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Dresdner Journal : 26.01.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-01-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188201268
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18820126
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18820126
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- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1882
- Monat1882-01
- Tag1882-01-26
- Monat1882-01
- Jahr1882
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- Dresdner Journal : 26.01.1882
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1W der Herzegowina Unruhen von solchen Dimensionen entstanden sind, welche ein kräftige* Auftreten der Re» glerungen erheischen. An Oesterreich-Ungarn tritt die gebieterische Pflicht heran, den Ausstand so rasch al» möglich und mit den äußersten Mitteln zu unterdrücken, eine Ueberzeugung, welcher auch die Wiener Presse Ausdruck verleiht. „Sorgen wir vor Allem dafür", sagt das „Fremden- blatt", „daß die Jnsurrection sobald wie möglich niedergeworfen werde. Worauf eS jetzt ankommt, ist, der Bevölkerung der occupirten Provinzen den that- sächlichen Beweis vor Augen zu führen, daß sich Oester reich-Ungarn durch keinerlei Insurrektionen, selbst wenn dieselben noch so systematisch nach alt bewährten Mu- stern inscenirt werden, bestimmen lassen wird, von der Lötung der Aufgabe, die eS übernommen hat, abzu stehen. Wir haben unS nie dem Wahn hingegeben, es werde möglich sein, in den beiden occupirten Pro vinzen, deren Bevölkerung durch Jahrhunderte wäh rende nationale und religiöse Kämpfe verwildert ist, in wenigen Jahren dauernd geordnete civilifalorische Zu stande zu schaffen. WaS m einem halben Jahrtausend gesündigt und versäumt wurde, kann nicht in einem halben Lustrum gut gemacht werden. Was jedoch schon heute in unserer Kraft steht, und was Europa von unS erwartet, das ist, daß wir dort ein Ende machen mit einem System dauernder Unruhen, welches die tür kische Herrschaft charakterisirte. Je schneller und gründ licher die Insurgenten überzeugt werden, daß sich Oester reich Ungarn niemals bieten läßt, waS sich die Türkei so lange gefallen lassen mußte, desto geringer werden die Opfer sein, welche die Lösung der von uns vor Europa übernommenen Aufgabe un» noch auferlegen wird." Lagesgeschichte. Dresden, 25. Januar. Bei Sr. Excellenz dem Hrn. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz fand gestern eine größere Abendgesellschaft Statt, welche Se. königl. Hoheit der Prinz Georg durch Seine Gegenwart auszeichnete. Ferner waren anwesend die sämmtlichen Herren StaatSminister, die Präsidenten und Vice präsidenten, sowie überaus zahlreiche Mitglieder beider Kammern der Ständeversammlung, die AbtheilungS- directoren und Räche des Ministeriums des Innern und mehrere höhere Beamte dieses Ressorts. Der Hr. Staatsminister und Frau v. Nostitz-Wallwitz machten in der liebenswürdigsten Weise die Honneurs de- Hauses, dessen gastliche Reize die Stimmung der vor wiegend den Charakter einer parlamentarischen Soirse repräsentirenden Versammlung intensiv belebten. Dresden, 25. Januar. Die Zweite Kammer erledigte heute in Anwesenheit des StaatsunnisterS Frhrn. v. Könneritz ein bezüglich der Petition der städtischen Collegien zu Mittweida um Wiedererstattung eines TheileS der von der dasigen Stadtgemeinde zum Zwecke der Errichtung des nachmals durch königl. sächsisches Gesetz vom 1. März 1879 wieder aufge hobenen Bezirksgerichts geleisteten Beihilfe zwischen den Beschlüssen beider Kammern vorhandene formelle Differenz durch Beitritt zu dem Beschlusse der Ersten Kammer. Hierauf fand die allgemeine Borberathung des folgenden vom Abg. Ahnert gestellten AniragS Statt: die königl. Staatsrcgierung zu erjuchen, dieielbe wolle die Verordnung vom 26. Juli 1864, die Erläuterung der ÄuS- jührungsverordnung zum Schlachtsteuer- und Fleischüber- gangsadgabegejetze vom 29. Mai 1862 betreffend, ausheben, oder, dasern hierzu nicht zu gelangen sein sollte, doch dahin abändern, daß das ganze oder theilweise Verpsunden de» Fleisches von drei im Lause eine» Kalenderjahres geschlach teten steuerpflichtigen Biehstücken nur denjenigen Biehbesitzern zustehen soll, die die betreffenden Biehstücke entweder ausge- zogen oder gemästet Haden, andernfalls aber dieselben ge halten sein sollen, sich zum stehenden Fleischergewerbebetriebe oder dem des Fleischwaarenhandels gewerbepolizeilich anzu- melden. Abg. Ahnert begründet diesen Antrag mit demJn- trresse der durch tue Gelegenheitsschlächter in ihrem Gewerbebetriebe geschädigten Bankfleischcr und wies Weiler darauf hin, daß die Verordnung vom 26. Juli 1864 sich mit den Vorschriften der ReichSgewerbeord- nung nicht decke. Nach weiteren kurzen Bemerkungen der Abgg. Klopfer und Bönisch wurde der Antrag der Gesetzgebungsdeputation überwiesen. Endlich beschloß die Kammer ohne Debatte, dem Anträge der Beschwerde- und Petitionsdeputation (Res. Abg. Schreck) gemäß, eine Beschwerde der-zum Fischen in der Elbe berech tigten Gemeindemitglieder zu Copitz, Ober- und Nieder posta, Zeichen, Ober und Niedervogelgesang wegen eines Verbote- gegen die Ausstellung von Fischkarten durch den Pachter ihrer Gerechtsame der Staal-regie- rung zur Berücksichtigung zu überweisen. * Berlin, 24. Januar. Ihre Durchlauchten der Fürst und die Fürstin zu Schwarzburg-Gon- derShausen haben sich gestern am hiesigen Hofe wleder verabschiedet und find heute Vormittag von hier nach Neustrelitz weitergereist. — Der diesseitige Gesandte in Washington, v. Schlözer, ist gestern Nachmittag 4 Uhr 53 Minuten von dort über Lübeck in Berlin eingetroffen. Wie die »Nat.-Ztg." hört, dürfte Hr. v. Schlözer sich bereits in einigen Tagen nach Rom begeben, zunächst ohne dort formell al- preußischer Gesandter beglaubigt zu werden, da die» erst nach der Bewilligung deS betreffenden EtatSpostenS durch den Landtag geschehen kann; die rasche Wieder anknüpfung der directen Verhandlungen mit der Curie dürfte im Zusammenhänge mit der neuen kirchenpoli tischen Vorlage stehen. — Ueber die gestern unter dem Vorsitze de» StaatSminister- v. Bötticher abgehaltene Plenarsitzung deS BundeLrath» lautet der officielle Bericht, wie folgt: Er wurden zunächst mehrere Mittheilungen der Präsiden ten de« NetchSlag» über die Beschlüsse de-Relch«tag« betreffend die Ueberficht der Ausgaben und Einnahmen de» Reich» sür das Etatsjahr 1880/81, die Rechnungen der Kaffe der Ober- rechnungSkammer sür 1878/79 und sür 1879/80, die allgemeine Rechnung über den Reich-Haushalt sür 1877/78, sowie die Aus hebung des Besetze» über die Verhinderung der unbesugten Ausübung von Kirchenämtern, den zuständigen Au»jchüssen und eine gleiche Mittheilung betreffend Petitionen wegen des inter nen RebenverkehrS dem Hrn Reichskanzler überwiesen. Nach dem sodann auch der Bericht der Reichrschuldencommisfion über die Verwaltung de» Schuldenwesens de» norddeutschen Bundes und des Reichs, sowie der ihrer Beaufsichtigung unterstellten Fonds, dem zuständigen Ausschüsse überwiesen worden war, nahm der Vevollmächtigle sür Hamburg mit Bezug aus den Anschluß Hamburgs an den Zollverein Veranlassung zu einigen Ausführungen in Betreff der unbehinderten Verbindung des hamburgischen Freihasenbezirk» mit dem Meere, welchen die Versammlung beistimmte. Schließlich nahm die Versammlung Stellung zu den in zweiter Berathung gefaßten Beschlüssen des Reichstag« über die Gesetzentwürfe, betreffend die Erhebung einer BerusSstatiftik, sowie die Vornahme einer Viehzählung im Jahre 1882, und den Beitrag der Reichs zu den Kosten de» Anschlußes von Hamburg an das deutsche Zollgebiet. — Der »N. Pr. Ztg." wird aus ReichStagSkreisen jetzt gemeldet, daß der Abschluß der Reichstagsarbeiten kaum vor Freitag dieser Woche möglich fein werde. Auch bei der Vertagung der Sitzungen des Abgeord netenhauses verlautete schon, daß die nächste kaum vor Montag künftiger Woche würde stattfinden können. ES wird jetzt von allen Seiten bestätigt, daß alsbald der Schluß deS Reichstages erfolgen werde, gleich viel, ob er im Frühjahr wieder zufammentritt oder nicht. — Nachdem tue umfänglichen Neubauten auf d:m Grundstücke der Reichsdruckerei in derOranien- straße fertiggestellt und deren beide Abtheilungen — die frühere königl. preußische Staatsdruckerei und die vormalige geheime Oberhosbuchdruckerei — zu einem einheitlichen Reichsinstitute verschmolzen worden sind, hat gestern der StaatSsecretär vr. Stephan, in Be gleitung des geh. Oberpostralhs Sachse, die neuen Räume und den Betrieb inspicirt. Im Vordergebäude befinden sich die Kassen- und Verwaitungsräume mit den sich daranschließenden Formular- und Papierlagern; sodann ein Post- und Telegraphenamt. Das im Hofe belegene neue Fabrikgebäude enthält die Schnellpressen säle und zwei Säle für je 100 Setzer. Ein Ober lichtsaal ist vorzugsweise sür die Anfertigung von Postwerthzeichen bestimmt. In demselben werden täg lich 2H Millionen Stück solcher Werthzeichen, darunter 400000 Postkarten, hergestellt. In den um die Höfe sich gruppirenden Gebäulichkeiten sind außerdem unter gebracht die Schriftgießerei, die Galvanoplastik, sowie die Räume für Buch-, Stein-, Kupferdruck, Kupfer lichtdruck nebst den dazu gehörigen Hilfswerkstätten und Atelier». Die Jnspicirung erstreckte sich auch auf den seit kurzer Zeit eingerichteten, aus Gegen seitigkeit gegründeten Consumverein der Rerch»- druckerei, in dessen Local die Arbeiter Gelegenheit finden, ohne daß sie da- Gebäude zu verlassen brauchen, geeignete Erfrischungen gegen billige Preise zu erhalten. DaS Personal der ReichSdruckerei zählt gegenwärtig über 700 Köpfe. Der Umfang der aus derselben hervorgehenden Druckerzeugnisse beziffert sich auf 100 Millionen Bogen im Jahre. — Der Mi nister deS Innern hat sich damit einverstanden erklärt, daß, sofern die Provinzialverwaltungen bei Unter bringung verwahrloster Kinder Beträge bi- zu 90 M. verwenden, um die Zwecke der Zwangserziehung zu fördern, die Hälfte dieser Kosten auf die Staats verwaltung übernommen werden könne. — Die Be stimmung deS Z 330 deS Strafgesetzbuch», wonach Derjenige, welcher bei der Leitung oder Ausführung eine» Baue» wider die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst dergestalt handelt, daß hieran» sür An dere Gesahr entsteht, mit Geidstrase oder Gefängniß bestraft wird, findet, nach einem Urtheil de» Reichr aericht», II. Strafsenat», vom 22. November v. I., keine Anwendung, wenn die Gefahr noch nicht durch da» Bauwerk, so weit e» serttg gestellt ist, droht, son dern erst eii treten würde, weun die inzwischen polizei lich inhibirte Bauausführung fortgesetzt würde. — Nach 8 4 de» ReichSgesetze» vom 7. April 1869, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, tritt der Verlust de» Anspruch» de» Birhbesitzer», dessen Vieh iu Gemäßheit diese» Gesetze» getödtet worden, auf Vergütung, al» Folge der Unterlassung schleunig ster Anzeige, nur ein, wenn derselbe zuverlässige Sunde davon erlangt hat, daß ein Stück Vieh an der Rin derpest krank oder gefallen ist, oder daß auch nur der Verdacht einer solchen Krankheit vorliegt. In Bezug aus diese Bestimmung hat da» Reich»gericht, IV. Civilsenat, durch Urtheil vom 9. Januar d. I. aus gesprochen, daß in einem Seuchenorte die Unterlassung einer Anzeige über einen Erkrankung»fall de» Viehe», der nicht den Verdacht erregen muß, daß das Vieh pestkrank sei (obwohl thatsächlich da» Vieh an der Pest erkrankt war), die Erstattung-Pflicht sür da» getödtete pestkranke Vieh im Sinne des ReichSgesetze» nicht auS- schließt. Breslau, 23. Januar. Man schreibt der »N. Pr. Ztg.": Die Redactionen der »Breslauer Ztg." und der „Schles. Presse" haben heute die Mittheilung ergehen lassen, daß die bisher im Verlage von S. Schottländer erschienene »Schlesische Presse" >n den Verlag der »Breslauer Zeitung" übergeht und nunmehr mit letz terer Zeitung vereint wird. Der Titel „ Breslauer Zeitung" wird beibehalten; auch die Parteistellung deS Blattes erfährt durch diese Fusion keine Aenderung. Die „Schlesische Presse" stand im 10. Jahrgange. Die Opfer, welche für die Erhaltung derselben ge bracht worden sind, müssen ganz bedeutende gewesen sein. München, 24. Januar. (Tel.) In der heutigen Sitzung der Kammer der ReichSräthe motivirt Bischof v. Dinkel in einstündigem Bortrag seinen Vor schlag auf Annahme deS Luthardt'jchen Antrag- und auf Aufhebung der Simultanschule und sprach sich entschieden gegen bloje Revision auS. Der Präsident deS evangelischen OberconsistoriumS, vr. v. Meyer, vertritt und erläutert in ausführlicher Rede seinen ModificationSantrag. Der LultuSminister v. Lutz legt die Unmöglichkeit dar, das Princip der Confessionalität ausnahmslos durchzuführen, wegen der totalen Um gestaltung der thatsächlichen Verhältnisse, setzt die Ent stehung der Nothwendigkeit der angesochtenen Verord nung und demzufolge die absolute Unthunlichkeit, die selbe xuro auszuheben, auseinander und sagt Befür wortung der Modifikation auf dem Wege der Revision zu, wenn der Landtag einem solchen beitritt. Die ReichSralhSkammer lehnte nach umfassender Debatte den Antrag deS Ausschusses auf Zustimmung zu dem Beschlusse der Kammer der Abgeordneten, betreffend die Aushebung der Simultanschule, mit 30 gegen 24 Stimmen ab, nahm dagegen den Abänderungsantrag des vr. v. Meyer auf eme Revision der betreffenden Verordnung Mit 34 gegen 20 Stimmen an. — In der Kammer der Abgeordneten gab der Präsident mit warmen Worten dem Gesühl der Trauer de» HauseS über Voelk'S Tod Ausdruck und forderte die Anwesenden auf, durch Erheben von den Sitzen den Todten zu ehren. Auf Antrag de- Abg. v. Schauß wird die Militärcreditdebatte von der Tagesordnung abgesetzt. Der Etat deS Frankenthaler Canals wird nach dem Ausschußantrag genehmigt. Abg. Schelt wünscht, daß der Canal auS dem Budget entfernt werde. Abg. Sehn schlägt vor, denselben den dortigen Gemeinden zu schenken. Abg. Karl Heinrich Schmidt sührt auS, der Canal könne nicht verschenkt werden, da er von dem eigenen Gelde deS Herzogs Karl Theodor erbaut sei. Redner macht auf die Wichtigkeit deS Canals aufmerksam. Der Etat der Bodenseedampf schifffahrt wird ohne Debatte genehmigt. Morgen findet die Fortsetzung der Berathung des Militär credit- statt. Augsburg, 24. Januar. (Tel.) DaS Begräbniß de- vr. Völk sand heute unter ungewöhnlich großer Betheiligung Statt. Die Leichenrede hielt der alt katholische Pfarrer von München. Bürgermeister Fischer sprach ergreifende Worte im Namen der Stadt Augsburg und der bayerschen Volksvertretung. Die Vertreter der AnwaltSkammer, der Städte Kempten und Jmmenstadt und der Abg. Buhl namen- der drei liberalen Reich-tag-fractionen legten Kränze auf den Sarg nieder. Auch die Textilindustrie Augsburg» und der Lentralverband deutscher Industrieller spendeten durch thre anwesenden Vertreter prachtvolle Kränze. Karlsruhe, 24. Januar (Tel.) Der heute über den Gesundheitszustand de» Großherzog« veröffent lichte Bericht constatirt eine weitere Abnahme ßder Augenentzündung und fortschreitende Besserung im Allgemeinbefinden. * Wiea, 24. Januar. Beide Häuser de» Reich»- rathe» hielten heute Sitzungen ab. Im Herrenhause legte der Unterricht»minister Frhr. v. Conrad - Eybr»- felb auf Grund allerhöchster Ermächtigung eine Re gierungsvorlage, durch welche mehrere Bestimmungen des ReichSvolk-schulgesetzr» abgeändert werden sollen, zur verfassungsmäßigen Behandlung vor. Die Vorlage, welche vom Hause sofort in erste Lesung ge nommen und der Unterrichttcommission zur Vorbe- rathung zugewiesen wurde, bezweckt nicht einzelne Fra gen, welche bei der praktischen Durchführung de» Bolk»- schulgesetzeS aufgetaucht sind, wie die Dauer der Schul pflicht, allein zu lösen, sondern sie umsaßt da» ganze Volt-schulwesen und legt überall dort die bessernde Hand an, wo die bisherigen Erfahrungen eine Abän derung al- nothwendig gezeigt haben. An der Spitze deS Entwurfes steht der Grundsatz, daß die Volksschule die Aufgabe habe, die Kinder religiö» - sittlich zu er ziehen, deren GeisteSthätigkeit zu entw ckeln, sie mit den für ihr künftiges Leben erforderlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auszustatten und die Grundlage zur Heranbildung für das Gemeinwesen tüchtiger Menschen zu geben. Die Volksschule wird zu diesem Zwecke in die allgemeine Volksschule und in die Bürgerschule getheilt, die al» öffentliche Anstalten erk'ärt werden, sobald für deren Erhaltung der Staat, da» Land, der Bezirk oder OrtSgemeinden ganz oder theilweise sor gen, und die der Jugend ohne Unterschied de- Glau bensbekenntnisse» zugänglich sind. Der Entwurf hält daS Princip der 8 jährigen Schulpflicht aufrecht, regelt aber in gesetzlicher Weise da- Zugeständniß gewisser Erleichterungen rn Betreff der Unterrichtsdauer durch die Schulbehörden, bestimmt die religiösen Hebungen, re- formirt zum Theil den Unterricht in den Lehrerbildungs anstalten und normirt schließlich die Grundlagen für die Rechtsverhältnisse der Lehrer und Lehrerinnen. — Im Abgeordnetenhause richteten der Abg. Meißler und Genossen an den Minister de» Innern und den Leiter de» Justizministerium» eine Interpellation, be treffend ctne angeblich von der Bezirk»hauptmannschaft Leitmeritz anläßlich einer strafgerichtlichen Untersuchung wegen socialdemokratischer Umtriebe begangene Ver letzung de» Gesetzes zum Schutze de» HauSrechteS. Sodann wurde über einen Gesetzentwurf verhandelt, welcher in enger Verbindung mit jenen legislatorischen Maßnahmen steht, welche im Laufe der jetzigen Ses sion zum Schutze der Gläubiger vor böswilligen Schuldnern und zum Schutze der Schuldner gegen wucherische Ausbeutung getroffen wurden und eine Regelung deS öffentlichen Lreditwesen» bezwecken. Der Bericht de» JustlzauSschusse», betreffend den Gesetzent wurf über strafrechtliche Bestimmungen gegen Vereitelung von Zwangsvollstreckungen, geht dahin, in ersterer Richtung eine Lücke der Gesetzgebung auszufüllen. Der JustizauSschuß emvfiehlt ein Gesetz, wonach Jeder, der bei einer ihm drohenden Zwangs vollstreckung die Befriedigung deS Gläubiger- durch Veräußerung, Beschädigung oder Zerstörung von Sachen oder durch Beiseiteschaffung von Vermögensstücken ver eitelt, mit Arrest von einem Monat bi» zu einem Jahre, unter erschwerenden Umständen bis zu zwei Jahren bestraft werden soll. Der Zweck eines solchen Gesetzes liegt auf der Hand, eS wurden aber gegen dasselbe, so heute von den Abgg. vr. Jaquet und vr. Weber, auch wesentliche formelle und fachliche Bedenken erhoben. Schon im BudgetauSfchusfe machte eine Minorität geltend, ob der JustizauSschuß zur Verhand lung einer Bestimmung, die den Bestandtheil eines dem Strafgesetzausschuß überwiesenen Gesetzentwürfe» bildet, nicht incompelent sei, und weiter sprach man sich dagegen au», ein einzige» Detail au» dem Re formwerke de» Strafgesetzbuch«» herauSzureihen und eine provisorische Maßnahme zu treffen. Dagegen wurde von anderer Seite hervorgehoben, daß bi» zur Finalisirung der gesammten Strafgesetzgebung leider wahrscheinlich noch viel Wasser im Bette der Donau dem Meere zufließen dürfte, und daß weiter da» Be- dürfuiß einer Abhilfe gegen die Uebergriffe der Schuld ner in dieser Richtung immer dringender erscheine. DaS vorgeschlagrne Gesetz werde eine wünschenSwerthe Ergänzung der beiden den Rechtsschutz für die Gläu- monien, die sein schöpferischer Geist den Saiten ent lockte, und in die Werke der großen Meister, welche vor ihm geübt. Der Dust der hochstämmigen, voll blühenden Rosen drang mit der warmen Luft in das Zimmer; er beachtete eS nicht, ebensowenig wie die goldenen Strahlen der Abendsonne, welche spielend durch das dichte Weinlaub hindurch nach ihm hin blickten und die reifende Traube am Spalier rötheten, denn seine Seele war bei dem Spiel, und seine runde, kräftige Hand führte den Bogen mit schwungvollem Strich. Er spielte eine eigene Composition, einen Theil aus der Oper, die hier in der Stille dieser Billa ent standen war und noch immer de» EinstudirenS harrte, weil der junge Meister bi» jetzt noch keine Stimme gefunden hatte, die ihm würdig schien, diese eigenartige Partie, an der er mit besonderer Vorliebe gearbeitet, gerecht zu werden, noch keine Sängerin, welche die richtige Auffassung dafür hatte. Und doch liebte er diese Oper, wie nur ein Vater sein bevorzugtes Lieb- lingSkind lieben kann, und nie spielte er mit mehr Grazie und Feuer, al» wenn in der Einsamkeit seine» Zimmer» diese großartigen und zugleich sinnbesttickend süßen Melodien erklangen. Jetzt schloß er mit einem kunstgerechten Triller und ließ tief aufathmend den Bogen sinken WaS war das? — Bor seinem Fenster wiederholte eine frische jugendhelle, weiche Stimme mit leidenschaft lichem Ausdruck die zuletzt gespielte Melodie, welche doch, wie er wußte, noch nie in die Oeffentlichkeit ge drungen war, und gleich ihm, schloß sie mit einem Triller, der jubelnd und langanhaltend in einem Hellen Ton endete, halb jauchzend, halb wie der Aufschrei eines aus schweren Banden erlösten Menschen. Er stürzte an das Fenster, und da draußen, mitten in der strahlenden Abendsonne, den schwarzen Kopf iu das Weinlaub gedrückt, durch welches Nacken und Wangen in warmen, gelblichen Tinten hindurchschim- merten, stand die landstreichende Harfenistin. Der junge Meister besann sich nicht lange und schwang sich mit kräftigem Sprunge zum Fenster hinaus zu dem glühenden, tief athmenden Mädchen, welches sich rasch bückte, und ehe er eü verhindern konnte, seine Hand küßte. »Ich danke Euch, Signor!" sagte sie deutlich in ihrem fremdartigen Deutsch. »DaS war Musik, und glücklich bin ich, daß ich sie hören durfte." »Wer bist Du, Mädchen? und wer lehrte Dich so singen? Noch heute Mittag hielt ich Dich nicht für fähig, dem einfachsten Lude wirklich musikalischen AuS druck zu geben, und nun höre ich Töne und Melodien Deiner Brust entströmen, die zu singen manche Sängerin stolz sein würde, und die Du doch heute zum ersten Mal gehört haben kannst." .Verzeihung", erwiderte sie demüthig. »Ich wußte selbst nicht zuvor, daß ich singen könne, denn bi» »n diesem Augenblick hörte ich noch nie wirkliche Musik. Ich sprach meine Worte wie etwa» Eingelernte» zu der Harfe, und wenn ich je da» dunNe Gefühl hatte, daß die Musik etwa» Schöne», Edle» ist, so erstarb dasselbe, wenn der Jürgen auf se ner Geige kratzte. — Da hörte ich da» Spiel hier drinnen —, e» war wie Engel»arsang, und da löste sich etwa» hier iu meiner Brust. Ich mußte singen, und ich wußte, daß ich es können würde. Ich bitte Euch, Signor, spielt noch ein Mal die» Lied der Engel, nur noch ein ein zige» Mal, daß ich e» mir einprägen und mit mir nehmen mag." Er faßte ihre Hand und zog sie, die halb wider strebte, halb willig folgte, nach sich in da» Haus, in daS stille Zimmer, mit dem offenen, weinumrankten Fenster. »Singe!" sagte er kurz und befehlend und griff zur Geige. »Noch ein Mal DaS, waS Du soeben sangest, und dies Mal will ich Dir dazu spielen. „Singe!" wiederholte er ungedvldig, wie sie scheu in einiger Entfernung stehen blieb. (Fortsetzung folgt.) Verborgene Schätze. (Fortsetzung zu Nr. 20.) Analysirt man solche Conttacte, so findet man, daß sie au» 8 Llauseln bestehen: 1) au» der Wahl der Frau durch den Mann, er nimmt sie zu seiner Frau; 2) au» dem Heirath-geschenk, da» der Frau vom Manne geboten wird; 3) au» dem Versprechen einer jährlichen Geldsumme für Kleidung, ein besonderer Nachdruck wird hierbei auf die erste Jahre»zahlung gelegt; 4) au» einer Erklärung, daß der älteste Sohn Beider alle» Eigenthum de» Gatten erben soll; 5) au» dem sörmlichen Versprechen von Setten de» Manne», die Frau hiernach al» seine Ehegattin „einzusetzen"; 6) au» der Verpflichtung von Seiten de» Manne», einen bestimmten Schadenersatz zu zahlen für den Fall, daß er eine andere Frau nimmt: 7) au» einer Liste de» eingebrachten Heirath»- gure» der Frau; 8) au» einer Bürgschaft in Form einer Hypothek auf all' sei« Eigenthum, da» vom Manne der Frau gegeben wird. Au» diesem Allen geht nun hervor, daß die Heirath»-„Wahl" und die HeiratHS-»Einsetzung" zwei unterschiedene und ge trennte Handlungen waren; die Heirath«-»Wahl" war nur auf ein Jahr, die »Einsetzung" für das ganze Leben. DaS Jahr der HeirathSwahl war ein Jahr der Probe oder, wie Herr Revillout e» nennt, de» ehelichen Noviziat», nach besten Verlauf die contra« hirenden Parteien sich ehrbarer Weife trennen konnten, während, wenn die Frau förmlich von dem Manne eingesetzt worden war, da» Band nicht nur al» ein unauflösliche» galt, sondern so streng zu ihren Gun sten au-gedacht war, daß jede Untreue oder polygamische zweite Ehe von Seite« de» Manne» da» Opfer seine- ganzen Besltzthum» nach sich zog. In jedem Falle war der älteste Sohn de» Paare-, mochte er während de» Noviziat»jahre» geboren sein oder nach dem for mellen Einsetzung»acte, der anerkannte Erbe aller Besitzungen seine» Vater». Die Heirath war daher eine sehr ernste Sache, so ernsthaft in der That für den Mann, daß diese» selbe Jahr der Prüfung, wie widerstrebend auch dem Sinne der neueren Völker, al» eine vernünftige und nothwendige Einrichtung erscheint, durch die er in den Stand gesetzt wurde, die Annehmbarkeit einer Gemahlin zu brurtheilen, zu deren Gunsten er nach und nach die freie Lontrole über sein Eigenthum aufgeben mußte. Denn auf nicht» Geringere» lief da» Ganze hinau». War seine Fra« einmal »eingesetzt", so wurde er im Hauie zu einem Unfreien. Ueber Hau» und Land und Hypo theken konnte sie nach ihrem eigenen Willen und Ge fallen verfügen und wenn der Man« einen Theil seine- eigene« Besitzthum» z» verkaufe« wünschte, so kou«.
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