Dresdner Journal : 08.11.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-11-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187411084
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- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18741108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18741108
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1874
- Monat1874-11
- Tag1874-11-08
- Monat1874-11
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- Dresdner Journal : 08.11.1874
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^2KV. I. » ^^.^i>d«.ds^d«° dLUrUvt»:. . . - « ^lr. ?o«^ uoä ^jkUrUod: 1 ?^Ir. lb 8t«wp«l»u»ktll»8 tuoiu. I K^r. l»»«r,tei>pr«I»»r l^dr dsv k»am «iaor ^«l>»Itvo<>v ?vtitr«ilo: 2 Kjsr. Vvtvr „kin^s«u»<It" di« ILsiio: 6 Kxr. kro«d«li>vll, l^Iick mit XnnnLlim« dsr 8ovo- uad k«isrt»x«, Abvvd» tür dsv kol^sodsa Sonntag, den 8. November 1874 NreMtl ZMnml. Verantwortlicher Redacteur: Commissionsrath I. G. Hartmann in Dresden. I»»er»t«»»»»»Iims »v«vLnt»r t F> K^andrtett^, 6ommi»«iollLr de« Or««dlr«r douro»I«, eb«vds«.: u. K S«wkui^-S«rlt». Vt«a-l.«tp,ix-L—«l-Lr««I»u-rr»Lldart» ».: //«K»e»Ltein <0 ^«Ake^, S«rliL Vj-Q-Sm-dui^-rrt^-Lsipii^-rrLnii- kurt ».»-Hüllckso: K«d. U«rlin! /»r-attliemtan/,^ »r«w«o! XNr«,- l«u: ä>taNAc»«'8 tjiireiru; vk«mmt«: /< >. krL«'- kurt« H.: u. >/ C. //e»»loann'^eke Uu»?l>:'^ Co./ vorlit,! d»v L_, Homiovor: C. ?»ri«: d/o,oz, /.a/itte. Lüttig «0 C'o., StattxLrt^ «t Co., L'üdd. ^tnnMicen-Iiürea!«, Viea: ^1/. C/ipe/iL. Ueransxekvrr »- Ilüni^I. Expedition de-! I>re>dner .lonrnn!», I)redde», ^Inrx.uetkongruj«« tio. 1. Amtlicher Theil. Dresden, 31. October. Se. Majestät der König haben dem Kapellmeister vr. Julius Rietz das Prädikat General-Musikdirektor der Königlich musikalischen Kapelle mit dem Range in der vierten Klasse der Rangordnung zu verleihen geruht. Bekanntmachung. Von den Königlichen Ministerien des Innern und des Kriegs, bez. im Einverständnisse mit dem Königlichen Finanzministerium ist auf Grund von 8 9 des Gesetzes vom 21. April 1873, die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung betr., beschlossen worden, außer den Geschäften eines Civilvorsitzenden der Ersatz- Commission für den Aushebungsbezirk Dresden Stadt, noch die Militairangclegenheiten im Allgemeinen inner halb der von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaft ausgenommenen Stadt Dresden dem Herrn Regierungsrathr von Harttmaun hierselbst, dagegen der Königlichen Amtshauptmannschaft Dresden die Besorgung der fiscalischen Straßen- und Wasserbausachcn, die Beaufsichtigung des Communi- cationswcgebaues, sowie die Leitung von Expropriations verhandlungen in diesen und in Eisenbahnangelcgen- heiten innerhalb der Flur der Stadt Dresden zu über tragen. In Gemäßheit des deshalb von den genannten Königlichen Ministerien erhaltenen Anweisung wird Solches hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Dresden, am 3. November 1874. Königliche Kreishauptmannschafl von Einfiedel. Hübler. WMmMchtr Theil. N ebersickt. Telegraphische Nachrichten. Tagekgeschichte. (Berlin. Landsberg a. W. Trier. Aus Kurheffeu. Wien. Prag. Buda Pest. Paris. Rom. Madrid. London. Kopenhagen. Bukarest. Montevideo.) Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichten. (Leipzig. Chemnitz. Pirna. Radeburg.) Vermischtes. Statistik und VolkSwirthschaft. EinaesandteS. Feuilleton. Inserate. TageSkalender. Beilage. Telegraphische Witterungsberichte. Börsennachrichten. Inserate. Telegraphische Nachrichten. Belgrad, Freitag, 6. November. (W.T.B.) Die Skuptschina tritt am 20. d. M. zusammen. Feuilleton. Redigirt von Otto Banck. Einige musikalische Werke. (Neu oder von Neuem cdirt.) Karl M. v. Wcbcr's Klavierwerke werden von Ad. Hense lt (Berlin, Schlesinger'sche Musikhandlung) mit Varianten, erläuternden Vortragszeichen und Fin gersatz herausgegcben; das Concertstück, Sonaten in c'-6ur und D mvll und das Uomentn enpricciv sind be reits erschienen. Die Varianten namentlich bedeuten eine Ucberarbeitung, welche die Steigerung der harmo nischen Fülle, der Klangwirkungen und der technischen Bravour der Ausführung nach Art der vorgeschrittenen Claviertcchnik bezweckt, ohne von einem getreuen An schluß an gedanklichen Inhalt, Charakter, Ausdruck und gestaltender Intention in diesen Compositionen wesentlich abzuweichen. Weber's Clavierwerke bieten vorzugsweise die Möglichkeit einer Ueberarbeitung in diesem Sinne. Sie ist darauf begründet, daß seine Pianosortecomposi- tionrn in der Erfindung sehr auf Technik und Wirkung des Instruments basirt sind, daß seine Behandlung des selben in dieser Hinsicht als eigenthümlich hcraustritt, und eine neue Entwickelungsphase bezeichnet, welche für das Pianoforte folgercich: wurde und in ihrer Art eine weitere Fortbildung erfuhr. Es liegt daher nahe, der Weber'schen Schreibweise die in solcher Fortbildung nun errungenen Effecte jetziger virtuoser Technik zuzuführen, woran sich auch manche weitergchende Variante für den Ausdruck der Idee in natürlicher Folge der reicheren Ausdruckswcise und des erhöhten Gesammtcolorits an schließt. Und auch Weber's Satz, seine bevorzugte Füh rung der äußeren Stimmen rc. erscheint dafür geeignet und hilferrich. Henselt hat bekanntlich mit wärmster Die Wahlen zur Skuptschina sind beendet; daS Tesammtergebniß derselben scheint ein für dir Ne gierung günstiges zu sein. Tagesgeschichte. * Berlin, 6. November. Se. Majestät der Kaiser ist gestern Abend um 9 Uhr 10 Minuten in Breslau eingetroffen. Aus dem festlich geschmückten Bahnhofe waren die Spitzen der Militär- und Civilbehörden, so wie die Vertreter der Geistlichkeit, unter ihnen auch der Fürstbischof Or. Förster, zur Begrüßung anwesend. An denselben wandte sich der Kaiser mit der Frage, ob er völlig wieder genesen sei, und sprach zugleich die Freude aus, ihn hier zu sehen. Von dem zahlreich versammelten Publicum wurde Se. Majestät mit enthusiastische» Hoch rufen empfangen. Nach kurzem Aufenthalte fuhr der kai serliche Zug nach Oh lau weiter, wo die Ankunft Ä10 Uhr erfolgte. Se. Majestät wurde dort von den versammelten Mitgliedern des Kreistages und den städtischen Behörden einpfangen und von der Bevölkerung mit großem Enthusiasmus begrüßt. Die Stadt war festlich erleuchtet. — Se. k. und k. Hoheit der Kronprinz ist mit dem Extrazuge des Kaisers in Ohlau angekommen. — Ihre königl. Hoheit die Prinzessin Albrecht ist gestern von Altenburg nach Hannover zurückgckehrt. — Der Bundesrath hielt vorgestern unter Vorsitz desStaats- ministcrs O> . Delbrück Plenarsitzung. Vorgelegt wurde ein Antrag, betreffend die Umrechnung der Ucbergangs- steuersätze aus Anlaß der Einführung der Markrechnung. Es folgte eine Mittheilung, betreuend die Dauer der Zollsreipässe über inländische Musterstücke. Hierauf wurden Ausschußberichte erstattet über die Etats der Verwaltung des Reichsheeres, der Verwaltung der kai serlichen Marine, des allgemeinen Pensionsfonds — An lage IX. — und über die Nachweisung der im Haus haltsetat augesetzten verschiedenen Einnahmen, sowie über die Vorlage, betreffend den Entwurf eines Gesetzes wegen Feststellung des Reichshaushalts-Etats für 1875.— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Eisen bahnen, Post und Telegraphen und für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß für Eisenbahnen, Post und Tele- graphen hielten heute Sitzungen. — Der Lcgationsrath Graf Hermann v. Arnim-Boitzenburg ist von Lissa bon hier wieder eingetroffeu. — Der zuletzt im aus- wärtigeu Amte beschäftigt gewesene Legationssecretär, Graf v. Berchem, ist an die kaiserliche Gesandtschaft in Madrid versetzt worden und begicbt sich heute über München auf seinen neuen Posten. — In der gestri gen Sitzung der Stadtverordneten wurde der Magistrat um Auskunft darüber ersucht, in welchem Stadium .sich die Angelegenheit der Umwandlung der Stadt Berlin in eine Provinz befindet, und welche Schritte der Magistrat getban hat, um den Geist der Selbstverwaltung und die finanziellen Interessen der Stadtgemeinde hierbei zu wahren. Der Oberbürger meister Hobrecht machte die Mittheilung, daß der Ma gistrat schon im vorigen Winter ein kurzes Promemoria an den Minister des Innern eingereicht hat, und daß der Minister eine eigene Provinzial ordnung für Berlin durch eine Reihe von sachverständigen hat ausarbciten lassen, an deren Arbeiten auch er (der Oberbürgermei ster) sich betheiligte. Die Anforderungen des Gemeinde wesens seien mit der Zeit so sehr gewachsen, daß sie in dem Rahmen der Städteordnung kaum zu bewältigen sind und eine Entlastung der Centralstcllc unbedingt nothwcndig ist; gelte dies aber schon von der Stadt in ihrem jetzigen Umfange, so steige die Gefahr mit der Ausbreitung nach außen hin. Indem der Oberbürger meister die Stadtverordneten bittet, das Gespenst des Bankrotts der Städteordnung, des Todes der Selbst verwaltung nicht immer unnütz an die Wand zu malen, Vorliebe Weber's Clavierwerke studirt, sein Vortrag der selben ist von unvergleichlicher Vollendung und so kam ihm nächst seiner meisterhaften Beherrschung clavier- mäßiger Technik und schöner Klangwirkung das intimste Vertrautsein mit diesen Compositionen zu statten, um die gestellte Aufgabe in einer verständnißvollen nnd künstlerischen Weise auszuführen. Zugleich mit einer bescheidenen Rücksichtnahme auf musikalisch eiusichtsvolle Spieler: denn es ist den Varianten im Satz der Original text beigedruckt, um den sofortigen Vergleich und die Wahl nach eigenem Ermessen im Gebrauch der ersteren zu er möglichen, letzteres auch für Jene, welchen besondere Schwierigkeiten und Henselt's weitgriffige Accorde bis weilen unerreichbar sein möchten. Ein Verkennen der Intentionen Weber's, ein virtuos willkürliches uud materielles Hcrabzichen seiner Idee, wie wir das z. V. in Tausig's Bearbeitung der „Aufforderung zum Tanz" finden, wird Niemandem aufstoßen. Wie sehr sich diese Ucberarbritungen für den Conccrtvortrag eignen, braucht kaum erwähnt zu werden; namentlich dazu bestimmt ist die Bearbeitung (ohne Orchester) des Weber'schen Con- certstücks, die bereits aus Henselt's Jugendzeit stammt und sich in ihrer außerordentlich schönen und brillanten Wirkung durch seine Vorträge stets bewährt hat. Der Production von Etüden und Studien für das Pianoforte hat man sich seit lange mit so großem Eifer und Talent hingegeben, daß dieselben wohl thatsächlich die gehaltvollen Clavierstücke, zu deren Vortrag sie die Spieler ausbilden sollen, an Zahl übertreffen, ja die in neuester Zeit gebotenen auch großcnthcils an musikalischem Werth. Der ernste, künstlerisch bildende, auf den Cha rakter und die erhöhte Entwickelung des Instruments fixirte Zweck scheint stets auch auf deu künstlerischen Ernst, auf dir kritische Sichtung und Selbstbeschränkung, auf dir Sammlung des Talents nnd dir Concepticn schließt er mit der Versicherung, daß kein Anlaß zu Befürchtungen vorliegt. Ueber einen Antrag, der sich lauf die Fractionsbildung innerhalb der Stadtverordneten- > Versammlung bezog, wurde, da der Zweck desselben, eine Prüfung dieser Frage herbeizuführen, erreicht sei, zur Tagesordnung übergegangen. — Der Minister des Innern hat, wie die „N. A. Z." hört, den Beamten der Criminalpolizei, welche während einer Amts handlung im Palais der verwittwetrn Frau Gräfin v. Arnim-Boitzenburg Cigarren geraucht haben, sein ernstes Mißfallen zu erkennen gegeben, und zwar umsomehr, als das in dem durchsuchten, mit Stroh und andern leicht entzündlichen Stoffen angefüllten Raume demnächst ausgebrocbene Feuer mit hoher Wahrschein lichkeit auf das Stauchen zurückzuführen ist. Als Ent schuldigung für dieses dienstwidrige Verhalten kann allen falls gelten, daß die Cigarren den Beamten im Palais selbst von Hausgenossen angeboten waren. I.. Berlin, 6. November. Nachdem der Reichs tag eine Anzahl von kleinern Gesetzentwürfen erledigt, andere an Commissionen verwiesen und einen zur zweiten Berathung im Plenum gestellt hat, harren der ersten Lesung außer dem Budget, den Justizgesetzen und dem erst in den nächsten Tagen zu erwartenden Bankgesctz- entwurf nur «och zwei Gesetzentwürfe, von welchen der eine die Steuerfreiheit des Reichseinkommens decretirt, — wogegen es bei der Heranziehung des Rcichseigen- thums zu diuglichen Abgaben und Lasten, wo eine solche auch bezüglich des Staatscigenthums besteht, be wenden soll — der andere über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden Bestimmungen trifft. Bei Feststellung des letztem Entwurfs ist in der Hauptsache von nachstehenden Grundsätzen ausgegangen worden: 1) Beschränkung der Verpflichtung zu Naturalleistungen auf das nn Interesse der Erhaltung und kriegerischen Aus bildung der bewaffneten Macht unerläßliche Maß; 2) Inanspruchnahme der im Besitze der Leistunysobjecte be findlichen Individuen, als verpflichteter Sublecte, und — soweit die Natur der einzelnen Leistungen es erfordert, — der Gemeinden, als vermittelnder Organe; 3) Vergütung der Leistungen nach Durchschnittssätzen, bez. Preisen, welche dem Werthe der Leistungen möglichst gleichkommen Die Naturalleistungen, welche durch Vermittelung der Ge meinden in Anspruch genommen werden können, sind die Stel lung von Vorspann, Reitpferden und Schiffssahrzeugen und die Verabreichung von Naturalverpflegung und Fourage, wo gegen bezüglich der Gewährung von Naturalquartier die Be stimmungen des Gesetzes vom 2b. Juni >888 in Kraft bleiben. Aste diese Leistungen werden, wie aus Punkt 3 hervorgeht, dem Werthe entsprechend vergütet, die Naturalverpflegung spe- ciell nach folgendem Tarife für Mann und Tag: einschließl. Brod ohne Brod ») für die volle Tageskost 7b Pf. 60 Pf. b) für die Mittagskost allein 40 - »s - o) für die Abendkost allein 20 - tb - d) für die Morgenkost allein tö - 10 - Bei außergewöhnlicher Höhe der Preise der Lebensmittel kann der Bundesratb diese Sätze für das ganze Bundesgebiet oder für einzelne Theile desselben zeitweise angemessen erhöhen. Besondere Verpflichtungen bezüglich der Ueberlassung zur Be nutzung oder Mitbenutzung gegen entsprechende Vergüturg sind außerdem noch statuirt für die Besitzer von Grundstücken, Brunnen, Tränken, Schmieden und für die Eisenbahnverwal tungen. Zu dem Berichte über die vorgestrige Sitzung ist noch nachzutragen, daß von sächsischen Abgeordneten der Geschäftsordnungscommission I>. Minckwitz, der Peti tionscommission Krause und Ackermann angehören. LandSbrry a. W., 5. November. Heute fand hier der, so viel nur wissen, erste Termin zur Wahl eines katholischen Geistlichen durch die Gemeinde auf Grund der Bestimmungen in den Art. 4 und 8 des Ergänzungsgesetzes vom 2. Mai d. I. statt. Der „N.- Z." schreibt man hierüber: Auf die landräthliche Anzeige hin hatten sich aus den zur hiesigen Parochie gehörigen Ortschaften der Kreise Landsberg, Friedberg, Soldin ca. 75 Katholiken eingefunden. Dieselben verneinten mit 64 gegen 11 Stimmen die nach dem Oberpräsidial- reglemcnt zunächst vorliegende Frage, ob überhaupt ein Geistlicher gewählt werden sollte oder nicht. DieMino- der Idee günstig gewirkt zu haben, und die leichter be herrschbare Form ergab keine Schwierigkeiten. Allen Pianisten werden manche Namen von Claviercomponisten gegenwärtig sein, deren Etüden sich fortwährend in wohlbegründeter Geltung behaupten, während ihre übrigen Claviercompositioncn schon seit geraumer Zeit der Ver gessenheit anhcimfielen. Da die Aufgaben für die all gemeine Schule des Clavierspicls auch mit Rücksicht auf die neueste Richtung der Technik erschöpft sind, greift man nun zu jenen speciellen, die sich nach Lehrerfahrung und intelligenter Erwägung als höchst wünschenswert!) für die mechanische Ausbildung der Hände und Finger Herausstellen und sich zwar in den vorhandenen Etuden- wcrkcn bereits vorfinden, aber doch noch nicht als wich tige Specialität bevorzugt und systematisch durchgcführt wurden. So hat z. B. C. H. Döring mit einsichts voller methodischer Behandlung und auch mit glücklichem Erfolge Octavenetuden (op. 24 und 25, Dresden, L. Hofsartb) und Trilleret» den (np. 33, Leipzig. Eulenburg) herausgegeben. C. Banck. (Schluß folgt.) *8. Ueber die Lebensweise der chinesisch en Frauen enthält ein Artikel des vor Kurzem in Shanghai be gründeten englischen Blattes „Celrstial Empire" einige mteressante Mittheilungen, denen wir Folgendes ent nehmen : Man macht sich in der Regel sehr irrige Vor stellungen über die Lage der Frauen in China. Na mentlich von den ärmern Schichten nimmt man an, daß sie, Lastthieren gleich, ununterbrochen zur Arbeit ange halten werden, Hunger und Kälte leiden müssen nnd keine Freude, kein Vergnügen kennen. Allein auch in andern Länden: müssen die armen Frauen viel ar beiten, um ihr tägliches Brod zu erwerben, und dabei leiden sie noch mehr durch die dort herrschende Theuerung rität der 11, welche sich bereit erklärten, auf dem Boden der Staatsgesetze zu einer Wahl zu schreiten, erklärten einstimmig, daß sie den früher ungesetzlich angcftcllten Pfarraspiranten Klein als Pfarrer berufen sehen möchten. Dieser Ausgang muß um so mehr befremden, als Klein erst vor Kurzem noch, und zwar zum vierten Male wegen unzulässiger Amtshandlungen angeklagt wor den ist. — Die „N.-Z." bemerk hierzu: Das Votum der 11 ist ohne rechtliche Wirkung. Eine giltige Wahl muß von der Mehrheit der im Wahltermin Erschienenen vollzogen sein. Trier, 5. November. Der Cassationshof des Ober tribunals vernichtete, wie die „Mosel-Zeitung" er fährt, in seiner vorgestrigen Sitzung das Appcllnrthcil des Zuchtpolizeigerichtes zu Trier, welches de» bischös- liche» Generalvicar, de Lorenzi, von der Bcschnl- diAUNg frcigesprochcn hatte, den Delegaten und Pfarrer Piesbach zu Ehrenbreitstein zum Pfarrvcrwaltcr von Niederberg ernannt zu haben. Dadurch ist das Urthcil erster Instanz wieder in Kraft getreten, welches auf 200 Thlr. Strafe, eventuell 2 Monate Gefängniß lau tete. Ebenso wurden die zwei freisprechenden Urtheile gegen Piesbach cassirt. Aus Kurhessen, 5. November, schreibt man dem „Fr. I ": Die Frage, ob der 8 1 drs Gesetzes vom 4. Mai d. I., die Ausweisung von Geistlichen aus be stimmten Orten oder Bezirken betreffend, auch auf pro testantische Priester anwendbar ist, dürfte binnen Kur zem anläßlich eines Spccialfallcs in Kurhesscn zur Ent scheidung kommen. Der Landrath Mayer in Marburg hat nämlich den Antrag gestellt, den im letzten Winter abgesetzten renitenten Pastor Schedtler in Dreihauscn, welcher die Fortdauer des ihm entzogenen Amtes bean spruche und die ihm ergebenen Bauen: gegen die Re gierung aushctzc, aus dem Kreise Marburg auszuwciscn. Der Oberpräsident v. Bodelschwingh hat sich indessen bis jetzt noch nicht für diesen Antrag entschieden. Auch bestehe zur Zeit noch kein Gesetz, wonach eine Frau Pastorin (und diese spielt dort die Hauptrolle) expatriirt werden könnte. fi* Wien, 5. November. In identischen Noten, welche aus dem letzten Drittel des vorigen Monats da- tiren, haben Deutschland, Oesterreich Ungarn und Ruß land bekanntlich in Konstantinopel ihre Ueberzeugung dahin ausgesprochen, daß Rumänien zur Abschlicßung selbstständiger Zoll- u. Handelsconventionen mit ausländischen Staaten berechtigt sei. Diese Ucberze"gung stützt sich aus dm Pariser Frieden von: Jahre 1856, in welchen den Donaufürstenthümcrn Autonomie in ad ministrativen und merkantilen Angelegenheiten cinge- räumt wird, ferner auf die Thatsache, daß die Fürstcn- thümer solche Conventtonen, und zwar ohne Widc.,pruch der Pforte, in selbstständiger Weise wiederholt abge schlossen haben. Auf diese identischen Noten ist nun seiten der Pforte in Wien Antwort erthcilt wordcn. Die türkische Regierung glaubt zwar ihre frühere Er klärung, daß Rumänien sich in Konstantinopel um die Genehmigung zum Abschlusse zu bewerben habe, auf recht erhalten zu sollen, und stellt ferner in bestimmte Aussicht, daß sie diese Genehmigung, wofern sie von der Bukarester Regierung nachgesucht wird, ohne Anstand ertheilen werde. Es geht jedoch aus ihrer Antwort zu gleich hervor, daß sie keine Zerwürfnisse suche, vielmehr zu einer Verständigung bereit sei. Indem sie nämlich sich dahin äußert, daß sich ein Modus werde finden lassen, welcher dem Gesuche Rumäniens alles die Ge fühle dieses Landes Verletzende benimmt, hofft sic von dem Wohlwollen der drei Nordmächte, daß diese geneigt sein werden, einen solchen Modus zu formuliren und Rumänien zu bestimmen, daß es demselben seine Billi gung ertheilc. Berichten aus Berlin zufolge, welche hier eingelaufen sind, ist eine solche Erklärung feiten des Vertreters der Pforte dort auch den: Staatssekretär Hrn. v. Bülow abgegeben worden, woraus sich schlie ßen läßt, daß sie auch in St. Petersburg erfolgt ist oder demnächst erfolgen wird. und die nicht seltene Trunkenheit ihrer Männer. In China dagegen befleißigen die arbeitenden Klassen sich der Mäßigkeit und Nüchternheit; das Opium ist für sie viel zu theuer und Wein wird selten genossen. Der einzige Luxus, den Männer und Weiber sich gleichmäßig gestatten, ist eine Pfeife Tabak in den Erholungsstun- dcn. Der Verdienst wird für Kleidung und Nahrung verwandt und, legt auch die Verpflichtung, nicht bloö für Vater und Mutter, sondern für alle hilfsbedürf tigen alten Verwandten zu sorgen, den Arbeitern große Lasten auf, so erwerben sie sich dadurch doch auch für ihr Alter berechtigten Anspruch auf Unterstützung seiten ihrer Familie. So giebt es wohl viel Armuth in China, aber selten gänzliches Elend und das Loos der Arbeiter frau ist dort ein glücklicheres, als in Europa. Der Mann hat allerdings das Recht, die Fran in gewissen Fällen zu tödten und bei leichten Vergehen ihr bis zu 100 Stock schlägen zu verabfolgen, aber geprügelt wird sic äußerst selten. (Das ist in der That, wir können uns diese Zwischenbemerkung nicht versagen, ein wahres Glück für die chinesischen Frauen, denn für schwere Vergehen Tödtung und für leichte 100 Stockschläge, natürlich „Bambus", scheint uns keine milde Gesetzgebung, deren Ausführung an Mord grenzt.) Ebenso sind in Be treff der wohlhabenden Klassen die Berichte von dem fielen- und gefühllosen Wesen, von der Jnoolenz und Unwissenheit der Frauen sehr übertrieben. Schon in den Romanen chinesischer Schriftsteller sind die Heldinnen stets wohlunterrichtete Damen, die Verse machen und den Confucius citiren; das kann doch nicht rein aus der Lust gegriffen sein. Und in der That verstehen die meisten Töchter gutsituirtcr Familien zu lesen, wenn auch nur einige 100 Wörter, und in Handarbeiten sind sie ganz geschickt: es wird kaumeinen Chinesen geben, der nicht Stickereien von seiner Frau
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