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Dresdner Journal : 04.02.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-02-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188002046
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18800204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18800204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1880
- Monat1880-02
- Tag1880-02-04
- Monat1880-02
- Jahr1880
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- Dresdner Journal : 04.02.1880
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.v 28 Mittwoch, den I Februar. 1880. DreMlerAmmml Bki- der Commission deschloffen worden seien, und hob hervor, daß die Commission da» System der nu v ' bi» aus >00 !» eS schickt sich nicht für Alle", namentlich sei der rungszweck nur auf dem Wege der „Jndividu- kr n teil flü kviobe» tritt?o«t- uoä 8tewp«lru»vt»l!d8 Kiuru. IsjiUirNcb: L^tlbvkf. klurstid« uluiuuru t 10 ks >» mischen Kunstausstellung auch dem großen Publicum zugänglich sein. » 4 n u> zt au deS- nach. e des Zin»- nvollkommen erreiche, weil sie als ein geringeres übel empfunden werde, als die Collectivhaft, bei Anderen endlich, d e durch wiederholte Rückfällig- re Unverbesserlichkeil bewiesen hätten, als über- er Luxus erscheine. Auch die im Zellenhaus der anstatt Zwickau gemachten — im Jahre 1869 entlichten — Erfahrungen bestätigen dieses Ur- Beilagr. reltgraphislbe WitterungSdericdt«. Börsennachrichtru. Inserate. M, I, 39,1. »n nd Zrit- ko 8,0 ahnh. ,u stüd.k.^o siüi,. 8,k>0 bt« Mt-u, tabnb. ftigt. iveare. Lanz, n Be- . «o- i Jta- mann Insang g Ü 17 » FeuiUeton. Nrdtgirt von Otto Banck. Dresden, 3. Februar. Der nordamerikanische Unionsstaat Maine hat die Krisis, welche ihm aus dem Conflict der Republi kaner und Fusionisten erwuchs, anscheinend glücklich überstanden. In letzter Stunde ist eine Wendung ein- getreten, welche den Streit vor der Hand wenigstens so weit beilegen dürste, daß keine Gewaltthätigkeiten weiter zu besorgen sind. Wie ein Kabeltelegramm vom 28. Januar meldete, hat das Obergericht des StaateS Maine auf die ihm von den Fusionisten neuerdings unterbreiteten Fragen entschieden, daß die fusionistische Legislatur nicht als eine legale Körperschaft anerkannt werden könne, sondern daß die im Legislaturgebäude factisch tagende Versammlung als die rechtmäßige Le gislatur zu betrachten sei. In nächster Folge dieser Entscheidung hat die „fusionistische" Legislatur vor läufig das Feld geräumt und sich bis zum August ver tagt. Ein weiteres Telegramm vom 29. Januar zeigt, daß mit diesem Beschlusse zugleich eine förmliche Zer setzung im Fusionistenlager eingerissen ist, indem 7 fusionistische Senatoren und 22 susiomstische Repräsen tanten an jenem Tage ihre Sitze in der republikanischen Legislatur wieder eingenommen haben. Erscheint nun auch solchergestalt der Streithandel vorläufig wieder in ruhige Bahnen gelenkt, so bildet er doch immerhin eine charakteristische Episode im nordamerikanijchen StaatS- leben und läßt voraussehen, wie erbittert bei der be vorstehenden Präsidentenwahl die Parteien wieder einander bekämpfen und wie leicht die leitenden Handwerkspolitiker eS mit der Heiligkeit und Unan tastbarkeit der Stimmurne nehmen werden. Die „Hamburger Nachrichten" widmen der „Doppel regierung im Staate Maine" einen orientirenden Ar tikel, dessen markanteste Stellen hier folgen mögen. Die Bücher der Geschichte, sagt das citirte Blatt, sind nicht gerade arm an Beispielen von Doppelregierungen. Man weiß von Kaisern und Gegrnkaisern, man weiß nicht minder von Päpsten und Gegenpäpsten, und auch in neuester Zeit hat es an Fällen nicht gefehlt, da für den gleichen Staat zwei Regierungen jede mit dem Anspruch aus ausschließliche Berechtigung gegen einan der in die Schranken traten. Ein so eigenthümlicheS Schauspiel aber, wie es in den jüngsten Wochen sich im Staate Maine der amerikanischen Union vollzogen, hat die Welt wohl noch kaum ;e erlebt. Wenn im alten Rom und im spätern römischen Reich deutscher Nation Kaiser unb Gegenkaiser oder wenn Papst und Gegenpapst gegen einander standen, erfüllte der Streit derselben um daS Alleinrecht die Lande weithin Mit unwerth. Dagegen erklären wir uns — auch von der, unter den gegenwärtigen Verhältnissen übrigens gewiß nicht zu unterschätzenden, finanziellen Seite der Frage abgesehen — ganz damit einverstanden, daß der Gefängnißverwaltung bei der Entscheidung darüber, ob im einzelnen Falle Einzel- oder GenieinschastShaft einzutreten habe, die Füglichkeit geboten werde, daS Jndividualijirungsprincip walten zu lassen. Den jenigen aber, welche die Grenzen für die Anwendung der Collectivhaft thunlichst verengt zu sehen wünschen, weil sie in der Zelle das alleinige Heil erblicken, sei hier schließlich noch ein bei W. Friedrich in Leipzig unter dem Titel: „Die belgische Zellenhast" erschie nenes, von I. Schanz in Rom aus dem Italienischen ins Deutsche übersetztes Schriftchen anempsohlen, dessen Verfasser, der Generalmspector des Gefängmßwesens in Italien, Comm. Beltrani-Scalia, eine hoch bedeutende Autorität in seinem Fache, ziemlich scharfe Kiitik an den das belgische Strafvollzugswejen und seine Resultate betreffenden Veröffentlichungen des Hrn. geh. Oberjustizratl,s Starke, sowie an dem in Belgien bestehenden absoluten Jsolirungssystem selbst geübt hat. hinter ihm sein Adjutant Oberst v. Schubert und Ritt meister v. Franckenstein. Rechts vom Kronprinzen hält sein Generalstabschef, Oberst v. Zeschwitz, hinter und neben welchem noch Oberst v. Welck und Hauptmann v. Ramm sichtbar sind. Ganz im Vordergründe hält der Generaladjutant des Kronprinzen, Prinz Schönburg, während recht» der damalige GeneralstabSosfizier Haupt mann v. d. Planitz (jetzt Major und sächsischer Militärbevollmächtigter in Berlin), der eben nach verwegenem, tode-muthigcm Ritt m vollster Carriäre herangesprengt ist, sein Pferd parirt. Die ungewöhn liche kühne Bewegung de» ThiereS ist dem Künstler vortrefflich gelungen, wie überhaupt daS Gemälde hin sichtlich de» erstaunlichen, überall gleichmäßig ver- wertheten technischen Könnens zu den besten unseres populären Meister- gehört. Durch eine Gruppe fran zösischer Gefangener im Vordergründe link» hat die Composition noch mehr Farbe und Leben erhalten. Die Charakteristik der porlraitirtcn Figuren ist, wie schon hervorgehoben, ungemein fein und wahr und wird nach dieser Richtung hin in allen ihren einzelnen Zügen besonder» von Henen geschätzt werden, welche die dargestellten Personen näher kennen. Wir ur- theilen hier nur über die meisterhafte, reich bewegte Composition, über die Wei-Heii m der perspektivischen Anordnung und über die fast nur durch Farbe und Luftton erreichte perspektivische Wirkung, die bei der Ausdehnung de« vom Künstler beherrschten Raume» geradezu erstaunlich ist. Professor Bleibtreu wird da« Gemälde, welche« einen der glorreichsten Tage de« sächsischen Armeecorp« verherrlicht, selbst nach Dre«den dringen und seinem hohen Auftraggeber über reichen. Im nächsten Herbst wird es in der akadr- No«, Montag, 2. Kebruar, Abends. (W. T. B.) Die „Gazzetta nfficiale" veröffentlicht das Dekret des Königs, durch welche- die Session des Parlaments geschloffen und das Parlament zum 17. d. wieder einberufen wird. Washington, Montag, 2. Februar. (W T. B.) Dem Repräsentantenhaus« ist ein Antrag zuge- gangen, in welchem der Präsident Haye» aufgefor- dert wird, den südamerikanischen Staaten, welche mit einander im Kriege begriffen find, seine guten Dienste zur Herstellung de- Friedens anzubieten. Kerner ist bei der Kammer der Antrag auf Be willigung eine- Credits von IVO VW Dollars zur Unterstützung der nothleidenden Irländer eingrbracht worden. Rew-Uork, Montag, 2 Februar. (W. T. B.) Behufs Aufnahme von Plänen und Rissen betreffs Herstellung des Panamacanals werden von LrssepS jetzt 8 verschiedene Expeditionen ausgerüstet. Der Ertrag der am Sonntag zum Besten der nothleidenden Irländer in den katholischen Kirchen veranstalteten Sammlungen beläuft sich auf ca. 25 VW Dollars. l» ä«ä«ut»-ke° . . IS Uurk. kN. Hrn C. mt z. D., v. Milkau lehrer v r. ,oui!e Ner- ir Robert Marianne cctor Karl Johanna miiz Hick- k in Drei- Leipzig mit nehmer I. »dl. Herr a D. in lir verw »err Moritz ?rn. Tuido red). Frau in Leipzig. >r Eduard nlie verw. Chemnitz. !zirk«thier m Bertha en. Frau Dresden ffmann in uner, geb. lu^ratenannabme au^srtkr /<>. Lrancksketter, 6vmmi»«ionür Orsxtovr ^ouruul«; Uawdura - L«rUn Vi«n - S-«il»u rr»nlrkll> t ». L NsrUn Vt«u-U-,i»durg- kr»^-l^iprig-rr»nllturt ». H. Uäueden: Sarllu: §. /nra/i , Sr«w»u - D §c/«kotte; Sr«,l»a: D. ÄanAen « Lürvuii; 0k»nuut»: F>. koiAt: rranliturt ». H.: L ^akA«^»cbs u. (7. //errmanu- eekv linobk»v6Inn8; vörUt,: 6- Mitte»'Saunovar! 6 Lc/iu-»/- > / kart» S«rUn-rr»nkkurt ». N. Stuttgart: Da,«de L Uawdurg: D. Lkeutisen, Steiner. »«raukged«,-: üöniel. Lxpeüitivn äse IlresUner öourvut», Drehten, Avinskpii-lrnE Xo. SO. Historienmalerei. Die „Post" schreibt au- Ber lin: Prosessor Georg Bleibtreu hat in diesen Tagen im Auftrag de- König» von Sachsen rin figuren reiche» Gemälde vollendet, welche» jenen denkwür digen Moment de» l8. August 1870 verewigt, al ber Oberbefehlshaber de- sächsischen Armeecorp-, der damalige Kronprinz von Sachsen, auf der Höhe von Roncourt die Ordre zum letzten entscheidenden Vor stoß gegen St. Privat giebt. Im Hintergründe sieht man da- brennende Dorf, gegen welche- sich die Co- lonnen der sächsischen Infanterie in Bewegung setzen. Ueber ihre Köpfe hinweg streicht da» Feuer der auf einer Bodenerhebung postirten sächsischen Artillerie. Im Mittelgründe sieht man den General v. Lrau-Haar, von einem Adjutanten begleitet, genau an derselben Stelle, wo der heldenmüthige Führer den Tod sand. Im Mittelgründe link« hält eine Abtheilung de« 1. sächsischen Reiterregiment«, in welche eine Granate einschlägt, und von recht« her stürmen sächsische Schützen mit Hurrah herbei. Doch kehrt da« Interesse von diesen ungemein lebendig gestalteten Partien — da» Terrain ist nach eingehenden Studien an Ort und Stelle gebildet — bald wieder zu der Grupp« im Vordergrund« zurück, die au» lauter äußerst sein charakteristrten Portraitfiguren besteht. Zur Linken de« Kronprinzen, der eben seine Befehle dem Obersten v. Schweingrl zu «Nheften scheint, hält Prinz Georg, her von der Karte in seine« Händen emporblickt, lin» Telegraphische Nachrichten. Wien, Montag, 2. Kebruar, Abends. (Corr.- Bur.) Der deutsch - böbmiscke Parteitag beschloß unter Geheimhaltung der gefaßten Beschlüsse über Antrag deS vr. Herbst, da» Künfzehnercomitö mit dem Modus der Ausführung dieser Beschlüsse zu beauftrag««. Die „Presse" meldet: Gestern hat der Club der Rechtspartei die bosnische Vorlage berathen. In dieser Sitzung kam di« Unzufriedenheit dieser autonomistischrn Fraktion darüber zum Ausdruck, daß die Regierung ihnen nicht entgegenkomme und den Wunsch auf Ernennung deS neuen Unterricht»- Ministers noch immer nicht erfüllt hat. Graf Hohenwart erklärte aber, man möge daS Mini sterium nicht drängen und nicht die Geduld ver lieren; eS würde etwas für die Rechte geschehen. Paris, Montag, 2. Februar, AbendS. (W. T. B) Der Senat nahm in seiner heutigen Sitzung daS Gesetz über die Zusammensetzung deS oberen UntrrrichtSrathS in erster Lesung an. Zn der Deputirtenkammer gedachte der Prä sident Gambetta in warmen Worten des ver- storbeuen Granier de Caffagnac (Vater). Der Berichterstatter der Commission zur Vorbe- rathuug deS Gesetzentwurfs, betreffend die Zoll- tarife, Meline, setzte die Gründe für die Wieder herstellung der Zolltarife auseinander, welche von Ist. Ifland Bei: Juristische Literatur. Infolge der tief ein schneidenden Reform der Justizorganisation hat sich die Verlagsbuchhandlung von Bernhard Tauchnitz in Leip zig veranlaßt gesehen, dir von ihr während eines Zeit räume» von 42 Jahien herausgegebene „Zeitschrift für Rechtspflege und Verwaltung" eingehen zu lassen, da der festere Rückhalt, welchen dem bewährten Unterneh men die höchstinstanzliche Rechtsprechung unsere- früheren OberappellationSgerichieS und die wesentlichen Eigen- thümlichkeiten der sächsischen Gesetzgebung verliehen hatten, seit dem l. Oktober vor. J-. zu einem großen Theile in Wegfall gekommen war. Je mehr nun die Tendenzen und der reiche Inhalt der Zeitschrift für die Rührigkeit der Verlag-Handlung ein ehrenvolles Zeug- niß ablegten und je allgemeiner die Anerkennung war, welche dem zu Grabe getragenen literarischen Unter nehmen von einem weit über die Grenzen SachsenS sich erstreckenden Leserkceisc zu Theil geworden ist, um so größere Erwartungen darf man dem neuen Unter nehmen entgegenbringen, welche» dieselbe Verlogrbuch Handlung un» sitzt in der „Zeitschrift für Praxi- und Gesetzgebung der Verwaltung, zunächst für da- Königreich Sachsen" dardirtet und deren erste» Heft in diesen Tagen erschienen ist. Ist doch auch ein eigene» Organ für die Wissenschaft und Praxi« de» sächsischen Verwaltung-rechte- ein dringende» Brdürsniß unserer Zeit geworden, nachdem durch die Adoption de» Prinkip» de» Selfgovernment« die Ausübung der Verwaltung«thätigke,t und in dessen Lonsequenz auch da« Interesse für dieselbe auf immer wei- sie hoch bei manchen Personen, insbesondere bei Nervös- ReiOare», Schwachsinnigen u. s. w. geradezu schädlich, nährend die Zellenhaft bei Anderen den Sirafzweck theil vollkommen, und haben neben der finanziellen Seilt der Sache die Wirkung gehabt, daß man in Sachfeil bisher ein gemischtes System, das bald Com municatio-, bald Alternattvsystem genannt wird, bei behalten hat. Das Reichsstrafgesetzbuch war der Bei behaltung desselben nicht hinderlich, da es sich darauf beschränkte, die Einzelhaft für zulässig zu erklären und nur in Betreff ihrer Dauer zu bestimmen, daß sie ohne Zustimmung ves Gefangenen drei Jahre nicht über steigen dürfe. Wohl aber hoffen die Bertheidiger der ausschließlichen Jsolirhaft, ihre Anschauungen im Straf vollzuggesetze zur Geltung kommen zu sehen, zumal da ein hervorragender Beamter des preußischen Justiz ministeriums, Hr. geh. Oberjustizrath Starke, welcher s. Z. von dem Justizminister Or. Leonhardt nach Belgien geschicki worden war, um das dortige Ge- fängnißwesen zu studiren, für das System der ab soluten Jsolirhaft auf Grund der belgischen Erfah rungen sehr entschieden eingetreten ist. In der That ist denn auch der preußische Entwurf zum Strasvoll- zuggesetze in der Bevorzugung der Einzelhaft ziemlich weit gegangen, indem er vorgeschrieben hat, daß, dafern nicht eine Gefahr für den körperlichen und geistigen Zustand eines Sträflings zu besorgen steht, Gefängniß- und Zuchthausstrafe stets mit Einzelhaft beginnen und daß die Jsolirung im rrsten Falle drei, im letzten Falle sechs Monate wenigstens dauern soll. Wirklich würde die Durchfüh rung dieser Bestimmung schon einen ziemlich beträcht lichen Mehrbedarf an Zellen und, wenn man die son stigen Vorschriften des Entwurfes über die Einrichtung der Zellen u. s. f. hinzu nimmt, einen Bauaufwand verursachen, der sich beispielsweise für Bayern auf 33 bis 35 Millionen, für Sachsen auf 11 bis 12 Millionen Marj»hez>ffert. Schon von diesem Gesichtspunkte auS ist eS gewiß zu billigen, daß man die Vorlage in einer Weise amendiN hat, welche eine Beschränkung der Jso lirhaft auf diejenigen Fälle gestattet, in denen sie durch die Individualität des Verbrechers geboten ist. Wenn aber hierbei zugleich ausgesprochen worden ist, daß bei kurzzeitigen Freiheitsstrafen von Anwendung der Ein zelhaft ohne Bedenken gänzlich abgesehen werden könne, so möch'en wir dem gegenüber an ein im 3. Hefte deS 2. Bandes der Blätter für Gefängnißkunde mttgetheil- teS Gutachten erinnern, das zu der gegentheiligen Auffassung gelangt. „Man gesteht", heißt eS hier, „der Einzelhaft die Eigenschaft zu, daß in ihr das strafende Moment besonders schars und kräftig hervortritt. Aus diesem Grunde würde sich der Vorschlag empfehlen, alle kurzen Freiheitsstrafen, besonders die von jugendlichen und zum ersten Male eingelieferten Verbrechern zu erstehenden kurzen Strafen fämmtlich ni Einzelhaft zu vollziehen. Sicher lich ist trotz der „GemüthUchkeit", welche die Gefange nen vielfach in der Zelle finden sollen, die Einzelhaft, so lange die mildernde Macht der Gewohnheit noch nicht gewirkt, also auf kurze Zett, eine viel empfind lichere Strafe, al- die gemetniame Haft." Ohne diese Ansicht vollkommen zu der unsrigen zu machen, halten wir dieselbe doch der Beachtung und Prüfung nicht Handtlsverträgr zulaffe, daS System der Prohibi- alistrung" zu erreichen, und so treffliche Dienste tivzöll« beseitigt und sich lediglich für daS Prinrip hiebei die Jsolirung in vielen Fällen leiste, so wirke der Compensatio« entschieden habe. Dem „TrmpS" zufolge ist der ConseilSpräsi- dent Freykinet eines heftigen Leberleidens wegen das Bett zu hüte« geuöthigt. Nichtamtlicher Theil. U e b r r s i ch 1. relcgrapbische Nachrichten. Die Neuordnung de- StrafvollzvgS im deutschen Reiche. 111. ZritungSschau. (Hamburger Nachrichten.) TageSgeschichte. (Dresden. Berlin. Schwerin. AuS dem Altenburgischen. Brüssel. Bern. London. Kon stantinopel) Ernennungen. Versetzungen rr. im öffrntl. Dienste. Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichten. (Borna. Chemnitz. Zwickau.) Statistik und LolkSwirthschaft. Eingesandtes. Feuilleton. Lotteriegrwinnlistr vom 2. Febrvar d. I. LageSkalender. Inserate. Amtlicher Theil. Dresden, 2. Februar. Se. Majestät der König hat d«n OberkriegLgerichtsrath Grimmer zum General- Auditeur, mit dem dermaligen Range und den Ab zeichen der juristischer. Räthe de» Kriegs-Ministeriums, den Ober- und Lorp«-Auditeur, Justizrach Nehr hoff von Holderberg, zum KriegSgerichtSrathe im Ober- kriegSgericht«, den Divisions-Auditeur, Oberauditeur und Justizrach Meyer zum Ober- und Corps-Audi teur und den Garnison - Auditeur der Festung König stein Frenkel zum Dwifion» - Auditeur allergnädigst zu ernennen, sowie dem GouvernementS-Auditeur von Gottschalck den Titel und Rang eine« JustizratHS zu verleihen geruht. t»k«r»t«npr«lk»i U«v k»um einer ^eupLlteoen ketitkeils LV kl. voter äi» Lett« SO kl. LrkeNeMe» r DlHlioK /u,ankws <ter 8000- nnä keiertn^e Akenäe Mr ä«o lot^oniteo Dnß. tere Kreise der Bevölkerung übertragen worden ist. Die neue Zeitschrift, deren Redaction RegierungS- rath l)r. Otto Fischer in Leipzig übernommen hat, wird sich auf das Gebiet der gejammten StaatS- und Gemeindeverwaltung, unter vorzugrwelser Berück sichtigung der eiuschlagenden Verhältnisse deS König reichs Sachsen, erstrecken und außer selbstständigen Abhandlungen die neuesten Verordnungen und Ent scheidungen der obersten Verwaltungsbehörden Sachsin», insbesondere der Ministerien deS Innern und de» CultuS und öffentlichen Unterrichts, sowie des evange lisch-lutherischen Landesconsistoriums, unter der Rubrik „Vermischte-" Mittheilungen demerkenSwerther Fälle aus der Praxi-, die nicht zu Entscheidungen der Ml- nlsterialinstanzen Bcranlassung gegeben haben, sowie sonstige die Berwaltungskreise ntterejsirende kürzere Aufsatze und Notizen, fer»er Besprechungen von nru- erschienenen Werken und endlich Personalnotizcn ent halten. Sie wird in zwanglosen Heften, von denen 8 einen Band bilden, zum Preise von je l M. erscheinen. DaS vorliegende 1. Heft wird in passender Weise ein- gelertet durch eine Abhandlung de- RegierungSaffessor- Or. jur. H. Wantig in Dresden, welche in vorzüglich klarer Darstellung die überau» complicirten Grenzen und verschiedenen Ziele von Justiz und Verwaltung nach dem jetzigen Stande der Wissenschaft präcisirt und dadurch den Rahmen, von welchem der Inhalt der Zeit schrift eingeschlossen wird, zur Anschauung bringt. Musik. Am 1. d. Nachmittag-hielt der Riedel'sche Verein zu Leipzig sein erste« dietjLhrige« Concert in der Thomatkirch« ab, dessen überau» starker Besuch Zeugniß von der lebhaften Thrilaahme gab, welch« Tie Neuordnung des Strafvollzuges im deutsche» Reiche. lll. . Die wichtigste Aufgabe, die daS neue Strasvoll- zuggesetz zu lösen hat, ist unstreitig die, für die An wendung der Collcctiv- und der Einzelhaft die ent sprechenden Normen festzustellen. Bekanntlich ging di: in der zweiten Hälfte deS vorigen Jahrhundert- von England und Amerika aus angeregte Bewegung für Reform deS Gefängnißwesens von der Wahrnehmung aus, daß die GemeinschaflShast zur gegenseitigen Ver schlechterung der Gefangenen bettrage und die Ge fangenanstalten geradezu zu Schulen des Verbrechens mache. Indem man nun einerseits diesen Uebelstand durch Jsalirung der Gefangenen zu bekämpfen suchte, drang man andererseits darauf, daß die Detention in der Strafanstalt auch dazu benutzt werden müsse, einen bessernden Einfluß auf den Verbrecher auszuüben. So entstanden eine Reihe von Haftsystemen, unter denen daS pennsylvanische Zellensystem, das Auburn'sche Schweigsystem und das irische Progresjivsystem die bekanntesten sind. Auf dem Contlnent erwarb sich namentlich das zuerst genannt«, bei welchem die Jsolirung am strengsten durchgeführt wird, viele Freunde. Ja man ging soweit, die Zelle alS die ausschließlich richtige Form deS Strafvollzuges zu erklären — ein Satz, der indeß bisher nur in Belgien zur praktischen Anwendung gekommen ist. In Deutschland, wo man gleichfalls zahlreiche Zellenhäuier erbaute, von denen diejenigen zu Bruchwl, Mo.ibtt und Nürnberg die berühmtesten sind, brachte die Fi nanzfrage eine gewisse Ernüchterung hervor. Stellt sich doch nach den bisherigen Erfahrungen ein Zellen- bau für 1000 Gefangene auf 4 000000 M.; das deutsche Reich aber hat mit Ausschluß der in Polizeihaft Befindlichen über 100000 Untersuchungs- und Strafgefangene. Gleichzeitig wurden auch vom prak tischen Standpunkte aus sehr gewichtige Bedenken gegen die Alleinherrschaft der Zellenhaft erhoben. Wenn irgend wo, hieß eS, so gelte im Strafvollzugwesen der Grundsatz: Verantwortlicher Redacteur: Im Au e Rudolf Günther in Dresden.
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