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Weißeritz-Zeitung : 21.03.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-03-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-191403213
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19140321
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19140321
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1914
- Monat1914-03
- Tag1914-03-21
- Monat1914-03
- Jahr1914
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 21.03.1914
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1. Myr M Wklßerq ' Nr. 66 Sonnabend den 21. März 1814 86. Jahrgang Amtliche Bekanntmachung. Die Mnsternng der Militärpflichtigen im Aushednngsvezirke Dippoldiswalde erfolgt: für Stadt Bärenstein, Dors Bärenstein, Börnersdorf, Breitenau, Döbra, Fürstenau, Fürstenwalde, Hennersbach, Lauenstein, Liebenau, Löwenhain, Oelsengrund, Walters dorf, Altenberg, Geising, Georgenfeld, Hirschsprung, Rehefeld-Zaunhaus und Zinnwald: rroltae Sou 27. klär? äs. ^8. vormlltags 8 vbr im Gasthof „rum Lüwvn" in Lsnaustatu; für Berthelsdorf, Börnchen b. L, Dittersdorf, Glashütte, Cunnersdorf, Johnsbach mit Bärenhecke, Luchau und Schlottwitz: 8oovadvuck ävv 28. Närs äs. ^8. rormlttaes 7 vbr im Gasthof „8tsä1 vrosäou" in alaskütto; für Bärenklause mit Kautzsch und Zscheckwitz, Gombsen, Hänichen, Hausdorf, Klein carsdorf, Kreischa, Luigkwitz, Possendorf, Quohren, Saida, Theisewitz und Wittgensdorf: «loutse ävv so. WLrs ä ^8. vorwlttse» >/tg Mr im LrgorlvdtSßaMok in Lroisoda; s) für Beerwalde, Berreuth, Borlas, Elend, Grotzölsa, Hirschbach, Höckendorf, Kips- darf, Malter, Naundorf, Niederfrauendorf, Niederpöbel, Obercarsdorf, Obercunners- darf, Obersrauenvorf und Oberhäslich: vooosrstse äou 2. LprU ä äs. vormittags 7 Mir, b) für Paulsdorf. Paulshain, Reichstädt, Reinberg, Reinhardtsgrimma, Reinholdshain, Ruppendorf, Sadisdorf, Schmiedeberg und Seifsrsdorf: kreitse äou S Lprll äs. äs vormlttse« 7 Vdr, c) für Bärenburg, Bärenfels, Dönschten, Falkenhain, Schellerhau, Dippoldiswalde, Cpechtritz, Ulberndorf und Wendischcarsdorf: Looosbvoä äou 4 LprU äs. äs. vormittsßs 7 vbr, ck) für Börnchen bei Possendorf, Hermsdorf bci Dippoldiswalde, Wilmsdorf: Montas äou S. LprU äs äs. vormittaxs 7 vdr und an demselben Tage vormittags I0>/4 Uhr das Zurückstellungsverfahren für den gesamten Aushebungsbezirk zu a-ck im vastdok „rum Storo" in Mppoiäismaläa. Die Militärpflichtigen haben sich zur ärztlichen Untersuchung im Musterungstermine pünMich und in nüchterem Zustande, reinlich am Körper und an der Kleidung zu erscheinen. Zuwiderhandlungen hiergegen oder gegen sonstige während der Musterung ergehende Anordnungen Ler behördlichen und polizeilichen Beamten werden, ebenso wie ungebühr liches Betragen in oder vor den Musterungsräumen, sofern nicht andere gesetzliche Strafen verwirkt sind, mit Geldstrafe bis zu ISO Maik oder entsprechender Haft bestraft werden. Wer sich der Gestellung böswillig entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger behandelt. Er kann außerterminlich gemustert und im Falle der Tauglichkeit sofort zum Dienst eingestellt werden. Militärpflichtige, die nicht pünktlich erschienen sind, können außerhalb der gewöhn lichen Reihenfolge eingestellt werden Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungsterinine behindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen. Dieses ist durch die Ortsbehörde zu beglaubigen, so fern der ausitetlends Arzt nicht amtlich angestellt Ist Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten recht,eilig 3 glaubhafte Zeugen zu stellen, die versichern können, daß sie aus eigener Wissenschaft die epilep tischen Zufälle an dem Militärpflichtigen wahrgenommen haben, oder das Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel usw. dürfen auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses, das, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist. von der Gestellung befreit werden. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im 1., 2. oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf sich im Musterungstermine freiwillig melden, ohne daß ihm hieraus ein Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst. Die sich freiwillig Meldenden werden in erster Linie ausgehoben. Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung Militärpflichtiger von der Aus hebung in Berücksichtigung häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse sind von den Militärpflichtigen oder ihren Angehörigen unter Beibringung der erforderlichen Beweis mittel tunlichst so zeitig der Ortsbehörde zur Begutachtung vorzulegen, daß sie zur Vornahme Ler Erörterungen m ndeslens 1v Tage vor dem Musterungstermine bei dem Unterzeichneten eingehen können. Vordrucke für diese Anträge sind unentgeltlich von der Königl. Amtshauptmannschaft zu beziehen. Diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Begrün- düng des Antrages behauptet wird, haben im Musterungstermine mit zu erscheinen- Auf Zurückstellungsgesuche, die im Musterungstcrmine nicht vorgelegen haben unk deren Zurückstellungsgründe erst nach dem Musterungsgeschäfte eingetreten sind, wiry^ im Ausdebungslermine cntfchieden. * Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände werden angewiesen, diejenige^ Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren häusliche Verhältnisse eine Zurückstellung nötig, erscheinen lassen, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß die Zurück stellungsgesuche unter Beibringung der erforderlichen Beweismittel rechtzeitig und spätestens im Musterungstermine zu stellen sind, und daß, wie schon bemerkt, die Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Begründung des Anttages behauptet wird, im Musterungstermine mit zu erlcheinen haben Die Ortsbehörden werden gemäß 8 61,3 und 8 62 der Wehrordnung aufgefordert, die Geittllpflichtigen ihres Ortes rechtzeitig schriftlich zu laden, etwaige Veränderungen durch Ab- und Zugang mittelst Stammrollen Auszuges sofort anzuzeigen und zum Musterungstermine selbst mit zu erscheinen und die Stammrollen müzudttngen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Erfatzreserve, sowie ausgebildete Landsturmpfttchlige 2. Aufgebots, die glauben, nach 8 122 der Wehrordnung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch auf Zurückstellung machen zu können, haben ihre Gesuche bis zum 20. März dieses Jahres bei der Ortsbehörde ihres Wohnortes anzubringen. Diese hat die Gesuche alsbald unter Beifügung der erforderlichen Nachweisungen an den Unterzeichneten einzureichen. Ueber düse Gesuche wird die Königliche Er atzkommisston Vlovtse Sou 8 üprll cki6868 Makros vorw. 10 /4 Adr Entschließung fassen. Die Gesuchsteller haben sich zu diesem Termine im Gasthof „Zum Stern" hier einzufinden. Dippoldiswalde, den 7. März 1014. Der Zivilvorsitzende der Kgl. Ersatzkommisfion des Aushebunqsbez rkes Dippoldiswalde. In vlppolckkwalcko saad dotm IllotLllLtionsburvLU cksr 81omon8-8obuvkort-Works, Lltoudsrgor 8traüo, ordkUUiva Konfirmanden-Anzüge, nur solide, prima Fabrikate, empfiehlt billigst Max Adler, Schneidermstr Dippoldiswalde, am Markt. 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