrieben worden. Die Verfassungs revision befindet sich nicht unter den Regierungspropo- fitionen. Dir landesherrlichen Propositionen beschränken sich vielmehr, laut den „H. N.", auf die Bewilligung der Steuern, Fortsetzung der Verhandlungen wegen Ver wendung der französischen Kriegskostrnentschädigungs- gelder und wegen Ablösung der Stolgebühren. <5 Altenburb» 9. Januar. Auf Anordnung des hrrzogl. Ministenums, Abtheilung für Cultusangelcgen- hriten, ist auch in den Kirchen des Herzogthums am Neujahrstage und dem darauf gefolgten Sonntage von den Kanzeln eine Ansprache über die Bedeu tung des neuen Neichsgcsctzes über die Beurkun dung des Personenstandes und die Eheschließung verlesen worden. Die Ansprache schließt mit dem Aus druck der zuversichtlichen Erwartung, daß ohne Aerger- niß und Anstoß an den ins Leben tretenden Ein richtungen alle Gemcindeglieder das Band fest halten werden, welches sic seit Jahrhunderten mit der Kirche verknüpft, und daß sie fortfahren werden, bei den wich tigsten Ereignissen des Familienlebens, bei Eheschließung, Geburt und Sterbcsällcn, die segnende und weihende Theilnahmr der Kirche zu suchen und Licht und Kraft, Trost und Frieden von ihr sich spenden zu lassen. Demungcachtet sind schon in dieser ersten Woche bei dem hiesigen Standesamt mehrere Fälle vorgekommen, in Feuilleton. Rebi-irt von Otto Banck. K. Hoftheater. — Altstadt. — 8. Januar. Zum ersten Male „Requiem" von Verdi für Soli, Chor und Orchester. Der Direktion sei der wärmste Dank ausgesprochen, daß sie uns den Genuß dieses bedeutenden und bereits berühmt gewordenen Werks Vrrdi's — zur Trauerfrier des TodrStageS Alessandro Manzoni'- geschrieben und am 22. Mai 1874 im Dom zu Mailand zum ersten Male aufgeführt — ermöglichte. Es ist dies eine um so mehr anrrkennenswerthe Erfüllung der künstlerischen Aufgabe eines großen Kunstinstituts, der die Unmög lichkit, allen Anforderungen dieser Composition in wün- schenSwerther Weise nachzukommen, einen scheinbar be rechtigten Grund zu bedauerlicher Verzögerung ihrer Aufführung abgegeben hätte. Denn das Requiem ist vor Allem auf die Macht des Gesanges angewiesen. Es verlangt für die Soli große, glänzende und wohlgeschulte Stimmmittel, Sänger, die orn Ausdruck, rin reiches Colorit und den schönen Klangrffect für den Ensemblrvortrag in allen Gchattirungrn und mit feiner Tonbildung be herrschen. Dem war durch die hiesigen Kräfte nicht in jeder Hinsicht zu genügen. Auch ein entsprechend zahl reicher Chor fehlte. Aus mannichfachen guten Gründen mußte auf eine Verstärkung des Theaterchore- verzichtet werdrn. Der musikalische Gewinn war außerordentlich werthvoll: eine verläßlich sichere, correcte, präciS nuan- cirte und energisch belebte Ausführung der in der In tonation oft äußerst schwierigen Chorsätze. Und die Solisten Frau Schuch, Frl. Nanitz, die Herren Anton Erl und Köhler hallen sich ihren anstrengenden Aufgabe« mit voller Hingebung gewidmet und lösten sie nach Maßgabe ihrer Mittel in vorzüglicher Weise, künstlerisch und sorgsam ausgebildet im Vortrage. Frau Schuch entfaltete einen ungewöhnlich weichen, sympathischen und vibrirendrn, für den Ausdruck günstigen Stimmklang. Am vollkommen sten im Sinne des Werkes vermochte seine Partie Herr Köhler zur Geltung zu bringen. Das höchst lobens- werthe Gesammtgelingcn der Aufsührung, wofür die voll endete Leistung der k. Kapelle einen Hauptfactor bildete, ist der sichtlichen Liebe und dem rastlosen Eifer zu dan ken, womit Herr Kapellmeister Schuch das Studium des Werks leitete. Eigenes Hören desselben in Wien unter Verdi's Dirrction gab ihm dafür einen schätzba ren Anhalt. Seiner musikalischen Umsicht danken wir die entschieden verbesserte, für Orchester und Chorgesang günstigere Tonwirkung, welche er durch eine neue Auf stellung der Ausführenden auf der Bühne erreichte. Verdi — dem in seinem 19. Jahre die Aufnahme ins Conservatorium in Mailand wegen Talentlosigkeit versagt wurde — hat, wie schon durch dir Oper „Aida", so auch durch dies Requiem alle Diejenigen überrascht, welche seine große Begabung nicht erkannten und nicht die Kraft des Genie- begreifen, mit gereifterer und ge läuterter Einsicht und dem Ernste des Alters neue edlere Bahnen der Production einzuschlagcn. Nur in seinem Kunstziele, in der Verwendung seiner Erfindung und seiner Technik erscheint Verdi rin Anderer, nicht in sei ner individuellen Begabung. Durch diese war für das Requiem eine dramatische Conception bedingt; sie ist groß, edel, poetisch, in ihrem musikalischen Ausdruck unser Gcmüth erschütternd, unsere Phantasie erregend, unsere Empfindung innig und tief ergreifend. Dem anderwärts gemachten Vorwurf des theatralischen Charak ter- kann ich nicht beistimmen, sei auch die Grenzlinie desselben einige Mal mit dem dramatischen Effect gestreift. Meines Wissens standen die Kompositionen für katho lische Kirch: in der klassischen italienischen Blüthezeit der Tonkunst in derselben, ja noch näherer Verwandt schaft mit der damaligen italienischen Oper, als Verdi's Requiem mit der jetzigen. Reickthum schöner und melodiöser Erfindung, spon taner Muß der Gedanken und ihrer Entwickelung, stets unmittelbar vereint mit Innerlichkeit und Wahrheit des Ausdruckes, der Stimmung, ohne konventionelle Phrase, leere Mittelglieder, ohne ein je fühlbares Vor- drängcn jener tecknisch routinirtrn Arbeit, welche den Gedanken entgcistigt; stilvolle und doch völlig frei gehandhabte Form, eigenthümlich und geistvoll in der Auffassung dcs Textes ohne gesuchte Gcistreichigkeit, klar in der Architektonik, schwungvoll in der Steigerung, nie in Breite ausschweifend, gewandt, wirksam und ge schmackvoll beherrscht im polyphonen Satz; endlich volle moderne Verwendung der technischen Mittel ohne denn Mißbrauch, -namentlich durch eine charakteristische, mit glänzenden Effecten und entzückenden Färbungen überraschende und fesselnde Behandlung dcs Orchesters, das dabei stets maßvoll nur Dienerin und Stütze des Ge sanges bleibt — dies sind Eigenschaften des genialen Werkes, deren Macht wir uns unwiderstehlich, mit wahr- haftem Genuß und mit innerer Erhebung gefangen geben, und zwar ungcschwächt bis zum Schlüsse, denn die Schön heit desselben steigert sich fortwährend, und im letzten Satz ziehen frühere Tonbilder noch einmal mächtig erfassend vorüber bis zum hinsterbrnden Hauch dcs Schlußaccords. Wohl können nicht alle Sätze auf gleicher Höhe stehen, aber als schwach im Verhältniß zu den übrigen wüßte ich keinen zu bezeichnen, als die zweichörigr Doppelfuge dcs 8»vciu», die dreißig Tattr lang in b' ctur stehen bleibt, und das Gcgenthema bald nach dessen Debüt — nach einigen zwanzig Tacten — fallen läßt. Diesem Satz gegenüber ist das kugnw dcs Uber» ms (welches sein Thema aus demselben Motiv in der Umkehrung in mvU bildet) meisterhaft gearbeitet. Auf den großen Gesammteindruck des einheitlichen Werkes ist das nicht ohne Einfluß, und in ihm verschwinden auch sonstige einzelne Schwächen, deren Nachweisung kritisch un dankbar wäre und bestreitbar bliebe. Das Requiem ist ein Gesang, der aus vollem war men Herzen strömt, ein Werk wahrer Inspiration, in welchem Wollen und künstlerisches, schöpferisches Kön nen sich aufs Engste einigen; und seine sinnlich schöne Tongcstaltung, erfüllt von süßem Reiz und zwingender Gewalt der Klangwirkung, bewegt sofort unsere Empfin dung, denn Verdi spricht zu uns vor Allem durch den Gesang, der aus der Seele zur Seele dringt, und mit höchstem Feinsinn erweist er sich in der ausdrucksvollen Führung und in den originellen Combinationen der Gesangsstimmen, und besonders in den mannichfachen Verschlingungen des Chors mit den Soli als erfin dungsreicher, bewunderungswerther Meister. Das Requiem wurde mit lebhaftem Beifall und viel leicht mit ebensoviel Verwunderung oder Bewunderung ausgenommen. Manche Ausführungen der einzelnen Sätze hätten wohl den D» Ruf verdient. Möge man sich dem Genüsse des Werkes mit allgemeiner Theilnahme hingeben, damit mehrfach wiederholte Auf führungen eine vorurthrilsfreie Würdigung desselben bezeugen, die Unternehmung der Dirrction und die tüch tige Leistung der Ausführenden lohnen. Herr Kapellmeister Schuch wird die Bemerkung nicht als irgend eine Schmälerung seines künstlerischen Ver dienstes auslegen, daß dir sehr aufregende Thätigkeit des Einstudirrns schließlich leicht bei der ersten Auf führung einigen Hang zu unruhiger und zu beschleunigter Tempvnahme herbeiführen kann. Dies wurde mir
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