Weißeritz-Zeitung : 14.05.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-05-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-191505143
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19150514
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19150514
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1915
- Monat1915-05
- Tag1915-05-14
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- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 14.05.1915
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Verhältnis der Landwirte zur Kriegsgetreide-Gesellschaft. Bei der Kriegsgetreide-Desellschaft gehen manchmal Be schwerden von Landwirten ein, aus denen zu erkennen ist, daß einige grundsätzlich wichtige Geschäftsbedingungen der K.-G. besonders unter den Landwirten noch nicht hin reichende Verbreitung gefunden haben. Mancher Aerger würde den Landwirten, manche zu Unrecht geäußerte bittere Kritik der Leitung der K.-G. erspart, wenn vor allem fol- genke Bestimmungen überall bekannt würden: I. Bezahlung des Getreides. Die K.-G. zahlt stets auf Verlangen gegen Vor legung des Duplikat-Frachtbriefes, also sofort nach Absen- düng des Getreides, einen Vorschuß von 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Die Kommissionäre der K.-G. sind ge zwungen, diesen Vorschuß, den sie von der K.-G. erhalten oder jedensalls auf Wunsch erhalten können, ihrerseits den Landwirten zu zahlen. Die K.-G. zahlt für die Restbeträge und für die ganzen Rechnungsbeträge, falls kein Vorschuß gefordert wurde, vom Tage der Abstempelung des Frachtbriefes aus der Empfangsstation ab Zinsen in Höhe von 2 Prozent über Rrichsbanksatz, zurzeit also 7 Prozent. Die Auszahlung erfolgt von der K.-G. an die Kommissionäre. Natürlich sind diese verpslichtet, die Zinsen auch ihren Verkäufern zu ver güten, soweit sie nicht Barzahlung geleistet haben. 2. Beschasfenheitsabnahme des Getreides. Im Verhältnis zwischen der K.-G. und den Kommissio- nären erfolgt die Abnahme am Bestimmungsort. Zum vollen Höchstpreis wird das Getreide abgenommen, soweit es gesund und normal-trocken ist sowie der Durchschnitts beschaffenheit solchen Getreides letzter Ernte der Ablade- gegend entspricht. Soweit es diese Normalbeschaffenheit nicht hat, werden Abzüge am Höchstpreis gemacht, über die mangels Einigung unter den Beteiligten das Schieds gericht entscheidet. Das Schiedsgericht ist aus Landwirten und Kaufleuten zusammengesetzt. Die Entscheidung erfolgt schnell und sachgemäß. Der Kommissionär sowie auch der Landwirt sollten stets sofort das Schiedsgericht anrufen, falls ihnen bei beschädigtem Getreide nicht nach Eintreffen an der Bestimmungsstation annehmbare Vergleichsvorschläge unterbreitet werden. Es genügt eine kurze Nachricht an den Geschäftsführer ües Schiedsgerichts Berlin NW, Prinz- Louis-Ferdinandstraße l. Den wesentlichsten Teil der Gefahr der Beschädigung des Getreides durch den Traneport trägt die K.-G. selbst, indem sie allen Schaden übernimmt, der dadurch entsteht, daß äußere, vom Absender nicht zu vermeidende Umstände auf die Beschaffenheit des Getreides eingewirkt haben. Feuchtes, nicht transportfähiges Getreide muß als solches von den Kommissionären unter Musterübersendung der K.-G angemeldet werden. Alsdann vermeidet die K -E. weitere Transportwege, sie läßt das Getreide in die nächstgelegene Mühle oder Trocknungsanltalt schicken. Die Landwirte sollte» ihrerseits von den Kommissionären ver langen, daß bei feuchtem Getreide hiernach verfahren wird. Auf direkte Nachricht an die K.-G. wird diese das nötige veranlassen. Natürlich kann der Landwirt durch Vereinbarung mit dem Kommissionär sich sofort bei der Ablieferung des Getreides über den endgültigen Preis mit diesem verstän digen. Er ist dann an dem weiteren Schicksal des Ge treides nicht interessiert. Mit Rücksicht auf die Vorschuß. Pflicht des Kommissionärs und auf die vorerwähnten Be stimmungen hat der Landwirt aber keine Veranlassung, sich sonderlich hohe und ihm ungerecht dünkende Abzüge gefallen zu lassen. Er steht sich erfahrungsgemäß am besten, wenn er die von der K -G. im Vordruck gelieferten und von den Kommissionären vorzulegenden Verträge mit den Be dingungen der K.-G. unterschreibt, den Vorschuß von 80 Prozent sofort nach der Anlieferung an der Abgangs- station verlangt und bei Schwierigkeiten in der Abnahme das Schiedsgericht anruft. 3. Verzögerung der Abnahme. Manchmal wird noch darüber geklagt, daß die Kom- missior äre das beschlagnahmte Getreide nicht schnell genug abnehmen Die K.-G. sowie auch die selbstwirtschaftenden Kommunalverbände sind verpslichtet, die Einsammlung des Getreides nach Möglichkeit zu beschleunigen. Alle Kom- mislionäre sind mit entsprechenden Weisungen versehen. Die Landwirte sollten, wenn ihre Ersuchen an die Kom- Missionäre um sofortige Wegnahme nicht zum Ziele führen, sich beschwerdrführend an die K.-G. oder an den Reichs- komm'-sar, Berlin C 2, Finanzministerium, mel den. 4. Hinte,tmn. Rücknahme von bemängeltem Getreide. Die Anschauungen über Hinlerkorn sind sehr ve» schieden. Die K-G. ist gesetzlich gezwungen, möglichst alles Getreide für die menschlich? Nahrung zu erfassen. Was im Frieden als Hinterkorn verfüttert wird, muß in der jetzigen Zeit meist noch von brauchbaren Körnern durch Reinigung getrennt werden. Soweit die Landwirte hierzu nicht in der Lage sind, übernimmt, die K.-G. das sogenannte Hinterkorn gegen mäßigen Abzug am Höchst preis. Nur Rückstände, die gar keine oder fast gar keine brauchbaren Körner mehr enthalten, darf die K.-G. zum Verfüttern sreigeben. Ebenso wie die Landwirte wegen der Höhe der Futterpreise begreiflicherweise den Wunsch hegen, mangelhaftes Getreide als Viehfutter zurückzueryalten, wünschen die Mühlen da« mangelhafte Getreide, das sie in Friedenszeiten nicht zu verarbeiten pflegen, zurückzu- geben. Die K.-G. darf diesen übereinstimmenden Wünschen nicht willfahren. Sorgfältige Bearbeitung, Reinigung und künstliche Trocknung retten in fast allen Fällen das mangelhafte Getreide ganz oder teilweise für die mensch liche Nahrung. Die K.-G hat in dieser Beziehung bereits große und günstige Erfahrungen gesammelt. Deshalbmuß sie in der Regel davon absehen, dos beanstandete Getreide zur Verfütterung freizugeben oder zurückzugeben. 5. Beschwerden. Bei dem überaus großen Umfang der Geschäfte mutz die K.-G. den direkten Verkehr mit den vielen Tausenden der Getreideerzenger ihren Kommissionären überlassen. Diese Kommissionäre, teils landwirtschaftliche Organisati onen, teils Händler, sind in allen Bezirken Deutschlands von den Vorständen der Kommunaloerbände der K-G. als vertrauenswürdig vorgeschlagen. Es sind meist die jenigen Personen oder Genossenschaften, mit denen die Landwirte auch im Frieden ihre Geschäfte zu machen pflegen. Die Schwierigkeiten der Organisation der K.-G , die ohne Vorbereitung aus der Not der Zeit mit größter Schnelligkeit geschaffen wurde, sind im wesentlichen über wunden. Immerhin mögen hie und da noch Mißver ständnisse bei den Kommissionären unterlaufen. In allen Fällen, in denen sich d>e Landwirte durch das Verfahren der Kommissionäre beschwert fühlen, mögen sie sich ver- trauensooll an die Geschäftsführung der K.-G. wenden. Diese wird jeder berechtigten Beschwerde alsbald abhelfen Kirchen-Nachrichten. Sonntag, Dom. Eraudi, den 16. Mai. Kreischa. Vormittags 8 Uhr Beichte und Feier des heiligen Abendmahls. — Vormittags 0 Uhr Predigtgoites- dienst. Nachmitogs 3 Uhr Taufpottesdienst. Posssndorf. Vorm. 1/2Y Uhr Beichte und Abend- mahlsseier: Pfarrer Nadler. — Vormittags 0 Uhr Predigt: Pastor Schneider. Reichstädt. Vormittags 8 Uhr Stille Kommunion. — Vormittags >/29 Uhr Predigtgott-sdienst. — Nachmittags 2 Uhr religiöse Unterredung mit den Konfirmier'«:«. Jünglingsverern Sonntag 16. Mai Ausflug 1 Uhr 57 Sparkasse zu Höckendorf. Nächster krpeditlonstag: Sonntag den 16. Mai nachmittags Ü23—b Uhr. Sparrasse zu Seisersdorf. Nächster Erpeditionstag: Sonntag den 16. Mai nachmittags 3—6 Udr. Brotmarten-Ansgabe. Die Ausgabe der vom 17. Mai d. I. ab giltigen Brotmarken erfolgt Sonnabend den 15. Mai dieses Jahres im Rathaussaale in der Zeit von vormittags 10 bis mittags 1 Uhr und nachmittags von 3 bis 5 Uhr Dippoldiswalde, am 14. Mai 1015. Der Stadirat. Obercarsdorf! Sonnabend den 15. d. M. abends 7 Uhr Pflichifeuerwehrübung. "MG Sammelort Spritzenhaus. Alle männlichen Personen von 18—60 Jahren haben bei Vermeidung von Ordnungsstrafen zu erscheinen. Näheres in den örtlichen Bekanntmachungen. Der Gemeindevorstand. ibkoknung, Stube, Kammer, Küche und Zubehör zum 1. Juli in einem Orte an der Bahnlinie Hainsberg—Kipsdorf zu mieten gesucht. Off m. Preis u „X"a. d. Gelchäftsst. d. Bl. erb. Gutsbesitzerslohn, 19 Jahre alt facht Stellung ols Lataoksr oder MrtLodsttLgehilttz. 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